Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

Vorleistung getreten ist. Wir hatten einen wahnsinnigen Zeitdruck – das wissen Sie –, der aus unterschiedlichen Gründen entstanden ist. Ich bin dankbar, dass das so funktioniert hat.

Es können sich jetzt noch einige Gutachter damit befassen. Aber wir haben das geprüft. Das ist rechtlich zulässig. Sonst hätten wir es nicht gemacht.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Paul.

Vielen Dank. – Herr Minister, zum Inhalt des Gutachtens habe ich noch eine Nachfrage. Sie betrifft die ablehnenden Bescheide der Stadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich vom 2. August 2018 zur Räumung des Hambacher Waldes. RWE hat dagegen keine Rechtsbehelfe eingelegt, obwohl aus Sicht von RWE für die Rodung natürlich eine Räumung notwendig gewesen wäre.

Die Landesregierung hat auf die Frage 3 aus der Kleinen Anfrage 2564 nicht geantwortet. Die Frage zielt darauf ab, ob das vom Innenministerium beauftragte Gutachten vom 10. August unter anderem zu dem Schluss kommt, dass RWE keinen Rechtsanspruch auf eine Räumung des Hambacher Waldes hätte durchsetzen können.

Laut unserer Prüfung gibt es gegen die Polizei keinen Rechtsanspruch auf Räumung.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Becker von Bündnis 90/Die Grünen.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe Frau Ministerin gerade so verstanden, dass zwischen dem, was dem Ausschuss vorgelegt worden ist, und der Weisung lediglich 3 %, exklusive der Anrede und der Unterschrift, abweichend und unwesentlich gewesen und uns nicht vorgelegt worden sei. So habe ich Sie sinngemäß verstanden – ich hoffe, richtig.

Angesichts dieser relativ geringen Menge verwundert es natürlich umso mehr, dass jetzt noch geprüft wird. Aber darauf will ich jetzt gar nicht hinaus.

Ich möchte Herrn Minister fragen, ob er uns angesichts dieser geringen Menge von 3 % Abweichung zusagen kann, die Prüfung bis Mitte nächster Woche abgeschlossen zu haben.

Ich glaube, Sie haben ein klein wenig …

Genau.

Entschuldigung.

Frau Präsidentin …

Sie müssten sich verständigen.

Genau, wir verständigen uns untereinander. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Becker, das Gutachten für das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist zur gegenständlichen Grundlage der Weisung geworden.

Ich habe auf die Anfrage einer Ihrer Abgeordnetenkolleginnen zugesagt, dass ich das Gutachten gerne neben die Weisung lege – wobei ich davon ausgehe, dass es wegen der Tatsache, dass wir Inhalte aus dem Gutachten in die Weisung übernommen haben, einen sehr hohen Übereinstimmungsgrad hat. Meiner Kenntnis nach ist das so. Um das zu verifizieren, muss ich die beiden Papiere nebeneinanderlegen. Ich gehe aber davon aus, dass sie einen sehr hohen Übereinstimmungsgrad haben.

Deshalb unterscheidet sich das Gutachten, das Gegenstand der Weisung ist und im Auftrag meines Hauses erstellt wurde, von dem Gutachten, auf das sich der Kollege Innenminister bezieht, und zu dem eine Prüfung dahin gehend läuft, ob er dieses Gutachten auf Ihr Anschreiben hin herausgibt oder ob er möglicherweise im Zuge des Arkanbereichs der Landesregierung zu einer anderen Entscheidung kommt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ist die Frage beantwortet?

Ja.

Okay. – Dann stellt Frau Kollegin Kapteinat von der SPD-Fraktion die nächste Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie sagten eben, die Anwaltskanzlei sei mit dem Gutachten in Vorleistung getreten, wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist für mich nicht ganz nachzuvollziehen. Das bedeutet, die Anwaltskanzlei hat auf eigene Kappe schon einmal angefangen, ein Gutachten zu schreiben, ohne zu wissen, ob sie dazu beauftragt wird?

Wir haben geprüft, ob das so zulässig ist, und haben deshalb dieses Verfahren beschritten. Der förmliche Zuschlag ist am 10. August erfolgt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste und damit die dritte Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schäffer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich muss hier noch einmal ein bisschen die Daten auseinanderklamüsern, denn ich finde das schon sehr bemerkenswert.

Am 2. Juli 2018 beantragt RWE bei der Stadt Kerpen, der Gemeinde Merzenich und dem Polizeipräsidium Aachen die Räumung der Waldbesetzung, damit gerodet werden kann.

Das war am 2. Juli 2018. Sie sprechen hier ja immer von einem sehr hohen Zeitdruck.

Am 11. Juli, also nur neun Tage später, kommen die ersten Vermerke an.

Am 2. August – korrigieren Sie mich, wenn die Daten falsch sind – lehnen die beiden Gemeinden ab. Kerpen und Merzenich sagen also: Nein, das machen wir nicht.

Am 10. August geht dann der Auftrag für das Gutachten raus.

