Mit diesem Antrag soll die Landesregierung des Weiteren aufgefordert werden, das Gespräch mit privaten Trägern von Hochschuleinrichtungen zu suchen, um das Interesse an Verlagerungsmöglichkeiten auszuloten. Bitte gestatten Sie mir den Hinweis, dass die Standortentscheidungen privater Hochschulen privat sind. Sie entscheiden das selbst. Der Staat hat keinen Einfluss auf die Verankerung von Hochschulen.
Wenn ich als Ministerin eine Wertung über diesen Antrag abgeben dürfte, dann würde ich sagen: Der Antrag ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. – Da ich aber nicht werten darf, werden Sie das von mir auch nicht hören. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/6757 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie
an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Damit darf ich feststellen, dass die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden ist.
Mit der Drucksache 17/6822 – Neudruck – liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 46, 47, 48, 49 und 50 vor.
der Abgeordneten Monika Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf: „Will die Landesregierung die Öffnungsklausel der Grundsteuerreform nutzen?“
Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Lienenkämper antworten wird. Er hat nun das Wort.
Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin Düker! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 27. Juni dieses Jahres ist seitens der Fraktionen, die die dortige Große Koalition tragen, ein Gesetzespaket zur Grundsteuerreform in den Bundestag eingebracht und dort in erster Lesung beraten worden.
Dieses Paket werden wir konkret, sorgfältig und genau analysieren. Ziel bleibt es weiterhin, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten und sie rechtssicher, administrierbar, fair und aufkommensneutral auszugestalten.
Da wir nun den konkreten Gesetzentwurf kennen, ist jetzt die Durchführung der konkreten Prüfschritte möglich, was wir in den kommenden Wochen umsetzen werden. Dabei ist unter anderem von Bedeutung, welche Veränderung der Steuerbelastung für Eigentümer von Grundstücken eintritt.
Demzufolge sind Belastungsänderungen im Einzelfall eine kaum vermeidbare Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch wird diese Belastungsänderung im Einzelfall letztlich nicht allein maßgebend sein; denn es darf nicht übersehen werden, dass die Reform einen verfassungswidrigen Zustand beseitigen muss.
Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat mögliche Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf Bundesebene geprüft. Als Basis dienten dafür unter anderem diverse Statistiken wie die Realsteuerstatistik, der Mikrozensus und andere sowie diverse Rechtsparameter, wie etwa die Mindestrestnutzungsdauer oder die Liegenschaftszinssätze.
Auf Grundlage dieser Berechnungen wurden die bundesweiten Auswirkungen auf Grundstücksarten und Gemeindetypen erstellt, welche allerdings nicht bundeslandscharf ermittelt wurden. Insofern liegt jeweils der Bundesschnitt zugrunde. In der Sommerpause werden wir analysieren, inwieweit auf dieser Basis Tendenzaussagen für das Land NordrheinWestfalen möglich sind.
Darüber hinaus werden wir für typische Grundstücke die zu erwartenden Belastungsänderungen konkret ermitteln. Dafür werden wir gemeinsam mit der Oberfinanzdirektion und den Finanzämtern stichprobenartig für eine Reihe von Echtfällen die voraussichtlichen Belastungsänderungen berechnen. Dazu vergleichen wir die derzeitige Bemessungsgrundlage, den Einheitswert sowie den davon abhängigen Grundsteuermessbetrag mit der neuen Bemessungsgrundlage, dem neuen Grundsteuerwert und dem daraus resultierenden neuen Grundsteuermessbetrag.
Anschließend kann dann abgeschätzt werden, wie hoch die Steuerdifferenz bei unterstellt unverändertem Hebesatz bei den einzelnen Grundstücken ausfällt.
Im Anschluss daran werden wir weiter analysieren, um die Auswirkungen auf Grundstücksarten und Gemeindetypen ein wenig besser abschätzen zu können. Eine vergleichbare Berechnung werden wir selbstverständlich auch für das Flächenmodell vornehmen.
Mir ist bewusst, dass es aufgrund der späten Vorlage der Gesetzentwürfe zeitlich nicht möglich sein wird, eine allen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Analyse zu erreichen. Dennoch sind wir sehr zuversichtlich, dass auf der Basis unserer Untersuchungen wertvolle und stichhaltige Erkenntnisse für die gesetzgeberische Entscheidung in NordrheinWestfalen zur Verfügung stehen werden.
Parallel zu diesen Berechnungen werden wir uns selbstverständlich auch inhaltlich mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf auseinandersetzen. Die Länderöffnungsklausel könnte auch für weitere Vereinfachungen genutzt werden, die das Scholz-Modell noch nicht vorsieht. Genauso kann es aber auch sein, dass im Laufe des Gesetzgebungsprozesses am Scholz-Modell weitere Vereinfachungen vorgenommen werden.
Das bleibt naturgemäß abzuwarten. Sie wissen, dass sich Nordrhein-Westfalen – gemeinsam mit anderen Ländern – bereits für wesentliche Vereinfachungen
Darüber hinaus wird sich Nordrhein-Westfalen ganz sicher im Gesetzgebungsverfahren für weitere Vereinfachungsschritte einsetzen. Dabei ist beispielsweise an eine praxisnahe Erhöhung der Wertfortschreibungsgrenzen zu denken, damit Bürgerinnen, Bürger und Verwaltungen nicht jede kleine bauliche Veränderung nachvollziehen müssen.
Auch sollen die aktuellen Wertfortschreibungsgrenzen für die Übergangszeit der parallelen Anwendungen des derzeit geltenden und des neuen Rechts angehoben werden. Auch weitere Veränderungen und Vereinfachungen werden wir selbstverständlich prüfen und laufend mit den anderen Ländern besprechen, die naturgemäß das Gleiche machen.
