Eine digitale Pflegedokumentation ist in der Lage, einen großen Datenschatz zu generieren. Unter dem Stichwort „Big Data“ und gepaart mit künstlicher Intelligenz ergeben sich wichtige Hinweise für Verbesserungen in der Patientenversorgung. Datensicherheit und Datenschutz müssen dabei natürlich höchste Priorität behalten, denn der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung gilt.
Technische Assistenzsysteme wie sensible Fußböden, automatische Herdabschaltungen oder interaktive und sensitive Betten können eine wachsame Unterstützung sein, damit besonders ältere Menschen weiterhin zuhause, aber auch in stationären Einrichtungen selbstbestimmter leben können. Wichtig dabei ist, dass ethische Grundsätze, ein würdevoller Umgang mit den Patientinnen und Patienten nicht vernachlässigt wird.
Der dritte Grundsatz: Telecare kann Entfernungen überwinden, wenn Wege zu weit sind oder die persönliche Mobilität nachlässt.
Der bestehende Fachkräftemangel in der Pflege sorgt zunehmend für Versorgungsengpässe. Telecare kann durch virtuelle Kommunikation einerseits für Arbeitsentlastung von Pflegekräften sorgen, beispielsweise durch eine Videovisite und gegebenenfalls in Kombination mit ärztlicher Unterstützung. Andererseits kann Telecare den Patientinnen und Patienten teilweise weite Anfahrten zu Krankenhäusern ersparen. Das funktioniert allerdings nur mit einer flächendeckenden Breitbandversorgung. Die ist aber gerade im ländlichen Raum, wo Telemedizin und Telecare den größten Nutzen bedeuten könnten, vielerorts noch Fehlanzeige. Dazu haben wir gestern sehr viel gehört.
Einen Grundsatz habe ich noch: Robotik schafft Zeit für Zwischenmenschlichkeit, wenn sie die Kraft der Pflegenden schont.
Pflegeroboter werden Pflegekräfte nicht ersetzen, sondern lediglich die Rolle eines Werkzeugs einnehmen. Sie können bei kräftezehrenden Aufgaben entlasten, bei Routinen unterstützen und den Zugang zu Pflegebedürftigen mit demenziellen und Alzheimererkrankungen erleichtern. Wir fordern dabei grundsätzlich: Robotik in der Pflege muss sicher, einfach zu bedienen, verfügbar und anpassungsfähig sein. Darüber hinaus muss Robotik unter der Beteiligung von Pflegeerfahrenen mit- und weiterentwickelt wer
den. Für all das brauchen wir klare gesetzliche Regelungen in puncto Qualität, Haftung und Finanzierung.
Innovationspotenzial und auch Technologien in diesem Bereich sind vorhanden, aber bisher nur bei vereinzelten Forschungs- und Pilotprojekten. Es fehlen die Investitions- und Betriebsmittel für einen strategisch angelegten Digitalpakt Gesundheit.
Über Digitalisierung wird viel gesprochen. Real in den Gesundheitseinrichtungen findet man sie aber noch nicht. Dort tobt der Kampf um die Köpfe, um die Renditeerwartungen der Träger. Dort fehlt das Geld für Investitionen in zeitgemäße Technik, für Um- und Neubauten, für die Refinanzierung der Mieten für Pflegeschulen und, und, und. Diese Probleme waren das ganze Jahr Thema hier im Hohen Haus.
Herr Laumann, Sie sagen doch so gerne, dass Sie der Anwalt der Pflege sind. Sie investieren 2019 und 2020 in die Zentralisierung, in die Schließung von Klinikstandorten und in den Krankenhausbettenabbau. Aber in das Zukunftsthema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“, speziell in der Pflege, investieren Sie nicht.
Das Essener RWI schlägt in einem Gutachten für das BMG ein Investitionsprogramm „Digital Boost“ von Bund und Ländern über acht Jahre vor, an dem sich Nordrhein-Westfalen unbedingt beteiligen sollte. Herr Laumann, unterstützen Sie diese Initiative. Bis es so weit ist, lassen Sie uns doch vorangehen und ein entsprechendes Landesprogramm auflegen.
