Lassen Sie uns doch dann wirklich mal diskutieren, wie die Bundesländer und wie wir hier gemeinsam mit dem Ergebnis umgehen. Das ist doch eine spannende Debatte für diesen Landtag. Darauf würde ich mich freuen.
Natürlich stimmen wir der Überweisungsempfehlung zu. Das ist völlig selbstverständlich. Ich hoffe aber, dass wir uns bei der Auswahl von Experten für das Expertengespräch einigen können und nicht nur Bürgerinitiativen aus den betroffenen Standortkommunen einladen, sondern es ein bisschen breiter aufstellen, um die Debatte sachgerecht führen zu können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man konnte schon fast ein bisschen Sorge haben, dass Ihnen, der Grünenfraktion, Ihr Herz- und Magenthema etwas abhandengekommen ist.
Jetzt haben Sie das Thema noch mal auf die Agenda gesetzt. Ich kann der Kollegin Peill und dem Kollegen Bell nur zustimmen, dass der Zeitpunkt mit Sicherheit nicht der richtige und geeignete ist.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es absolut wichtig, dass zusammen mit dem Ausstieg aus der Kernenergie auch die Endlagersuche fortgesetzt wird und das, was gesetzlich festgestellt ist, entsprechend angegangen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie wenden sich mit diesem Antrag aus meiner Sicht schlichtweg an den falschen Adressaten; denn die Landesregierung ist nicht für die sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle zuständig. Vielmehr liegen die Kompetenzen dafür eindeutig beim Bund. Das hätte Ihnen beim Verfassen des Antrags eigentlich klar werden sollen.
Immerhin fassen Sie selbst das Standortauswahlgesetz so schön zusammen, das – es wurde schon gesagt – 2017 nicht nur durch die Bundesregierung,
sondern auch mit den Stimmen der Opposition novelliert wurde. Sprich: Ihre eigene Partei hat sich bei den Beratungen dazu eingebracht und dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Es ist dann schon verwunderlich, dass Ihr Vertrauen in Ihr eigenes Gesetz scheinbar so gering ist, dass Sie nun die nordrhein-westfälische Landesregierung um Unterstützung bitten müssen.
Dabei sind mit dem novellierten Standortauswahlgesetz doch die entscheidenden Weichen für eine transparente und ergebnisoffene Endlagersuche gestellt worden. Auch die Finanzierung – nicht gerade ein unerheblicher Aspekt, wenn man das nebenbei anmerken darf – ist dabei geklärt worden.
Ebenfalls ist im Gesetz festgesetzt, dass die Endlagersuche anhand wissenschaftlicher Kriterien verläuft und die Öffentlichkeit informiert und beteiligt wird. Aus meiner Sicht sind das ganz wesentliche Punkte: Es wird nicht politisch, sondern wissenschaftlich nach der optimalen Lösung gesucht wird – unter Beteiligung aller von dem Prozess Betroffenen.
Meine Damen und Herren, einen solchen Prozess fordern Sie selbst. Wie aber Ihrem Antrag entnommen werden kann, scheinen Sie die bestehenden rechtlichen Verhältnisse für die Endlagersuche aber als unzureichend einzustufen.
Kommen wir nun zu dem von Ihnen angesprochenen Thema „Zwischenlagerung“. Wir sind uns wohl alle einig, dass es keine Rechtsunsicherheiten bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Stoffen geben darf und dass Sicherheit allgemein das oberste Gebot sein muss.
Somit sind ungenehmigte Lagerungen wie im Moment leider in Jülich aus unserer Sicht unhaltbar, und es bedarf einer Lösung, die sicher und schnell umgesetzt werden kann – vor allem muss sie sicher sein.
Lassen Sie mich das Beispiel „Jülich“ noch einmal näher ausführen. Aktuell werden drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe diskutiert: erstens der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, zweitens die Rückführung in die USA und drittens die Aufbewahrung im Transportbehälterlager in Ahaus.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Innovation und Digitalisierung hat die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen – kurz JEN – damit beauftragt, die Optionen zu verfolgen. Auch die Entscheidung, welche Option letztendlich am geeignetsten ist, obliegt der Entsorgungsgesellschaft.
Auch wenn die JEN ihrem Auftrag nachkommt, kommt es aufgrund der ausstehenden Genehmigungen durch Bundesbehörden wie dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung doch zu zeitlichen Verzögerungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Ihre Handlungsforderungen laufen also absolut ins Leere; denn Sie wenden sich nicht nur an den falschen Adressaten, sondern Sie verkennen insgesamt die beschlossene Gesetzgebung.
Ich weiß nicht, ob es so zielführend ist, dass gemäß Ihrem Antrag das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Bundesratsinitiative die anderen auffordern soll.
Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Dr. Peill hat es ausgeführt: Wie sollen wir die anderen dazu verpflichten? Man muss ja davon ausgehen – und da würde ich auch grün regierte Bundesländer nicht ausschließen –, dass die, die am Ende oben auf der Liste stehen oder am ehesten geeignet sind, diejenigen sein werden, die sich dagegen wehren werden. Deshalb weiß ich nicht, was diese Initiative bringen soll. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits seit dem Jahr 1977 wird nach möglichen Endlagern für die Brennelemente der Kernkraftwerke gesucht.
Zunächst war Gorleben im Gespräch, dann gab es Proteste, und anschließend folgten die ersten Arbeitskreise, um das Thema auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu heben.
