Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Krückel das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorgesehenen Änderungen des Pensionsfondsgesetzes Nordrhein-Westfalen soll in erster Linie das Anlageuniversum für das Sondervermögen erweitert werden.
Im Aktienbereich sollen die Beschränkungen auf den Kauf von Papieren, die auf Euro-Währung lauten, aufgehoben werden. Im Rentenbereich wird die Möglichkeit geschaffen, Anleihen von staatlich dominierten Emittenten zu erwerben. Außerdem werden die Regelungen zur Zusammensetzung des Beirats beim Pensionsfonds und die Berufung der Mitglieder des Beirates praxisgerecht und flexibel formuliert.
Die Erweiterung des Anlagespektrums ist notwendig, weil die für den Pensionsfonds tätigen Asset-Manager – bedingt durch die Lage auf dem Kapitalmarkt – im Rentenbereich kaum noch Anlageoptionen finden, die den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Rentabilität und Sicherheit entsprechen.
Außerdem wird durch die Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit einer Kapitalanlage gerade im Aktienbereich das Anlageuniversum deutlich eingeengt. Das ist insbesondere für die Umschichtung und die notwendige Ausweitung des Aktienanteils von Bedeutung.
Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg entwickelten nachhaltigen Aktienindizes geschehen.
Die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf und die damit verbundenen Änderungen. Wir sagen unsere Zustimmung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Krückel hat den Sachverhalt zutreffend geschildert. Wir können nur die gleichen Schlussfolgerungen ziehen, dass man diesem Gesetzentwurf zustimmen kann. Damit geht einher die Verantwortung für die Landesregierung, sicherzustellen, dass man sich in dem vergrößerten Universum nicht verirrt und irgendwelche Probleme erzeugt. Dieser Verantwortung werden Sie dann hoffentlich gerecht. – Insofern hätte es unsererseits dieser Debatte jetzt nicht bedurft.
Was allerdings interessant sein könnte, wäre zu diskutieren, was in dem Gesetzentwurf nicht steht. Zum Beispiel hat der Kollege Optendrenk, der gerade nicht anwesend ist, für die CDU-Fraktion in Oppositionszeiten gesagt, die jährliche Zuführung zum Pensionsfonds sollte mindestens 700 Millionen Euro betragen und nicht 200 Millionen Euro. Dies wäre die Gelegenheit gewesen, dieses Versprechen zu erfüllen. Das passiert nicht, aber das hatten wir nicht anders erwartet.
Gleichzeitig hätte man die von der Union und der FDP kritisierte Regelung, dass vorab Beträge eingezahlt werden müssen, abschaffen müssen, sodass man nachher nicht mehr bezahlen muss. Die Landesregierung plant ja, im Jahr 2021 davon Gebrauch zu machen und dem Pensionsfonds nichts zuzuführen. Das wären Dinge gewesen, die man hier, wenn man seine Versprechen ernst nimmt, hätte mit anpacken können. Das ist erwartungsgemäß nicht passiert.
Nichtdestotrotz ist das, was vorgelegt wurde, sinnvoll. Deswegen werden wir zustimmen. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntlich die Funktion, zukünftige Spitzen bei Versorgungslasten abzufedern.
Er dient also als eine Art Puffer für Zeiten besonderer Ausgabebelastungen. Im Jahr 2017 ist der Pensionsfonds in seiner heutigen rechtlichen Konstruktion aus der zuvor getrennt geführten Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds hervorgegangen.
In dieser Legislaturperiode sind dem Pensionsfonds bereits 1,2 Milliarden Euro zugeführt worden. So viel zur Anmerkung meines Vorredners. Wir haben deshalb darauf verzichtet, genau für die letzten Jahre irgendwelche Etiketten an den Pensionsfonds zu kleben. Wir haben uns allerdings gegen die Taschenspielertricks gewandt, die dort von der früheren rotgrünen Landesregierung stattgefunden haben.
Ich komme nun zu Ihrer Frage, was künftig beabsichtigt ist. Mit der weiter geplanten Zuführung bis hin zum Jahr 2022 sind es nach jetzigen Planungen am Ende der Legislatur immerhin 1,4 Milliarden Euro, die sich mehr im Pensionsfonds befinden. Das sind 400 Millionen Euro oder 40 % mehr als die nach dem Pensionsfondsgesetz vorgesehene notwendige Zuführung von einer Milliarde Euro.
Zum 31.12.2018 bestanden kumulierte Rücklagen in Höhe von beachtlichen 11,88 Milliarden Euro. Diese Rücklagen sind hilfreich, um die Versorgungslasten der Zukunft zu glätten. Denn belief sich die Anzahl der Versorgungsempfänger im Jahr 2018 noch auf rund 210.000 Personen, für die rund 7,7 Milliarden Euro an Versorgungsausgaben aufzubringen waren, so wird der Höchststand an versorgungsberechtigten Personen mit rund 229.700 prognostisch im Jahr 2027 erreicht. Damit wird der Landeshaushalt mit Versorgungsausgaben in Höhe von 8,4 Milliarden Euro belastet.
Nach § 6 Abs. 3 des Pensionsfondsgesetzes müssen die Mittel so angelegt werden, dass größtmögliche Sicherheit und Rentabilität gewährleistet sind. Dies ist auch im Sinne der FDP-Landtagsfraktion und soll durch die Gesetzesänderung keinesfalls aufgeweicht werden.
