hören nicht nur die personelle Ausstattung, Digitalisierung oder gute Lehrpläne, sondern vor allem auch die räumliche Ausstattung unserer Schulgebäude.
Eine gute Lernatmosphäre ist für uns Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Lernen. Dafür unterstützt die Landesregierung die Kommunen und ihre Schulen auf vielfältige Weise.
Darunter fällt natürlich auch das Programm „Gute Schule 2020“, welches in den Jahren 2017 bis 2019 1,19 Milliarden Euro in die nordrhein-westfälischen Kommunen gebracht hat. Wegen dieses deutlichen Zuspruchs wurde das Programm schließlich auch von der NRW-Koalition weitergeführt. Auch für 2020 steht hier ein Kreditkontingent von 500 Millionen Euro bereit.
Um die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, hat die Landesregierung außerdem in 2017 die Wertgrenze der förderfähigen Wirtschaftsgüter herabgesetzt und 2018 den Zeitraum für den Nachweis der bestimmungsmäßigen Verwendung von 30 Monaten auf 48 Monate verlängert, um den Kommunen eine größere Entscheidungsfreiheit zu ermöglichen.
Es hilft nicht, allein eine gute Idee zu haben, sondern man muss sie auch gut umsetzen. Allein kurz vor einer Landtagswahl ein Programm aufzulegen, hilft nicht, wenn es schlecht gemacht ist und den Kommunen nicht weiterhilft.
Trotz dessen ist uns bewusst, dass das Programm „Gute Schule 2020“ noch nicht die Resultate erbringt, die wir uns vorstellen.
Vor diesem Hintergrund haben wir bereits begonnen, im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Mittel für die Schul- und Bildungspauschale zu erhöhen.
Doch nicht nur die finanziellen Mittel sind hier entscheidend. Denn vielfach sind es auch die Genehmigungsverfahren, die Sanierungen und Neubauprojekte verlangsamt haben.
Deswegen haben wir genau dort angesetzt und bereits zu Beginn der Regierungszeit eine neue Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Dabei haben wir uns zum Ziel gesetzt, Bauen zu entbürokratisieren und Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt den Kommunen und den Schulträgern zugute.
Natürlich dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen, dass die Städte und Gemeinden in der Umsetzung der Projekte auf freie Planungskapazitäten angewiesen sind. Denn nach wie vor liegt die Kompetenz der kommunalen Schulinfrastruktur bei den Schulträgern.
Trotz allem sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Kommunen bei dieser besonderen Thematik nicht im Stich zu lassen und uns mit diesem Thema nicht nur vor anstehenden Wahlen zu beschäftigen. Schulpolitik darf nicht zu einem Politikum werden;
Wir sind die Kommunalpartei. Wir geben den Kommunen ihre Autonomie zurück und fragen direkt: Wo liegen die Herausforderungen? Was können wir tun? Wo können wir sie unterstützen?
Genau an diesem Punkt setzen wir an. Es geht nicht darum, konkrete Vorgaben zu machen oder Zuweisungen zu binden, sondern darum, den Kommunen einen weiten Gestaltungsspielraum beim Einsetzen der Mittel zu lassen. Denn nur vor Ort kann individuell beurteilt werden, in welche Maßnahmen die Mittel fließen sollen. Nicht ohne Grund liegt die Kompetenz für die Finanzierung der räumlichen Ausstattung von Schulgebäuden bei den Schulträgern.
Deswegen werden die Kommunen im Rahmen der Gemeindefinanzierung von uns in diesem Jahr 12,8 Milliarden Euro erhalten,
damit noch einmal rund 438 Millionen Euro mehr als in 2019. Insgesamt haben wir seit der Regierungsübernahme 2017 den Kommunen rund 2,2 Milliarden Euro bzw. rund 21 % mehr Finanzmittel im Bereich der Gemeindefinanzierung zur Verfügung gestellt. Damit halten wir, was wir versprochen haben.
(Beifall von der CDU und der FDP – Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Warum sind die Schu- len dann marode?)
Beispielsweise stehen im Gemeindefinanzierungsgesetz 1,8 Milliarden Euro für pauschale zweckgebundene Zuweisungen zur Verfügung. Darunter fällt unter anderem die Schul- und Bildungspauschale. Diese beläuft sich im GFG 2020 auf 682,7 Millionen Euro.
Als wir bereits im GFG 2019 die Schul- und Bildungspauschale um 50 Millionen Euro erhöht haben, haben wir zugleich beschlossen, dass diese in zukünftigen Jahren dynamisiert werden soll. Das ist in 2020
erstmalig der Fall, sodass sie im Vergleich zum letzten Jahr bereits um 23,3 Millionen Euro erhöht worden ist. Somit können die Investitionen in die schulische bzw. Bildungsinfrastruktur konkret und vor allem stetig gestärkt werden.
