Protokoll der Sitzung vom 13.09.2017

Der Sachverhalt ist von dem im Ministerium für den Tierschutz Verantwortlichen, Herrn Professor Dr. Jaeger, fachaufsichtlich geprüft und bewertet worden. Herr Professor Dr. Jaeger hat sich, weil er auch die Möglichkeit dazu hat, auch ganz umfänglich mit dem Hintergrund beschäftigt. Beispielsweise konnte er auf die ganzen Dokumentationen des Kreisveterinäramtes zurückgreifen. Ihm lag natürlich ebenso die öffentlich verfügbare Stellungnahme des Betriebes vor.

Dementsprechend hat er seine Bewertung natürlich neutral gemacht. Die Prüfung erfolgte absolut unabhängig. In vergleichbaren Fällen wird es bei ausgestrahlten Bildern ebenso gemacht; die fachaufsichtliche Prüfung findet ohnehin von Amts wegen statt.

Ich wiederhole es gern noch einmal für Sie, Herr Rüße: Diese Prüfung erfolgte unabhängig. An der fachaufsichtlichen Prüfung und Bewertung war ich weder beteiligt, noch habe ich darauf Einfluss genommen. Die tierschutzfachliche Bewertung ging unverändert als Anlage in den Bericht der Landesregierung vom 4. September 2017 ein. Die verschiedenen Dokumente standen dort mit zur Verfügung.

Deshalb kann man, denke ich, beide Gutachten ganz entspannt betrachten. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit bzw. befindet sich in der Vorprüfung. Dies warten wir ab.

Vielen Dank. – Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Steffens. Bitte schön, Frau Steffens.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal gesagt, dass die Stellungnahme bzw. die Bewertung aus Ihrem Haus weisungsunabhängig erfolgt sei.

Ich möchte Sie dennoch darum bitten, mir einmal den genauen Dienstweg dieser Vorlage zu beschreiben. Wann ist sie bei Ihnen auf dem Schreibtisch angekommen? Ist sie gar nicht bei Ihnen angekommen? Haben Sie diese Vorlage paraphiert?

Denn ich würde gerne im Detail wissen, wie das „weisungsunabhängig“ ausgesehen hat und wie Ihre Position im Prozess der Entstehung dieser Vorlage war.

Frau Steffens, die Anlagen zu dem Bericht der Landesregierung sind unabhängig direkt mit versandt worden.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das ist nicht von Ihnen paraphiert worden?)

Bitte? Das habe ich jetzt akustisch nicht verstanden.

Frau Steffens, sind Sie so freundlich, sich noch einmal einzudrücken, wenn die Frau Ministerin die unmittelbare Nachfrage kollegialiter zulassen will? Denn eigentlich wären andere Kollegen in der Reihenfolge vor Ihnen. Deshalb stelle ich anheim, wie hier verfahren werden soll. – Gut, Frau Ministerin. Die Kolleginnen und Kollegen sind ebenfalls damit einverstanden. Dann hat Frau Steffens jetzt die Möglichkeit, ihre zweite Frage zu stellen. – Bitte schön.

Meine zentrale Frage war, ob Sie diese Vorlage als Ministerin paraphiert haben.

Ich sage es Ihnen gerne noch einmal: An der unabhängigen fachaufsichtlichen Prüfung und Bewertung war ich weder beteiligt, noch habe ich oder haben andere darauf Einfluss genommen. Die tierschutzfachliche Bewertung ging unverändert als Anlage in den Bericht der Landesregierung vom 4. September 2017 ein.

(Hannelore Kraft [SPD]: Das war nicht die Frage! – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich habe nichts getan – unverändert.

Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Börner das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herzlichen Dank. – Ich will daran anschließen, Frau Ministerin. Beispielsweise geht es um die Ammoniakbelastung in den Stallungen. In Ihrem Bericht heißt es, diese sei erhöht gewesen, weil die Temperatur außerhalb um 12 Grad geschwankt habe.

