Ihnen von den Grünen kann es mit der Arbeitsplatzvernichtung nicht schnell genug gehen. Wie gesagt: Dampf machen.
Wir als AfD stehen aber an der Seite dieser Arbeiter. Wir stehen auch an der Seite der Industrie und werden weiterhin gegen den überhasteten Kohleausstieg kämpfen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Loose. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt: Für das Rheinische Braunkohlerevier ist der im Rahmen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung verhandelte beschleunigte Kohleausstieg eine enorme Herausforderung. Der ausgehandelte Kompromiss stellt für die Region aber auch eine Chance für die Entfachung einer neuen Entwicklungsdynamik und für die Schaffung nachhaltiger Zukunftsperspektiven dar.
Damit diese Chance realisiert werden kann, braucht es Klarheit über den konkreten Zeitplan des Kohleausstiegs sowie eine sichere Finanzierung der geplanten strukturpolitischen Maßnahmen.
Die Landesregierung erwartet daher von der Bundesregierung die zügige Realisierung der hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Verabschiedung des angekündigten Strukturstärkungsgesetzes und des Kohleausstiegsgesetzes.
Erfreulich ist, dass auf der Bundesebene Bewegung ins Spiel kommt und wir daher in den vergangenen Wochen einen wichtigen Meilenstein erreicht haben.
Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ist am 28. August dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen worden. Bundestag und Bundesrat müssen nun über das Gesetz beraten und die erforderlichen Mittel freigeben. Nordrhein-Westfalen wird diesen Prozess konstruktiv begleiten und setzt sich weiter für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der WSB-Kommission ein. Wir hoffen auf einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis November dieses Jahres.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, während die gesetzlichen Grundlagen für den Kohleausstieg auf Bundesebene noch erarbeitet werden müssen, schreitet das Rheinische Revier mit Unterstützung der Landesregierung voran und schafft wichtige Rahmenbedingungen, um schnell erste Erfolge bei der Bewältigung des Strukturwandels erzielen zu können.
So wurde mit der Einrichtung sogenannter Revierknoten ein Prozess eingeleitet, in dessen Rahmen unter Beteiligung der Kommunen, Fachexpertinnen und -experten sowie zivilgesellschaftlicher Akteure aus der Region ein Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Revier erarbeitet wird.
Im Rahmen eines am 30. August 2019 unterzeichneten Zuwendungsvertrages des Landes mit der Zukunftsagentur unterstützt die Landesregierung diesen Prozess auch finanziell.
Das aus der Region heraus entwickelte Wirtschafts- und Strukturprogramm wird die thematischen Leitlinien für Förderaufrufe sowie Kriterien für Projektauswahl skizzieren. Als Auftakt der beteiligungsorientierten Arbeiten fand am 6. September dieses Jahres in Bergheim eine Veranstaltung mit rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Region statt.
Parallel erarbeitet die Zukunftsagentur Rheinisches Revier mit Unterstützung der Landesregierung den Rahmen für geordnete Verfahren bei der Vergabe der Strukturfördermittel im voraussichtlich 2020 beginnenden Regelprogramm. Geprüft wird dabei auch, wie die Region selbst bei Projektauswahlen eingebunden werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, auch in den Fragen rund um die Zukunft des Hambacher Forstes sowie den Umgang mit Umsiedlungsdörfern hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht.
Auf Bitte von Herrn Ministerpräsidenten Laschet hat die RWE Power AG mit Schreiben vom 19. Februar dieses Jahres erklärt, die Umsetzung des Wunsches der Kommission WSB bezüglich des Erhalts des Hambacher Forstes zu prüfen und unabhängig von gerichtlichen Entscheidungen auch in der kommenden Rodungsperiode auf Rodungen zu verzichten.
Zudem ist ein auf die aktuelle Betriebsplanzulassung gerichtetes Klageverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sodass auch deshalb bis auf Weiteres keine Rodungen erfolgen dürfen.
Mindestens bis Herbst 2020 wird in keinem Fall eine weitere Rodung des Hambacher Forstes erfolgen. Daher ist derzeit auch eine Überführung des Hambacher Forstes in eine öffentliche Stiftung nicht erforderlich, um den Forst vor einer Rodung zu schützen.
Eine dauerhafte Bestandsgarantie für den Hambacher Forst, wie hier beantragt, kann die Landesregierung auch angesichts der auf der Grundlage der Leitentscheidung von Rot-Grün im Jahr 2016 erteilten Abbaugenehmigung und hierzu ausstehender gerichtlicher Entscheidungen im Klageverfahren bereits aus Rechtsgründen aktuell nicht aussprechen.
Die Landesregierung bemüht sich stattdessen um die Vermeidung wirtschaftlicher und sozialer Härten für die von Umsiedlung Betroffenen. Hierzu setzen wir den Dialog mit allen Betroffenen vor Ort fort. Dazu wurden bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres entsprechende Gespräche in der Region geführt.
