Mein Dank gilt allen Beteiligten. Ich weiß, dass im Haus lange sehr engagiert an diesen Fragen gearbeitet worden ist. Wir hatten uns in den letzten Jahren immer wieder Zwischenberichte geben lassen. Mein Dank geht an das Ministerium auch für die transparente Berichterstattung im Ausschuss, die ich sonst durchaus auch einmal bemängele.
Insoweit ist das ein guter Tag für die Hochschulen und für die Studierenden in diesem Land. Wir werden beiden Gesetzesvorhaben zustimmen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Man könnte fast sagen, es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von mir. Deshalb möchte ich mich den Ausführungen der beiden Vorredner anschließen, die im Wesentlichen die Diskussion und die Argumentationen zusammengefasst haben, weshalb dieses Gesetz erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Numerusclausus-Urteil aus dem Jahr 2017 nämlich klargestellt, dass wir hier einen Neuregelungsbedarf haben.
Ich bin auch davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz das Hochschulzulassungswesen in Nordrhein-Westfalen nicht nur verfassungskonform reformieren, sondern zugleich auch modernisieren und damit eine gute Regelung schaffen.
Mein Dank geht an alle Beteiligten, an alle Fraktionen, auch an die Sachverständigen, die in der Anhörung sehr stark darauf hingewiesen haben, wie dankbar sie sind, wenn wir das zügig auf den Weg bringen, damit unsere Hochschulen und insbesondere die Studierenden Planungssicherheit bekommen.
Deswegen wird es nicht allzu überraschend sein, dass auch die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Einen herzlichen Dank an alle Beteiligten und einen schönen Abend! – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Abgeordnete Bolte-Richter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hochschulzulassungsstaatsvertrag liegt jetzt vor. Er ist das Ergebnis der Verhandlungen der Bundesländer. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihnen aufgetragen, bis zum Ende des Jahres die Zulassungskriterien insbesondere für die Medizinstudiengänge zu verändern. Das hatte auch Auswirkungen auf die Vergabe anderer Studiengänge. Jetzt liegt der Staatsvertrag vor und gewährt Planungssicherheit. Das ist aus unserer Sicht der zentrale Grund, diesem Staatsvertragsentwurf heute zuzustimmen.
Es besteht aber auch dringender zeitlicher Handlungsbedarf wegen der Bewerbungsverfahren in den Medizinstudiengängen. Das wurde uns in der Anhörung sehr deutlich mitgeteilt. Das Wintersemester hat gerade begonnen, das Sommersemester rückt näher. Die anstehenden Verfahren sind schon teils nach hinten verlegt worden. Wir werden das Verfahren nicht aufhalten, damit die notwendigen Verordnungen von Landes und Hochschulen rechtzeitig fertiggestellt werden können. Wir haben einen gewissen Druck, das haben die Beratungen gezeigt.
Wir müssen das Thema im Blick behalten und es auch in den nächsten Jahren eng begleiten. Die Vertreter der Hochschulen haben gesagt, dass es sinnvoll wäre, nach einiger Zeit, in einigen Jahren nachzujustieren, aber auch, dass der Staatsvertrag jetzt in Kraft treten muss. Deswegen werden wir mit dem nicht im Wege stehen.
Dem Land und den Hochschulen wurden in einigen Bereichen Spielräume ermöglicht. Inwiefern diese ausreichend genutzt wurden bzw. werden, muss eine tiefergehende Betrachtung unter Berücksichti
gung der ersten Umsetzungsjahre zeigen. Dabei besteht immerhin die Gefahr – das haben wir auch in der Anhörung gehört –, dass das Land die gesetzten Vorgaben nicht ausreichend ausgestaltet hat. Darin liegen außerdem Möglichkeiten, gemeinsame Zielvorstellungen besser erreichen zu können.
Deshalb ist unsere Bitte an die Landesregierung, dass sie uns jährlich informiert, indem sie den Landtag über die Umsetzung und etwaige Probleme unterrichtet und uns drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen ausführlichen Bericht vorlegt, damit wir gegebenenfalls über Änderungen und Anpassungen sprechen können.
Für heute ist aber völlig klar, dass wir diesen Staatsvertrag gemeinsam auf den Weg bringen müssen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 entschieden, dass die Studienplatzvergabe im Studiengang Medizin bundesweit neu geregelt werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil detaillierte Vorgaben gemacht, die im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt wurden.
