Liebe Kolleginnen und Kollegen, unserer Ansicht nach bedeutet Zusammenarbeit gerade nicht Aufgabenvermischung. Das ist jedoch zu befürchten, wenn der vorgelegte Gesetzentwurf Gesetz werden würde. Wir glauben, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf Zuständigkeiten verschoben, erweitert und neu geordnet werden, was in Nordrhein-Westfalen aber nicht notwendig ist.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, einen Blick in die Historie zu werfen und sich zu fragen, warum Polizei und Verfassungsschutz seit nunmehr über 70 Jahren klar abgegrenzte Zuständigkeiten haben.
Die Diskussion um die Aufgabenerweiterung des Verfassungsschutzes ist ja nicht neu. Die haben Sie nicht heute erfunden, vielmehr wird sie schon sehr lange geführt, unter anderem war das im Jahr 2001 der Fall.
Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin möchte ich aus einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 23.05.2001 zitieren. Es geht um die damalige Diskussion, ob man vor dem Hintergrund des Aufkommens der Organisierten Kriminalität nicht darüber nachdenken sollte, den Verfassungsschutz auch mit polizeilichen Aufgaben zu befassen. Ich zitiere:
„Kein Zweifel: Die Sicherheitsapparate sind verunsichert, nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation gibt es Veränderungen – und die Suche nach neuen Aufgaben. Konkret wird die Debatte vor allem, wenn es um Aufgabenverschiebungen zwischen Polizei und Verfassungsschutz geht.“
2001 wurde der Zusammenbruch der Ost-West-Konflikte zum Anlass genommen, darüber nachzudenken, ob man dem Verfassungsschutz nicht polizeiliche Aufgaben geben könnte.
Heute wird diskutiert, ob man dem Verfassungsschutz vor dem Hintergrund der Organisierten Kriminalität neue Aufgaben geben könnte. Ich zitiere weiter:
„Ernst Uhrlau, Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, ist ebenfalls skeptisch. ‚Für mich ist nicht ersichtlich, wie mit dem bayerischen Modell‘“
„‚Erfolge erzielt worden sind, die mit normalen polizeilichen Mitteln nicht auch hätten erzielt werden können.‘ Auch BKA-Chef Ulrich Kersten hatte zuvor betont, er trete nicht für eine Erweiterung der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes ein. Er sehe dafür ‚keine Notwendigkeit und auch keinen irgendwie gearteten Zugewinn für die Bekämpfung der Kriminalität.‘“
Warum habe ich auf die Diskussion im Jahr 2001 Bezug genommen? – Ich glaube, auch hier war klar, dass man versucht hat, einen Anhaltspunkt zu fin
den. Damals wollte man dem Verfassungsschutz wegen des Zusammenbruchs der Ost-West Konflikte neue Aufgaben geben. Nun ist es wegen der Organisierten Kriminalität: Wir haben doch den Verfassungsschutz, kann der nicht mehr machen?
Ich meine, das ist falsch, weil das Problem woanders liegt. Dazu möchte ich konkret auf die Innenausschusssitzung der vergangenen Woche eingehen. Ich denke, wir alle sind uns einig, dass es Aufgabe der zurzeit tätigen Landesregierung ist, durch organisatorische und personelle Maßnahmen die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen haben wir einen Antrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gestellt, lieber Kollege Lürbke. 100 Polizeibeamtinnen und -beamte mehr einzustellen, ist unserer Ansicht nach der richtige Ansatz, um zu zeigen, dass wir die Organisierte Kriminalität bekämpfen.
Wir halten es nicht für den richtigen Ansatz, dem Verfassungsschutz neue Aufgaben zu geben. Deshalb freue ich mich auf die weiterhin guten Diskussionen – auch mit dem Kollegen Lürbke – im zuständigen Ausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Lürbke das Wort.
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wagner, um das vorwegzustellen, damit es keine Unklarheiten gibt: Diese schwarz-gelbe Koalition, diese Landesregierung setzt einen ganz klaren Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Das sollte auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein.
Wir setzen Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Schutzgelderpressung, Geldwäsche, Zwangsprostitution, Drogenhandel, Waffenhandel. Der Unterschied ist tatsächlich, dass das unter Rot-Grün in diesem Hause, in diesem Land einige Zeit sträflich vernachlässigt worden ist bzw., noch schlimmer, dass unsere Behörden bei diesem Kampf gegen OK nicht entsprechend unterstützt und vielfach alleingelassen worden sind.
Es gab kein nordrhein-westfälisches Lagebild zur Clankriminalität, die Probleme wurden ein Stück weit verleugnet. Wir haben jetzt eine andere Vorgehens
weise, und ich glaube, auch die Bürger im Lande bekommen mit, dass im Kampf gegen kriminelle Clans in Nordrhein-Westfalen ein anderer Wind weht.
Das ist gut. Es ist gut, dass wir unsere Behörden, unsere Polizei, unsere Justiz hier mit mehr Personal und mit modernerer Ausstattung viel stärker unterstützen, auch mit einem rechtlichen Rahmen, wo es erforderlich ist. Das ist ja schon angesprochen worden.
Herr Kollege Ganzke, jetzt haben Sie noch eine Erhöhung um 100 weitere Stellen beantragt. Wir haben bereits im Innenausschuss diskutiert, wie wir die Stellenzahl erhöht haben. Ich frage mich, was Sie zu Ihrer Zeit gemacht haben.
Wir sind jetzt auf einem absoluten Rekordniveau, wir machen sehr viel beim Personal. Das dürfte auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein.