Wir sind im Übrigen der Auffassung, dass darauf verzichtet werden sollte, laufende Modernisierungen aufwendig abzufragen, welche das Baujahr fiktiv anpassen, da sich bei dem vorgesehenen Bewertungsverfahren nur in seltenen Fällen nennenswerte Auswirkungen ergeben werden.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Nachdem wir unsere Analysen abgeschlossen haben – rechtzeitig vor den Abstimmungen im Bundesrat – werden wir im Lichte des dann zwischen Bund und Ländern fortgeschrittenen Gesetzgebungsprozesses entscheiden, wie wir uns zu der konkreten Vorlage im Bundesrat verhalten, die dann zur Abstimmung steht. Im Anschluss daran oder parallel dazu werden wir uns entscheiden, ob wir die Länderöffnungsklausel, wenn sie denn kommt, in Anspruch nehmen werden, und wenn ja, gegebenenfalls wie.
Danke, Herr Minister, für die Ausführungen. – Ich übersetze sie so, dass Sie jetzt erst analysieren und berechnen und dann entscheiden. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie, um eine Entscheidungsgrundlage zu finden, jetzt im Grunde zwei Varianten prüfen? Erstens wollen Sie ein vereinfachtes Scholz-Modell oder Bundeskabinettsmodell analysieren und durchrechnen, um festzustellen, ob Sie daran unter Umständen Veränderungen vornehmen. Zweitens rechnen Sie ein Flächenmodell durch und analysieren es.
Wenn das Ihre beiden Grundlagen für eine Entscheidung sind: Würde bei Ihnen auch ein Bodenwertmodell, das insbesondere – ich schaue Frau Scharrenbach an – in Kreisen der Wohnungswirtschaft diskutiert wird, mit analysiert und berechnet, oder bezieht sich das nur auf das Flächenmodell und das ScholzModell?
Wir werden als Basis für unsere Entscheidung – neben vielen anderen Kriterien, die auch in diese Entscheidung einfließen – versuchen, sowohl das vorliegende Modell, also das Scholz-Modell, als auch als Vergleichsgrundlage ein Flächenmodell zu analysieren, soweit das innerhalb der Zeit anhand von Echtzahlen von beispielhaften Echtfällen möglich ist.
Das dient nicht der politischen Entscheidung, welche Maßnahmen wir möglicherweise für den Fall einer Öffnungsklausel ergreifen, sondern einfach nur der beispielhaften Darstellung, was von der einen Seite und von der anderen Seite des Spektrums für Auswirkungen für einzelne Grundstücke entstehen könnten. Alles andere liegt als Auswirkung in der Regel dazwischen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade von dem Flächenmodell gesprochen. Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss hinlänglich über die vorliegenden Modelle ausgetauscht, bevor der Gesetzentwurf in Berlin verfasst worden und in die Abstimmung gegangen ist.
Dabei spielte das Flächenmodell bei Ihnen aus meiner Erinnerung nicht die allergrößte Rolle, sondern Sie haben immer sehr konstruktiv auf die wertabhängigen Modelle reagiert, die das Haus Scholz, wie Sie es gerade ausgedrückt haben, auf den Weg gebracht hat. Gleichzeitig haben Sie deutlich gemacht, dass Sie dort nach möglichen Vereinfachungen suchen.
Deshalb überrascht es mich, dass Sie das Flächenmodell jetzt als sehr positives Modell zur Kenntnis nehmen. Ist es seitens Ihres Hauses zu einem Meinungswechsel gekommen?
Kollege Hübner, vielen herzlichen Dank für die Frage. – Dass wir die Auswirkungen aller vorliegenden Modelle von der linken und von der rechten Seite des Spektrums anhand von echten Grundstücksfällen analysieren, setzt überhaupt keine Bewertung der jeweiligen Modelle voraus, sondern wir wollen einfach nur mal wissen, wie sich die Auswirkungen der jeweiligen Modelle tatsächlich darstellen werden.
ermittlung, die überhaupt nichts über politische Präferenzen aussagt. Sie kennen mich lange genug, um zu wissen, dass diese natürlich unverändert bleiben.
Meine Frage knüpft ganz gut an die des Kollegen Hübner an. Es macht schon stutzig, dass Sie jetzt das Flächenmodell mit prüfen. Das war immer das Bayern-Modell, und der Rest der Republik hat sich dagegen ausgesprochen, vor allen Dingen im Hinblick auf einen möglichen Flickenteppich, der nicht wirklich wünschenswert ist.
Ihr Koalitionspartner hat sich auf seinem Bundesparteitag einstimmig für ein wertunabhängiges Flächenmodell ausgesprochen, und die Bundestagsfraktion der FDP hat dies per Antrag eingebracht. Inzwischen hat sich auch Herr Witzel in diese Richtung geäußert. Das heißt, wir haben in Nordrhein-Westfalen einen Koalitionspartner, der das Flächenmodell priorisiert. Und Sie sagen uns jetzt: Das wird einfach nur mal so geprüft. Ansonsten gibt es keinen Grund dafür, das hier auf den Tisch zu legen.
Meine Nachfrage zum Flächenmodell lautet daher: Ist das für Sie eine Option, die Sie mit prüfen? Oder prüfen Sie nur um des Prüfens willen, weil Sie so gerne Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen?
Frau Kollegin Düker, ich habe noch gut im Ohr, wie unter anderem Sie, aber auch andere, darum gebeten haben, konkrete Auswirkungen der verschiedenen Modelle, die auf Bundesebene noch denkbar sind, zu ermitteln.