Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation Drucksache 17/6799
nen – Steuerliche Forschungsförderung mittelstandsfreundlich, technologieoffen und unbürokratisch gestalten
uns als Parlamentarier der Wunsch zur Stärkung unserer Volkswirtschaft. Wir alle teilen den Glauben, dass dies dann nachhaltig gelingt, wenn wir ein innovatives Land sind und Innovationen Vorfahrt gewähren. So entsteht etwas Neues; so entsteht Wertschöpfung; so entstehen Arbeitsplätze und Wohlstand.
Als Politik sind wir nicht Ideengeber, wir können aber Impulsgeber sein. Wir sind Impulsgeber, wenn wir die Rahmenbedingungen so hinbekommen, dass sich Unternehmen trauen, nicht nur an heute zu denken, sondern auch an morgen und übermorgen.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen mutig sein, um in Forschung und Entwicklung zu investieren; sie müssen sich das aber vor allem leisten können. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist das eine große Hürde. Schon die erste CDU- und FDP-Landesregierung hat 2008 im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!“ eine gute Grundlage geschaffen. Rot-Grün hat das fortgesetzt.
Auch die heutige NRW-Landesregierung setzt explizit auf die Unterstützung von KMU zur Hebung von Innovationspotenzialen. Beispielhaft sind hier zu nennen die Innovationsgutscheine – Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben – und die Innovationsassistenten, wofür den Unternehmen bis zu 22.500 Euro für Personalkosten zur Umsetzung von Innovationsprojekten zur Verfügung gestellt werden.
Diese Richtlinien sind jetzt sogar noch einmal aktualisiert worden: Die Förderbedingungen sind besser, und die Mittel wurden verdoppelt.
Ein weiterer großer Baustein, um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzureizen, ist eine steuerliche Förderung; insbesondere im internationalen Wettbewerb kann das entscheidend sein. Über viele Jahre wurde in Deutschland darüber diskutiert.
Jetzt sind wir einen Schritt weiter. Ich begrüße sehr, dass die unionsgeführte Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung vorgelegt hat.
Bereits im Sommer 2018 hat die NRW-Landesregierung dazu eine Bundesratsinitiative eingebracht. Ich finde es super, dass diese Initiative aufgegriffen wurde: mittlerweile sogar mit 25 % auf die Personalausgaben im F&E-Bereich – das kann einen richtigen Schub geben –, und das sogar unter Beibehaltung der Projektförderung.
Dabei wurde auch an die ganz Kleinen gedacht. Die steuerliche Förderung gilt auch ohne Gewinnsituation im Unternehmen, was vor allem bei Start-ups in der Anfangsphase der Fall sein kann. So können auch Gründer vom neuen Gesetz profitieren.
Es gibt allerdings drei wesentliche Punkte, die wir als NRW-Koalition in die bundespolitische Debatte noch
Erstens: Auftragsforschung. Insbesondere KMU lagern Entwicklungsarbeiten immer wieder aus, da sie auf eine besondere Expertise zurückgreifen wollen, die sie intern im Kleingefüge nicht abbilden können. Dann erteilen Sie Aufträge an Dritte, an Forschungseinrichtungen.
Auch dies soll unter die steuerliche Förderung fallen, denn die auftraggebenden Unternehmen tragen in diesem Fall ebenso das wirtschaftliche Risiko. Gleichzeitig kann das in der Wissenschaftslandschaft positive Impulse zur stärkeren Kooperation mit der Wirtschaft anregen – „it‘s OWL“ ist dafür ein positives Beispiel.
Leider – so scheint es – versperrt sich bislang die SPD im Bund. Vielleicht schickt die SPD aus NRW heraus ein Zeichen zur Stärkung von KMU. Gleich spricht auch Frau Kampmann; ich bin gespannt – vielleicht auch ein Wahlkampfthema – und werde aufmerksam zuhören.
Zweitens. Der Entwurf sieht bislang eine Evaluierung nach vier Jahren vor. Das halten wir grundsätzlich für sinnvoll, um die Stellschrauben zu prüfen: Stimmen die Kennzahlen? Kann das Verfahren verbessert werden?
