Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

(Marc Lürbke [FDP]: Das würde mich sehr er- staunen!)

Gut, dann habe ich es missverstanden. Aber das wollte ich einmal klarstellen.

Der Gesetzentwurf der AfD ist nicht gerade sehr originell. Er nimmt schlicht eine vor wenigen Wochen veröffentlichte Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft auf, der Verfassungsschutz solle auch Organisierte Kriminalität beobachten.

Der Gesetzentwurf ist, um es gleich vorwegzusagen – das haben bereits einige Vorredner gesagt –, auch aus unserer Sicht fachlich falsch. Deshalb werden wir ihn am Ende ablehnen.

Auf unsere Beantragung hin wurde dieses Thema in der vergangenen Innenausschusssitzung diskutiert. Das Fazit des Innenministers war ganz klar: Einen Änderungsbedarf gibt es in der Sache nicht.

Organisierte Kriminalität ist, wie es der Name schon sagt, ein Oberbegriff für ein weites Spektrum an besonderen Kriminalitätsformen, zum Beispiel Rauschgiftschmuggel und -handel, Eigentumskriminalität, Gewaltkriminalität, Menschenhandel und, und, und.

Organisierte Kriminalität ist nicht auf den Wechsel des bestehenden Staatswesens und nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet. Sie gehört damit eindeutig nicht zum Zuständigkeitsbereich des Verfassungsschutzes. Für die Bekämpfung von Kriminalität ist einzig und allein die Polizei zuständig. Die Polizei kann auch heute schon verdeckt ermitteln. Diese Befugnis hat sie bereits. Das blendet die AfD in ihrem Gesetzentwurf aber bewusst aus.

In der Gesetzesbegründung steht, dass die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Verfassungsschutzes eine Überwachung der Organisierten Kriminalität erst ermöglicht. Das ist schlicht falsch. Die Polizei ist tagtäglich damit beschäftigt, sie gibt – das hatten wir eben aufgegriffen – jährlich, und zwar nicht erst unter Schwarz-Gelb, ein Lagebild dazu heraus. Im Gesetzentwurf jedoch wird so getan, als gäbe es all das nicht. Auch das ist falsch.

Schließlich sehen wir in dem Gesetzentwurf eine Vermischung von Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung durch geheimdienstliche Stellen weit im Vorfeld der Zuständigkeit der Polizei, das heißt weit im Vorfeld konkreter Straftaten. Damit soll das Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz weiter aufgeweicht werden. Das Trennungsgebot ist eine wichtige Lehre aus der Existenz der Gestapo während des NS-Regimes. Es darf in Deutschland keine Geheimpolizei mehr geben. Daran zu erinnern, ist uns Grünen besonders wichtig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Eine kritische Anmerkung zur CDU-Fraktion sei mir an der Stelle erlaubt. Dass Gregor Golland, bezeichnenderweise ja Mitglied der WerteUnion, …

(Gregor Golland [CDU]: Das stimmt nicht! Das ist eine Lüge! Das ist falsch! Das nehmen Sie zurück!)

Was ist falsch?

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Lassen Sie mich zu Ende zitieren!

… diese Forderung nach Ausweitung der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes unterstützt, verwundert mich nicht. Dass er sich aber in der „Rheinischen Post“ indirekt mit den Worten zitieren lässt, Organisierte Kriminalität infiltriere die Behörden in NRW, ist sehr bedenklich. Denn das ist einfach falsch. Das hat der Innenminister glücklicherweise in der vergangenen Sitzung des Innenausschusses sehr deutlich gesagt.

Solche Behauptungen aufzustellen, finde ich sehr fraglich. In Teilen der Bevölkerung werden damit Ängste geschürt, die nicht begründet sind. Die AfD jedenfalls müsste nach dem klaren Ergebnis in der vergangenen Innenausschusssitzung ihren Gesetzesentwurf eigentlich zurücknehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Reul.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Organisierte Kriminalität ist Schwerpunkt der NRW-Landesregierung, übrigens seit zweieinhalb Jahren. Das ist nicht ganz neu. Wir lassen nicht zu, dass irgendjemand, irgendeine Gruppe versucht, die Regeln des Staates zu unterlaufen oder eigene Regeln aufzustellen. Das ist glasklar.

