Die Frage lautet: „Wann endlich stellt die Landesregierung den Kommunen eine auskömmliche Flüchtlingsfinanzierung zur Verfügung?“
Wie immer darf ich vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. In diesem Fall hat die Landesregierung angekündigt, dass Herr Minister Stamp antworten wird.
Herr Minister, ich erinnere Sie daran, dass Ihr Mikrofon jetzt freigeschaltet ist und die ganze Zeit freigeschaltet bleibt. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Aymaz für die antragstellende Fraktion, Ihre Fragen wurden bereits in der Sitzung des Integrationsausschusses am 2. Oktober 2019, also vor wenigen Tagen, gestellt und dort auch beantwortet. Seitdem hat sich am Sachverhalt nichts geändert.
Die derzeitige Flüchtlingsfinanzierung regelt das Flüchtlingsaufnahmegesetz, also ein Gesetz. Als solches wurde es vom Landtag verabschiedet und verschiedentlich novelliert, denn die Gesetzgebung gehört zu den zentralen Aufgaben eines Parlaments, also auch des Landtags von Nordrhein-Westfalen.
Das heißt aber auch: Nicht die Landesregierung entscheidet über die Flüchtlingsfinanzierung, sondern der Landesgesetzgeber. Frau Abgeordnete Aymaz, daher erlaube ich mir, Ihre Frage umzuformulieren, so wie sie wahrscheinlich gemeint war: Warum hat die Landesregierung bislang keinen Gesetzentwurf zur FlüAG-Pauschale eingebracht?
Meine Damen und Herren, eine Demokratie zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass ein intensiver Diskussionsprozess unter Anhörung verschiedener Positionen durchgeführt wird. In diesem Diskussionsprozess befinden wir uns.
Die Landesregierung befasst sich intensiv mit den Aussagen und Empfehlungen des Gutachters. Ich führe Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine angemessene künftige Landesunterstützung.
Die vom Gutachter vorgeschlagene Differenzierung nach kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen prüfen wir genau; eine Umsetzung sollte gut
abgewogen sein. Die Neuregelung gilt schließlich nicht nur für ein Haushaltsjahr, sondern sie soll die Grundlage für die nächsten Jahre sein.
In diesem Zusammenhang wird auch die finanzielle Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben für Geduldete in den Blick genommen. Mir ist daher eine fundierte Abwägung besonders wichtig.
Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, eine breite Akzeptanz für eine neue Regelung zu erreichen. Hierzu sind weitere Gesprächsrunden erforderlich. Ich bin sehr zuversichtlich, an deren Ende ein für alle Beteiligten akzeptables Ergebnis vorlegen zu können.
Ich möchte aber heute noch einmal klarstellen: Im Flüchtlingsaufnahmegesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und wie lange die Kommunen eine FlüAG-Pauschale erhalten.
Die aktuelle Regelung steht jetzt auf dem Prüfstand; das habe ich bereits mehrfach in unterschiedlichen Zusammenhängen betont. Wir werden uns hierzu mit der kommunalen Familie beraten und austauschen, um eine für beide Seiten akzeptable und dauerhaft tragfähige Lösung zu finden.
Diese Landesregierung hat die Finanzierung der Kommunen seit ihrem Regierungsantritt erheblich verbessert. Im Landeshaushalt 2020 sind für die Kommunen insgesamt – Steuerverbund, Kompensationsleistungen und Zuweisungen nach Maßgabe des Haushaltsplans – Mittel in Höhe von rund 28,7 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 36,1 % der Gesamtausgaben des Jahres 2020. Im Jahr 2017 waren es noch 34,4 % der Landesausgaben.
Damit haben die Kommunen seit unserer Regierungsübernahme rund 3,8 Milliarden Euro alleine vom Land zusätzlich zur Verfügung. Hinzu treten noch erhebliche Verbesserungen von Bundesseite.
Im Gegensatz dazu hat am 9. Juni 2016 die damalige von SPD und Grünen getragene Landesregierung dem Ausschuss für Kommunalpolitik schriftlich mitgeteilt, dass die Integrationspauschale des Bundes vollständig dem Lande zustünde. Dieser Auffassung folgend haben SPD und Grüne in ihrer Regierungszeit die Integrationspauschale des Bundes nicht an die Kommunen weitergeleitet.
Diese von der schwarz-gelben NRW-Koalition getragene Landesregierung hat den Kommunen im Jahr 2018 100 Millionen Euro zusätzlich für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
In diesem Jahr wird die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen ausgeschüttet. Es werden also zusätzlich 432,8 Millionen Euro ausgeschüttet. Das haben wir versprochen, und dieses Versprechen haben wir gehalten.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände werden ihre Bescheide zur Umsetzung des § 14c des Teilhabe- und Integrationsgesetzes noch im Oktober 2019 erhalten.
Wie Sie bereits in Ihrer Frage richtig ausführen, sieht die Verständigung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Juni 2019 über die Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten für die Jahre 2020 und 2021 keine Integrationspauschale mehr vor. Eine Integrationspauschale, die es nicht mehr gibt, kann nicht weitergeleitet werden.
