Neben den gerade bereits erläuterten Fällen wurden auf Bundesebene bereits die notwendigen Weichen gestellt. Gerne verweise ich hier noch einmal auf die Initiative „Konzertierte Aktion Pflege“, die Ihnen sicherlich bekannt sein wird. Genau diese behandelt schon die Themen, die Sie im vorliegenden Antrag ansprechen. Auch auf Landesebene wird an der Umsetzung des Bundesprogramms gearbeitet. Der dafür zuständige Landesausschuss für Pflege und Alter befasst sich längst mit der Umsetzung der Ergebnisse.
Wie auch auf Bundesebene kümmert sich die „Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“ um die Vorteile und Herausforderungen, die mit dem Einsatz technologischer und digitaler Mittel in der Pflege verbunden sind.
Konkret fallen die vier Anwendungsbereiche, die Sie in Ihrem Antrag auch genannt haben – elektronische Pflegedokumentation, technische Assistenzsysteme, Telecare und Robotik –, in den Bereich dieser Arbeitsgruppe. Ich möchte kurz auf die einzelnen Punkte eingehen:
Elektronische Pflegedokumentation: Dass eine effiziente Dokumentationspraxis einen erheblichen Vorteil und eine enorme Entlastung in der Pflege darstellt, wissen wir alle. Bei zielgerichteter Anwendung werden ein hoher Dokumentationsstandard und somit qualitativ hochwertigere Ergebnisse erzielt.
Technische Assistenzsysteme können einen erheblichen Einfluss auf die Selbstständigkeit und die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen haben. Diese können dann beispielsweise länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben und müssen das gewohnte Umfeld nicht verlassen. Auch für das Pflegefachpersonal stellen gut integrierte Lösungen eine Erleichterung dar.
Ihre Behauptung, dass es sich beim Einsatz von technischen Assistenzsystemen, wie Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, bisher eher um Pilot- und Inselprojekte handelt, kann man mithilfe der Publikation – ich stelle Ihnen den Link nachher gerne zur Verfügung – „Pflege 4.0 – Einsatz moderner Technologien aus der Sicht professionell Pflegender“ widerlegen. Diese ist bereits 2017 erschienen.
Laut der Publikation werden technische Assistenzsysteme – in größerem Umfang als bislang in der Forschung und Praxis angenommen – bereits in der Pflege eingesetzt. Auch sind Pflegende demnach offener gegenüber entsprechenden Technologien, einfach weil es ihre Lebensqualität im Alltag verbessert.
Robotik in der Pflege: Je mehr und vor allem auch zielgerichteter wir die Vorteile des digitalen Wandels
in der Pflege nutzen, desto größer ist der Gewinn für uns alle, sei es durch Telecare, Robotik, elektronische Patientenakte oder technische Assistenzsysteme. Alles, was einen Mehrwert und Entlastung im Bereich der Pflege mit sich bringt, sollte und muss gefördert werden.
Roboter aber sollten – das haben Sie auch gesagt – werkzeugähnlich eingesetzt werden und nicht, um Menschen zu ersetzen. Es darf hier nur um eine Unterstützung der Pflegerinnen und Pfleger und die Interaktion gehen. Viele von Ihnen kennen sicherlich Pepper, der in einigen Caritaseinrichtungen mit Demenzkranken kommuniziert, oder die bekannte Robbe, ein Roboter, der den Menschen hilft, Emotionen zu entwickeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Antrag heben Sie hervor, wie wichtig es ist, dass Digitalisierung bereits in der Pflegeausbildung ein wichtiger Bestandteil ist. Das ist völlig richtig und wichtig. Daher werden wir in den Curricula der neuen generalistischen Pflegeausbildung digitale Inhalte verankern. Digitale Lernmethoden und die Vermittlung digitaler Kompetenzen sind hier ein fester Bestandteil. Ein Beispiel ist der Umgang mit digitalen und mobilen Endgeräten, aber auch mit anderen Geräten.
Schule, in dem unter anderem Pflegeschulen berücksichtigt werden, setzen wir in Nordrhein-Westfalen ebenfalls um. Um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben, bedarf es der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu deren Förderungen. Nur so können Maßnahmen wie eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik umgesetzt, infrastrukturelle Grundlagen für die digitale Bildung in den Schulen geschaffen und Investitionshilfen als Anschub geleistet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Vieles aus Ihrem Antrag wird von der NRW-Koalition und der Landesregierung bereits umgesetzt. Nichtsdestotrotz stimmen wir natürlich der Überweisung an den Ausschuss zu.
