Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen einmal ganz kurz schildern, worum es uns in diesem Antrag geht: Wir haben eine große Zahl von Menschen mit Behinderungen, zum Teil auch schweren geistigen Behinderungen, die ganz normal, wie jeder andere auch, im Krankenhaus behandelt werden müssen und dort natürlich – nicht nur nach UNBehindertenrechtskonvention, sondern auch nach unserer Verfassung – das Recht haben müssen, genauso behandelt zu werden wie alle anderen.
Um diese Gleichstellung sicherzustellen, bedarf es in vielen Fällen einer Assistenz. Was heißt Assistenz? – Es gibt Menschen, die selbst zusätzliche Assistenz organisieren, bei der sie Dienstleistungen von anderen wahrnehmen können, und es gibt auch eine ganze Menge Menschen, die entweder in der häuslichen Umgebung leben und keine zusätzlichen Dienstleistungen bekommen oder diese über ambulante Pflegedienste organisieren lassen.
All diese Menschen – 94 % der Betroffenen – haben nach dem Willen der Bundesregierung kein Anrecht, zusätzliche Assistenzleistungen im Krankenhaus zu bekommen. Das halten wir Grüne für einen Skandal.
Wenn jemand mit einer schweren psychischen Erkrankung – das heißt nicht gleich, dass es eine schwere kognitive Einschränkung sein muss, sondern es können möglicherweise Angstzustände oder andere Vorkommnisse sein – ins Krankenhaus kommt, bekommt er möglicherweise eine Diagnose und einen Therapievorschlag von dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin oder auch von den Krankenschwestern.
Da geht es manchmal um sehr existenzielle Dinge. Dann ist es erforderlich, dass Dritte da sind und diesen Menschen Assistenz leisten. Schon da wird deutlich, dass Hilfe erforderlich ist, damit die Menschen überhaupt entscheiden können, ob sie in diese Therapie einwilligen wollen, und in der Lage sind, die Therapievorschläge zu erkennen und umzusetzen.
Es gibt auch noch einen anderen Tatbestand, Herr Minister, der uns sehr umtreibt. Da geht es nämlich darum, dass Menschen mit schweren Behinderungen auch im Krankenhaus das Recht haben, das Bett zu verlassen sowie selbständig zu entscheiden, welcher Freizeitbeschäftigung sie nachgehen wollen, wer sie besuchen darf und andere Dinge.
Das setzt bei diesem Personenkreis – und ich kann Ihnen sagen: das sind nicht wenige Menschen – aber oftmals voraus, dass Assistenz und Hilfe geleistet werden, weil sie entweder körperlich oder geistig nicht in der Lage sind, dies selbst zu tun.
Deswegen, Herr Minister und liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, bitten wir Sie – wir werden hierüber auch im Ausschuss beraten – darum, sich dieser Sache ernsthaft fachlich anzunehmen und zu überlegen, wie wir dazu kommen können, den Sachstand zu erheben und dem Ganzen fachkundig nachzugehen. Denn offensichtlich herrscht in Nordrhein-Westfalen darüber eine gewisse Unkenntnis. Ich kann nur sagen: Rufen Sie die Pflegedirektion der Krankenhäuser einmal an.
Definitiv nicht akzeptieren können wir Grünen die Haltung der Bundesregierung. Auf Bundesebene liegt eine Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen vor, die Frau Griese für die Bundesregierung verfasst hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass 94 % der Betroffenen dort weiterhin in die Röhre gucken sollen und nur die 6 %, die sich das Arbeitgebermodell zu Assistenzdienstleistungen leisten können, von zusätzlichen Assistenzleistungen profitieren sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir nicht länger akzeptieren. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen gleichbehandelt werden, auch und gerade im Krankenhaus in einer so sensiblen Situation. Deswegen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen und sich der Sache intensiv anzunehmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses wichtige Thema eignet sich überhaupt nicht für zugespitzte Debatten. Es ist unser gemeinsames Anliegen, vor allem denen zu helfen, die besondere Hilfe nötig haben. Insofern erkenne ich auch an, Kollege Mostofizadeh, dass wir ein gemeinsames ernsthaftes Interesse daran haben, diese wichtigen Fragen zu stellen.