Herr Reul, ich würde gerne wissen: Woher kommt eigentlich dieser Zeitdruck? Erst am 2. Juli wird beantragt, und schon neun Tage später kommen die ersten Vermerke, obwohl die Städte zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht entschieden haben.

Vielen Dank, Frau Schäffer. – Herr Minister.

Der Zeitdruck hing nicht zusammen mit den Vorgängen, die Sie darstellen, sondern der Zeitdruck hing zusammen mit der Frage, vor der wir standen: Droht da Gefahr im Wald – ja oder nein? Diese Frage haben wir anders bewertet als die Vorgängerregierung, mussten uns aber, um handeln zu können, rechtlich absichern.

Wir hätten es aus unserer eigenen rechtlichen Beurteilung heraus machen können; das habe ich Ihnen eben erklärt. Davon haben wir Abstand genommen, weil wir das von einer unabhängigen Stelle geprüft haben wollten. Deshalb haben wir überhaupt den Weg gewählt, eine Fachkanzlei einzuschalten. Das Ergebnis ist dann gekommen.

Das Ganze fand natürlich in einem Umfeld statt, das Sie bestens kennen. Aber es ging vorrangig darum, relativ schnell – nein, „relativ“ kann ich streichen:

schnell – zu der Entscheidung, zu der Gewissheit zu kommen, unter welchen Bedingungen wir wie handeln können. Das musste rechtssicher sein. Darum gab es den Druck.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Ministerin will ergänzen.

Wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin: Die Ablehnung der Stadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich, die hier als Ordnungsbehörden angeschriebenen worden waren, bezog sich darauf, dass beide Gemeinden die Polizei als originär zuständig angesehen haben, das Polizeipräsidium Aachen hingegen die Ordnungsbehörden.

Insofern ist es auch aus heutiger Sicht unverändert richtig, extern klären und darlegen zu lassen – auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen innerhalb der Vorgängerregierung –: Wo gibt es welche Anspruchsgrundlage? Wer ist originär, wer ist subsidiär zuständig?

Vor diesem Hintergrund ist das Ministerium des Innern rechtsgutachterlich unterwegs gewesen. Darauf haben wir dann aufgesetzt, nachdem klar war, dass die Polizei subsidiär zuständig ist und dem Grunde nach das Bauordnungsrecht als originäres Eingriffsrecht die entsprechende Relevanz hat. Das ist der Unterschied. – Das noch zur Erläuterung für Sie.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun hat Frau Abgeordnete Brems das Recht und das Mikrofon frei für ihre Nachfrage. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Das nutze ich gerne.

Ich komme auch noch einmal auf den 2. Juli und den 11. Juli zu sprechen. Ich möchte noch einmal darauf zu sprechen kommen, dass diese Zeit ab dem Eingang des Antrags von RWE am 2. Juli bis zum 11. Juli, an dem dann schon ein Einzelvermerk vorgelegen hat, doch eine relativ kurze Zeit ist.

Selbst wenn Sie jetzt sagen, dass da schon vorgearbeitet wurde, ist aber diese Zeit von neun Tagen zwischen den beiden Daten sehr kurz. Es muss trotzdem ein Austausch stattgefunden haben, damit man sich über die Fragestellung und vielleicht auch über Honorare und Ähnliches einig werden konnte.

Vor diesem Hintergrund der kurzen Zeitspanne drängt sich die Vermutung auf, dass das Ministerium bzw. die Landesregierung bereits vor dem 2. Juli einen Hinweis erhalten hat, dass RWE einen Antrag auf Räumung stellen will oder wird.

Daher meine Frage: Wann wurden durch wen welche Ministerien und dessen untergeordnete Behörden darüber informiert, dass RWE beabsichtige, einen Antrag auf Räumung des Hambacher Waldes zu stellen?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Brems. – Bitte sehr, Herr Minister Reul.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Das war nun, glaube ich, für jeden, der Zeitung lesen konnte, relativ klar, dass ein solches Projekt bevorstand. Der Neuigkeitswert hielt sich sehr in Grenzen, es sei denn, man war von der Umwelt abgeschaltet.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass sich im Frühjahr und im Sommer des Jahres 2018 die schweren Rechtsverstöße und die Straftaten in diesem Forst zugespitzt haben. Zudem hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass private Räumungsansprüche von RWE gegen die Störer aus zivilprozessualen Gründen nicht durchsetzbar waren.

Ferner plante – auch noch einmal zur Wiederholung – und betrieb der Grundstückseigentümer weitere Waldrodungen zur Vorbereitung des weiteren Braunkohleabbaus, was bis zu der Entscheidung des OVG Münster vom 5. Oktober desselben Jahres ausdrücklich innerhalb dieser Rodungsperiode erlaubt war.

Deshalb waren die Bauaufsichtsbehörden und die Polizei zu einer raschen Klärung aller Rechtsfragen gezwungen. Da gab es nämlich nur ein sehr enges Zeitfenster zwischen Juni und August. Das hebe ich hervor, um das noch einmal präzise und klar zu benennen.