Eine über das Lagebild „Clankriminalität NRW 2018“ hinausgehende statistische Erfassung liegt der Polizei in Nordrhein-Westfalen ebenfalls nicht vor.
Zahlen liegen uns daher nur aus Duisburg und Essen vor, weil wir dort zur Bekämpfung von Clankriminalität Staatsanwälte vor Ort einsetzen. Diese Zahlen sowie nähere Einzelheiten hierzu sind für jedermann in der Landtagsdrucksache 17/8471 vom 16. Januar 2020, also relativ frisch, nachlesbar. Ihr kann auch entnommen werden, dass sich unsere Herangehensweise als Erfolgsmodell entwickelt.
„Nun ist in der Rheinischen Post am 03.02.2020 zu lesen, wie viele Ermittlungsverfahren im Kampf gegen kriminelle Familienclans in Duisburg und Essen laufen.
Dies zeigt, dass es offenbar doch Zahlen zu solchen Ermittlungsverfahren gibt, die die Landesregierung bislang nicht gegenüber dem Rechtsausschuss offengelegt hat.“
Ich kann auch hier nur darauf hinweisen, dass der Journalist, der am 3. Februar 2020 die Zahlen veröffentlichte, unsere Landtagsdrucksachen offensichtlich liest, denn in der Landtagsdrucksache 17/8471 vom 16. Januar 2020 sind diese Zahlen abgedruckt – für jeden nachlesbar.
Wir haben zugleich, weil der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg das ebenfalls mitgeteilt hat, auch aufgelistet, um welche Delikte es sich in Duisburg handelt. Es wurde also am 16. Januar 2020 veröffentlicht und allen mitgeteilt.
Wir haben insgesamt zu den Fragen in vier Landtagsdrucksachen Stellung genommen. Ich will gerne die Nummern noch einmal nennen; sie sind alle aus der 17. Wahlperiode: Drucksache 17/2610 vom 4. November 2019, Drucksache 17/2722 vom 18. November 2019, Drucksache 17/2788 vom 9. Dezember 2019 und Drucksache 17/8471 vom 16. Januar 2020.
Herr Minister, zunächst möchte ich noch einmal – Sie haben es ja nachher auch selber eingeräumt – auf den Beginn der Beantwortung der Frage Bezug nehmen. Mir steht es nicht an zu kritisieren, wie Sie Fragen beantworten. Insoweit verbitte ich mir als Parlamentarier auch, dass Sie kritisieren, welche Frage ich stelle.
Darüber hinaus nehme ich Bezug auf einen Kommentar in der „Rheinischen Post“ von heute Morgen, in dem wieder der Zusammenhang zwischen 900 Ermittlungsverfahren und dem Begriff „Clankriminalität“ aufgegriffen worden ist, und zwar unmittelbar. Deshalb scheint mir das Nachfragen auch nach wie vor aktuell zu sein.
Ich frage jetzt konkret: Hat es in den vergangenen sechs Monaten Gespräche zwischen dem Innen- und dem Justizministerium darüber gegeben, wie man die Erfolge bei der Bekämpfung der Clankriminalität auch in den Statistiken der Justiz nachhalten kann?
Führen Sie sich bitte noch einmal die Berichterstattung zu Gemüte, als die Staatsanwälte vor Ort eingesetzt wurden. Damals habe ich ganz deutlich darauf hingewiesen, dass es mir nicht vorrangig darum geht, nachher eine möglichst hohe Zahl von Ermittlungsverfahren darstellen zu können.
Die Aufgabe der Staatsanwälte vor Ort ist insbesondere, Strukturermittlungen zu führen. Ich möchte gerne wissen: Wie ist die Zusammenarbeit innerhalb der Familienclans? Wer arbeitet mit wem? Wo liegen die Verantwortlichkeiten?
Dass bei solchen Ermittlungen natürlich auch Ermittlungsverfahren anfallen, ist allen klar. Diese Ermittlungsverfahren sind notwendig und auch gut; sie sind aber nicht das vorrangige Ziel. Das Ziel ist vielmehr, dass die Staatsanwälte sich um die Strukturen und
Die Polizei macht ihren eigenen Weg, und die Staatsanwälte vor Ort gehen dem Thema „Strukturauffinden und Strukturmöglichkeiten“ nach. Darum werden solche Punkte, nach denen Sie hier fragen, nicht miteinander besprochen.
Ich habe seinerzeit – wenn Sie die Presseberichte noch einmal nachlesen wollen – mitgeteilt, dass solche Strukturermittlungen nach den Erfahrungen der italienischen Staatsanwälte manchmal auch zwei Jahre dauern können.
Diesen Zeitraum halte ich hier auch deshalb für durchaus notwendig, weil wir als Land ja sehr lange nicht gehandelt haben. Wenn die Strukturen einmal richtig verfestigt sind, dauert es auch länger, sie zu erkennen und aufzudecken.
Vielen herzlichen Dank. – Herr Minister, gerade haben Sie ja schon eingeräumt, dass es keinen ganz engen Gesprächsfaden zwischen Ihnen und Herrn Minister Reul gibt.
Im Koalitionsvertrag haben Sie aber vereinbart, dass Sie die Aufklärungsstatistik auf der einen Seite und die Verurteilungsstatistik auf der anderen Seite harmonisieren wollen. Können Sie uns sagen, wann das beabsichtigt ist und wann das geschieht?
