Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

(Beifall von der CDU, der FDP und Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung angekommen sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/6583 an den Sportausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, ob hierzu die Zustimmung des Hohen Hauses vorliegt. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Nein-Stimmen? – Die gibt es ebenfalls nicht. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Regelung des Belastungsaus

gleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Be- lastungsausgleichsgesetz G 9 – BAG-G 9)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/4832

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 17/6607

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Scholz das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die NRW-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an den Gymnasien den neunjährigen Bildungsgang wieder einzuführen. Damit wurde dem Wunsch der Schüler und der Elternschaft Rechnung getragen. Ab dem kommenden Schuljahr wird es an den nordrhein-westfälischen Gymnasien wieder das G9 geben.

Mit der Umsetzung von G9 kommen auf die Kommunen neue Herausforderungen zu. Der Mehrbedarf an Räumen für die Klassen des zusätzlichen Jahrgangs muss in den nächsten Jahren vor Ort umgesetzt werden. Die damit für die Kommunen verbundenen Kosten fallen unter das Konnexitätsprinzip. Deshalb hat die Landesregierung zeitgleich mit der Wiedereinführung des G9 das Belastungsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Beide werden am 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

In einem Prozess, in dem von Beginn an die Kommunen eingebunden waren, wurde der notwendige Finanzbedarf für die Umsetzung des G9 ermittelt. Hierbei war es wichtig, die Kosten für die Wiedereinführung des G9 von denen zu trennen, die auf die Kommunen unter anderem aufgrund steigender Einwohnerzahlen zukommen.

Einige Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen haben in der Anhörung zu diesen Sachverhalten Stellung genommen. So stimmte Frau Dr. Klein aus Köln zu – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Man muss in der Tat trennen zwischen dem Effekt des Bevölkerungswachstums auf der einen und G9 auf der anderen Seite.“

Für die Belastungen und für die einmaligen investiven Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum fällt eine Summe von 518 Millionen Euro an. Nun gilt es, den finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen, um deren Mehrbelastungen, die sich durch das zusätzliche Schuljahr ergeben, aufzufangen. Dabei haben wir uns bewusst für das Schulträgermodell entschieden, obwohl es für das Land teurer ist als das NRW-Modell. Es ist aber für die Kommunen das sachlich angemessenere. Dies hat bei der Anhörung auch der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Herr Hamacher, deutlich unterstrichen.

Der unmittelbare Ausgleich reicht uns aber nicht aus. Deshalb wird, wie es das Konnexitätsausführungsgesetz vorsieht, nach fünf Jahren eine Überprüfung des heute zu beschließenden Gesetzes erfolgen. So heißt es in § 4 Abs. 5 des Konnexitätsausführungsgesetzes:

„Die Kostenfolgeabschätzung ist spätestens vor Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen; im Übrigen ist über den Belastungsausgleich zeitnah eine neue Entscheidung zu treffen, wenn sich herausstellt, dass die Annahmen der Kostenprognose

unzutreffend waren und der Ausgleich grob unangemessen ist.“

Diese Evaluation soll für bestmögliche Gerechtigkeit und damit für einen dauerhaft fairen Ausgleich sorgen, auch für die wiederkehrenden Kosten zum Beispiel für Schülerbeförderung, anteilige Verwaltungsstellen, Lernmittelkosten, Versicherungskosten und andere.

Herr Hamacher hat zum Aspekt der Verteilung auf die einzelnen Kommunen eine, wie ich finde, salomonische Formulierung gewählt. Ich zitiere nochmals mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Anhörungsprotokoll:

„Am Ende werden wir immer Ungerechtigkeiten zwischen einzelnen Kommunen hinnehmen müssen. Das liegt in der Natur der Sache. Nach meiner Erfahrung mendelt sich das aber über viele Konnexitätsverfahren häufig aus. Wer bei der einen Geschichte der Gewinner ist, der verliert dafür bei der anderen und umgekehrt. Im Großen und Ganzen ist es eine stimmige Herangehensweise, die hier verfolgt wird.“

Die Frage der Abschreibung wird im Zusammenhang mit künftigen Anpassungen des Konnexitätsausführungsgesetzes angegangen werden. Das Belastungsausgleichsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie man Konnexität ohne Wenn und Aber richtig umsetzt. Die NRW-Koalition ist und bleibt der zuverlässige Partner der Kommunen in unserem Land.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal für die konstruktive Arbeit der kommunalen Vertreter und der Spitzenverbände danken. Ein weiterer Dank gilt Frau Professor Dr. Kerstin Schneider für ihr Gutachten, das eine Grundlage für den Gesetzentwurf war, sowie selbstverständlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Gesetzentwurf beteiligten Ministerien. Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scholz. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kollegin Stotz das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer, wie meine Fraktion, die Beratungen zum vorliegenden Gesetz aufmerksam und kritisch begleitet hat, der kommt nicht umhin, festzustellen, dass aus einem wie hart auch immer ausgehandelten Kompromiss nicht automatisch eine sehr gute Lösung wird.

