die Mindestlohnkommission, eine paritätisch besetzte Kommission mit sechs Mitgliedern und einem Vorsitzenden, wobei der Vorsitz, wenn man sich nicht einigt, turnusgemäß zwischen den Arbeitgeber- oder den Arbeitnehmervertretern wechselt. Diese Kommission hat die Aufgabe, den Mindestlohn festzusetzen.
Jetzt möchte ich auf die Frage, was dieses Jahr in Leipzig passiert ist, zurückkommen. Wir haben dort beschlossen – das haben Sie eben nicht richtig wiedergegeben –, dass der Mindestlohn von der Mindestlohnkommission eben nicht mehr nach Tarifindex festgelegt wird, weil sie die Möglichkeit hat, mit einer Zweidrittelmehrheit davon abzuweichen – normalerweise ist die Anpassung an die Tarifentwicklung gekoppelt.
Das haben wir beantragt. Die CDA hat gesagt: Wir wollen, dass der Spielraum gestaltet werden kann und auch genutzt wird, sodass, wenn es notwendig ist, ein höherer Mindestlohn eingeführt wird.
Natürlich hat die CDU ein großes Interesse daran, dass die Menschen, die acht Stunden am Tag in Vollzeit arbeiten, von ihrem Lohn leben können. Sie müssen von dem Geld leben können und keine aufstockenden Leistungen bekommen. Außerdem müssen sie auch im Alter davon leben können und nicht die Grundsicherung erhalten, sondern eine Rente, von der sie leben können.
Nun komme ich zurück zu meiner Rede. Karl-Josef Laumann hat es mit Energie, wie wir ihn alle kennen,
Ihr Kritikpunkt eben war, dass dies erst nach der Evaluierung 2020 gilt. Dabei handelt es sich um einen Zeitpunkt, der von der Mindestlohnkommission sowie damals gesetzlich festgelegt wurde.
Die Evaluierung soll 2020 erfolgen. Wenn dies geschehen ist, dann möchten wir schauen, ob es so weitergeht oder ob wir eventuell gesetzlich dafür sorgen müssen, dass der Mindestlohnkommission eine andere Geschäftsordnung gegeben und sie anders aufgestellt wird.
Wir werden Ihren Antrag heute also ablehnen, weil wir auf Bundesebene schon viel weiter sind und die Beschlüsse weiter gefasst haben, als Sie es heute wollen. – Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Walter Riester, Wolfgang Clement, Franz Müntefering, Olaf Scholz, Andrea Nahles und Hubertus Heil – meine lieben Genossinnen und Genossen, vielleicht haben Sie den einen oder anderen Namen schon mal gehört.
An den einen oder anderen wollen Sie sich nicht erinnern; den haben Sie vielleicht vom Hof gejagt. Aber sie alle einte doch eins: Sie waren bzw. sind Bundesarbeitsminister bzw. -ministerinnen und Mitglied der SPD.
In den letzten 21 Jahren haben Sie, glaube ich, in 17 Jahren den Arbeitsminister gestellt und tun dies auch in der aktuellen Bundesregierung.
Beim Lesen Ihres Antrags muss ich feststellen, dass Sie unserer schwarz-gelben Landesregierung mehr zutrauen als Ihrem eigenen Minister und Ihrer eigenen Bundespartei.
Das ehrt uns – und die Halbzeitbilanz kann sich ja auch sehen lassen: die niedrigste Arbeitslosenquote seit mehr als 25 Jahren und die niedrigste Langzeitarbeitslosigkeit seit über zehn Jahren.
Wir haben die Berufseinstiegsbegleitung gesichert. Mit der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ integrieren wir mehr Geflüchtete in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Mit dem neuen Ausbildungsprogramm haben wir auch für junge Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen 1.000 zusätzliche Arbeitsplätze und so Chancen für sie geschaffen. Diese Liste ließe sich weiter fortsetzen.
Meine Damen und Herren, die gute konjunkturelle Lage Deutschlands hat sich positiv auf den privaten Konsum ausgewirkt und große Zahlen von Entlassungen aufgrund des Mindestlohns verhindert.