Ich freue mich auf eine fruchtbringende Debatte; denn alles, was wir zum Wohle der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen, aber auch der Pflegerinnen und Pfleger mithilfe der Digitalisierung machen können, sollten wir verbessern, gemeinsam prüfen und versuchen, es umzusetzen. – Danke sehr.
second“ – das hat die FDP in ihrer DNA. Auch deshalb stellen wir mit Herrn Professor Pinkwart den ersten Minister für Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen. Aber auch unseren Gesundheitsminister haben wir inzwischen durchaus mit dem Digitalisierungsvirus infiziert.
Die Digitalisierung verändert und durchdringt derzeit alle Lebensbereiche. Gerade in der Pflege bietet sie ein großes Potenzial für die Pflegebedürftigen, aber auch für die Pflegenden durch die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.
Beim Antrag der SPD schwingt jedoch unterschwellig das „second“, sprich: die Bedenken, mit. Ganz zu Beginn des Antragstextes wird davor gewarnt, die Pflege zu entpersonalisieren.
Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich nicht. Wenn wir die Digitalisierung richtig nutzen, können wir den Pflegenden zurückgeben, was ihnen momentan viel zu oft fehlt, nämlich Zeit – Zeit für den Menschen, Zeit für die Pflege am Bett. Damit haben wir die Chance, die persönliche Zuwendung in der Pflege weiter zu stärken.
Auch müssen wir den Mut haben, Dinge grundsätzlich anzugehen. Eine Vielzahl von Forschern und Unternehmen arbeitet derzeit daran, die Pflege digitaler zu machen. Wir dürfen die Ergebnisse aber nicht als neue Werkzeuge sehen, sondern müssen auch Prozesse völlig neu denken und optimieren.
Tatsächlich werden viele Chancen der Digitalisierung noch nicht so genutzt, wie es vielleicht möglich wäre. Wir müssen diese Potenziale heben, damit digitale Technologie Pflegende zeitlich und körperlich entlastet. Damit stärken wir diesen wunderbaren Beruf und machen ihn auf diese Weise attraktiver.
Die SPD tut jetzt so, als würde sie mit ihrer Initiative das Rad gänzlich neu erfinden. Tatsächlich kommt der Antrag aber arg bescheiden daher. Wirklich Neues ist nicht dabei. Die Zusammenstellung war bestimmt eine ziemliche Fleißarbeit. Die Bearbeiter hätten sich jedoch lieber Zeit dafür nehmen sollen, die Realität im Lande und die vorhandenen Fortschritte zur Kenntnis zu nehmen.
Die NRW-Koalition aus Union und FDP hat bei allen Vorhaben immer auch die Digitalisierung mitgedacht. Bereits bei der Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes wurde ein Schwerpunkt auf digitale Lösungen gesetzt, um die Qualität der Pflege zu steigern. Eine App ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern künftig einen schnellen Überblick darüber, welcher Pflegeplatz in ihrer Nähe, in ihrer Region frei ist und zur Verfügung steht. Dies gab es bisher nur in wenigen Kommunen.
Zudem wurden alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, mit WLAN-Netzen einen flächendeckenden Internetzugang für die Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen, und zwar nicht nur, damit diese mal eben ins Internet gehen können, sondern auch um über das Tablet eventuell nachzufragen, wer vor der Zimmertür steht, oder um vom Bett aus über das Tablet das Licht an- und auszuschalten und Geräte bedienen zu können. Das bringt mehr Selbstbestimmung für die Pflegebedürftigen.
Wer digitale Technologien nutzt, muss sie auch bedienen können. Daher muss die Digitalisierung nicht nur ein elementarer Bestandteil der Ausbildung der Pflegenden sein. Vielmehr bedarf es dort auch einer regelmäßigen Fortbildung, um mit der technologischen Weiterentwicklung Schritt zu halten.
Auch hier hat die NRW-Koalition bereits erste Maßnahmen ergriffen. In den neuen Rahmenlehrplänen der generalistischen Pflegeausbildung sind digitale Lehrmethoden und Kompetenzen nun fest verankert. Damit für die notwendige Hardware gesorgt ist, wurden Pflegeschulen im DigitalPakt Schule berücksichtigt. Rund 20 Millionen Euro stehen für eine bessere Ausstattung von Pflegschulen mit digitaler Technik zur Verfügung. Hochschulen und Universitäten arbeiten zudem an Weiterbildungsmaßnahmen in der Pflege und bringen innovative Angebote auf den Markt.