Bevor allerdings weitere Schritte mit dem Ziel verbindlicher Festlegungen erfolgen können, müssen zunächst die Verhandlungen zur Stilllegung von
Kraftwerkskapazitäten abgeschlossen und anschließend eine geänderte Tagebauplanung entworfen werden; denn diese kann nur von Unternehmen beantragt werden, die bisher Genehmigungen auf der Grundlage von Entscheidungen erhalten haben, die die Vorgängerregierungen getroffen haben.
Erst dann kann die Landesregierung im Lichte der getroffenen Vereinbarung die Leitentscheidung der rot-grünen Vorgängerregierung aus dem Jahr 2016 anpassen. Die konkrete planerische und rechtlich verbindliche Umsetzung der Leitentscheidung kann dann im nachfolgenden Verfahren erfolgen: zunächst im Braunkohleplanverfahren, dann mittels fachrechtlicher Änderungen vor allem in den bergrechtlichen Betriebsplänen.
Parallel arbeitet die Landesregierung auf der Grundlage der Energieversorgungsstrategie, die wir schon vor der Sommerpause im Landtag vorstellen konnten, an der Umsetzung der energiewirtschaftlichen Voraussetzungen zur Gestaltung des vorzeitigen Kohleausstiegs. Dazu gehört auch ein kraftvoller Weg zur Förderung der Erneuerbaren, sowohl onshore in Nordrhein-Westfalen wie auch offshore. Das habe ich Ihnen hier vorgetragen.
Insofern sehen wir alle Punkte der Grünen, die hier beantragt worden sind, bestens bearbeitet. Ich denke, wir sind zügiger, als es in der Vergangenheit gelegentlich der Fall war. Aber alles braucht seine Zeit,
erst recht, wenn wir von Entscheidungen Dritter abhängig sind. Ich sehe uns jedenfalls auf einem guten Weg.
Wenn wir Ende des Jahres, spätestens Ende Januar des nächsten Jahres all das, was ich hier auch an rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert habe, unter Dach und Fach bekämen, hätten wir in rund einem Jahr etwas ganz Großartiges auf den Weg gebracht, wozu Sie sicherlich früher Jahre gebraucht hätten, allein um darüber nachzudenken. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zu den Abstimmungen, erstens über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/7369. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags in der Drucksache 17/7369. Wer möchte hier zustimmen? – Das ist die Fraktion der Grünen. Wer stimmt
dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – Das ist die SPDFraktion. Damit ist dieser Antrag Drucksache 17/7369 abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD ab. Das ist die Drucksache 17/7430. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und die beiden Fraktionslosen. Gleichwohl – das Ergebnis ist eindeutig – muss ich noch fragen, ob sich jemand enthalten möchte. – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch der Entschließungsantrag Drucksache 17/7430 abgelehnt.
Selbstbestimmung junger Mädchen sichern. Anregungen von Staatssekretärin Güler zum Verbot des „Kinderkopftuches“ in Schulen und Kindergärten endlich umsetzen!
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Seifen das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So etwas wie unaufhörlicher Fortschritt ist nur im technisch-wissenschaftlichen Bereich möglich.
Im Bereich des moralischen Bewusstseins und des moralischen Entscheidens, im Bereich der Gestaltung demokratischer Staatswesen und freiheitlicher Gesellschaftsformen gibt es keinen selbstlaufenden Fortschritt. Freiheitlicher Geist, demokratische Staatlichkeit und humanitäre Gesinnung müssen immer wieder von jeder Generation neu errichtet und verteidigt werden.
Wir in Deutschland haben bitter erfahren, dass eine moderne Hochtechnologiezivilisation in barbarische Zustände abrutschen kann, wenn der Freiheitsgeist und die Humanität nicht verteidigt werden. Deshalb haben gerade wir in Deutschland in unseren Verfassungen und Gesetzen Pflöcke eingeschlagen, um dieses Abrutschen zu verhindern.
Der Ihnen hier vorliegende Antrag der AfD bezieht sich vor allem auf die Bestimmungen aus den Art. 1, 3 und 6 des Grundgesetzes.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Diese Grundrechte finden sich in den Erziehungszielen wieder, die im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, vor allem in § 2, niedergelegt sind. So sind die Schulen die Institutionen, welche in besonderer Weise mithilfe eines eigenen Erziehungsauftrags das Erziehungsverhalten der Eltern im staatlichen Auftrag überwachen.
Es ist die Aufgabe des Staates, seine eigene demokratische Verfasstheit und die Prinzipien einer offenen Gesellschaft dadurch zu bewahren, dass er allen Bestrebungen Widerstand leistet, die darauf aus sind, diese demokratische Verfasstheit zu schwächen oder zu beseitigen und aus der offenen Gesellschaft eine geschlossene zu machen.