Ich bin aber skeptisch, dass Sie in Ihrem Antrag die richtigen Antworten formuliert haben. Die Detaildebatte – darauf haben Sie schon hingewiesen – werden wir im Fachausschuss führen. Deshalb heute nur einige erste Gedanken dazu:
Sicherlich geht niemand hier im Raum und insgesamt gerne als Patient ins Krankenhaus. Denn was nicht wegzudiskutieren ist, sind Beeinträchtigungen, die ein Krankenhausaufenthalt leider fast zwangsläufig mit sich bringt. Das gilt für alle Patienten, egal ob mit oder ohne Behinderung. Man muss eben Beeinträchtigungen hinnehmen, um wieder gesund zu werden. Das steht im Vordergrund. Man ist in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt, es ist eine andere Umgebung, und es fehlt das gewohnte persönliche Umfeld.
Deshalb ist mir erst einmal wichtig, den vielen Menschen, die in den Krankenhäusern in der Medizin und in der Pflege tätig sind, dafür zu danken, dass sie neben den medizinischen Aufgaben, die im Vordergrund stehen, alles dafür tun, den Aufenthalt für die Patienten so angenehm wie möglich zu machen. Dafür müssen wir dankbar sein.
Diese Landesregierung und die NRW-Koalition arbeiten deshalb intensiv daran, die Rahmenbedingungen in unseren Krankenhäusern weiter zu stärken; denn das kommt wirklich allen Menschen zugute, egal ob mit oder ohne Behinderung.
Selbstverständlich will ich die besonderen Herausforderungen im Einzelfall bei der Pflege von Patienten mit Behinderung nicht verneinen. Es ist wichtig, hier gemeinsam an Verbesserungen zu arbeiten. Da gibt es aber keine einfachen, allgemeingültigen Lösungen. Hier kommen ein paar „Aber“.
Erstens. Für die notwendige pflegerische Versorgung von Patienten – da wird nicht zwischen Menschen mit oder ohne Behinderung unterschieden – während ihres Aufenthalts im Krankenhaus ist das Krankenhaus zuständig und auch in der klaren Verantwortung.
Zweitens. Sie haben dankenswerterweise bereits die persönliche Assistenz erklärt, sodass ich das nicht noch einmal zu machen brauche. Über das Arbeitgebermodell ist 2009 bewusst als Sonderfall entschieden worden. Es ging aber nicht um die Sicherstellung von besonders aufwendiger Pflege oder Betreuung, sondern um die Sicherstellung des Arbeitsverhältnisses und der Bezahlung der Assistenten. Das stand dabei im Vordergrund, und das erklärt auch diese Sonderregelung.
Drittens. Unabhängig von der Organisation der Pflege umfassen schon jetzt die Leistungen der Krankenversicherung bei stationärer Krankenhausbehandlung auch die Mitnahme einer Begleitperson, wenn dies im Einzelfall medizinisch geboten ist. Auch das gilt für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, beispielsweise bei erkrankten Kindern und deren Eltern.
Viertens. Wir haben – Sie haben darauf hingewiesen – bereits im Februar 2019 im Fachausschuss einen Bericht des Ministeriums zu diesem Thema vorgelegt bekommen. Demnach gab es keine besondere Häufung von Problemschilderungen. Auch an die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten sind solche Hinweise nicht verstärkt gegeben worden.
Fünftens. Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz. Deshalb verweisen Sie ja auf eine mögliche Bundesratsinitiative. Die Bundesregierung hat ihre Haltung jedoch eindeutig klargemacht. Auch dort ist gesagt worden, dass wir allgemeine Verbesserungen brauchen, zum Beispiel im Krankenhausstrukturgesetz und im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, wodurch die Pflege insgesamt verbessert wird.
Deshalb müssen Sie im Fachausschuss neue Erkenntnisse, Fakten und Zahlen benennen, die Ihre Initiative rechtfertigen. Ansonsten sollten wir die Zeit
nutzen, um im Fachausschuss – das eint uns – gemeinsam weiter an Verbesserungen in der Pflege zu arbeiten. Denn das hilft allen Patienten, egal ob mit oder ohne Behinderung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt ein wenig wiederholen; aber ich finde das Thema sehr wichtig und nicht trivial.