Die lieben Kolleginnen und Kollegen der SPD laufen der tatsächlichen Entwicklung somit ein kleines bisschen hinterher.
Auch eine Arbeitsgruppe des Landesausschusses Alter und Pflege beschäftigt sich bereits mit Digitalisierung und innovativen Versorgungslösungen. Dazu zählen unter anderem Telematik, der Einsatz technischer Unterstützungssysteme, elektronische Dokumentation und digitale Abrechnung.
Selbst im Landesförderplan Alter und Pflege wird die Digitalisierung berücksichtigt. So können zum Beispiel die Entwicklung von Konzepten zur Anwendung technischer Assistenzsysteme in der Pflege, die Analyse von Wirkung und Nutzung von digitaler Technik sowie die Heranführung älterer Menschen an digitale Technik gefördert werden. Das sollten auch die Antragsteller zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Zeiten, in denen Pflegekräfte mit Dokumentationsmappen unterwegs sind, müssen so schnell wie möglich der Vergangenheit angehören. Einrichtungen, die bereits jetzt elektronische Pflegedokumentationen nutzen, machen positive Erfahrungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von erheblichem Zeitdruck befreit, sodass mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen bleibt. Vor allem aber helfen solche Systeme auch dabei, dass Aufgaben im hektischen Alltag viel seltener vergessen werden, weil unerledigte Dienste deutlicher angezeigt werden. Unser Gesundheitsminister arbeitet daher intensiv daran, die digitale Patientenakte in Nordrhein-Westfalen umsetzungsfähig zu machen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn die rot-grüne Vorgängerregierung in dieser Hinsicht auch so hinterher gewesen wäre, wären wir längst deutlich weiter.
Beim Einsatz von Pflegerobotern ist die Bevölkerung wahrscheinlich viel weiter als die Politik und noch viel weiter als die SPD. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geht davon aus, dass Pflegeroboter in zehn Jahren längst zum pflegerischen Alltag gehören werden. Viele Länder, wie zum Beispiel Dänemark, sind in der Praxis schon weiter und nutzen die Roboter viel selbstverständlicher für banale und einfache Tätigkeiten.
Bei allen Vorteilen und Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringt: Sie ist kein Selbstzweck. Deshalb muss ausreichend Raum für Evaluation und Selbstreflexion neuer Anwendungen und Technologien geschaffen werden. Auch muss der Schutz der Patientendaten und der Privatsphäre von Pflegebedürftigen immer Priorität haben.
Ich freue mich auf eine intensive Debatte im Ausschuss. Wenn wir dort alle Chancen der Digitalisierung richtig und nicht nur halbherzig in den Vordergrund stellen, werden wir in einigen Punkten vielleicht auch einen Konsens darüber erzielen können, wie man Pflegende und Pflegebedürftige entlasten kann. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte, um es einmal vorsichtig auszudrücken, ist ritualisiert abgelaufen.
Wir reden hier – ich komme direkt zur Entstehung der Hardware – seit fast 40 Jahren darüber, wie wir in der Informationstechnologie vorankommen sollen. Es war, liebe Frau Kollegin Schneider – und dafür lobe ich Sie mal –, eine SPD/FDP-Bundesregierung, die im Oktober 1981 zwar den Ausbau des Glasfasernetzes zwischen 1985 und 2015 beschlossen, aber leider nicht umgesetzt hat. Das Niveau hatte diese Debatte gerade. Das, was hier abgelaufen ist, war mutlos, rückwärtsgewandt und langweilig. Solch ein Vorgehen können wir uns nicht weiter leisten.
Mir ist es mittlerweile auch egal, ob es Mike Groschek war, der den Glasfaserausbau vor zwei Jahren nicht mutig genug weiter vorangebracht hat, oder ob Herr Pinkwart jetzt auf einer Schleife steht oder nicht. Deutschland hat bei der Digitalisierung einen Zustand erreicht, der unserem Anspruch, Fortschrittsland zu sein, nicht mehr gerecht wird. Das können wir uns so nicht mehr leisten.