Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal finde ich, dass dieser Antrag schon sehr stark bundespolitisch geprägt ist.

Im Grunde sagt dieser Antrag, wir müssten in der Sozialpolitik nachlegen, weil wir wirtschaftspolitische Ziele sehen und wir uns über die Konjunkturabschwächung in unserem Land Sorgen machen.

Ich will Ihnen ganz offen sagen: Natürlich haben wir das zurzeit ein bisschen, aber unsere Wirtschaft wächst – Gott sei Dank – immer noch. Die Wahrheit ist, dass wir auch aufgrund außenpolitischer und außenwirtschaftlicher Entscheidungen das eine oder andere Konjunkturproblem haben.

Die nordrhein-westfälische Wirtschaft ist zum Beispiel vom Boykott gegen Russland nicht so betroffen wie die ostdeutsche Wirtschaft. In Ostdeutschland ist es in der Tat ein großes Problem, dass sie dort viel stärker von den Boykottmaßnahmen betroffen sind als wir.

Aber daraus zu schließen, dass wir in einer Situation wären, in der wir Sozialpolitik als Konjunkturprogramm machen müssen, kann ich nicht sehen, weil wir in fast allen Wirtschaftsbereichen zurzeit Fachkräftemangel haben. Wir haben viele Wirtschaftsbereiche, die auch deswegen nicht so schnell wachsen können, weil wir die Fachkräfte nicht haben.

Deswegen bin ich nicht der Meinung, dass wir in einer Situation sind, in der wir Konjunkturprogramme brauchen – egal womit man sie begründet.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Der zweite Punkt ist – das fand ich schon interessant –, dass Sie sozialpolitische Maßnahmen mit Wirtschaftspolitik begründen. Ich begründe Sozialpolitik damit, dass ich Menschen, die in einer schwierigen Lage sind, helfen will, aber nicht allein mit wirtschaftspolitischen Fragen.

Sozialpolitik muss sich an den Bedürfnissen von Menschen orientieren, und ich bin für eine Sozialpolitik, auf die die Menschen einen Rechtsanspruch haben, etwa durch gezahlte Versicherungsbeiträge, und sie sollen nicht auf eine Art und Weise leben müssen, dass der Staat entweder sagt: „Na ja, wir geben dir mal etwas“, oder: Wir geben dir das nicht.

Nun kommen wir zu den Forderungen, die Sie aufgestellt haben. Ich finde, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags jetzt, rund 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, endlich ansteht. Ich bin völlig damit zufrieden, dass wir dies jetzt erst einmal für 90 % der

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland umsetzen, denn das ist in der Koalition fest vereinbart. Der Gesetzentwurf wird dem Deutschen Bundestag in diesen Tagen zugeleitet.

Nun kann man sich mehr wünschen, aber es ist auch die Wahrheit, dass die Abschaffung der letzten 10 % etwa so viel kostet wie die der ersten 90 %.

(René Schneider [SPD]: Genau!)

Deshalb ist es erst einmal richtig, wenn man es schrittweise durchführt, bei den Kleineren beginnt und nicht bei den Größeren. Daher ist die Reihenfolge, wie man es gemacht hat, schon mal richtig.

(Beifall von der SPD)

Der dritte Punkt ist …

(Zuruf von der SPD: Da gibt es nur Sozis!)

Nein, das hat damit überhaupt nichts zu tun. Es ist logisch, wenn ich es in zwei Schritten mache, dass ich bei den unteren Einkommen beginne.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da darfst du nicht mit Logik kommen!)

Wenn ich mir den Haushalt des Landes NordrheinWestfalen anschaue – wir sind zurzeit in den Haushaltsberatungen –, ist es natürlich so, dass wir auch als Staat Einnahmen brauchen.

Es gibt einen weiteren Punkt: Die Sache mit der Grundsicherung. Dazu haben Sie eben in der Zwischenfrage ein Beispiel genannt: Wie ist das mit einer Friseurin, die mit einem Oberstudienrat verheiratet ist? Beide gehen irgendwann – der eine in Pension, die andere in Rente. Ist es dann nicht richtig, dass die Friseurin auch von der Grund- bzw. der Respektrente profitieren würde?

(René Schneider [SPD]: Die Rente reicht nicht!)

Dazu habe ich eine dezidierte Meinung. Natürlich steht dieser Frau zu, dass ihr ihre Anwartschaft in der Rentenversicherung ausgezahlt wird und ihr Rentenpunkt, den sie durch eigene Beiträge erworben hat, überhaupt nie zur Diskussion steht.