Fakt ist aber auch – das verschweigen Sie in Ihrem Antrag –, dass durch den Mindestlohn rund 60.000 Jobs nicht geschaffen wurden. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom September 2016. Das können Sie gerne für die Folgejahre hochrechnen.
Sie sehen da aber schon einen klaren Unterschied zwischen den Sozialdemokraten und den Freien Demokraten: Wir wollen nicht nur Verbesserungen für diejenigen, die es geschafft haben; wir wollen auch den Menschen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, die es bisher nicht geschafft haben oder aus welchen Gründen auch immer in die Arbeitslosigkeit geraten sind.
Uns sollte eigentlich auch einen, dass nicht der Staat die Löhne festzulegen hat, sondern die Tarifpartner. Aber jetzt fordern Sie 12 Euro Mindestlohn. Die nächste Partei fordert 15 Euro und die übernächste 20 Euro.
Genau das sollte bei der Einführung des Mindestlohns aber nicht passieren. Es sollte doch verhindert werden, in einen solchen politischen Überbietungswettbewerb zu geraten.
(Marc Herter [SPD]: Es ist doch wohl so, dass die Menschen, die Mindestlohn beziehen, auch arbeiten, oder, Herr Kollege?)
Wir Freien Demokraten wollen keinen flächendeckenden Eingriff in die Tarifautonomie. Wir wollen auch keine politische Festsetzung von Löhnen, die ökonomische Grundsätze wie die Orientierung an der Produktivität außer Acht lässt.
Unser Modell des Liberalen Bürgergeldes – Sie sind da ja manchmal ganz kreativ mit den Begriffen – haben Sie – wie soll man es sagen – adaptiert. Sie haben gemerkt, dass es doch keine neue Idee ist, aber es sei Ihnen gegönnt. Ich glaube, dass die Dame, die mit der Idee kam, genug mit Ihnen mitgemacht hat.
Wenn wir letzten Endes zurück zum Konzept des liberalen Bürgergeldes sowie zur Verbesserung von Hinzuverdienstmöglichkeiten gehen, sehen wir auch Chancen, ein ausreichendes Einkommen sicherzustellen, ohne in die Tariffreiheit einzugreifen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lenzen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt hatte auch ich Schwierigkeiten mit dem Antrag der SPD, weil ich es schwierig finde, dass die Auseinandersetzung, die auf Bundesebene stattfindet und bei der man sich in der Koalition auf Bundesebene möglicherweise nicht durchsetzt, hier zur Abstimmung gestellt wird.
Aber eines will ich vorweg sagen: Lieber Kollege Lenzen, manchmal frage ich mich, ob Sie sich selbst zuhören.
Angesichts der Überschriften und der Antworten, die Sie dann selbst geben, muss ich klar sagen: Die 12 Euro Mindestlohn sind nicht, wie Sie eben suggeriert haben, gewürfelt, sondern das Ergebnis dessen, was Herr Kollege Neumann gesagt hat, nämlich die Mindestgröße, um im Alter nicht Grundsicherung beziehen zu müssen.
12 Euro Mindestlohn sind das, was wir in Deutschland brauchen, um sicherzustellen, dass Menschen im Alter nicht in Armut sind. Das ist eine Untergrenze. Deswegen halten wir die als Grüne für richtig und haben das auch auf dem Bundesparteitag beschlossen.
Ich möchte noch zwei Takte zu Ihnen sagen, Herr Kollege Lenzen. Den Hinweis, dass die SPD lange den Arbeitsminister und die Arbeitsministerin gestellt hat, können Sie machen. Aber damit suggerieren Sie, dass Sie hinter der Forderung nach 12 Euro Mindestlohn stehen.
Sie haben sehr deutlich gemacht: Sie lehnen die 12 Euro Mindestlohn nicht nur ab, sondern Sie halten sie für arbeitsmarktschädlich und deswegen für unproduktiv. Deswegen machen Sie ein Scharmützel, was diesem Parlament nicht angemessen ist.
Sie sind gegen 12 Euro Mindestlohn. Sie sind gegen eine Grundabsicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sind auch dagegen, dass den Tarifparteien diese 12 Euro ins Stammbuch geschrieben werden. Dann sagen Sie es auch und verstecken Sie sich nicht hinter vermeintlichen Arbeitsministern der SPD.