Wir haben dafür im Landeskriminalamt und auch in den Kriminalhauptstellen speziell ausgebildete Fachleute. Wir haben 489 Planstellen zur OK-Bekämpfung in den Hauptstellen und 47 Ermittlerinnen und Ermittler im LKA 2019.

Wir sorgen dafür, dass alle Akteure eingebunden werden, und wir versuchen das mit Methoden, die in der Arbeit einfach effektiver sind, zum Beispiel mit der Methode „Taskforce“. Wir haben im LKA eine Taskforce eingerichtet, um die Finanzierungsquellen zu überprüfen und zu bekämpfen.

Wir haben uns für eine Strategie entschieden, die hier sehr umstritten war, aber offensichtlich nicht wenig erfolgreich, nämlich die sogenannte Nulltoleranzstrategie. Wir werden konsequent dagegen vorgehen, wie übrigens gegen alle Regelverstöße.

Deswegen haben wir nicht aus Versehen den Fokus auf die Bekämpfung von Banden, Rockern und Familienclans gesetzt. Das Lagebild ist schon erwähnt worden, das muss ich nicht noch einmal wiederholen.

Die Ermittlungserfolge einzelner Verfahren gegen Gruppierungen der italienischen Organisierten Kriminalität im internationalen Handel mit Betäubungsmitteln, gegen Gruppierungen der albanischen Organisierten Kriminalität oder gegen die Outlaw Motorcycle Gangs können sich sehen lassen.

Ich habe ein Beispiel aus dem letzten Jahr mitgebracht, bei dem es um Grundstofflieferungen für niederländische Drogenlabore ging. Hier konnte in einem Fall mithilfe nach März 2018 begonnener Ermittlungen der Nachweis erbracht werden, dass 5.000 Liter Aceton zur Herstellung von Drogen in die Niederlande geliefert wurden. Damit lassen sich, abhän

gig von Produktionsverfahren und der Drogenqualität, 100 bis 500 kg Amphetamine oder ca. 500.000 bis 2,5 Millionen Ecstasytabletten herstellen. Das ist der Unterschied: nicht rumschwätzen, sondern handeln und entscheiden.

(Beifall von der CDU und Franziska Müller- Rech [FDP])

Wir haben uns vorgenommen, vom Ziel her zu denken: Wie kann man die Sache wirkungsvoller machen? Deswegen wird es Sie nicht überraschen, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, und zwar aus unterschiedlichen Gründen.

Erstens. Das Land Sachsen hatte Anfang der 2000er-Jahre eine ähnliche Regelung, die dann Mitte 2006 wieder abgeschafft wurde. Warum? Weil das Verfassungsgericht damals gesagt hat: So könnt ihr das nicht machen. Organisierte Kriminalität darf zwar beobachtet werden, aber nur bei Überschneidungen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen. – Das macht der Verfassungsschutz übrigens heute schon, auch in Nordrhein-Westfalen.

Zweitens. Hessen hat die Beobachtung der Organisierten Kriminalität im letzten Jahr in das Verfassungsschutzgesetz aufgenommen. Dagegen gibt es Verfassungsbeschwerde, und ich denke, wir sollten erst einmal abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheidet. Denn gerade bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen wir rechtssicher handeln.

Drittens hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zur Antiterrordatei im Jahr 2003 deutlich gemacht, dass es eine Trennung zwischen Behörden, Polizei und Verfassungsschutz geben muss. Darauf ist hingewiesen worden, aber es ist nicht unwichtig. Nach den Erfahrungen aus den totalitären Regimen des letzten Jahrhunderts sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass die Regelung einen guten Grund hat und man deshalb, wenn man etwas ändert, dies sehr gut überlegen muss.

