In zahlreichen Fällen, liebe Frau Kollegin Hannen, wurden zudem teils gravierende Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht festgestellt. Arbeitsschichten von über zwölf Stunden waren keine Seltenheit. Das als die Ausnahme zu bezeichnen, ist doch lächerlich und entspricht auch nicht der Realität. Das muss ich an der Stelle einmal sehr klar sagen.
Ich hätte es auch nicht für möglich gehalten, dass jemand in diesem Hause ein so verzerrtes Bild von der Situation in der Fleischindustrie haben könnte.
Deswegen sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Offensichtlich war es doch richtig, Kollege Neumann, noch einmal das zu wiederholen, was wir mit einem Antrag im November letzten Jahres schon in Bezug auf Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen gefordert haben.
Denn auch das, was Sie dazu gesagt haben, ist falsch. Schauen wir uns einmal die Förderstruktur eines solchen Arbeitslosenzentrums an. Es bekommt rund 15.000 Euro dafür, dass es ein Gebäude mieten
und unterhalten kann. Dann treffen sich dort Menschen – aus meiner Sicht ist das eine gute Struktur –, die erwerbslos sind und sich dort austauschen und aufhalten können. – Ja, das ist ein anderer Auftrag; das räume ich ein.
Aber wenn man diese Struktur mit den Erwerbslosenberatungsstellen zusammenpackt und dort auch noch den Beratungsteil aus dem Arbeitsschutz hineinpackt, dafür aber kein zusätzliches Geld zur Verfügung stellt, nenne ich das Kürzung. Anders kann ich das nicht bezeichnen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Karl- Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesund- heit und Soziales: Nein, das ist nicht die Wahr- heit!)
Herr Minister, wir sind bei allen Punkten bei der SPD. Denn wir halten es auch für richtig, den Mindestlohn durchzusetzen. Ordnungspolitisch kann man eigentlich auch gar nicht anderer Auffassung sein.
Wenn man in Berlin oder auch in Düsseldorf ein Gesetz verabschiedet, dessen Einhaltung aber nicht kontrollieren will, dann meint man es nicht ernst. Entweder macht man es, kontrolliert es ordentlich und setzt es am Ende des Tages auch durch. Oder man muss den Eindruck gewinnen, dass die FDP ganz froh ist, weil es möglicherweise nicht kontrolliert wird.
Denn sonst muss man sich eines Vokabulars bedienen, wie es die Kollegin hier getan hat. Sie sprach von totaler Überwachung – wer solche Vokabeln nutzt, sollte sehr vorsichtig an der Bahnsteigkante sein – und davon – wie war das? –, dass man mit der Keule auf alle Arbeitgeber schlagen würde.
Ich für meinen Teil kann dazu nur sagen: Ich glaube auch, dass die allermeisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anständig mit ihren Beschäftigten umgehen. Umso mehr verlange ich – wir sind schließlich auch alle Arbeitgeber –, dass auch die anderen entsprechend kontrolliert werden; denn die Maßnahmen und Regeln gelten für alle. Ich fordere null Toleranz auch in diesem Bereich, liebe Frau Kollegin.
Wir reden hier auch nicht – daran möchte ich erinnern – über Kleinigkeiten. Wir haben zum Haushalt einen Antrag gestellt, der im Zusammenhang mit den ESF-Fördermitteln 5 Millionen Euro zusätzlich forderte. Damals war noch unklar, ob die ESFFörderung ausläuft oder nicht. Jetzt hat der Minister klargestellt, dass weiterhin gefördert werden soll, allerdings in der reduzierten Struktur.
Deswegen werden wir nicht nur der Überweisung zustimmen, sondern stimmen dem Ganzen auch inhaltlich zu.
Eines möchte ich an dieser Stelle aber auch noch sagen, weil hier viele immer daran erinnern, wer wann wie regiert hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die SPD ist in den letzten 22 Jahren 18 Jahre an der Bundesregierung beteiligt gewesen. Es hat auch Zeiten gegeben, in denen Ihre Bundesarbeitsminister Vorschläge hätten machen können. Jetzt fordern Sie als SPD-Fraktion den Landesarbeitsminister auf, einen Vorschlag für die Sozialministerkonferenz vorzulegen. Das kann man machen,
Wir halten es trotzdem für richtig, einen vernünftigen Vorschlag zu machen. Wir halten es auch für richtig, den Arbeitsschutz an dieser Stelle durchzusetzen und auszuweiten. Wir finden es allerdings ausdrücklich falsch, dass das zulasten der Arbeitslosenzentren geht. Deswegen sind wir inhaltlich bei Ihnen von der SPD.
Erschüttert hat mich der Beitrag der FDP. Ich dachte, eine solche Sichtweise habe es höchstens noch im letzten Jahrhundert gegeben. Aber man kann immer wieder dazulernen. Frau Kollegin Hannen ist halt dieser Auffassung.
Langer Rede kurzer Sinn: Wir stimmen der Überweisung zu und würden uns freuen, wenn der Arbeitsminister auch ohne Antrag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen würde. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Für die Vielen, nicht die Wenigen“ lautet das neue Mantra der SPD. Damit wollen Sie vermutlich den Eindruck erwecken, wieder Politik fürs Volk zu machen – ein letzter verzweifelter Versuch, das harte Urteil, die SPD sei eine Volkspartei ohne Volk, von sich abzuwenden.
