Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

Es handelt sich für mich daher um eine absolute Pflicht, diese Fähigkeit zu vermitteln. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat sich der Landtag auf Initiative der FDP-Fraktion sehr intensiv mit der Schwimmfähigkeit befasst. Im Rahmen einer Anhörung wurden damals zahlreiche sinnvolle Instrumente zur Steigerung der Schwimmfähigkeit vorgestellt. Dazu zählten beispielsweise die Erhebung von Daten zur Schwimmfähigkeit und die Dokumentation der Leistungen auf den Zeugnissen der vierten Jahrgangsstufen zum Schulwechsel.

Das wichtige Thema „Schwimmfähigkeit“ war auch ein zentraler Punkt bei unseren Koalitionsverhandlungen und hat uns zu der mutigen Formulierung im Koalitionsvertrag veranlasst: Am Ende der Grundschulzeit muss jedes Kind sicher schwimmen können.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Dieser Auftrag ist ein hochgestecktes und nicht einfach zu erreichendes Ziel. Wir sind aber überzeugt, dass wir es erreichen; denn für die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen werden wir alles in unserer Macht Stehende tun.

Erst am Montag dieser Woche haben deshalb die Staatssekretärin Andrea Milz und der Staatssekretär Mathias Richter den Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfallen 2019 bis 2022“ vorgestellt. Ich freue mich sehr, dass dieser Aktionsplan nach intensiver Vorbereitung nun steht. Er bietet die Voraussetzungen dafür, die Schwimmfähigkeit von unseren Kindern zu fördern und unseren gemeinsamen Plan umzusetzen.

Nur gemeinsam und partnerschaftlich mit den Kommunen, den Schwimmsport treibenden Vereinen und Verbänden, weiteren privaten Organisationen und natürlich den Eltern und Familienangehörigen kann uns der im Aktionsplan vorgestellte Zehnpunkteplan ans Ziel bringen.

Deshalb begrüße und unterstütze ich den darin enthaltenen Ansatz kooperierender Maßnahmen. Das Maßnahmenpaket sieht Handlungsfelder im schulischen und außerschulischen Bereich – also ganzheitlich – vor. Es ist außerordentlich wichtig, dass wir unsere Schulen in die Lage versetzen, ihre Vorgaben künftig wieder erfüllen zu können.

Kreative Maßnahmen wie die Schwimmprojektwoche an Grundschulen oder der Aufbau von Schwimmassistenz-Pools zur Unterstützung der Lehrkräfte bzw. zur Überbrückung von Lehrengpässen beim Schwimmunterricht werden bessere Lernbedingungen schaffen.

Auch die schon eingangs genannten Vorschläge aus der letzten Legislaturperiode, wie zum Beispiel die Dokumentation der Schwimmfähigkeit auf Zeugnissen der vierten Jahrgangsstufen oder die Erhebung von Daten zur Schwimmfähigkeit, werden mit dem Aktionsplan nun realisiert.

Besonders freue ich mich darüber, dass die Wassergewöhnung von unseren Kleinkindern in Kitas gefördert und das Vorhalten ausreichender Wasserflächen bzw. die Optimierung von Wasserzeiten in Angriff genommen wird. – Das ist ja auch ein Ziel Ihres Antrags.

Der Erlebnisraum Wasser mit seinen vielfältigen Schwimm- und Wassersportangeboten sowie zum Erleben von Freizeit soll endlich wieder einen gebührenden Stellenwert erhalten. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Aktionsplan die Schwimmfähigkeit unserer Kinder deutlich steigern und im Zuge dessen auch „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ stärken werden. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, lieber Herr Kollege Terhaag. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Paul das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwimmfähigkeit ist leider keine Selbstverständlichkeit. Das ist – wie wir schon gehört haben – keine neue Erkenntnis. Wir reden dabei natürlich vor allem über die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.

Es ist aber gleichermaßen wichtig, Erwachsene mit in den Blick zu nehmen; denn die meisten Badeunfälle passieren Erwachsenen. Der Anteil von erwachsenen Menschen, die nicht sicher schwimmen können, ist ebenfalls hoch.

Wenn wir vom Schwimmen sprechen, sprechen wir natürlich von Sport und Gesundheit, aber wir sprechen auch – und das ist wohl der Anlass dieses Antrags – von Sicherheit. Das gilt gerade in der heißen Jahreszeit, in der die Badeseen besucht werden.

Es ist wichtig, zu unterscheiden, worüber wir eigentlich sprechen. Sprechen wir über Wassergewöhnung, also das Seepferdchen, oder über Schwimmfähigkeit, die laut Definitionen von DLRG und KMK erst mit dem Schwimmabzeichen in Bronze erreicht ist? Beides hat seine Berechtigung, aber ich meine, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die reine Wassergewöhnung niemanden zu einem sicheren Schwimmer oder einer sicheren Schwimmerin macht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Problematik – ich sagte es bereits – ist nicht neu, und einiges wurde schon getan. Es geht nicht nur darum, dass es Schwimmflächen gibt, sondern es geht auch darum, dass sich bestimmte Dinge geändert haben. Die Frage nach dem Schwimmunterricht ist heute eine andere, als sie es vielleicht noch vor einigen Jahren war. Wasserzeiten oder tatsächliche Zeiten im Wasser sind heute nicht mehr die Zeiten, die sie früher vielleicht mal waren.

