Protokoll der Sitzung vom 10.10.2019

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 17/7539

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden Fraktion der SPD der Abgeordneten Frau Bongers das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schöffen tragen als ehrenamtliche Richter viel Verantwortung und üben kein leichtes Ehrenamt aus. Sie entscheiden dabei oft über zukunftsweisende Schicksale von Menschen und tragen durch ihre Entscheidungen zur Sicherheit unseres Landes bei.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir eine Änderung des Richter- und Staatsanwältegesetzes dahin gehend erreichen, dass es zukünftig eine Vertretung für die Schöffen, Handelsrichter und ehrenamtlichen Richter der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie in Landwirtschaftssachen geben kann. Dieser Gesetzentwurf ermöglicht den ehrenamtlichen Richtern Beteiligung und drückt vor allem Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit aus.

Unser Gesetzentwurf geht auf eine Initiative des Landesverbands der Schöffen in NRW zurück. Dabei soll die Bildung entsprechender Vertretungen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, sondern die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen im Rahmen einer bei jedem Gericht einzuberufenden Versammlung selbst entscheiden, ob sie eine solche Vertretung haben wollen oder nicht. Wir sind bereit, gute Vorschläge aufzugreifen und diese zu beschließen.

Nahezu wortgleiche Regelungen wie in unserem Gesetz gibt es bereits in drei anderen Bundesländern – in Thüringen, Brandenburg und Berlin. In unserem Entwurf haben wir uns an diesen Regelungen orientiert und sehen wie in Thüringen, Berlin und Brandenburg keine bereits im Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben dieser Vertretungen vor. Hierfür ist als Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsverordnung durch das Justizministerium vorgesehen. Es gibt schon jetzt gesetzliche Regelungen für solche Vertretungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Erlauben Sie mir ein paar Worte zum möglichen Zweck und den Aufgaben dieser Vertretung:

Unser Gesetzentwurf sieht eine Verordnungsermächtigung vor. Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass die Aufgaben so wie in der Arbeitsgerichtsbarkeit aussehen. Dort ist die Vertretung vor der Bildung von Kammern, vor der Geschäftsverteilung, vor der Verteilung der ehrenamtlichen Richter auf die Kammern und vor der Aufstellung der Listen über die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen mündlich oder schriftlich zu hören. Sie kann außerdem den Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, der Verwaltung und den dienstaufsichtführenden Stellen Wünsche der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter übermitteln. In eine solche Richtung könnte es aus unserer Sicht gehen.

Vertretungen von Schöffen innerhalb der Gerichte würden es erlauben, dass die Expertise, die die ehrenamtlichen Richter mitbringen, vor Ort in die entsprechende Kammer einfließen kann.

Es geht nicht darum, irgendwelche Missstände zu beseitigen, sondern darum, ein schon jetzt gutes Gesetz noch besser zu machen, Menschen einzubeziehen und mitbestimmen zu lassen.

Ich würde mir wünschen, dass wir im Rechtsausschuss in aller Ruhe an einer Lösung arbeiten, damit etwas für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf den Weg gebracht werden kann. Aus diesen Gründen bitte ich Sie alle, der Überweisung an den Fachausschuss zuzustimmen, wie wir es selbstverständlich auch tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Dr. Geerlings.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion beabsichtigt die Bildung von Vertretungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, also für Schöffen, Handelsrichter und die ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie in Landwirtschaftssachen. Das ist ein Anliegen, über das man reden kann und über das man sich sachlich austauschen sollte.

Der Antragsteller sollte allerdings eine gute Begründung dafür liefern, die als Grundlage für die parlamentarische Debatte dient. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, geschätzte Kollegin Bongers, das haben Sie bisher leider nicht getan.

Ihre Begründung umfasst gerade einmal zwei Sätze. Dort schreiben Sie etwas von – Zitat – „Mitsprache und Partizipation“. Das sind wohlklingende Wörter,

die aber die Notwendigkeit von Vertretung nicht nachweisen. Einen Gesetzentwurf, wie Sie ihn vorgelegt haben, nennt man daher auch Schnellschuss.

Ich habe mich also selber auf die Suche nach Argumenten begeben und bin der Frage nachgegangen, ob die ehrenamtlichen Richter in unserem Land eigene Vertretungen brauchen.

Blicken wir auf die Aufgaben der Richterräte, die im Antrag als Vorbild herangezogen werden. Richterräte werden „für die Beteiligung an Personalangelegenheiten … sowie allgemeinen und sozialen Angelegenheiten“ errichtet. So steht es in § 15 des Richter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. In den Zuständigkeitsbereich fällt beispielsweise die Mitsprache bei Einstellungen, Versetzungen oder Entlassungen von Richtern, bei sozialen oder betrieblichen Fragen wie die nach der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der technischen Ausstattung oder der Aufstellung von Urlaubsplänen. Richterräte übernehmen damit die Funktion der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind jedoch kein Personal des öffentlichen Dienstes. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus und stehen in keinem Dienstverhältnis zum Staat. Im Gegenteil: Sie sind Privatpersonen und vertreten die Gesellschaft. Sie in die Strukturen der betrieblichen Mitbestimmung zu pressen, ist nicht angemessen.

(Sven Wolf [SPD]: Freiwillig!)

Auch, wenn es freiwillig ist, müssen wir darüber reden, ob es sinnvoll ist oder nicht.

Um die alltäglichen Bedarfe der ehrenamtlichen Richter kümmern sich die Verwaltungen der Gerichte. Dort sitzen gut ausgebildete und hoch motivierte Justizbeschäftigte, die Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten.