Als Kompensation schlagen Sie nun stattdessen die Weiterleitung der Pauschale, die der Bund den Ländern für flüchtlingsbezogene Zwecke zur Verfügung stellt, vor. Für Nordrhein-Westfalen sind das im Jahr 2020 151,2 Millionen und im Jahr 2021 108 Millionen Euro.
Dies verkennt jedoch, dass die Mehrausgaben des Landes für Integration und jene im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung für Kinder mit Fluchthintergrund und Einwanderungsgeschichte diese Pauschale bereits deutlich übersteigen.
Die Umsetzung des Asylstufenplans und die pragmatischen Bleiberechtserlasse in Nordrhein-Westfalen tragen ebenfalls nachhaltig zu einer Entlastung der Kommunen bei.
Die Gesamtheit dieser Maßnahmen entlastet die Kommunen deutlich mehr als die von Ihnen vorgeschlagene Weiterleitung der Pauschale, die der Bund den Ländern ausdrücklich für flüchtlingsbezogene Zwecke des Landes für 2020 und 2021 zur Verfügung stellt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Fragen sind bereits eingetroffen. Die erste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Mostofizadeh von Bündnis 90/Die Grünen.
Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Ihnen herzlichen Dank für den Bericht. In Ihrer Einleitung haben Sie es quasi selber gesagt: Zur Beantwortung dieser Frage haben Sie heute nichts Neues beizutragen.
Das verwundert insofern schon, als die kommunalen Spitzenverbände an verschiedenen Stellen ausgeführt haben, dass die Gespräche, die Sie immer wieder angesprochen haben, zumindest nicht kontinuierlich stattgefunden hätten.
Deswegen die konkrete Frage an Sie: Wann ganz genau haben wir mit einem Ergebnis der Auswertung des Lenk-Gutachtens zu rechnen, das der Landesregierung mittlerweile seit mindestens zehn Monaten in abgenommener Form vorliegt? Wir reden immerhin
über eine Größenordnung im hohen dreistelligen Millionenbereich, in der die Kommunen Mittel von Ihnen erwarten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Mostofizadeh, ich habe das im Ausschuss bereits ausgeführt. Ich darf sagen, dass ich es etwas wunderlich finde, dass man Fragen, die man fünf Tage vorher im Ausschuss gestellt hat, in der Fragestunde im Plenum wiederholt.
Herr Mostofizadeh, Sie haben das Recht, jederzeit zu fragen, was Sie möchten. Es ist aber auch mein Recht, darauf hinzuweisen, wenn ich etwas wunderlich finde.
Um Ihre Frage präzise zu beantworten: Wir werden die Regelung verkünden, wenn wir mit den kommunalen Spitzenverbänden ein gemeinsames Ergebnis erzielt haben. Man muss ein Gutachten nicht nur in Ruhe analysieren, sondern natürlich auch politisch bewerten.
Herr Mostofizadeh, wie Sie aufgrund Ihrer langjährigen kommunalpolitischen Erfahrung wissen, gibt es natürlich auch unterschiedliche Interessen in den Kommunen sowie unterschiedliche Kosten, die in den Kommunen angefallen sind. Insofern werden wir versuchen, eine gute Regelung hinzubekommen, die dann auch langfristig trägt.
Mir ist vor allen Dingen daran gelegen, dass wir die Regelung so treffen, dass sie dauerhaft trägt. Ich halte es nämlich nicht für klug, wenn wir diese Debatte alle zwei Jahre erneut führen.
Ich denke, es ist sinnvoll, sich jetzt etwas mehr Zeit zu nehmen und sich etwas gründlicher mit dieser Sache auseinanderzusetzen, um dann eine tragfähige Lösung zu erzielen, die dauerhaft ist.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Aymaz von Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Minister, auch von meiner Seite vielen Dank für den Bericht. Daraus ergeben sich zum wiederholten Male Nachfragen, die Sie uns leider nicht beantworten konnten.
Sie haben immer wieder – auch bei unseren Nachfragen im Ausschuss – darauf verwiesen, dass es Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie innerhalb der kommunalen Spitzenverbände immer noch keinen Konsens für eine Lösung bezüglich FlüAG gebe.
Mich würde interessieren, welcher konkrete Konflikt, welcher Diskussionspunkt dazu führt, dass es immer noch keine Lösung gibt.
Meine nächste Frage. Entgegen Ihrer Aussage, dass es bezüglich einiger unterschiedlicher Interessen innerhalb der kommunalen Spitzenverbände keine Lösung gegeben habe, hieß es in der Anhörung zu unserem Antrag zur Erhöhung der FlüAG-Pauschale seitens der Experten – ich zitiere –:
„Die Gespräche werden ständig geführt, aber uns wird immer erzählt, dass letztlich kein Geld vom Finanzminister zur Verfügung steht.“
Wie beurteilen Sie diese Aussage aus der Anhörung, die die Gespräche anders darstellt als Sie es dargestellt haben?