Zehn Jahre ist es her, dass das Assistenzpflegebedarfsgesetz im Bundestag verabschiedet wurde. Seit zehn Jahren können Menschen mit sehr speziellem und individuellem Pflegebedarf auch im Krankenhaus die persönliche Assistenzkraft an ihrer Seite haben, die ihre Bedürfnisse kennt.
Das Assistenzpflegebedarfsgesetz hat damit einen ersten Schritt getan. Erreicht hat es lediglich 6 % der Betroffenen, nämlich diejenigen – das haben wir gehört –, die ihre Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren können. 94 % der Menschen mit Assistenzbedarf hingegen warten bis heute auf eine diskriminierungsfreie Krankenhausbehandlung.
Es darf nicht sein, dass Menschen mit einem hohen Hilfebedarf notwendige medizinische Behandlungen hinausschieben oder dass sie vor Krankenhausaufenthalten zurückschrecken, weil unser Gesundheitssystem ihnen keine für sie notwendige Unterstützung bieten kann.
Die Realität ist – das wissen wir alle ganz genau –, dass die angespannte Personalsituation im Krankenhaus und die nachweislich fehlende Zeit gerade für die Hinwendung zum Patienten ernsthaft befürchten lassen, dass sich Menschen mit Assistenzbedarf wundliegen, weil sie zwar nach Expertenstandard behandelt, aber nicht nach ihren individuellen, ihrer Behinderung geschuldeten Bedarfen gelagert werden. Es kann passieren, dass sie erst verspätet oder sogar gar nichts zum Essen bekommen, weil niemand Zeit hat, ihnen das Essen zu reichen, und dass sie sich erbrechen müssen, aber die Klingel nicht bedienen können.
Assistenzbedarf endet nicht an der Haustür und vor allem nicht vor der Eingangstür eines Krankenhauses. Integrierte Versorgung sieht anders aus.
Eine Befragung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. zeigt auf, dass sich Patientinnen und Patienten mit Behinderung im Krankenhaus zum großen Teil alleingelassen und teilweise sogar entwürdigend behandelt fühlen, weil dem Krankenhauspersonal vielfach die Erfahrung im Umgang mit Behinderung und sehr häufig die Zeit fehlt.
Um genau das zu vermeiden, braucht es Assistenz, die die Dinge langsam, verständlich und in Ruhe erklärt, Assistenz, die Hilfe beim Essen gibt, Assistenz, die den Toilettengang begleitet, Assistenz, die um die richtigen Handgriffe weiß, und Assistenz, die die Grundbedürfnisse von Menschen mit Behinderung kennt und ihren Menschen kennt.
Vier Jahre ist es nun her, dass sich der Bundestag mit einem sehr ähnlichen Antrag wie diesem befasst hat. Vor vier Jahren stellte meine Parteikollegin Heike Baehrens klar, dass weitere Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich sind.
Eines der Ziele ist, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zu schaffen, um ihnen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Doch wer Barrieren abbauen will, darf keine neuen Barrieren schaffen. Nichts anderes ist immer noch der Fall. Wer seine Assistenzperson in Arbeitgeberfunktion eingestellt hat, darf sie mit ins Krankenhaus nehmen. Alle anderen, finanziell unterstützt aus den Regelungen der vier Sozialgesetzbücher oder dem Teilhabegesetz, können das eben nicht.
Eine solche Situation hat die Bildungsreferentin der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland“ zu Recht absurd genannt.
Die Landesregierung negiert die Bedeutung dieser Problematik in ihrer Antwort auf eine Berichtsanfrage im Gesundheitsausschuss komplett. Die beschriebenen Probleme lösen sich aber nicht dadurch, dass man einfach die Augen davor verschließt, Herr Laumann.
„Die persönliche Assistenz ist eine kluge Antwort auf die große Frage, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen.“
„Und wer die Barrieren wegräumen hilft, ist nicht nur Sozialarbeiter, er ist auch Demokratiearbeiter.“
In welcher Gesellschaft wollen wir eigentlich leben? Ich wünsche mir eine Gesellschaft, die Kleine, Alte, Kranke und Menschen mit Behinderung nicht als zu teuer behandelt. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, die Menschsein nicht an ökonomischen Maßstäben
festmacht. Ich wünsche mir eine inklusive Gesellschaft, die Respekt vor Menschen mit Behinderung aufbringt und respektvoll mit ihnen umgeht.