Schon in der Anhörung – auch ich möchte sie ansprechen, so wie es mein Vorredner bereits getan hat – wurden Zweifel laut, etwa seitens der Stadt

Dortmund und der dortigen Beigeordneten Frau Schneckenburger. Sie befürchtet eine Finanzierungslücke von mehr als 80 Millionen Euro, die sich im Zuge der Wiedereinführung von G9 durch die Schaffung von zusätzlichem Schulraum auftun wird.

Ein Blick nach Köln offenbart ein ähnliches Bild. Wirklich zufrieden gehen auch die Kölner Verantwortlichen nicht in eine Zukunft mit all den Veränderungen, die die Rückkehr zu G9 nach sich ziehen wird.

Bei der Anhörung zum vorliegenden Gesetz ist aber auch deutlich geworden, dass wir angesichts der immensen Herausforderungen im Bildungsbereich eigentlich etwas ganz anderes brauchen, nämlich eine klare Neuregelung der hemmenden Finanzverflechtungen.

(Beifall von der SPD)

Die bildungspolitischen Finanz- und Verantwortungsverflechtungen zwischen Bund, Land, den Kommunen und den Schulen sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen ein neues System, ein neues Finanzierungssystem, das wir fair mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Kommunen, aushandeln müssen. Die Aufhebung des Kooperationsverbotes, die wir der SPD zu verdanken haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung – es ist aber nur ein Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von Regina Kopp-Herr [SPD] und Eva- Maria Voigt-Küppers [SPD])

Lassen Sie mich an drei Punkten aufzeigen, was im Schulbereich, im Grunde im ganzen Bildungsbereich passieren muss, damit wir die hemmenden Verflechtungen lösen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung mit auf den Weg zu geben, auch nachkommen können.

Erstens. Die Beziehungen zwischen dem Land und den nordrhein-westfälischen Kommunen müssen wir neu regeln. Finanz- und Aufgabenverteilung müssen neu geregelt werden. Dringend beachtet werden muss dabei der Gestaltungsspielraum der Schulen. Das Gleiche gilt auch für die Beziehungen zwischen Land und Bund.

Wir müssen außerdem über Geld sprechen. Klar, starke Schultern tragen mehr als schwache; das ist unsere feste Überzeugung. Wenn wir wirklich Chancengleichheit im Bildungssystem wollen, dann muss dies deutlich besser ausgestattet und strukturiert werden.

(Beifall von Regina Kopp-Herr [SPD] und An- gela Lück [SPD])

Woher aber kommen die notwendigen Gelder, die unzweifelhaft fehlen? Ich rate Ihnen: Werfen Sie einen Blick auf die Amtsjahre von Norbert Walter-Borjans. Starke Schultern müssen sich stärker beteiligen

als schwache. Hohe Erbschaften und Vermögen müssen deutlich stärker besteuert werden.

(Beifall von der SPD)

Große Kapitalgesellschaften und Finanzspekulanten müssen selbstverständlich dazu gezwungen werden, ihren Anteil am Steueraufkommen auch zu bezahlen.

(Henning Höne [FDP]: Wer stellt denn den Fi- nanzminister?)

Solange Sie aber nur halbherzige Kompromisse eingehen, kann das Bildungssystem in unserem Land nicht den Fortschritt machen, auf den alle Schülerinnen im Land, die Lehrer, Eltern und die Kommunen dringend warten.

Wir werden uns als SPD-Fraktion zu diesem Gesetz enthalten. Auch wenn Sie einen Kompromiss ausgehandelt haben, sind unsere Zweifel, dass die Mittel tatsächlich für alle auskömmlich sind, nicht ausgeräumt. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stotz. – Für die Fraktion der FDP hat nun Frau Kollegin Müller-Rech das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich musste gerade kurz noch mal auf die Tagesordnung schauen, ob ich mich hier nicht irgendwie vertan habe und ob ich jetzt wirklich reden soll. Also, ich rede nicht zu Spekulanten oder zur Erbschaftssteuer, sondern es geht hier immer noch um das Konnexitätsausgleichsgesetz und um G9.

(Beifall von der FDP)

Um es noch einmal zu rekapitulieren: Wir haben hier am 11. Juli 2018 das Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium als eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Landesregierung verabschiedet. Dieser Schritt war in Anbetracht der jahrelangen Debatten um die Dauer des Gymnasiums richtig, notwendig und konsequent.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich auch bei den Damen und Herren der Opposition bedanken, dass wir damals dieses Gesetz ohne Gegenstimmen gemeinsam beschlossen haben.