Eines wollen wir aber nicht, nämlich dass die Förderung grundsätzlich infrage gestellt wird. Die Unternehmen und das Land brauchen Planungssicherheit. Wir haben nicht zehn Jahre diskutiert, um die steuerliche Förderung nur für vier Jahre einzuführen. Diese Botschaft muss im Bund klar hinterlegt sein.
Drittens. Mit der NRW-Initiative aus dem letzten Sommer wurden weitere allgemeine Verbesserungen im Unternehmensrecht vorgeschlagen. Diese dürfen auch in der aktuellen Debatte nicht untergehen, sondern sie müssen ebenso weiter verfolgt werden.
Kleine Auszüge dafür sind verbesserte Sofortausschreibungen, Thesaurierungssätze oder eine Erhöhung des Hinzurechnungsfreibetrags der Gewerbesteuer. Dafür lohnt es sich, weiterhin zu werben.
Nun noch ein paar Sätze zu den Kollegen der grünen Fraktion. Ich beglückwünsche Sie dazu, dass auch Sie im NRW-Landtag die Einführung einer steuerlichen F&E-Förderung mit Ihrem Antrag vom Januar dieses Jahres gefordert haben. Das war allerdings zu
Ich teile die grundsätzliche Analyse des Antrags: Das Land hat ein Innovationspotenzial, und das beflügelt uns. Ihre Innovationskraft hält sich jedoch in deutlichen Grenzen; das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Antragspolitik der letzten zwei Jahre:
Mit der Bundesratsinitiative wurde jetzt eine Steuergutschrift von 10 % vorgeschlagen, Sie fordern 15 %.
Wenn Sie glauben, das ist kreativ, sind Sie jetzt – jedenfalls unlängst – überholt von den stolzen 25 % des Bundesgesetzentwurfs.
Wir begrüßen das sehr, und ich werbe dementsprechend auch sehr für die Annahme unseres Antrags. Wer die Auftragsforschung unterstützt, wer die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland dauerhaft sichern möchte, und wer sich für weitere Erleichterungen im Unternehmenssteuerrecht stark machen will, den bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als einer der letzten OECD- und der letzten EU-Staaten hat Deutschland im Moment noch kein Instrument zur steuerlichen Forschungsförderung.
Deshalb sind auch wir sehr froh, Herr Braun, dass der sozialdemokratische Teil der von Ihnen genannten unionsgeführten Bundesregierung – nämlich Bundesfinanzminister Olaf Scholz – einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung eingebracht und beschlossen hat.
Mit dieser Förderung sollen ganz zielgerichtet steuerliche Anreize und höhere Investitionen für Forschung und Entwicklung gerade für kleinere und mittlere Unternehmen – das steht explizit im Entwurf – gesetzt werden.
Wir wollen, dass diese Innovationskraft erhalten bleibt und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung perspektivisch von 3 % auf 3,5 % steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält die Forschungszulage der Bundesregierung jetzt schon ganz wesentliche Maßnahmen, auf die wir auch weiter eingehen sollten.
Ein weites Feld an Forschungsvorhaben ist förderfähig: Das sind die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung und die experimentelle Forschung. Wichtig ist, dass diesen Anspruch auf die steuerliche Forschungsförderung alle Unternehmen haben, die Forschung und Entwicklung betreiben, und zwar unabhängig von der Branche, in der sie arbeiten.
Ebenso wichtig ist es – das ist zu unterstreichen –, dass Forschungskooperationen in diese Förderung einbezogen werden. Dadurch erhalten Unternehmen die Möglichkeit, noch mehr zu profitieren, und es werden ganz gezielt Anreize geschaffen, damit die Privatwirtschaft mit Hochschulen und mit Forschungseinrichtungen – das war uns immer ein wichtiges Ziel in Nordrhein-Westfalen – kooperieren kann, um daraus neue Innovationen entstehen zu lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ungeachtet der Tatsache, dass meine Fraktion genauso wie alle hier eine steuerliche Forschungsförderung natürlich grundsätzlich begrüßt, lehnen wir die beiden vorliegenden Anträge ab.