Ich erlaube mir an dieser Stelle, Sie kurz daran zu erinnern, dass beispielsweise 2016 unter der rot-grünen Vorgängerregierung ganze 80 Millionen Euro weniger in diese Pauschale geflossen sind.
Noch viel weniger floss im Jahr 2017 in die Allgemeine Investitionspauschale. Diese haben wir seitdem um rund 250 Millionen Euro erhöht. So erhalten die Kommunen nun rund 919,8 Millionen Euro.
Dabei entscheiden die Gemeinden in eigener Verantwortung darüber, wo sie die Finanzmittel zum Einsatz bringen. Wir wollen damit den Kommunen einen weiten finanziellen Handlungsspielraum gewährleisten und ihnen die Möglichkeit geben, vor Ort schnell zu reagieren.
Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, geben wir den Kommunen nicht nur finanzielle Kompetenzen, sondern auch die Entscheidungsgewalt über die Durchführung der Projekte. Damit unterstützen wir die Kommunen wie keine Landesregierung zuvor. Hiermit sind wir auf einem guten Weg, die Situation an unseren Schulen nachhaltig zu verbessern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schlottmann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das hier ist immer noch das Parlament von Nordrhein-Westfalen, Frau Kollegin Schlottmann. Natürlich ist Bildungspolitik ein Politikum, und wir werden uns sehr sachlich, aber auch sehr intensiv mit dieser Frage auseinandersetzen. Wir haben keine Krise in der Bildungspolitik, sondern wir haben hier eine Auseinandersetzung zu führen.
Sie, Frau Ministerin und liebe FDP-Fraktion, müssen sich auch nicht verstecken. Wer jahrelang von weltbester Bildung geredet hat und wer die Schulministerin Löhrmann für den Sanierungsstau in den Schulen verantwortlich gemacht hat, muss sich heute fragen lassen: Was haben Sie geleistet? Was haben Sie besser gemacht? Was hat die CDU auf den Weg gebracht?
Das ist der Gradmesser, der heute hier angelegt wird. Und da haben Sie relativ wenig zu bieten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christian Dahm [SPD]: So ist das! Ein 13. Platz ist zu bieten!)
Es ist ganz gut, dass auch mal ein kommunalpolitischer Sprecher in der Debatte spricht. Ich kann diese Rechentricks nämlich einfach nicht mehr hören, weil sie schlicht falsch sind.
Das GFG ist seit 2011 in der Struktur unverändert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Einzige, was Sie verändert haben, ist, den Kommunen vorzuschreiben, wofür sie mehr Geld auszugeben haben. Dadurch kommt strukturell kein einziger Cent mehr ins GFG. Kein Cent mehr steht für Bildung zur Verfügung.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz hat die Struktur, die ich gerade geschildert habe. Der Anstieg der Bildungspauschale beruht allein auf kommunalem Geld. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt keinen einzigen Cent mehr als das, was über Gemeinschaftssteuern hineinkommen muss, hinzu. Das ist die Wahrheit. Das wissen die Kommunalpolitiker ganz genau.
Wenn Sie der Stadt Essen, der Stadt Hattingen oder dem Kreis Heinsberg eine dynamisierte Bildungspauschale vorschreiben, heißt das nur, dass ein bisschen mehr Geld in Schule bzw. frühkindliche Bildung geht. Das wird aber im Kommunalbereich dann beim Sport oder bei anderen Dingen weggenommen. So viel zur kommunalen Autonomie! Sie schreiben den Kommunen lediglich noch stärker vor, was sie damit zu tun haben.
Kommen wir zurück zum Thema „Genehmigungsverfahren“: Herr Kollege Ott, es ist immer wieder schön, dass Sie hier Kölner Kommunalpolitik machen. Aber dass die Genehmigungsverfahren – und damit bin ich auch gleich bei Kollegin Schlottmann – beim Neubau von Schulen unser zentrales Problem sind, ist mir, ehrlich gesagt, neu. Ich kann Ihnen für Essen nur sagen: Wir haben mit der Gesamtschule Bockmühle einen Schulstandort, der alleine 80 Millionen Euro Sanierungskosten verschlingt.
Wenn Sie, Herr Finanzminister Lienenkämper, heute tatsächlich immer noch der Auffassung sind, dass wir kein Folgeprogramm für die Investitionen in Schulbauten brauchen, kann ich Ihnen nur sagen, dass Sie entweder ganz in Ihrem Landeshaushalt verhaftet sind oder die marode Situation der Schulgebäude vor Ort völlig ignorieren.