Die Wetterdienste vom Flughafen Münster/Osnabrück und das, was man sonst noch aus dem Internet hinzuziehen kann, sprechen eine ganz andere Sprache – nämlich, dass Schwankungen der Außentemperatur, wenn überhaupt, maximal um die 5 Grad möglich gewesen sind. Wie bewerten Sie diese Unterschiede?

Das kann ich an dieser Stelle nicht bewerten. Das liegt dem Bericht und den Anlagen von Professor Dr. Jaeger bei.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Fragestellerin hat Frau Kollegin Beer das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete Beer.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich frage die Ministerin und Fachfrau: Wie bewerten Sie diese Aufnahmen, die wir uns in „stern TV“ haben anschauen müssen? Ist das eigentlich mit dem Tierschutzgesetz und mit der Schweinehaltungsverordnung vereinbar?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Beer, für die Frage. Noch einmal: Diese Bilder – das habe ich im Ausschuss auch schon gesagt – sind nichts Schönes. Das sind Bilder von einer Krankheit. Egal, ob Menschen oder Tiere krank sind: Solche Bilder sind nie schön.

Aber es ist auch von Anfang an – so kann man es der Stellungnahme des Betriebes entnehmen – eine Tierärztin mit dabei gewesen, die die Tiere betreut hat.

Vielen Dank. – Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Düker. Bitte schön, Frau Kollegin Düker.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, dass im Koalitionsvertrag festgehalten ist und auch ihre persönliche Haltung ist: Das Ziel ist eine am Tierwohl orientierte Nutztierhaltung.

Nun haben wir im Sommer alle mit Entsetzen im Fernsehen diese Bilder mit stark nekrotisierten Wunden und Gelenkentzündungen gesehen. Danach haben Sie stets nur auf die Stellungnahme des Betriebes verwiesen. Warum haben Sie nach der Ausstrahlung dieser Bilder keine eigene Stellungnahme abgegeben?

Deswegen frage ich Sie jetzt: Sind die Zustände, die auf diesen Bildern zu sehen sind, aus Ihrer Sicht eine am Tierwohl orientierte Nutztierhaltung?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Düker, für Ihre Frage. Es handelt sich um eine Krankheit. Auch das ist in dem Bericht der Landesregierung sehr deutlich geworden. Es geht um Stoffwechselimbalancen, um sekundäres Schwanzbeißen.

Es ist erfreulich, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen mit Studien so weit sind und genau das erkannt haben. Nordrhein-Westfalen ist in diesem Bereich führend. Aber die Wahrheit ist auch, dass wir da leider noch nicht zum Kern vorgedrungen sind, um zu wissen, wo das Problem liegt. Wir wissen, dass viele Aspekte mit hineinspielen. Wenn wir diese Krankheit aber nachhaltig eindämmen wollen, müssen wir sehen, dass wir in der Forschung und in der Wissenschaft weitermachen. Das wollen wir als Grundlage auch tun. Wir wollen das weiter fortsetzen.

Ich erinnere an die Ergebnisse aus dem sogenannten Ringelschwanzprojekt in Nordrhein-Westfalen. Mich freut, Ihnen darlegen zu können, dass dieses Projekt unter Eckhard Uhlenberg damals begonnen worden ist und unter meinem Amtsvorgänger weitergeführt worden ist. Deshalb sollte Ihnen diese Problematik sehr wohl bekannt sein.

Bei dieser Studie haben damals sowohl konventionelle als auch ökologische Betriebe mitgemacht. Im ersten Durchgang haben sich dabei nur 53,6 % der Tiere als gesund herausgestellt. Beim zweiten Durchgang waren es nur knapp 40 %. Obwohl es eine ganz enge Betreuung durch Tierärzte gab und dieses Projekt ganz engmaschig begleitet wurde, sind wir da noch nicht zu einem besseren Ergebnis gekommen. Der vom Ministerium damals eingerichtete Beirat betrachtet den Verzicht auf das routinemäßige Kürzen erst bei einer Quote von 95 % unversehrten Schwänzen als Erfolg.