Dabei wurden auf Vorschlag von Baden-Württemberg insbesondere die Spielräume des Landesgesetzgebers zur Ausgestaltung der hochschuleigenen Quoten anhand schulnotenunabhängiger Kriterien genutzt. Das haben wir heute schon gehört und auch im Ausschuss bereits bemerkt.
Die Frist, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Anpassung der Hochschulzulassung gesetzt hat, erfordert eine zügige Arbeit und eine nicht weniger zügige parlamentarische Beratung. Wir haben in der Anhörung gehört, dass die dortigen Experten darauf gedrungen haben, dass wir, wenn sie denn handlungsfähig bleiben wollen, zügig beschließen müssen.
Mit dem vorliegenden Ergebnis einer zukünftig zumindest gerechteren Mangelverwaltung der Studienplätze im Fach Medizin sind auch wir von der AfD im Großen und Ganzen zufrieden. Wir blicken daher gelassen auf eine mögliche Überprüfung des hier vorgelegten Gesetzeswerkes durch das oberste deutsche Gericht, falls es jemand anrufen sollte.
Der Zeitdruck, unter dem die Arbeiten am neuen Hochschulzulassungsgesetz vonstattengingen, sollte uns jedoch nicht davon abhalten, einen Blick auf die generellen Bedingungen und Umstände zu werfen, unter denen sich Abiturienten und Abiturientinnen heute für oder gegen ein Studium entscheiden.
Die Zahl der Studenten an Hochschulen in Deutschland nimmt seit Jahren zu. Wir werden mit mehr als 700.000 Studenten in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen.
Angesichts der schlechten Betreuungsrelationen von Professoren und Studenten – übrigens der schlechtesten von allen Bundesländern –, der extrem angespannten Lage bei den zur Verfügung stehenden Wohnheimplätzen – dazu werden wir morgen früh noch etwas hören –, ganz zu schweigen von der allgemeinen Situation am Wohnungsmarkt für Studenten, dürfte der Zulauf nicht nur Grund zu uneingeschränktem Jubel sein.
Was aber auch zu der äußerst hohen Studienbereitschaft beiträgt, ist, dass Abiturienten sich heutzutage weitaus schwerer mit einer Entscheidung gegen ein Studium und für eine Ausbildung tun. Die Steigerung der Attraktivität einer betrieblichen Ausbildung auch für leistungsstarke Abiturienten wäre sicherlich ebenfalls eine Maßnahme, der angespannten Mangelverwaltung an Studienplätzen entgegenzutreten.
Wer gestern Nachmittag den bildungspolitischen Kongress der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf besucht hat, wird dort aus erster Hand erfahren haben, wie sehr die Betriebe unter dem Fachkräftemangel zu leiden haben. Das ist zum Teil höchst dramatisch. Sie haben nicht unter einem Mangel an Personen, die irgendwie mal in das Handwerk hineingehen, zu leiden, sondern unter einem Mangel an Personen, die mit all ihrer Intelligenz, Bereitschaft, Neugier und Schaffenskraft diesen Beruf – egal ob im Handwerk oder in der Verwaltung – ergreifen und dort ihre Leistung bringen.
Die Zulassungsprobleme, die mit diesem neuen Hochschulzugangsgesetz wenigstens zum Teil aus der Welt geschaffen werden sollen, sind – das müssen wir uns klarmachen – aus einer Fehlsteuerung im Bildungsbereich seit den 70er-Jahren entstanden. Das können wir jetzt nicht sofort zurückfahren. Ich kann mich aber noch sehr gut erinnern – ich habe ja schon ein paar mehr Jahre auf dem Buckel –, dass dem akademischen Bildungsweg gegenüber dem beruflichen Ausbildungsweg immer der Vorrang eingeräumt wurde.
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen hörte man immer nur Diskussionen über die gymnasiale Bildung, Universitäten usw. Die berufliche Ausbildung wurde durch die öffentlich-rechtlichen Medien und auch durch die Politiker, die damals in den Talkrunden saßen, nicht erwähnt.
Hier müssen wir dringend umsteuern und die Attraktivität einer beruflichen Ausbildung mit den anschließenden Aufstiegsmöglichkeiten in die Öffentlichkeit tragen; denn was den Verdienst angeht, liegen Personen, die diesen Weg der dualen Ausbildung gehen, später nicht weit hinter Akademikern zurück.