Zur Wahrung der übrigen Interessen von ehrenamtlichen Richtern, die ganz andere als die der hauptberuflichen Richter sind, gibt es Verbände wie beispielsweise die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, die ebenfalls eine hervorragende Arbeit leisten.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Ein Bedarf für die Schaffung von Vertretungen für die ehrenamtlichen Richter ist also zunächst nicht erkennbar. Ein Blick in die Richtergesetze anderer Bundesländer zeigt, dass viele das ähnlich sehen. Ich nenne als Beispiele nur Niedersachsen, Bayern oder Baden-Württemberg, wo es ebenfalls lediglich Richterräte für hauptamtlich tätige Richter gibt.

Richtig ist, dass das Bundesrecht eine Vertretung für die ehrenamtlichen Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten vorsieht. Es ist aber kein Grund ersicht

lich – und auch der Antragsteller bringt keine Argumente dafür –, dies pauschal und eins zu eins auf alle anderen Gerichte zu übertragen.

Geehrte Kollegen der SPD-Fraktion, Sie liefern ersichtlich keine guten Gründe für die Einführung dieser Richtervertretungen. Vielleicht bessert die SPD ihren Antrag noch nach oder überlegt sich für die Beratungen in den Ausschüssen weitere Argumente.

(Sven Wolf [SPD]: Anerkennung für die 24.000 Richterinnen und Richter, die ehrenamtlich ar- beiten!)

Sehr geehrter Kollege Wolf, natürlich sind auch uns 24.000 Ehrenamtler in diesem Bereich wichtig, und wir schätzen sie außerordentlich. Da besteht wohl Konsens.

Wir sprechen über die Frage,

(Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ob man das würdigt oder nicht!)

ob wir solche Räte einführen sollen. Ich freue mich auch im Namen meiner Fraktion auf die Diskussion im Rechtsausschuss. Der Überweisung werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP hat nun Herr Dr. Pfeil das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bei der Bewertung und Beurteilung dieser Gesetzesvorlage ist zu prüfen, ob das erstrebte Ziel so tatsächlich erreicht werden kann. Ich hatte ähnlich wie der Kollege Dr. Geerlings das Problem, zu erkennen, was eigentlich gewollt ist. Was steckt dahinter?

Das Ziel wurde vorhin von Frau Bongers in zwei Sätzen genannt: Beteiligung und Wertschätzung sollten ausgedrückt werden und außerdem Mitsprache und Partizipation. Es stellt sich jedoch die Frage, ob mit dieser Gesetzesvorlage das erstrebte Ziel tatsächlich erreicht wird. Das gilt insbesondere für die von Frau Bongers genannte Wertschätzung.

Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Maßnahme sind dabei auf der einen Seite in den Blick zu nehmen, den Bedürfnissen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist auf der anderen Seite ebenfalls Rechnung zu tragen. Beginnen wir mit Letzterem.

Bürgerinnen und Bürger, die mitten im Leben stehen und ein ehrenamtliches Richteramt übernehmen, brauchen wohl kein zusätzliches Gremium in Form einer Vertretung, in das sie zusätzliche Zeit investieren müssen, sondern sie wollen, dass das Institut ehrenamtlicher Richter so ausgestaltet wird, dass sie es

mit ihrer Arbeit, ihrer Freizeit und ihrer Familie verbinden können. Dies sind Forderungen, die wir auch aus anderen Bereichen des Ehrenamts kennen und mit denen wir uns hier im Hause bereits beschäftigt haben.

Nimmt man daneben die Folgen eines möglichen zukünftigen Gesetzesvollzugs im Rahmen einer notwendigen Rechtsfolgenabschätzung in den Blick, dann muss festgestellt werden, dass die Maßnahme gerade als Einzelmaßnahme wohl auch nicht zielführend sein dürfte. Denn wenn man das ehrenamtliche Richteramt stärken will, ist ein bürokratisches Vertretungsmonster bei jedem einzelnen Gericht ganz sicher nicht die einzig richtige und wichtigste Maßnahme.

Schon heute gibt es an den Gerichten gut funktionierende Strukturen, auf die ehrenamtliche Richterinnen und Richter zurückgreifen können. Sie finden dort eine gut eingerichtete Verwaltung vor, die den Bedürfnissen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Rechnung trägt.

Nicht nur sind die Gerichtsleitungen und -verwaltungen für Fragen und Anliegen aller Art insbesondere der ehrenamtlichen Richter gut aufgestellt, auch wird auf die Bedürfnisse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter individuell eingegangen. Die Wahl und die Durchführung der Sitzungen entsprechender Vertretungen würde daneben einen weiteren Mehraufwand an den Gerichten bedeuten, deren Notwendigkeit aber möglicherweise infrage gestellt werden darf.

Zum zweiten würde dadurch die individuelle Möglichkeit jeder ehrenamtlichen Richterin und jedes ehrenamtlichen Richters, ihre bzw. seine Anliegen direkt bei den Gerichtsleitungen vorzubringen, unter Umständen durch die Schaffung einer weiteren Zwischeninstanz nicht vereinfacht, sondern erschwert. Ist dann der Verlust der individuellen Ansprache und Problemlösung ein Mehrwert? Wir werden es diskutieren.

Meine und unsere Vorschläge gehen da in eine andere Richtung. Die tatsächlichen Probleme des Ehrenamts bei Gericht müssen in den Fokus genommen werden, und das sind andere.

Erstens. Es müssen Wege gefunden werden, die Anzahl der Freiwilligen zu erhöhen, die neben Familie und Beruf das Amt des ehrenamtlichen Richters ausüben wollen.

Zweitens. Die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für dieses Ehrenamt – auch bei den Arbeitgebern – muss geschärft werden. Denn daran leidet es auch.

(Sven Wolf [SPD]: Anrechnung in der Gleit- zeit!)

Zum Beispiel, Herr Wolf.