Protokoll der Sitzung vom 11.03.2020

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Kohleausstiegsgesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und wurde an den Bundesrat übermittelt. Entsprechend unserer Kritik hat sich Nordrhein-Westfalen im Bundesratsverfahren eingebracht. Das Wirtschafts- und Energieministerium Nordrhein-Westfalen hat dies gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium bereits in seiner Stellungnahme im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung Ende Januar unmissverständlich herausgestellt.

Darüber hinaus hat Herr Minister Pinkwart die Kritik an den vorgesehenen Regelungen für Steinkohleanlagen gegenüber Bundesminister Altmaier und Frau Bundesministerin Schulze im Rahmen eines Gipfeltreffens im Bundeswirtschaftsministerium Anfang Februar in aller Deutlichkeit geäußert.

Zudem haben die Energieminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Saarland auf Initiative des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie in einem gemeinsamen Brief an die Bundesminister Altmaier, Schulze und Scholz sowie an die Vorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen im Bundestag Nachbesserungen im Koh

leausstiegsgesetz, insbesondere hinsichtlich der unzureichenden Entschädigungsregelung im Bereich der Steinkohle, angemahnt.

Ich kann Ihnen in diesem Sinne versichern, dass sich die Landesregierung, insbesondere gegenüber der Bundesregierung, weiterhin aktiv dafür einsetzt, dass der durch die Kommission WSB erzielte breite Konsens in diesen zentralen Fragen des Kohleausstiegs auch im Kohleausstiegsgesetz entsprechend umgesetzt wird. Diesbezügliche Anpassungen im Gesetzentwurf sind zwingend notwendig. Ich sage aber ganz klar: Dazu bedarf es noch einer erheblichen weiteren Anstrengung. Dafür bitte ich sehr herzlich um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es stehen jetzt drei Abstimmungen an.

Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP Drucksache 17/8821 – Neudruck – ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD, CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die Grünen und die AfD sowie Herr Neppe, fraktionslos, stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Sehen wir hier nicht. Damit hat der Antrag Drucksache 17/8821 eine breite Mehrheit gefunden.

Jetzt rufe ich die zweite Abstimmung auf, und zwar über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/8776. Hier haben die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP direkte Abstimmung beantragt. Wer also stimmt diesem Antrag zu? – CDU, FDP und SPD stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Grüne, AfD sowie der fraktionslose Kollege Neppe stimmen dagegen. Enthaltungen? – Sehen wir nicht. Damit ist auch der Antrag Drucksache 17/8776 mit breiter Mehrheit angenommen.

Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/8819 ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – SPD, CDU, FDP, AfD und Herr Neppe, fraktionslos. Gibt es Enthaltungen? – Dann ist der Antrag Drucksache 17/8819 einhellig abgelehnt, und wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 3.

Ich rufe auf:

4 Den gerechten Lohn der Vielen besser schüt

zen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen – Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8779

Dazu spricht für die SPD-Fraktion zunächst Herr Kollege Neumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 2015 eingeführte Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Dafür haben die SPD und die Gewerkschaften viele Jahre lang gemeinsam gekämpft.

Vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren viele und nicht nur wenige. Vielen und nicht nur wenigen hat der gesetzliche Mindestlohn geholfen, ihre Einkommen deutlich zu erhöhen. Er hat den privaten Konsum angekurbelt, zum aktuellen Aufschwung beigetragen und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgebaut.

Die ersten fünf Jahre belegen ganz klar, dass der Mindestlohn ein voller Erfolg ist. Millionen von Beschäftigten profitieren von der gesetzlichen Lohnuntergrenze; und auch gesellschaftlich ist der Mindestlohn akzeptiert. – So viel zur Erfolgsgeschichte.

Aber was sagen die Fleischer und Bauarbeiter, die Reinigungskräfte, die Friseurinnen und Friseure, die in der Praxis, oft auf Druck ihrer Arbeitgeber, viele Stunden extra schuften und so von einer Bezahlung, wie sie im Gesetz steht, oft weit entfernt sind. Derzeit bieten nicht erfasste Überstunden, ungerechte Lohnabzüge und derlei Tricksereien die Möglichkeit, faktisch unterhalb des Mindestlohnes zu entlohnen.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind auch in Nordrhein-Westfalen gang und gäbe. Erst im Januar 2020 konstatierte das Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zu Mindestlöhnen in der heutigen Arbeitswelt systematisch auftreten.

Insbesondere große Unternehmen entziehen sich ihrer sozialen Verantwortung durch die zunehmende Auslagerung von Teilen der Wertschöpfungskette. Die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse und die Flucht aus der Mitbestimmung erschweren es Beschäftigten, ihre Rechte durchzusetzen.

Auch der uns allseits bekannte Abschlussbericht der Landesregierung verdeutlicht die negativen Auswirkungen der Mindestlohnbetrügereien in NordrheinWestfalen in der fleischverarbeitenden Industrie mehr als deutlich – und daraus resultierend die Notwendigkeit staatlicher Kontrollen.

(Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

Die Einhaltung des ausnahmslosen Mindestlohnes muss deshalb durch umfassende Kontrollen und

konsequente Ahndung von Verstößen gewährleistet werden.

(Beifall von der SPD)

Mindestlohnverstöße schaden nicht nur den Beschäftigten. Sie führen zu Einnahmeausfällen in der Sozialversicherung und in den Steuerkassen. Sie bedeuten aber auch Schmutzkonkurrenz für die Unternehmen, die sich korrekt verhalten – und das sind Gott sei Dank sehr viele.

Es sollte im Interesse auch eines fairen und gesetzeskonformen Miteinanders in dieser Gesellschaft sein, dass wir diesem Betrug wirksam einen Riegel vorschieben.