Das ist ein Ansatz, den wir als AfD stets nachdrücklich befürwortet haben, wenn er auch heute nicht im Zentrum der Beratung steht. Das ist mir schon klar. Aber dennoch hängen ja das neue Hochschulzugangsgesetz und die allgemeine Entwicklung an den Hochschulen sehr eng miteinander zusammen.
Wir stimmen natürlich dem Gesetzentwurf zu und bedanken uns bei allen Beteiligten für die unter hohem Druck geleistete Arbeit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Landtag um Zustimmung zum Staatsvertrag gebeten, der auch weiterhin das zentrale Zulassungsverfahren – es ist doch noch mal wichtig, das so zu erwähnen – für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie regelt. Er bildet zudem die Rechtsgrundlage für die Koordinierung der örtlichen Studienplatzvergabe in den Ländern und den Hochschulen im Rahmen des sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahrens, mit dem die Stiftung für Hochschulzulassung beauftragt ist.
In der Kultusministerkonferenz wurde über diesen neuen Staatsvertrag trotz der von Herrn Bell schon erwähnten unterschiedlichen Vorstellungen in den einzelnen Ländern am Ende eine schnelle Einigung aller Bundesländer erzielt. Das ist wirklich ein echter Erfolg, finde ich, und ein Zeichen für den dann doch gut funktionierenden Bildungsföderalismus, auch wenn der ja manchmal in der Kritik steht.
Das Verfassungsgericht hatte – das ist hier bereits erwähnt worden – im Dezember 2017 das Urteil gefällt und nur bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um den bis dato geltenden und teilweise für verfassungswidrig erklärten Staatsvertrag von 2008 rechtskonform zu novellieren oder zu reformieren.
Bereits am 4. April 2019 wurde dieser neue Staatsvertrag von allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Aber er kann natürlich nur und erst dann in Kraft treten, wenn alle 16 Bundesländer ihre Ratifikationsurkunden hier in
Das vorliegende Gesetz wird das Hochschulzulassungswesen eben doch grundlegend und verfassungskonform reformieren. Die neuen Regelungen werden für Nordrhein-Westfalen auch den rechtlichen Rahmen für die Vergabe der Studienplätze in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen modernisieren. Deswegen hat es dann doch für sehr, sehr viele Hochschulen eine ziemliche Auswirkung.
Sowohl der Staatsvertrag als auch das Hochschulzulassungsgesetz tragen der Forderung nach einer chancenoffenen, eignungsorientierten Studienplatzvergabe durch eine Quoten- und Kriterienvielfalt Rechnung, wie es vom Verfassungsgericht gefordert wurde.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird die Möglichkeit eröffnet, über unterschiedliche Wege und entsprechend ihrer persönlichen Eignung einen Studienplatz im angestrebten Studiengang zu erhalten. Auswahlkriterien, die schulnotenunabhängig sind, enthalten aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen höheren Stellenwert.
Das Gesetz stärkt darüber hinaus an vielen Stellen die Hochschulautonomie. Den nordrhein-westfälischen Hochschulen, die in den gesamten Prozess der Reform des Gesetzes natürlich eng eingebunden waren, werden vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten eingeräumt. Ihnen wird gewissermaßen ein gesetzliches Baukastensystem zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihre Auswahlverfahren individuell nach Hochschule oder sogar nach Studiengang näher ausgestalten können. Zudem wird in den Orts-NCVerfahren die Hauptquote für das hochschuleigene Auswahlverfahren erhöht.
Dass der Gesetzentwurf im federführend zuständigen Hauptausschuss nach einem eindeutig positiven Votum der Sachverständigenanhörung bereits fraktionsübergreifend auf eine breite Zustimmung getroffen ist – das konnte man auch den heutigen Redebeiträgen entnehmen –, freut die Landesregierung sehr.
Um den engen Zeitplan, der hier schon mehrfach erwähnt wurde, für die Ratifikation des Staatsvertrages und das Inkrafttreten sowohl bundesweit wie auch hier in NRW einhalten zu können, möchte ich den Landtag im Namen der Landesregierung sehr herzlich bitten, dem Gesetz im nun laufenden Verfahren zuzustimmen und damit das Verfahren positiv abzuschließen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 17/7552, den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/6538 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 17/6538 einstimmig angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.