Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Preuß und insbesondere Herr Kollege Bovermann haben hier schon viel Zutreffendes ausgeführt, was die Gewaltenteilung und die grundsätzlichen Fragestellungen angeht.
Ich möchte ergänzend auf einen Punkt des Antrags eingehen. Es wird argumentiert, die beantragte Regelung sei notwendig und geboten. Lassen Sie mich
nur darauf hinweisen, dass das Informationsfreiheitsgesetz bereits heute jedem einzelnen Abgeordneten und mehr noch jedem Bürger unseres Landes – und zwar nicht an eine persönliche Betroffenheit gebunden – ein umfangreiches Informations- und Akteneinsichtsrecht gewährt.
Wir haben darüber hinaus sowohl in der Verfassung als auch einfachgesetzlich sowie in der Geschäftsordnung unseres Landtags zahlreiche Instrumente, mit denen die parlamentarische Kontrolle ausgeübt werden kann – bis hin zu dem Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit sehr weitreichenden Kompetenzen. Von den Fragerechten ist gerade schon gesprochen worden.
Natürlich ist es richtig und wichtig, dass wir als Parlament – in besonderer Weise die Opposition, aber auch regierungstragende Fraktionen – eine Regierung kontrollieren können. Ich möchte gerne an einer politischen Verantwortlichkeit bei den jeweiligen Mitgliedern der Landesregierung festhalten. Sie sind uns – dem Parlament als Vertreter des Souveräns – gegenüber politisch rechenschaftspflichtig.
Im Zusammenhang mit der rechtlichen Kontrolle der nachgeordneten Verwaltung hat Kollege Preuß schon darauf hingewiesen, dass das genau die Aufgabe der Judikative ist. Die Landesregierung haftet letztlich gegenüber dem Parlament lediglich politisch. Insofern geht Ihr Gesetzentwurf in die falsche Richtung.
Ich weiß auch nicht, warum man die Verfassung mit Statusrechten für Abgeordnete aufplustern sollte, für die es einfach keine Notwendigkeit gibt, da wir jetzt schon zahlreiche Möglichkeiten der Informationsbeschaffung haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner von FDP, CDU und SPD haben schon zahlreiche Argumente genannt.
Wir hatten im Hauptausschuss eine Anhörung von zwei Sachverständigen. Dazu hatten wir Frau Professorin Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf benannt. Sie hat sehr ausführlich dargelegt, warum eine solche Gesetzesänderung nicht nur nicht notwendig ist – wie die Kollegin Freimuth schon erwähnt hat, sind diese Informationsrechte nämlich auch auf andere Art und Weise gewährleistet –, sondern auch die bisherige Form von Parteiendemokratie und Fraktionenparlament, wie
wir sie in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren haben, infrage und entsprechend in Abrede stellen würde.
Ich möchte an dieser Stelle aus den Ausführungen von Frau Professorin Schönberger zitieren, die deutlich macht, warum diese von der AfD vorgeschlagene Änderung nicht notwendig ist und auch eindeutig unserer bisherigen Grundkonstruktion von Parlament und Verfassung widersprechen würde. Sie führt aus:
„– hätte weitreichende Auswirkungen auf die Grundkonzeption des Verhältnisses von Parlament und Regierung. Zunächst würde die parlamentarische Kontrolle auf diese Weise in großem Umfang individualisiert“
„Darüber hinaus würde sie auch inhaltlich in einer Weise ausgeweitet, die deutliche Auswirkungen auf die Konstruktion der Gewaltenteilung hätte … Schließlich führte sie eine Form der Kontrollmöglichkeit ein, die nicht mit den tatsächlichen Kontrollmitteln des Parlaments korrespondiert und daher auf unklare tatsächliche Kontrollwirkungen gerichtet ist …“
Dies fasst sehr eindrücklich zusammen, warum wir diese Verfassungsänderung ablehnen. Wir haben das im Ausschuss ausführlich debattiert und werden als Grünenfraktion genauso wie CDU, SPD und FDP den AfD-Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
„Diejenigen fürchten das Pulver am meisten, die es nicht erfunden haben.“ Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese klugen Worte von Heinrich Heine besitzen auch heute noch Gültigkeit, vor allem hier im Parlament.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das hat Heinrich Heine nicht verdient! – Zuruf von der SPD: Nein! – Weitere Zurufe von der CDU und der SPD)
Unser Antrag zur Stärkung der Abgeordnetenrechte stellt nicht nur eine Modernisierung der Landesverfassung dar, sondern verfestigt auch das Selbstverständnis der vom deutschen Volk gewählten Abgeordneten.
