Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da haben Sie mich missverstanden. Die vorhergehende Frage an mich bezog sich darauf, wann die Gespräche bilateral zwischen Kommunen und RWE stattfinden. Daraufhin habe ich gesagt, die Kommunen haben selbst darum gebeten, dass die Gespräche nach der Beschlussfassung im Bundeskabinett über den Braunkohleausstieg aufgenommen werden. Es wurde gefragt, wann die Gespräche stattfinden. Deshalb nur der klare Verweis auf einen Wunsch der Kommunen, was den zeitlichen Ablauf betrifft. Nichts anderes ist damit intendiert.
Danke schön. – Frau Ministerin, mich würde noch interessieren, gibt es neben den vier Kommunen, die offenbar weitere bilaterale Gespräche über einen Kostenausgleich führen, weitere öffentliche Stellen, die bezüglich Kostenerstattung mit RWE ins Gespräch kommen oder sogar im Gespräch sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, das ist mir nicht bekannt, zumal diese vier Kommunen die Träger der Maßnahme waren.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen zur Mündlichen Anfrage Nummer 57 liegen nicht vor. –
des Abgeordneten Sven Wolf von der Fraktion der SPD auf zu dem Thema: „Welche dienstlichen personenbezogenen oder dem Dienstgeheimnis unterfallende Daten hat der Justizminister mit seinem privaten Mobiltelefon verarbeitet?“
Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Biesenbach antworten wird. Daher bitte ich Herrn Minister Biesenbach, zunächst die beiden gestellten Fragen zu beantworten. Danach besteht dann die Möglichkeit für Nachfragen. – Bitte sehr.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl keine große Überraschung, wenn ich die Antwort vornehme. Deshalb mache ich das auch.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits im Untersuchungsausschuss erklärt habe, führe ich manchmal auch über mein privates Handy dienstliche Gespräche. Dies führt natürlich dazu, dass die sogenannten Meta-Gesprächsdaten, also Telefonnummer des Gesprächspartners, Anrufzeit und Anrufdauer, als personenbezogene Daten auf dem eigenen Telefon gespeichert werden. Diese übliche und datenschutzrechtlich zulässige Speicherung in der Anrufliste macht das iPhone, wenn Sie so wollen, automatisch, wie jedes andere Telefon auch. Sie erfolgt auf privaten wie auf dienstlichen Mobiltelefonen in gleicher Weise.
Dazu las ich heute Morgen im „Kölner Stadt-Anzeiger“ einen Artikel mit der Überschrift „Verstoß gegen Datenschutz von Minister?“. Aus dem Artikel ging hervor, dass die SPD wohl ein Schreiben an die Landesbeauftragte für den Datenschutz mit der Frage gerichtet hat, sie möge doch einmal bewerten – so verstehe ich das –, wie die dienstlichen Gespräche mit einem Handy, auf dem der Messengerdienst WhatsApp installiert ist, zu betrachten sind.
Ob sich durch die Installation von WhatsApp datenschutzrechtlich an der ansonsten zulässigen Sicht aus dem Bereich des Datenschutzes etwas ändert und ob der Datenschutz überhaupt greift, das betrifft uns eigentlich alle. Ich habe diese Fragen rechtlich einmal ein wenig geprüft und festgestellt, dass die Antwort für jeden in diesem Raum interessant ist, der nicht ausschließen kann, mit einem privaten Handy, auf dem WhatsApp installiert ist, Kollegen, Mitarbei
ter oder andere Menschen dienstlich oder im Grenzbereich zwischen dienstlicher und privater Kommunikation anzurufen, weil er davon betroffen ist; denn das ist die identische Situation, die mir die SPD möglicherweise vorwirft.
Es gibt, wenn Sie so wollen, eine wenig erfreuliche Nachricht oder Auskunft; denn datenschutzrechtlich betrachtet stellt sich die Frage, ob ein privates Handy – auch das private Handy eines Ministers – der Datenschutz-Grundverordnung unterliegt, weil das private Handy der Haushaltsausnahme unterfällt und damit nicht von den Anwendungsbereichen der DSGVO umfasst wird.
Es ist schön zu lesen, aber hier gibt es ein herrliches Durcheinander von Meinungen. Es gibt keine klare Meinung. Das ist unklar und streitig. Selbst diejenigen, die meinen, das Datenschutzrecht könne oder müsse angewandt werden, können nicht sagen, ob die DSGVO oder das Landesdatenschutzgesetz anzuwenden ist oder ob ein eigenes Recht für Parlamentarier noch geschaffen werden müsse, weil beides nicht passt. Es ist einfach ein herrliches Durcheinander.
Ähnlich offen und ungeklärt ist die Rechtslage auch bei einem Minister. Daher kann im Augenblick nicht gesagt werden, es unterliegt dem Datenschutz oder es unterliegt dem Datenschutz nicht, weil sich für beide Meinungen treffend etwas finden lässt und dazu treffend argumentieren lässt.