Bei der Frage der Respekt- oder Grundrente sprechen wir darüber, ob wir Steuergeld – kein Beitragsgeld – in die Hand nehmen, um bestimmten Menschen im Alter zu sagen: Du warst ein Leben lang fleißig; deshalb sollst du mehr haben als andere, die es vielleicht nicht waren.

Nun bin ich aber bei dieser Frau der Meinung, dass es keinen Grund gibt, Steuergelder von Menschen zu verwenden, die es viel schwerer haben, als sie es in ihrer Ehe hat, um eine solche Ehe nochmals zu privilegieren.

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da haben wir einen Dissens!)

Weil wir es so sehen, werden wir bei der Grundrente nicht zusammenkommen.

(René Schneider [SPD]: Was ist mit der Müt- terrente?)

Wir haben als Union bei der Grundrente jene vor Augen, die sehr viele Jahre – 30, 35 Jahre – gearbeitet haben und im Alter mit einer Rente unterhalb der Grundsicherung dastehen. Ihnen möchten wir einen Aufschlag auf die Rente geben, damit es sich für sie lohnt und sich eine jahrzehntelange Leistung im Alter auszahlt.

(Marc Herter [SPD]: Genau!)

Deshalb sind bestimmte Formen der Bedürftigkeitsprüfung richtig. Herr Becker, es ist völlig richtig, dass man einmal genau hinschauen muss: Was macht man bei der Bedürftigkeitsprüfung? Uns würden zum Beispiel eher laufende Einnahmen als Wohnvermögen interessieren, denn das eigene Haus, oft von den älteren Leuten noch selbst erbaut, ist so etwas wie eine Lebensadresse für die Menschen. Man kann, finde ich, nicht so einfach sagen: Das steht zur Disposition.

Aber wenn hohe laufende Einnahmen in einer Lebensgemeinschaft vorhanden sind, kann man auch eine Bedürftigkeitsprüfung verantworten.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Deshalb würde ich in diesem Fall einer Friseurin mit einem Oberstudienrat sagen, dass die beiden im Alter schon eine Versorgung haben, bei der man kein Steuergeld in die Hand nehmen muss, um sie noch mehr aufzustocken.

(Beifall von der CDU)

Wenn wir das Problem der Kitagebühren, das Sie ansprachen, nehmen, wissen Sie, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dabei einen ersten mutigen Schritt gegangen ist. Wir nehmen relativ viel Geld in die Hand, um die Eltern bei den Kindergartenbeiträgen für ein Jahr zu entlasten.

(Zuruf von Wolfgang Jörg [SPD])

Dieser Betrag erhöht sich gerade auch für die Familien mit Kindern. Dieses Budget können sie dann für andere Dinge ausgeben; also brauchen wir in diesem Punkt auch keine Ermahnungen durch die SPD, dies zu tun.

Sie sehen an dem, was ich ausgeführt habe, dass Nordrhein-Westfalen eine sehr gute Sozialpolitik macht. Das werden wir auch in den nächsten Jahren weiterführen, und Sie werden es sehr schwer haben, diese Sozialpolitik in irgendeiner Art und Weise stark

zu kritisieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Da die Landesregierung ihre Redezeit überzogen hat, darf ich fragen: Gibt es noch den Wortwunsch einer weiteren Fraktion? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache und lasse abstimmen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/6590 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit haben wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

10 Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit

Behinderung sichern – Gesundheitliche Versorgung menschenrechtskonform gestalten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6581

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem schon auf dem Weg befindlichen Abgeordneten Mostofizadeh für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, der Vorgang, der jetzt beraten wird, geht auf einen Sachverhalt zurück, den wir im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales schon zu erörtern versucht haben, und bei dem ich etwas erstaunt war, dass Sie als ehemaliger Pflegebeauftragter der Bundesregierung doch eine relativ nichtssagende und wenig erhellende Antwort abgegeben haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen einmal ganz kurz schildern, worum es uns in diesem Antrag geht: Wir haben eine große Zahl von Menschen mit Behinderungen, zum Teil auch schweren geistigen Behinderungen, die ganz normal, wie jeder andere auch, im Krankenhaus behandelt werden müssen und dort natürlich – nicht nur nach UNBehindertenrechtskonvention, sondern auch nach unserer Verfassung – das Recht haben müssen, genauso behandelt zu werden wie alle anderen.