Für viele? Allgemeiner und seelenloser kann man einen politischen Adressaten wohl kaum benennen. Gut; Sie machen sich also stark für die vielen und brüsten sich an dieser Stelle, dass viele und nicht nur wenige vom Mindestlohn profitieren. Das feiern Sie jetzt doch nicht allen Ernstes als Erfolg, oder?
Sie freuen sich, dass viele Menschen in diesem Land für mittlerweile immerhin 9,35 Euro die Stunde arbeiten? Bei einer 40-Stunden-Woche verdient also Ihr Profiteur des Mindestlohns gerade einmal 1.600 Euro brutto. Nach dem Abzug der Lohnsteuer und der Beiträge zur Sozialversicherung bleiben ihm gerade einmal 1.193 Euro netto. Davon kann ein Kölner mit viel Glück seine Miete bezahlen – mehr aber auch nicht.
Der Gang zu den unterschiedlichen Behörden, um ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt zu beantragen, oder der Gang zur Tafel ist weiterhin notwendig, um über die Runden zu kommen. Ob sich für den Einzelnen überhaupt bemerkbar macht, ob er 7,75 Euro die Stunde oder 9,35 Euro die Stunde verdient, ist fraglich. Das Defizit zum Existenzminimum muss ja ohnehin über weitere Leistungen kompensiert werden.
Wirklich skandalös ist doch, dass jemand, der so wenig Lohn für seine Arbeit bekommt, trotzdem, wie in unserem Beispiel, einer Abgabenlast von 25 % unterliegt.
Wie kann es eigentlich sein, dass ein Arbeiter von diesem geringen Einkommen auch noch jeden Monat fast 100 Euro Lohnsteuer bezahlen darf? Das muss doch aufhören. Wir fordern einen deutlich höheren Einkommensteuerfreibetrag.
Und warum gibt es keine Progression bei den Beiträgen zur Sozialversicherung? Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung ist für Geringverdiener überproportional hoch. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beitragshöhe nach oben für die gehobenen Einkommen. Aber kleinere Einkommen genießen keine Schonung.
Das wären Initiativen. Damit würden wir den Beschäftigten im Niedriglohnsektor tatsächlich zu mehr Einkommen verhelfen.
Aber nein! Ganz im Gegenteil: Sie sehen in den Verstößen gegen das Mindestlohngesetz auch noch einen Einnahmeausfall in den Sozialversicherungen und den Steuerkassen. Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Zur Untermauerung Ihres Antrags bemühen Sie die Beschäftigten in der Fleischindustrie. Seit dem Jahr 2007 ist bekannt, welche prekären Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie herrschen. Meist sind es Wanderarbeiter aus Polen, der Ukraine, Rumänien und Bulgarien, die dort arbeiten. Noch 2013 war es üblich, diese Arbeiter, die in Akkordarbeit Rinder, Hühner und Schweine zerlegten, mit einem Stundenlohn von 3 bis 5 Euro abzuspeisen. Dazu kam eine oft menschenunwürdige Unterbringung, die dann auch noch vom Lohn abgezogen wurde.
Das ist menschenverachtend und eine Art moderner Sklaverei im Deckmantel legaler Beschäftigung; überhaupt gar keine Frage.
Das ist allerdings auch die Kehrseite der Medaille der Freizügigkeit innerhalb der europäischen Grenzen.
Die Arbeitsmigration aus den osteuropäischen Ländern hat völlig unabhängig von diesen verbrecherischen Arbeitgebern eine katastrophale Auswirkung auf den Niedriglohnsektor. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Konzerne vor allem größtmöglichen Profit anstreben und die Möglichkeiten, die die günstigen Arbeitskräfte aus dem Ausland ihnen bieten, auch nutzen. Wir sehen die uneingeschränkte Arbeitsmigration aus den osteuropäischen Ländern als hoch problematisch an. Hier bedarf es auch anderer Regelungen.
Darüber hinaus fordern wir eine deutliche Beitragsentlastung insbesondere von niedrigeren Einkommen.
Zu guter Letzt wird das Korsett für alle immer enger: Zwangsbeitrag GEZ hier, horrende Strompreise da, fast 20 % Mehrwertsteuer auf zahlreiche Artikel des täglichen Lebensbedarfs,
eine unglaublich hohe Mineralölsteuer usw. usf. Der Staat bedient sich, wo er nur kann. Und Sie machen sich Sorgen um die Einnahmeausfälle bei Verstößen gegen den Mindestlohn. Auf eine solche Idee kann man auch nur als waschechter Sozialist kommen.
Arbeitskriminalität muss schnell und effektiv bekämpft werden. In diesem Punkt stimmen wir Ihnen uneingeschränkt zu.
Darüber hinaus ist Ihr Antrag Zeugnis einer ausgeprägten Wahrnehmungsverzerrung und ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der für 9,35 Euro arbeiten muss, wofür Sie sich feiern. Wir freuen uns trotzdem auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über viele Fraktionsgrenzen hinweg ist klar, dass die Einführung des Mindestlohns in der Bundesrepublik Deutschland erstens dringend geboten war und zweitens ein Erfolg ist.