Es geht um die Erweiterung des Anlagehorizontes, da nun Anlagerestriktionen entfallen, die einer optimalen Zusammenstellung des Anlageportfolios vielleicht im Wege stehen könnten. Bisher war das Land Nordrhein-Westfalen per Gesetz verpflichtet, die Anlagen ausschließlich in der Währung Euro zu tätigen. Diese Einschränkung soll es zukünftig nur noch bei Rentenpapieren geben. Alle anderen Anlagen dürfen zukünftig auch in anderen Währungen erfolgen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Anlagen in internationalen Titeln vorzunehmen.
Die aktuelle DEKA-Studie beispielsweise zeigt, wie hochproblematisch sich für Kapitalanlagen aktuell alleine die Eurozone erweist, nachlesbar beispielsweise im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 01.10.2019. Der Artikel ist überschrieben mit „Wie Anleger durch Nullzinsen und Inflation enteignet werden“.
Seit Jahren erleben wir eine fragwürdige EZB-Politik, die für Kapitalanlagen verheerende Auswirkungen hat. Vor drei Wochen ist entgegen aller Hoffnungen und Notwendigkeiten von Sparern und Instituten sowie gegen die ökonomische Vernunft beschlossen worden, die Ankaufspolitik fortzusetzen und die Negativzinspolitik noch stärker in den Minusbereich zu fahren.
Bei einer aktuellen Inflationsrate in Deutschland in Höhe von 1,5 % und dem Wegfall von Zinszahlungen werden jedes Jahr Einlagewerte von 33,5 Milliarden Euro vernichtet. Im statistischen Durchschnitt sind das 404 Euro pro Anleger, so die DEKA-Studie.
International ist das anders. Die US-Notenbank Fed hat derzeit einen Leitzins von 2 %. Ein möglichst breiter Anlagehorizont an Kapitalmärkten ist deshalb wünschenswert, weil so das Chancen-Risiko-Verhältnis optimiert werden kann.
Empirisch belegt ist, dass Diversifikation eines Anlageportfolios jeder Einzelinvestition in Bezug auf das Chancen-Risiko-Verhältnis überlegen ist, auch wenn die Einzelinvestition noch so gut ausgewählt ist. Das hat auch bereits der amerikanische Ökonom und Nobelpreisträger Harry Max Markowitz in den 50er-Jahren festgestellt.
In diesem Sinne verstehen wir auch die Gesetzesänderung: Es werden neue Möglichkeiten geschaffen, die Rücklagen für die Pensionen des Landes in der Summe besser und sicherer anzulegen, als das bislang der Fall gewesen ist.
Eine Aufweichung von Stabilität sehen wir dadurch nicht und würden diese unsererseits auch ablehnen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir ausdrücklich zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Pensionsfondsgesetz des Landes geändert werden.
Für den Bereich Aktien wird eine Beschränkung aufgehoben, die bisher nur den Handel in Euro zuließ. Zukünftig sollen Anlagen in internationalen Titeln erfolgen können.
Das ist auch aus unserer Sicht eine sinnvolle Erweiterung des Anlagespektrums, die bereits im Fachausschuss fraktionsübergreifend auf Zustimmung gestoßen ist. Auch für meine Fraktion kann ich hier heute nur wiederholen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.
Einen Punkt möchte ich jedoch noch hervorheben: Die im Jahr 2017 durch die Vorgängerregierung eingeführte Orientierung am Kriterium der Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen ist nicht bloß eine Einschränkung, wie das oft formuliert wird. Vielmehr ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien aus unserer Sicht ein wichtiger Fortschritt.
Die Tatsache, dass die aktuelle Landesregierung, Herr Lienenkämper, das offensichtlich auch erkannt und anerkannt hat und die rot-grünen Entscheidungen hier fortsetzt, finden wir natürlich richtig und unterstützenswert.
Landesinvestitionen in klimaschädliche Projekte und ethisch zweifelhafte Unternehmungen müssen endgültig der Vergangenheit angehören. Dass Sie diese Linie fortsetzen, finden wir ausdrücklich begrüßenswert. Deshalb werden die Mittel des Pensionsfonds nun unter Berücksichtigung ökologisch und sozial verträglicher Standards angelegt.
Wir hoffen, dass dieser Weg von der Landesregierung weitergegangen wird, Grundsätze sozial und ökologisch verantwortlicher Investments auf allen Ebenen durchzusetzen.
Das Land wird davon aus unserer Sicht auch finanzpolitisch profitieren, wie es die Nachhaltigkeitsanleihen des Landes als eigene, nachhaltige Produkte auf den Finanzmärkten bereits beweisen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Meiste ist gesagt. Über den vorliegenden Gesetzentwurf gab es in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. September keine inhaltliche Debatte, wie zuvor auch schon im Unterausschuss Personal. Der Entwurf wurde einstimmig unverändert angenommen.
Wenn es bei einem Antrag oder Gesetzentwurf parteiliche Einstimmigkeit gibt, muss der zugrunde liegende Text Themen anpacken, deren Umsetzung offensichtlich eine Selbstverständlichkeit darstellt.