Nicht ohne Grund hat man daher den 3. Oktober als Feiertag gewählt, an dem wir im nächsten Jahr die 30. Wiederkehr der Wiedervereinigung feiern und damit auch den Mauerfall als ihre Grundlage würdigen.
Auf die Forderung des Antrags, den Wissensstand der Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalens zur DDR zu untersuchen, möchte ich kurz eingehen.
Die im Antrag zitierte Schröder-Studie von 2008 – auch das wurde hier bereits erwähnt – war – das weiß jeder, der sich damit beschäftigt hat – nicht hinreichend repräsentativ. Sie lässt somit keine allgemeinen Rückschlüsse auf den Wissensstand von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen zur SED-Diktatur zu. Eine Fortführung dieser Studie bietet sich schon deswegen nicht an.
Wichtiger erscheint es, die vorhandenen Ressourcen für eine Förderung der historisch-politischen Bildung einzusetzen. Die Landesregierung leistet bereits wichtige Beiträge zur Würdigung und Anerkennung der Menschen, denen in der SED-Diktatur Unrecht widerfahren ist.
Die demokratische, politische und die Wertebildung für die Zukunft der Gesellschaft ist aus Sicht der Landesregierung natürlich von grundlegender Bedeutung. Besonders gilt dies für die Vermittlung an junge Menschen und für ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat zahlreiche Programme und Projekte auf den Weg gebracht und intensiv ausgebaut, die das historische Wissen vermitteln und veranschaulichen.
So beteiligt sich Nordrhein-Westfalen seit 2014 an dem im Jahr der Wiedervereinigung ins Leben gerufenen Förderprogramm „Demokratisch Handeln“ mit dem Ziel, die junge Generation zum Engagement für das politische Gemeinwesen zu befähigen und zu ermutigen.
Die Förderung der politischen Bildungsarbeit aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration ermöglicht zudem Gedenkstättenbesuche – auch das wurde hier unter TOP 3 schon mehrfach erwähnt – von Orten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und auch aktueller rechter Gewalt.
Auch Besuche der Gedenkstätten der Verbrechen der SED-Diktatur werden gefördert sowie Fahrten zu Orten der Nachwendezeit, die junge Menschen anregen, sich mit Demokratiebildung auseinanderzusetzen. Gedenkstätten leisten als außerschulische Lernorte und als Orte der Erinnerung unverzichtbare Beiträge.
Von der Landeszentrale für politische Bildung im Ministerium für Kultur und Wissenschaft geförderte NSGedenkstätten und Erinnerungsorte sind als authentische Orte für eine erfolgreiche historisch-politische Bildung von großer Bedeutung.
Die pädagogischen Konzepte und Vermittlungsstrategien dieser Gedenkstätten werden mit Unterstützung der Landeszentrale stetig an die sich verändernden Rahmenbedingungen und Bedarfe angepasst.
Da es bezüglich der SED-Diktatur solche authentischen Orte in Nordrhein-Westfalen naturgemäß nicht gibt, konzentriert sich die historisch-politische Bildung in diesem Bereich vor allen Dingen auf die Arbeit mit Zeitzeugen.
Auch auf die Aktivitäten von Herrn Hendriks, dem Beauftragen der Landesregierung für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern, möchte ich noch hinweisen.
Herr Hendriks ist in seiner Funktion Ansprechpartner für Verbände und Vereine von DDR-Übersiedlern sowie SED-Opfern, die hier in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Schätzungen zufolge sind bis zum Fall der Mauer rund 1 Million DDR-Übersiedler und ehemalige politische Häftlinge nach Nordrhein-Westfalen gekommen und haben sich hier niedergelassen.
Neben zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände führt Herr Hendriks auch Gespräche mit einzelnen Betroffenen und versteht sich, wenn möglich, als Lotse für das jeweilige Anliegen.