Viertens – das ist das Wichtigste –: Es besteht im Moment gar keine Lücke in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, zumindest keine Lücke in dem hier beschriebenen Sinne. Wenn es Überschneidungen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen gibt, dann darf der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen die Organisierte Kriminalität bereits jetzt in den Blick nehmen. Das kann zum Beispiel im Bereich des Rockermilieus der Fall sein. Es ist kein Zufall, dass sich die Polizei darum besonders kümmert.

Wichtig bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist übrigens die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, und die ist zwischen Verfassungsschutz und Polizei vorhanden. So sitzen zum Beispiel LKA und Verfassungsschutz regelmäßig zu

sammen und tauschen sich zu den Berührungspunkten ihrer Aufgaben aus. Und da ist natürlich das Thema „Organisierte Kriminalität“ nicht ganz unwichtig, soweit es sich um politisch motivierte Taten handelt.

Aus Rechtssicherheitsgründen, aus grundsätzlichen politischen Gründen, aber vor allen Dingen aus den vorhandenen praktischen Alltagsgründen sehen wir keinen Handlungsbedarf. Lasst uns das Urteil abwarten. Lasst uns abwarten, ob der Weg, den wir gehen, erfolgreich ist. Bisher sehe ich keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, und deshalb ist die Landesregierung der Auffassung, dass wir eine solche Erweiterung nicht brauchen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die AfD-Fraktion hat sich noch einmal der Abgeordnete Herr Wagner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Händen halte ich den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vom 16.02.2005 mit dem Titel „Kriminalitätsbekämpfungsgesetz“. Dort fordern Sie unter anderem unter „Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde“: „Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Rahmen der Vorfeldbeobachtung“.

(Zurufe von der AfD: Ui! – Helmut Seifen [AfD]: Das war eine andere CDU!)

Unter Art. 2 nehmen Sie nahezu identische Gesetzesänderungen an dem Verfassungsschutzgesetz vor, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf anstreben, und Sie machen klar, dass der Verfassungsschutz im Rahmen seiner Vorfeldbeobachtung in keiner Konkurrenz zur Polizei gesehen wird. Auch das Trennungsgebot sahen Sie seinerzeit unverletzt. Heute ist das alles plötzlich handwerklich schlecht gemacht, weil es aus unserer Feder kommt. Es kommt von Ihnen, und Sie wollen heute nichts mehr von dem wissen, was Sie in der Opposition gemacht haben.

(Helmut Seifen [AfD]: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!)

Frau Aymaz, ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie noch nicht einmal das Lagebild „Organisierte Kriminalität“ vom Lagebild „Clankriminalität“ unterscheiden können, dann sagt das alles über die Kompetenz der Grünen im Bereich der inneren Sicherheit aus, nämlich null Komma null. Danke für dieses plastische Beispiel.

(Beifall von der AfD – Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Wagner. – Für die Landesregierung hat der Innenminister noch einmal um das Wort gebeten.

Ich möchte nur kurz und schmerzlos darauf hinweisen, dass nach dieser Zeit, die Sie eben genannt haben, bis heute eine Menge an neuer Rechtsprechung erfolgt ist. Genau deshalb müssen wir die Sache sorgfältig prüfen. Man kann nicht einfach etwas übertragen, was man vor fünf Jahren für richtig befunden hat.

(Zuruf von Andreas Keith [AfD])

Gegen den Hinweis, dass die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden intensiv sein müssen und intensiver werden können, hat kein Mensch hier im Parlament etwas einzuwenden. Insofern war der Hinweis von Gregor Golland auch richtig und berechtigt. Nur: Wie man es macht – das ist der Punkt, in dem wir uns unterscheiden.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der AfD)

Vielen Dank. – Damit sind wir, weil mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7747 an den Innenausschuss. Ist jemand im Rund, der dagegen ist? – Ist jemand da, der sich enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.