Es geht auch um grundständige Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Sport an Grundschulen. All diese Fragen müssen beantwortet werden.

Allerdings gab es auch schon Maßnahmen. „NRW kann schwimmen“ versucht mit Ferienkursen, diesen veränderten Gegebenheiten einen Baustein entgegenzusetzen. Auch die Idee aus der Anhörung in der letzten Legislaturperiode, Projektwochen zu veranstalten – Sie nennen es „Woche des Schulschwimmens“ – ist gut, und ich begrüße sie.

Ich meine, dass man mit diesen Maßnahmen den veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen kann, indem man Pools für die Zeiten bildet, um intensiv Schwimmkurse veranstalten zu können. Das ist der richtige Weg, damit Schülerinnen und Schüler am Ende schwimmen können.

Schulen sind aber natürlich nicht allein in der Verantwortung. Deswegen ist es in der Tat begrüßenswert, dass der Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ einen kooperativen Ansatz hat und es auch darum geht, gemeinsam mit den Kommunen über Bäder etc. zu sprechen und mit den Vereinen zu verabreden, wie sie zum einen die Schulprojekte unterstützen und zum anderen die Kursangebote ausweiten können.

Denn nicht die Schulen allein sind verantwortlich. Ich habe beispielsweise nicht in der Schule schwimmen gelernt, sondern vor dem Schuleintritt bei der DLRG. Auch das sind Bereiche, die wir ausbauen müssen. Es geht nicht nur darum, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr zum Schwimmunterricht schicken. Oftmals finden Eltern, die dies gern tun würden, gar kein Kursangebot mehr. Dementsprechend gilt es auch, die Vereine dabei zu unterstützen, ihr Angebot auszuweiten.

Die Bäderinfrastruktur ist schon von diversen Seiten beleuchtet worden. Klar ist dabei eines geworden: Nichts Genaues weiß man nicht. Von daher würde ich es mehr als sinnvoll finden, wenn die Landesregierung es sich zur Aufgabe machen würde, eine Bäderanalyse in Auftrag zu geben, damit wir eine gemeinsame Grundlage haben: Worüber sprechen wir eigentlich, und wie hoch sind die Sanierungsbedarfe in diesem Bereich? – So würden wir nicht ständig mit unterschiedlichen Zahlen operieren, mit denen man letztendlich nicht viel mehr tut, als sie hier zu diskutieren. Sie liefern gerade nicht die verlässliche Grundlage, die wir brauchen.

Die verlässliche Grundlage, die wir zur Finanzierung notwendiger Sanierungsmaßnahmen brauchen, bildet allerdings leider auch nicht das 300-MillionenEuro-Programm. Das liegt nicht nur an seinem Volumen, sondern auch daran, dass Kommunen beispielsweise nicht antragsberechtigt sind. Das heißt, die Kommunen können von diesem Programm nicht profitieren.

Wie bereits im Ausschuss diskutiert, ist im Übrigen das Sanierungsvolumen so hoch, dass wir als Länder es gegebenenfalls gar nicht alleine stemmen können. Deswegen nehme ich Sie beim Wort, Frau Staatssekretärin Milz, dass Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen werden, dass der Bund in die Verantwortung geht und Länder und Kommunen auf dem Feld der Bäderinfrastruktur und bei dem Bemühen um die Schwimmfähigkeit unterstützt.

Das ist etwas, das wir unterstützen. Wir erwarten dann aber auch, dass Sie weiterhin darauf drängen. Sie haben es im Ausschuss so gesagt, und wir erwarten dann natürlich, dass auch etwas passiert. Das dauert aber sicher noch etwas.

Zum Abschluss: Mir ist es wichtig, nicht nur darauf zu schauen, dass Kinder und Jugendliche sicher schwimmen können. Auch Erwachsenenkurse müssen weiter in den Blick genommen werden. Insbesondere ist es notwendig, für bisher noch nicht so gut erreichte Zielgruppen Angebote zu schaffen, weil es für alle Menschen wichtig ist, schwimmen zu lernen.

Wenn wir hier zusammenkommen und entscheidende Schritte nach vorne gehen, müssen wir diese Debatten vielleicht nicht in jedem Sommer führen. Das wäre eine erfreuliche Nachricht. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schwimmen ist cool. Dazu haben wir uns hier im Landtag über viele Jahre hinweg ausgetauscht und entsprechende Programme auf den Weg gebracht.

Schwimmen macht nicht nur Spaß, sondern es rettet Leben – nicht nur das eigene, sondern es trägt auch dazu bei, Leben zu retten, wenn andere in Gefahr sind. Deshalb ist das Schwimmen eine Grundfertigkeit, die immer im Fokus der jeweiligen Landesregierung gestanden hat. Das haben wir bereits sehr ausführlich gehört.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens unternimmt nun mit dem Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ einen neuen Anlauf. Wir danken insbesondere unseren beiden Staatssekretären, Frau Staatssekretärin Milz und Herrn Staatssekretär Richter, für die monatelange Erarbeitung des Aktionsplans gemeinsam mit den Schwimmsport treibenden Verbänden und den kommunalen Spitzenverbänden.