Während die Arbeitskreise im Jahr 1999 noch so hießen, hat man inzwischen mit tollen Marketingstrategen herausgefunden, dass „Kommission“ viel schöner klingt – bei ganz vielen Sachen.
1999 gab es noch den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte. Nach 15 Jahren ging es weiter mit der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe. Danach kam die Kommission zur Finanzierung des Atomausstiegs. Ergebnis nach mehr als 40 Jahren: genau nichts. Man hatte sich nämlich inzwischen darauf verständigt, alles wieder auf null zu stellen und mit der Suche von vorne zu beginnen.
Dieses bundesdeutsche Thema kommt nun mit einem Antrag der Grünen in den Bundestag, nein, in den Landtag NRW, ein Thema, welches aus NRW gar nicht beeinflusst werden kann. Deshalb muss der
Im Ergebnis läuft es darauf hinaus, dass die Grünen aber das Thema noch lange spielen wollen. Wie sonst ist ihre Forderung Nummer zwei zu verstehen, bei der es darum geht, Lösungen für die langfristige Zwischenlagerung zu erarbeiten?
Eine langfristige Zwischenlagerung ist aber nicht das, was die Menschen wünschen. Die Menschen wünschen sich, dass die Bundesregierung endlich handelt, statt ständig die Themen auszusitzen. Die Menschen wollen endlich Lösungen sehen, und hier denken allerdings diese vier Parteien immer nur in eine Richtung. Dabei beinhalten die Brennelemente noch 90 % Restenergie, und wer würde eine Batterie mit noch einer Kapazität von 90 % wirklich wegwerfen? Sie alle wollen das aber machen.
Dabei gibt es kluge Wissenschaftler, die hier bereits nach Lösungen suchen. So ist der russische Kernreaktor BN-800 – der läuft schon – beispielsweise in der Lage, die Energie von alten Atomsprengköpfen zu nutzen, um damit Strom zu produzieren. In geringen Mengen könnte durch den BN-800 sogar die Energie abgebrannter Brennelemente aus Deutschland genutzt werden.
Aber die Bundesregierung ist nicht einmal in der Lage, überhaupt Alternativen auch nur zu denken. Für sie ist die Endlagerung alternativlos. Da wird sogar die Ausfuhr von unbestrahlten Brennelementekugeln aus NRW blockiert. Die USA möchten die Brennelementekugeln aus dem Kugelhaufenreaktor, aus NRW nämlich, mitsamt ihrer Energie gerne haben. Doch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, bearbeitet die Ausfuhrgenehmigung einfach nicht. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft hat sogar im September 2018 eine Untätigkeitsklage gegen das Amt erhoben.
Hier könnte die Landesregierung tatsächlich – Herr Pinkwart, Sie sind da aufgerufen – mal unterstützen, statt nur am Seitenrand zu stehen und zuzuschauen. Sollte der Export der Kugeln schließlich gelingen, so wäre natürlich auch die Endlagerung der Kugeln nicht mehr nötig – eine Lösung im Sinne der Bürger.
Diese Lösungen könnten sich auch finden, wenn man in Deutschland nicht die Erforschung neuerer Kernkraftwerke blockieren würde, von Kraftwerken, die in der Lage sein könnten, die Energie der Brennelemente zu nutzen und die Restmenge, die dann tatsächlich Müll wäre, deutlich zu reduzieren.
Zudem wäre die Halbwertszeit dieser Art von Restmüll dann um ein Vielfaches geringer, sodass eine Lagerung auch viel einfacher wäre.
Bei der Kernenergie steht Deutschland international und in der EU ohnehin isoliert da. Das EU-Parlament ist beispielsweise am 28. November letzten Jahres zu der Ansicht gekommen, dass die Kernenergie zur
Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen kann, da bei ihrer Erzeugung keine Treibhausgase emittiert werden und dabei auch ein erheblicher Teil der Stromerzeugung in der EU sichergestellt werden kann. So die EU. Für die EU ist die Kernenergie damit ein Teil der Lösung.
Die anderen Parteien sind leider nicht an Lösungen interessiert, und wer hier an Lösungen interessiert ist, kommt an der AfD nicht vorbei. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Loose. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes haben sich Bundestag und Bundesrat in parteiübergreifendem Konsens dazu verpflichtet, in der Bundesrepublik Deutschland eine ergebnisoffene und transparente Endlagersuche für die insbesondere hochradioaktiven Abfälle durchzuführen.
Das Land Nordrhein-Westfalen steht vorbehaltlos zu diesem Konsens und trägt seine Verantwortung im Rahmen der nuklearen Entsorgung.
Da das Standortauswahlgesetz für die gesamte Bundesrepublik gilt und somit auch die bestehenden rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der ergebnisoffenen Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle für alle Gültigkeit haben – darunter fallen auch die partizipativen Prozesse –, bedarf es aus Sicht der Landesregierung nicht einer erneuten Entschließung des Bundesrates im Hinblick auf das im Antrag geforderte Bekenntnis zur ergebnisoffenen Endlagersuche.
Ein weiteres Ergebnis der sogenannten Endlagerkommission, in der wir, wie Sie wissen, seinerzeit durch meinen Amtsvorgänger Garrelt Duin vertreten waren, war neben dem Standortauswahlgesetz unter anderem die Neuorganisation der Zuständigkeiten in der nuklearen Entsorgung.