Deutlich kleinere Länder wie Estland oder Dänemark haben seit vielen Jahren eine Health-Strategie. Digitalisierte Prozesse und Verfahren sind dort realisiert. Deutschland hingegen hinkt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens im internationalen Vergleich deutlich hinterher. In einer von Bertelsmann beauftragten Studie erreichten wir bei 17 untersuchten Ländern immerhin Platz 16.
Was andere Länder können, können wir doch auch. Aber dazu müssen wir andere Schwerpunkte setzen, Herr Laumann. Aus technischem Fortschritt sozialen Fortschritt machen, das ist das Credo der SPD. Das sollte auch unser gemeinsames Credo werden. Dafür müssen wir das Gesundheitssystem wieder viel mehr von den Patientinnen und Patienten her denken. Denn sie sind keine Kunden, und Gesundheit ist keine Ware. Allerdings müssen wir dafür das vorhandene Geld anders als bisher einsetzen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin positiv überrascht, dass auch die SPD-Fraktion inzwischen erkennt, was die NRW-Koalition schon lange festgestellt hat, nämlich dass Digitalisierung Chancen birgt.
Wir sollten, nein, wir müssen die Chancen der Digitalisierung in der Pflege definitiv nutzen; denn sowohl den Pflegenden als auch den pflegebedürftigen Personen bringt die Digitalisierung maßgebliche zeitliche, qualitative und ressourcenschonende Vorteile.
Die NRW-Koalition hat in der Digitalstrategie daher dem Thema „Gesundheit und Pflege“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Die ohnehin schon hohe Qualität der medizinischen Versorgung, die in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen zu den weltweit besten zählt, ist in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung noch weiter verbessert worden.
Nordrhein-Westfalen ist bundesweit führend beim Aufbau der Telematikinfrastruktur und der Einführung elektronisch gestützter medizinischer Anwendungen wie dem Notfalldatenmanagement, der Arzneimitteldokumentation und der elektronischen
Fallakte. Die NRW-Koalition will diese Vorteile nutzen und die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen intensiver ausschöpfen.
Genau deshalb führen wir zum Beispiel das Virtuelle Krankenhaus ein. Unser Gesundheitsminister KarlJosef Laumann hat es vor einigen Wochen vorgestellt. Diese digitale Plattform wird fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen.
Dabei ermöglichen wir die Einbindung von Patienten und die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern. Wir hoffen, dass das Virtuelle Krankenhaus – davon gehe ich aus – im Frühjahr des nächsten Jahres starten wird.
Die NRW-Koalition und die Landesregierung arbeiten zudem an dem Ziel, Patientendaten auch durch elektronische Patientenakten einrichtungsübergreifend verfügbar zu machen, um die Versorgung von Patienten mit Teletherapie, Telemonitoring sowie Telekonsilen zu unterstützen. Wir wollen die Digitalisierung nutzen, um zu einer besseren Kommunikation und Kooperation zwischen den Einrichtungen und den zu Pflegenden zu kommen.
Allerdings – und das gehört auch dazu –: Ohne die Akzeptanz derjenigen, die diese Sachen nutzen sollen, werden wir da nicht weiterkommen.
Digitalisierung heißt im Gesundheitswesen daher zuallererst Vernetzung. Der Aufbau der Telematikinfrastruktur für ganz Deutschland ist eines der größten IT-Projekte in Europa mit einer sehr hohen Komplexität. Bis 2020 soll die Telematikinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen stehen.
Daneben gibt es in den Pflegeheimen und unter den Angehörigen der nichtapprobierten Gesundheitsberufe einen hohen Bedarf an neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Das haben Sie im Antrag ja auch beschrieben. Auch sie müssen und sollen am digitalen Austausch teilnehmen.
Neben Diagnose und Therapie können digitale Technologien auch organisatorische Abläufe im Pflege- und Gesundheitswesen unterstützen. Patienten profitieren davon, wenn die Krankheitsgeschichte für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte direkt einsehbar ist oder wenn manche Besuche auch überflüssig werden, weil die Sprechstunde online von zu Hause oder von einer Pflegeeinrichtung erfolgen kann.
Auch bei dem Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen, insbesondere von der medizinischen zur ambulanten oder stationären pflegerischen Versorgung, bieten digitale Prozesse eine wesentliche Vereinfachung und erhöhte Sicherheit.