Die darin zusammengefassten Maßnahmen sollen in den folgenden Jahren umgesetzt werden, und sie gehen letztendlich weit über das hinaus, was in der für heute beantragten Debatte gegenständlich ist. Auf die dazugehörenden einzelnen Maßnahmen sind die Kollegen schon eingegangen; deshalb werde ich sie jetzt nicht wiederholen.

Eine Frage, die Sie angesprochen haben und mit der wir uns natürlich auch beschäftigen: Frau Abgeordnete Paul, Sie haben vorhin Frau Staatssekretärin Milz aufgefordert, in Berlin für eine irgendwie geartete Unterstützung investiver Art zu werben. Das tut Frau Staatssekretärin Milz mit großem Engagement. Wir sind zuversichtlich, dass neben dem Sonderprogramm zur kommunalen Sanierung von Infrastruktur – jetzt zum zweiten Mal über 100 Millionen Euro aufgerufen – auch weitere Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erhalt von Schwimmbädern kommen wird.

Gestatten Sie mir, auf etwas hinzuweisen, das in der Debatte bisher eigentlich völlig außen vor geblieben ist: Die Frage des Erhalts, der Sanierung und des Neubaus von Schwimmbädern ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 GG. In

sofern tragen die Städte und Gemeinden Sorge dafür, inwieweit Wasserflächen erhalten bleiben und im Angebot sind.

Diejenigen, die Verantwortung in der Kommunalpolitik übernehmen, wissen, dass alleine das Angebot von Wasserflächen nicht dazu führt, dass die Bevölkerung dieses Angebot auch so annimmt, dass die Betriebskosten ausgeglichen werden. Somit geraten die Stadträte häufig unter Druck, was das Angebot von Wasserflächen betrifft.

Sie alle kennen die Diskussionen unter denjenigen, die in den kommunalen Stadträten Verantwortung tragen, und Sie wissen, dass es keine leichten Diskussionen sind, wenn es darum geht, Wasserflächen einzusparen, zu verändern, zu verlegen, zusammenzulegen oder interkommunale Lösungen zu finden. – Ich schaue dabei einmal zum Kollegen Weiß: Unsere beiden Städte versuchen schon seit fünf Jahren, miteinander darüber zu diskutieren. Daran sehen Sie die zeitlichen Dimensionen.

Was Sie auch sehen müssen: Es wird auf der einen Seite möglicherweise Wasserfläche abgebaut, aber es entsteht auch neue Wasserfläche. Das heißt, ganz viele Städte und Gemeinden entschließen sich dazu, alte Infrastruktur vollständig aufzugeben und abzureißen und dafür neue Bäder zu errichten. Das ist in der heutigen Debatte bisher gar nicht angesprochen worden. Das, was hier ausgeführt wurde, wird deshalb teilweise der Sachlage in Nordrhein-Westfalen nicht gerecht.

Weil es möglicherweise bei den Antragstellern gar nicht angekommen ist, darf ich betonen, dass diese Landesregierung für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ für dieses Jahr ausdrücklich Schwimmbäder förderfähig gemacht hat. Antragsschluss war der 28. Februar 2019. Wir befassen uns nun mit der Frage, welche Anträge wir einer Unterstützung zuführen.

Und in der Städtebauförderung – getragen von Bund und Land – fördern wir alle miteinander seit vielen Jahren sowohl die Erhaltung als auch den Neubau von Schwimmbädern.

Ich darf noch darauf hinweisen: Auch das Programm „Gute Schule 2020“ erlaubt den Erhalt und den Bau schulischer Sportinfrastruktur, sofern sie auf dem Gelände der Schule liegt. Das sind in der Regel die Lehrschwimmbecken. Darüber hinaus stehen die Investitionsmittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung.

Es sind also in großer Breite Investitionsmittel vorhanden, und wir erleben derzeit in den Städten und Gemeinden eine dezidierte Diskussion darüber, in welcher Art und Weise man mit der Sportinfrastruktur umgeht.

Ein weiterer Baustein – auch dafür darf ich werben – ist das neue Landesprogramm „Moderne Sportstätte

2022“, welches sich ganz bewusst an die Vereine richtet, die selbst Sportanlagen tragen.

Darunter sind übrigens auch Vereine, die sich um die Schwimmbäder kümmern, sowohl investiv als auch im Betrieb. Wir haben diese adressiert, weil für die öffentliche Hand sehr breite Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und sie, offen gesagt, auch seit vielen Jahren genutzt werden.

Schwimmen ist cool! Dieser Meinung ist die Landesregierung, und wir tragen es nicht nur im Herzen, sondern auch an den Schwimmflossen. Das hat Frau Staatssekretärin Milz bei der Vorstellung des Programms bewiesen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP und Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])