Herr Wolf, Sie sollten jetzt auch nicht so tun, als ob wir keine Gespräche führen würden. Das ist nicht vorrangig Aufgabe der Minister.
Fragen Sie einmal etwa in Duisburg oder in Essen den Polizeipräsidenten oder den Leitenden Oberstaatsanwalt. Sie werden Ihnen Loblieder darauf singen, wie eng und wie gut die Zusammenarbeit auf Arbeitsebene läuft. Dort, wo gehandelt und ermittelt wird, läuft es wirklich prima.
Wenn notwendig, werden wir auch die Statistiken, wie Sie wollen, zusammenführen, vergleichen oder was auch immer. Aber das ist nicht unser Ansatz. Wir wollen Kriminalität bekämpfen und unsere Kraft nicht unbedingt für Statistiken verbrauchen.
Ich will unmittelbar anknüpfen, weil man – diese Vorbemerkung ist, glaube ich, nötig – Erfolge sicherlich auch irgendwo einschätzen und bemessen können muss.
Wann haben Sie denn konkret vor, in die Arbeit, die Statistiken zu harmonisieren, einzusteigen, damit nicht nur für uns, sondern auch für die Öffentlichkeit klar und transparent wird, inwiefern nach Ermittlungen auch Ergebnisse vorliegen? Haben Sie da irgendeinen Zeithorizont?
Lassen Sie erst noch eine größere Zahl von Strafverfahren zum Abschluss kommen lassen. Dann macht es auch Sinn, hier zu harmonisieren.
Sie lesen ja genauso wie ich intensiv Zeitung. Bei aller Kritik, die Sie haben, müssten Sie doch zugeben: Die Ergebnisse der Verfahren, die im Augenblick veröffentlicht sind, müssten doch auch Oppositionspolitiker – zumindest von mir aus still – zufriedenstellen, denn nicht umsonst schreiben Zeitungen – und das ist nicht bestellt –, dass sie die Arbeit für sehr erfolgreich halten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Biesenbach, ich habe mir gerade parallel die von Ihnen genannte Drucksache angeschaut, in der Sie die Anzahl der Ermittlungsverfahren in Duisburg und Essen aufführen.
Da es nach wie vor keine gemeinsame Definition der Clankriminalität von Polizei und Justiz gibt – darüber haben wir hier schon diskutiert –, ist meine Frage: Nach welchen Kriterien hat die Justiz für Essen und Duisburg genau diese Ermittlungsverfahren der sogenannten Clankriminalität zugeordnet?
Mit der Frage habe ich gerechnet, Frau Schäffer. Das Ermessen lösen die beiden Staatsanwälte in den einzelnen Staatsanwaltschaften im Vergleich. Die sind in den Besprechungen dabei, es gibt Lagerunden, und dann entscheiden die, ob es dem Bereich der Clankriminalität zugeordnet werden kann oder nicht.
Herr Minister, da Sie ja sagen, dass Sie die Leute im Moment ein bisschen arbeiten lassen, will ich einen Umstand zur Sprache bringen, der einen gewissen Symbolcharakter hat. Ich komme aus Essen und kann Ihnen sagen: Das hatte Symbolcharakter.
Es geht mir um die Autos von Clanmitgliedern. Sie erinnern sich vielleicht an einen bronzefarbenen Mercedes, der beschlagnahmt worden ist. Können Sie hier in diesem Kreis sagen, wie viele Autos in der Zwischenzeit beschlagnahmt worden sind und wie viele wieder herausgegeben werden mussten?
Wenn Sie jedoch die Autos ansprechen, möchte ich dazu gerne Folgendes mitteilen: Autos, die nur einen bestimmten Wert haben – ich meine, es sind bis zu 13.000 Euro –, sind nicht zu beschlagnahmen, weil die nach der üblichen Verkehrsauffassung kein Vermögen darstellen, das es zu arretieren gilt.
Der Mercedes, den Sie angesprochen, war wirklich einer der hohen Klassen mit einer großen Maschine. Nur – und das haben wir erst hinterher erfahren – war es ein alter Schinken. Der hatte einen Wert von 8.000 Euro und wurde dann auch wieder herausgegeben.
Es ist auch richtig, dass Autos herausgegeben werden, die gefahren werden, aber dem Fahrer nicht gehören. Das ist der Fall bei Familienmitgliedern, aber in der Regel auch, wenn es sich um Leasingfahrzeuge handelt. Diese Fahrzeuge können wir ebenfalls nicht arretieren, nicht einziehen; die gehören Leasingunternehmen.
Wenn Sie aber Lust haben und nachsehen möchten, ob nicht ein Auto für Sie dabei sein könnte, schauen Sie doch einmal auf die Auktionsseite von Justiz.nrw. Sie werden feststellen, dass wir da noch einen sehr hochklassigen Porsche anzubieten haben.
Wer Zeitungen gelesen hat, konnte feststellen, welche tollen Autos wir mittlerweile mit Erlösen, die knapp an oder auch über 200.000 Euro lagen, versteigert haben. Was möglich ist, machen wir.
Wir müssen aber auch – und das gebe ich zu – Erfahrungen sammeln, was die Gerichte mitmachen, denn wir haben nach Abschluss der Gerichtsverfahren auch Autos, die die Gerichte nicht eingezogen haben, weil sie der Auffassung sind, dass es unverhältnismäßig sei.