(Michael Hübner [SPD]: Zwischen 2005 und 2010 ist auch nicht verborgen geblieben, dass Sie das reduziert haben!)
Das ist die eine Seite. Im Kampf gegen Organisierte Kriminalität brauchen wir gut aufgestellte Polizeibehörden.
Auf der anderen Seite erleben wir natürlich die Herausforderungen durch den Extremismus. Dafür brauchen wir einen wehrhaften Verfassungsschutz.
In Zeiten, in denen wir auf schreckliche Art und Weise mit vielen Arten von Extremismus von links und von rechts, mit Antisemitismus und mit rechtem Terror konfrontiert sind, ist es richtig, auch über Zuständigkeiten und die Arbeit des Verfassungsschutzes zu diskutieren und zu überlegen, wie man diesen womöglich noch fitter für die Bekämpfung von Extremismus machen kann.
Aber ich sage Ihnen auch, Herr Wagner, dass wir das ganz sicher nicht erreichen, indem wir dem Verfassungsschutz auch noch die Ausforschung und Beobachtung von Kriminalitätsphänomenen aufbürden, die nichts mit Extremismus zu tun haben, sondern ureigene Polizeiaufgabe sind.
Was den Rechtsstaat und die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen jetzt ganz sicher nicht stärkt, ist, diese beiden Säulen miteinander in einen Topf zu werfen, umzurühren und am Ende zu hoffen, dass etwas Gutes und Schmackhaftes dabei herauskommt. Das ist nicht der Fall.
gibt sehr gute historische Gründe; Herr Kollege Ganzke hat das gerade dankenswerterweise richtig ausgeführt.
Wir werden es natürlich im Ausschuss diskutieren. Aber ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir nicht allzu viel von diesem Vorschlag halten. Das ist eben keine einfache Ausweitung der Befugnisse, sondern das würde ganz grundsätzlich an der Zuständigkeitsaufteilung zwischen Polizei und Verfassungsschutz rütteln.
Ich weiß, dass Sie das anders sehen. Das haben Sie gerade dargestellt, das schreiben Sie auch in Ihrem Gesetzentwurf.
Ich bin der Meinung, dass es selbstverständlich das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendienst tangiert, wenn die Schnittmenge zwischen beiden durch eine Zuständigkeitserweiterung vergrößert wird. Denn jedes Mal, wenn der Verfassungsschutz für einen Phänomenbereich zuständig wird, der auch im Strafgesetzbuch auftaucht und deswegen Sache der Polizei ist, wird ein Feld ausgewiesen, auf dem die beiden Behörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen.
Das soll ja auch passieren, aber eben immer nur dann – das ist der Knackpunkt –, wenn es um den Schutz unserer Verfassung geht. Das ist vielleicht bei politisch motivierter Kriminalität oder Terrorismus der Fall, aber ob der im großen Stil agierende Drogendealer regelmäßig verfassungsfeindlich gesinnt ist, darf doch zumindest einmal bezweifelt werden. Der ist hoch kriminell, verstößt gegen das Strafgesetzbuch, gegen das Betäubungsmittelgesetz, gehört ins Gefängnis, aber Drogendealer, Menschenhändler haben nicht unbedingt ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und wollen diese abschaffen. Solche Pläne hegt eher ein durchschnittlicher Extremist von rechts, links oder woher auch immer. Auf solche Extremisten soll sich bitte der Verfassungsschutz konzentrieren. Davon haben wir nämlich leider genug.
Deshalb begrüßen wir die Aussage des Innenministers in der letzten Sitzung des Innenausschusses, dass das Innenministerium nicht plant, den Verfassungsschutz auch für Organisierte Kriminalität ohne Extremismusbezug zuständig werden zu lassen.
Meine Damen und Herren, das Problem Clankriminalität – wir haben darüber öfter gesprochen – werden wir sicher nicht dadurch schneller lösen können, indem wir das Trennungsgebot infrage stellen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, was unsere Polizei braucht, um noch besser gegen Organisierte Kriminalität vorgehen zu können. Daran haben wir bereits massiv gearbeitet. Das werden wir auch weiter tun.
Meiner Meinung nach müssen wir darüber diskutieren, wie wir unsere Polizei weiter stärken, wie wir den Verfassungsschutz stärken, seine Analysefähigkeit verschärfen und den Informationsaustausch zwischen den Behörden effizienter gestalten können.
Ich glaube nicht, dass es der Weg zum Erfolg ist, dem Verfassungsschutz weitere Zuständigkeiten aufzudrücken. Liebe AfD, das macht NordrheinWestfalen nicht sicher. Eher macht es den Verfassungsschutz schwächer und Bürgerrechte kleiner. Das mag Ihnen als Anspruch genügen, für uns Freie Demokraten ist das aber ganz sicher nicht der richtige Weg.
Wir werden im Ausschuss darüber diskutieren, aber ich habe meine Zweifel, ob dieser Gesetzentwurf von Erfolg gekrönt sein wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lieber Kollege Lürbke, zunächst zu Ihnen: Ich war sehr verdutzt, als Sie sagten, diese schwarz-gelbe Landesregierung habe das Lagebild zur Organisierten Kriminalität installiert, vorher habe es das nicht gegeben. Da habe ich gedacht: Ups, habe ich etwas anderes in Erinnerung? Dann habe ich schnell nachgeschaut und festgestellt: Das gibt es mindestens seit der 13. Wahlperiode, also seit den 2000er-Jahren.