Technikeinsatz kann insbesondere älteren oder pflegebedürftigen Menschen das Leben erleichtern. Die NRW-Koalition setzt sich daher dafür ein, digitale Angebote benutzerfreundlich und bekannt zu machen, die es älteren oder pflegebedürftigen Menschen erlauben, möglichst lange am Ort ihrer Wahl wohnen zu bleiben.
Herr Kollege Schmitz, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Kollegin Lück.
Vielen Dank, Herr Schmitz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben sehr deutlich ausgeführt, dass sich die NRWKoalition das Thema „Digitalisierung in der Pflege“ auf die Fahne geschrieben hat und da sehr viel machen möchte.
Mich würden nun Ihre praktischen Ansätze interessieren. Wir haben eben gehört, dass überhaupt erst 3 % der Praxen in NRW in der Lage sind, digitale Angebote zu machen. Wie werden Sie das anpacken? Wie werden Sie die weiteren Praxen befähigen, digitale Angebote zu entwickeln, um eine bessere Versorgung herstellen zu können?
Danke sehr, Frau Kollegin. – Ich habe es ja eben schon ausgeführt: Unter anderem ist natürlich die Plattform „Das Virtuelle Krankenhaus“ eine der wichtigsten Einrichtungen, die zur Vernetzung zwischen den Praxen, den behandelnden Ärzten und den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht, um die Menschen mitzunehmen.
Wir haben zum Beispiel den DigitalPakt Schule, über den Geld – ich komme gleich noch einmal darauf – in die Pflegeberufsschulen geht, um die Schülerinnen und Schüler fit für die Digitalisierung zu machen.
Es ist natürlich die Frage, wer am Ende der Kostenträger ist. Sind es die Kassen? Ist es die Rentenversicherung? Das muss noch ausgehandelt werden. Ich gehe im Laufe der Rede gleich noch darauf ein. Wenn Sie danach noch Fragen haben – ich beantworte heute alles, was mir möglich ist.
Ich war bei den älteren und pflegebedürftigen Menschen stehen geblieben. Das Problem ist, dass sie erst einmal den technischen Umgang mit den Geräten lernen müssen. Dafür gibt es den Landesförderplan Alter und Pflege. Hierüber werden ältere Menschen bereits im Umgang mit Technik gefördert.
Gefördert werden aber auch die Entwicklungen für Arbeit und technische Assistenzsysteme, die das Leben alter oder pflegebedürftiger Menschen zu Hause einfacher und sicherer machen. Arbeitsabläufe in der Pflege und in der sozialen Beratung sollen vereinfacht werden.
Die Ergänzung technischer Assistenzsysteme mit der Möglichkeit der Telemedizin soll darüber hinaus die Versorgung schwerstpflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld erleichtern. Solche Szenarien können zum Beispiel bei beatmungspflichtigen Patienten Lebensqualität und Krankheitsverlauf verbessern.
Dokumentationen von Leistungen und Krankheitsverläufen sind in einem modernen Gesundheitswesen nicht nur unumgänglich, sondern tragen auch zur gezielten Steuerung von Pflege und Therapie bei. Durch die Digitalisierung können Informationen wesentlich einfacher erfasst und aktuell zur Verfügung gestellt werden.
Die Landesregierung trägt daher dazu bei, Verwaltungsprozesse in der Pflege auf elektronische Verfahren umzustellen. Denn: Die Pflege ist für den Menschen da, und die Digitalisierung muss genau dafür Zeit schaffen.
Die Chancen und Vorteile, welche die Digitalisierung im Bereich der Pflege mit sich bringen, und auch die nicht von der Hand zu weisende Notwendigkeit, diese zu nutzen, sind allgegenwärtig.
Neben den gerade bereits erläuterten Fällen wurden auf Bundesebene bereits die notwendigen Weichen gestellt. Gerne verweise ich hier noch einmal auf die Initiative „Konzertierte Aktion Pflege“, die Ihnen sicherlich bekannt sein wird. Genau diese behandelt schon die Themen, die Sie im vorliegenden Antrag ansprechen. Auch auf Landesebene wird an der Umsetzung des Bundesprogramms gearbeitet. Der dafür zuständige Landesausschuss für Pflege und Alter befasst sich längst mit der Umsetzung der Ergebnisse.