Auf Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs Klaus Kaiser und des Landesbeauftragten Hendriks haben sich am 4. April 2019 rund 30 Vertreterinnen und Vertreter von SED-Opfervereinigungen und einzelne Betroffene aus Nordrhein-Westfalen zu einem runden Tisch im Ministerium für Kultur und Wissenschaft getroffen. Dabei wurde unter anderem vereinbart, an für die deutsch-deutsche Geschichte besonderen Daten Gedenkveranstaltungen gemeinsam wahrzunehmen und auszurichten.
Sie sehen, die Aufarbeitung des DDR-Unrechts und seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung beschäftigt Nordrhein-Westfalen auf vielfältige Weise und ist natürlich auch ein ständiges Anliegen der Landesregierung und ihrer Bezirksregierungen – und das an allen Tagen eines jeden Jahres und nicht nur an den Gedenktagen.
Den engagierten Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR und den mutigen und verantwortlichen Politikern, die besonnen und klug gehandelt haben, verdanken wir diese friedliche Revolution.
Mit großem Willen zur Veränderung und leidenschaftlichem Einsatz der Menschen in der DDR, der Unterstützung aus benachbarten Ländern und dem eingeräumten Freiraum der ehemaligen Alliierten – auch das ist nicht zu vergessen – ist diese neue Chance für eine vereinigte Bundesrepublik Deutschland überhaupt erst entstanden.
Gleichzeitig vergessen wir aber auch nicht die weit über das Bestehen der DDR hinausgehenden Erfahrungen, die die Menschen der DDR machen mussten und die sie heute noch prägen.
Die Landesregierung wird die Vereinnahmung der Ereignisse rund um den Mauerfall und die Wiedervereinigung durch antidemokratische Interpretationen und Bewegungen nicht zulassen.
Ich würde mich über die breite Zustimmung freuen, die zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP hoffentlich gleich erfolgen wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Damit schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/7533. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich frage vorsorglich, ob es Stimmenenthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 17/7533 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung, und zwar über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/7609. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen und die AfDFraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag Drucksache 17/7609 angenommen, und wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 5.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade erreichte uns über die Medien eine schreckliche Nachricht aus dem Bereich Halle (Saale). Dort haben offenbar Bewaffnete versucht, in die Synagoge einzudringen.
Man muss wissen: Heute ist Jom Kippur, heute ist der jüdische Versöhnungstag, der höchste jüdische Feiertag, an dem sich besonders viele Menschen in den Synagogen aufhalten.
Vorgestern war das Präsidium des Landtags in Auschwitz in der Gedenkstätte. Wir haben gestern auch das jüdische Viertel Kazimierz in Krakau besichtigt. Ich kann und ich will in dieser Minute zu diesem menschenverachtenden Geschehen in Deutschland nicht schweigen.
Es gibt zwei Tote nach dem, was wir bisher wissen. Der Generalstaatsanwalt ermittelt. Ich kann und ich will das in dieser Stunde nicht einfach übergehen.
Ich sage deshalb als Präsident dieses Hauses: Wir, dieses Haus, und wir alle persönlich verurteilen diese schreckliche und feige Tat, und wir verurteilen jedweden Antisemitismus. Ich werde gleich Abraham Lehrer anrufen und mit ihm sprechen. Das Weitere bleibt für den Augenblick abzuwarten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke in unser aller Namen dem Präsidenten für die Worte. Wir trauern mit den Opfern, ihren Angehörigen. Sofern es Verletzte gibt– das wird ja der Fall sein –, hoffen wir alle sehr, dass sie bald wieder genesen werden.
Sie werden sich vielleicht erinnern oder nachgelesen haben, dass beide Mündlichen Anfragen Fragestellungen zum Hambacher Forst beinhalten.
Beide Fragesteller wünschen eine schriftliche Beantwortung dieser Mündlichen Anfragen wünschen, sodass an der Stelle die Landesregierung und die zuständige Ministerin sowie der zuständige Minister für Antworten nicht gefordert sind. Ich bitte, die