Herr Wolf – Sie schauen mich gerade an –, insoweit gilt dasselbe auch für Sie; denn ich habe gesehen, Sie arbeiten vermutlich auch mit einem privaten Handy. Zumindest arbeiten Sie aber mit WhatsApp.
Ich habe aber noch ein bisschen weiter nachgeblättert, weil ich nun einmal dabei war zu prüfen. Geklärt ist hingegen die Verwendung des Betriebs einer Facebook Fanpage. Ich habe gesehen, dass sowohl Herr Wolf als auch beispielsweise Herr Kutschaty – ich habe nur nach den beiden gesehen – ihre Facebook Fanpage auch intensiv bearbeiten und nutzen.
Der Europäische Gerichtshof hat 2018 und 2019 in zwei Entscheidungen hierzu Urteile gefällt. In 2018 hat er sich mit dem Betreiben von Facebook Fanpages beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreiben einer Facebook Fanpage solange unzulässig ist, bis der Betreiber mit Facebook eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO über den Umgang mit den Daten geschlossen hat. Facebook schließt eine solche Vereinbarung jedoch nicht in der von der Datenschutzaufsicht anerkannten Weisung.
Dann hat er 2019 eine Entscheidung zu dem „Like“Button, einem sogenannten Plugin etwa wie dem Facebook-“Like“-Button, getroffen und auch hier festgestellt: Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist die Verwendung ebenfalls unzulässig.
(Sarah Philipp [SPD]: Danke für die Info! – Sven Wolf [SPD]: Das ist das, was Herr Solmecke mir auch erklärt hat!)
Liebe Kollegen, wir haben uns für eine Fragestunde Regeln gegeben. Es gibt die Möglichkeiten zur Nachfrage. Es hat sich eine ganze Reihe von Kollegen schon gemeldet. Zunächst einmal ist aber Herr Minister Biesenbach noch bei der Beantwortung der Fragen.
Es wäre für uns alle eine gute Art, ihn antworten zu lassen in der Art, wie er das für angemessen hält. – Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Also, wir stellen fest: Wir haben einen Bereich, in dem wir große Rechtsprobleme haben, die uns alle betreffen.
Mein Fazit: Durch die Debatte um einen möglichen Verstoß von mir gegen den Datenschutz ist der Umgang mit Messengerdiensten und sozialen Netzwerken im Bereich „öffentlicher Dienst“ als Problemkreis deutlich identifiziert.
Ich habe mir vorgenommen, den für Datenschutz zuständigen Kollegen Reul darauf anzusprechen, uns zu überlegen, ob wir zu der Lösung einen Beitrag leisten können und leisten müssen. Denn wir nehmen ja für uns in Anspruch, rechtsstaatlich einwandfrei arbeiten zu wollen.
Für mich habe ich den Auftrag erteilt, meinen Facebook-Auftritt solange zu löschen, bis die Regeln klar sind, wann er zulässig ist. Ich habe mir weiter vorgenommen, für von mir ausgehende dienstliche Gespräche künftig mein Diensthandy zu nutzen.
Wenn Herr Wolf und Herr Kutschaty großen Wert darauf legen, zu sagen: „Wir bleiben auch auf dem Boden der Rechtsordnung“, dann kann ich Sie nur auffordern, mit mir gemeinsam auch ihren FacebookAuftritt zu löschen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat sich nun für seine erste Nachfrage Herr Abgeordneter Wolf gemeldet. Bitte sehr, Herr Kollege Wolf.
Frau Präsidentin, vielen herzlichen Dank. – Jetzt überlege ich natürlich: Wozu soll ich jetzt überhaupt Nachfragen stellen? Ich will jetzt aber ungern meine beiden Fragen, die ich formuliert und schriftlich eingereicht habe, wiederholen, denn dann wären meine Möglichkeiten der Fragestellung weg. Aber vielleicht würden Sie mir den Gefallen tun, bei der Beantwortung meiner Frage, die ich Ihnen jetzt stelle, die beiden offenen Fragen, die ich Ihnen schriftlich eingereicht habe, noch mit zu beantworten.
Sie haben im Untersuchungsausschuss erklärt, dass Sie immer im Wechsel nach irgendeinem Telefon greifen und das nutzen. Das heißt, Sie nutzen auch Ihr privates. Deswegen meine Frage: Wie kommen Ihre dienstlichen Kontakte auf Ihr Privathandy? Da gibt es ja technisch mehrere Möglichkeiten. Sie tippen das selbst ab, Sie lassen es einrichten oder so. Wie kommen die dienstlichen Kontakte auf Ihr privates Handy?
Herr Wolf, gehen Sie bitte davon aus, dass auf meinem dienstlichen Handy alle die Daten sind, die ich in dem Amt bekommen habe. Und gehen Sie bitte davon aus, dass ich die Daten, die ich von Kolleginnen und Kollegen habe, die mit mir schon lange hier im Landtag sind und auch im Landtag waren, als ich noch kein Amt in der Landesregierung hatte, auf meinem privaten Handy habe. Also, wenn Sie so wollen, die Funktion mit dem neuen Handy hat unterschiedliche Personenstämme gegeben.