Das ist die fachliche Grundlage. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir da auch weiter ansetzen und weitermachen würden. Wir hatten im Ausschuss im März 2017 ja schon einen Konsens. Ich war bei der Debatte dabei.

Ich kann auch gerne aus dem Protokoll zitieren. Mein Amtsvorgänger hat gesagt, dass mit Herrn Professor Jaeger und Frau Dr. Pütz zwei ausgewiesene Experten Rede und Antwort stehen. Er hat zu Recht erklärt – ich zitiere –: „Damit sei man in NordrheinWestfalen gut aufgestellt und mit so viel Sachverstand gesegnet.“

(Beifall von der CDU und der FDP)

Genau Herr Professor Jaeger, den mein Amtsvorgänger zu Recht so positiv dargestellt hat, hat diese fachliche Bewertung hier gemacht.

(Monika Düker [GRÜNE]: Das war eigentlich nicht meine Frage! Aber gut!)

Frau Ministerin, vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Bolte-Richter die Möglichkeit zu einer Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie beziehen sich hier ja regelmäßig auf den Bericht des Betriebes. Diesen Bericht oder diese Stellungnahme kann man auch online, beispielsweise über „stern TV“, abrufen. Er liegt aber dem Parlament und dem zuständigen Ausschuss nicht vor. Auch beim Ausschusssekretariat liegt er nicht vor.

Deshalb ist meine Frage: Werden Sie diesen Bericht oder diese Stellungnahme dem Parlament auch offiziell vorlegen, und wenn ja, wann?

Frau Ministerin, bitte.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Bolte, herzlichen Dank. Selbstverständlich kann ich den Hof gerne bitten, diesen Bericht dem Parlament vorzulegen. Aber ich sage Ihnen sehr deutlich: Dieser Bericht liegt öffentlich vor, genauso wie die Bilder von „stern TV“ öffentlich vorliegen. Wenn Sie das als Grundlage nehmen, dürften wir diese Debatte hier eigentlich gar nicht führen, weil „stern TV“ dieses Material auch nicht offiziell an alle Abgeordneten des Hauses versandt hat.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun hat der Abgeordnete Klocke die Gelegenheit zu einer Nachfrage. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage zu dem Bericht aus der Fachabteilung Ihres Hauses, über den wir eben schon gesprochen haben. Sie haben sich ja bewusst gegen einen externen Bericht entschieden. Nun ist es ein Familienbetrieb, der von Ihrem Ehemann geführt wird.

Können Sie in der Frage des Berichtes aus der Fachabteilung wirklich aus Ihrer persönlichen Sicht unbefangen auftreten, wenn es sich um diesen Hof handelt, zu dem der Bericht abgegeben worden ist, wenn Sie sich bewusst gegen einen externen Gutachter entscheiden und es von der Fachabteilung Ihres Hauses begutachten lassen?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herzlichen Dank, Herr Klocke. Noch einmal: Ich bin mir absolut sicher – davon gehe ich auch aus –, dass die fachaufsichtliche Expertise eigenverantwortlich und dementsprechend souverän vorgenommen worden ist. Das gehört zum alltäglichen fachaufsichtlichen Geschäft. Das ist für das Haus nichts Neues. Immer, wenn so etwas in der Öffentlichkeit steht, wird dieses auch so durchgeführt.

Um noch auf Ihre im Prinzip zweite Nachfrage einzugehen: Zudem erfolgt zurzeit noch eine Vorprüfung durch die Staatsanwaltschaft, ob die gefertigten Bilder den Vorwurf von Tierschutzverstößen, wie Sie sie ja teilweise schon unterstellen, rechtfertigen. Auch diese Prüfung erfolgt unabhängig. Deshalb sehe ich derzeit keinen Bedarf für irgendwelche weiteren Gutachten.