Deshalb fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen so angepasst werden, dass Arbeitsmarktkriminalität schneller und effektiver aufgedeckt werden kann. Dazu bedarf es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und einer gemeinsam mit dem Bund und den Ländern zu entwickelnden Strategie für mehr Personal und effizientere Kontrollen.

Wir fordern die Landesregierung auf, in diesem Zusammenhang einen politischen Vorschlag zu entwickeln, der die Grundlage für eine Diskussion im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 26. und 27. November dieses Jahres wird und in dem eine manipulationssichere Zeiterfassung gegen Mindestlohnverstöße, ein höherer Bußgeldkatalog und eine Beweislastumkehr für den Nachweis geleisteter Arbeitszeiten – künftig sollen Arbeitgeber belegen, wie viel ihre Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben – etabliert werden.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die Landesmittel für die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen müssen auch in diesen Bereichen weiter aufgestockt werden. Wir müssen den Arbeitsschutz insgesamt stärken.

Wir fordern die Landesregierung auf, in einen regelmäßigen Austausch mit branchenrelevanten, auffälligen Unternehmen unter Einbeziehung der Gewerkschaften zu treten, um im gemeinsamen Dialog für eine bessere Gestaltung der Arbeitsbedingungen einzutreten.

Nicht zuletzt fordern wir die Landesregierung auf, die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren weiter auskömmlich zu finanzieren und in Gänze zu erhalten, um deren Erfahrungen und Potenziale zur Bekämpfung prekärer Beschäftigung zu nutzen.

Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Schmitz das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mindestlohn ist ein grundlegender Baustein unseres Arbeitssystems. Ich glaube, es zweifelt auch keiner daran, dass er geschützt und weiter ausgebaut werden muss und dass die Regeln dazu eingehalten werden müssen. Wir stehen zu dem Mindestlohn. Das haben wir auch getan, als wir ihn 2015 auf Bundesebene mit eingeführt haben. Wir arbeiten auch daran, dass er weiterentwickelt wird.

Ich möchte einmal kurz auf die Zahlen zu den Verstößen gegen den Mindestlohn aus dem letzten Jahr eingehen. Es gab insgesamt 709 Verfahren nach § 21 Mindestlohngesetz, 444 Verfahren nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und 35 Verfahren nach § 16 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es handelt sich jeweils um die Bußgeldstellen oder die Ordnungswidrigkeitsstellen. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass inzwischen mehr hingeschaut wird. Die Kontrollen, die Sie fordern, Herr Neumann, haben genau das aufgedeckt. Die Taten werden aufgedeckt, weil eben mehr kontrolliert wird. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – das zeigt sich – arbeitet inzwischen wirklich sehr gut.

Es ist auch in unserem Interesse, dass diese Verfehlungen der Betriebe geahndet werden, weil es sich dabei nämlich um eine Wettbewerbsverzerrung handelt.

Wer die Tickermeldungen verfolgt hat – gerade eben ging es noch einmal bei n-tv über den Ticker –, konnte lesen, dass es eine Firma gab, die unter anderem hier in Nordrhein-Westfalen von Bundespolizei und Zoll durchsucht worden ist. Auch da ist genau das vorgekommen. Es gab mehrere Mitarbeiter aus der Ukraine, die für ihre Unterkünfte Geld zahlen mussten, das von dem Mindestlohn abgezogen worden ist.

Wir haben solche Fälle, die Sie beschrieben haben, in der Tat gehabt. Aber es wird ja kontrolliert. Das ist der Unterschied. Es ist doch nicht so, als würde die Landesregierung nicht daran arbeiten.

Auch die Behauptung, dass der Arbeitsschutz nicht ausgebaut werde, stimmt nicht. 2018 hat die Landesregierung 50 Auszubildende eingestellt, die für den Bereich „Arbeitsschutz“ zuständig sind. Sie sind Ende des Jahres fertig geworden. Wir haben die entsprechenden Stellen mit dem Haushalt 2019/2020 etatisiert, sodass wir sie jetzt als Vollzeitkräfte im Ministerium haben und sie genau diese Arbeit erledigen.

Ich weiß auch, dass das noch nicht ausreichend ist. Ich würde mir auch wünschen, dass wir da noch

mehr machten. Aber wir müssen natürlich gucken, dass wir jetzt peu à peu weiter nach vorne kommen, um zu schauen: Wie schaffen wir es, diesen Bereich umsetzen?

Einen Punkt möchte ich noch aufgreifen, den Sie gerade genannt haben. Da geht es um den Bereich „Arbeitszeiterfassung“. Wir sind gerade in einer Phase, in der wir aufgrund der europäischen Rechtsprechung eine Arbeitszeiterfassung umsetzen müssen, warten aber immer noch auf den Gesetzentwurf aus dem Hause Ihres Ministers. Wir sind gespannt. Sie sollten vielleicht auf Ihren Parteifreund in Berlin einmal Einfluss nehmen und ihm sagen, wie Sie sich die Umsetzung vorstellen. Sie werden sicherlich auch Gesprächsrunden in Berlin haben. Dann ist es einfacher, als hier die Landesregierung zu beauftragen.

Wir von unserer Seite werden das natürlich vernünftig begleiten. Ich bedanke mich und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir sind sicherlich dafür offen, dass wir den Mindestlohn in jeder Form einhalten, und sind für gute Vorschläge aufnahmebereit. – Danke sehr.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege.– Für die FDP spricht nun die Abgeordnete Frau Hannen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie, Sie verkennen Realitäten und zeichnen ein wenig positives Bild unseres Land, unserer Gesellschaft und vor allem der Menschen.