Die Anhörung zu unserem Antrag hat uns eindringlich gezeigt, dass unser Selbstverständnis als Abgeordnete nicht im kollektivistischen Sein der Fraktionen untergehen darf – dies hat der renommierte Staatsrechtler Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in der Anhörung eindrucksvoll herausgestellt –; denn im Mittelpunkt der repräsentativen Demokratie steht der einzelne Abgeordnete.
Wir als AfD stehen für den Rechtsstaat und das Demokratieprinzip. Deswegen fordern wir nicht nur mehr direktdemokratische Elemente in unserem Land; auch die Rechte der gewählten Abgeordneten müssen gestärkt werden, um ihre Arbeitsfähigkeit im Parlament zu gewährleisten.
Wir brauchen dabei das Rad nicht neu zu erfinden. Es gibt mit Brandenburg ein Positivbeispiel. Dort kennt man die von uns geforderten Rechte schon lange. Und, meine Damen und Herren der schwarzmalenden Fraktionen, in Brandenburg ist das Chaos nicht ausgebrochen. Dort hat man nämlich aus den Erfahrungen der Vergangenheit und des Unrechtsregimes der SED gelernt und die gewählten Abgeordneten mit starken Informationsrechten ausgestattet.
Das Zugangsrecht zu den Behörden und Ministerien sowie das Akteneinsichtsrecht eines jeden Abgeordneten stellen ein nicht zu unterschätzendes Kontrollrecht des Parlaments gegenüber der Regierung dar.
Wie die Erfahrung zeigt, wird dieses Recht von den Abgeordneten in Brandenburg verantwortungsbewusst eingesetzt und nicht über Gebühr strapaziert – von wegen Schwarzmalerei. Von der befürchteten Lähmung der Verwaltung kann also keine Rede sein.
Zum Beispiel brechen die Gerichte in NordrheinWestfalen auch nicht unter der Last der Akteneinsichtsrechte der Strafverteidiger zusammen,
sondern eher unter der Last nicht erledigter Asylverfahren. Das, meine Damen und Herren Kollegen, ist aber eine andere Baustelle.
Da diese Zugangs- und Einsichtsrechte fraktionsunabhängig sind, gelten sie für jedes Mitglied des Parlaments. Wie möchten Sie sonst noch mehr Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sicherstellen? Es ist immerhin das vornehmste Recht der Opposition, die Regierung zu kontrollieren, und damit einer der Grundpfeiler demokratischen Selbstverständnisses.
Die Behauptung, diese Ansicht der Oppositionsarbeit im Parlament stamme aus dem 19. Jahrhundert und habe im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren – so wurde im Ausschuss behauptet –, lässt mich unweigerlich die Frage stellen, ob wir schon im realen Sozialismus angekommen sind,
Ihre Erfahrungen damit mussten die klugen Brandenburger erleben. Sie haben allerdings aus der Geschichte gelernt. Wir wollen nicht, dass sich die schlechte Geschichte wiederholt.
Anzeichen dafür, dass Sie bereits angefangen haben, diese zu schreiben, gibt es zuhauf. Kehren Sie deshalb zu den Wurzeln von Demokratie und Transparenz zurück und gewähren der demokratischen Opposition das Recht, auch Opposition sein zu dürfen. Wie auch unsere Kollegen in Brandenburg, werden wir verantwortungsvoll damit umgehen.
Geben Sie sich doch einen Ruck. Sie sind möglicherweise schneller in der Opposition, als Sie jetzt ahnen. Dann werden Sie diese Rechte ebenso benötigen. Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Röckemann. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 17/6800, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3801 abzulehnen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3801 abgelehnt.