Protokoll der Sitzung vom 01.04.2020

Nichts davon, meine Damen und Herren von CDU und FDP, packen Sie jetzt an, und das halte ich für falsch.

(Beifall von der SPD)

Es ist dennoch erkennbar, dass auch Sie das kommunale Wahlamt attraktiver machen wollten. Die Landesregierung hat darum extra ein Gutachten bei Professor Brüning in Auftrag gegeben, und der hat zahlreiche Vorschläge unterbreitet.

Kurios daran: Sie setzen praktisch nichts von diesen Vorschlägen um. Nein, Sie setzen ganz andere Schwerpunkte, als der Gutachter es geraten hat.

Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sollen nun ab der zweiten Wahlperiode eine Zulage von 8 % erhalten, also eine Art Wiederwahlbonus. Aber glauben Sie wirklich, dass Interessierte ihre Kandidatur von einem solchen Wiederwahlbonus abhängig machen? Ich persönlich glaube das nicht.

(Beifall von der SPD)

Weiterhin regeln Sie die monatlichen Aufwandsentschädigungen neu. Sie erhöhen diese um bis zu 272 %, und das tun Sie, meine Damen und Herren, zu einem Zeitpunkt, zu dem wegen der Coronakrise Zehntausende Menschen im Land mit 60 % Kurzarbeitergeld nach Hause gehen.

Fast schon skurril mutet an, dass bezüglich der Besoldung bei der Bemessung der Einwohnerzahl jetzt die Übernachtungszahlen in Kurorten mitgezählt werden sollen.

Mit Geld allein, meine Damen und Herren, wird man die Bereitschaft qualifizierter Frauen und Männer, für ein kommunales Wahlamt zu kandidieren, nicht erhöhen. Genau hierin erschöpfen sich aber Ihre Vorschläge.

An einer Stelle haben Sie uns allerdings klar an Ihrer Seite. Die neue Vorgabe, dass Entscheidungen über anrechenbare Vorzeiten innerhalb von drei Monaten zu erfolgen haben, ist absolut sinnvoll. Wir können uns vorstellen, hier noch einen Schritt weiterzugehen und die Entscheidung hierüber künftig bei den Bezirksregierungen anzusiedeln.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, kommunale Besoldungsfragen sollten von einer breiten Mehrheit des Parlaments getragen werden und nicht von einer Einstimmenmehrheit, wie das hier und heute der Fall ist. Sie, CDU und FDP, wollen dieses Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft setzen mit der Folge, dass dann im Mai Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro fällig werden. Das, meine Damen und Herren, kommt zur Unzeit. Das ist ein fatales Timing, und es ist mir schleierhaft, dass Sie das selbst nicht erkennen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Höne.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die NRW-Koalition steht fest an der Seite der Kommunen und der kommunalen Akteure. Gerade – das ist auch schon bei Vorrednern angeklungen – in diesen Tagen merken wir auch wieder, wie wichtig eine gut funktionierende kommunale Familie, eine kommunale Struktur ist. Diese kommunale Familie steht vor riesigen Herausforderungen. Für die dort geleistete Arbeit gebührt allen kommunalen Akteuren unser Dank und unsere Anerkennung.

(Beifall von der FDP, der CDU und der SPD)

In diesem konkreten Gesetzesvorhaben geht es um die Spitzen der Kommunalverwaltung. Das sind, meine Damen und Herren, wahre politische Zehnkämpfer. In der „Westdeutschen Zeitung“ vom heutigen Tag beschreibt Lothar Leuschen es wie folgt: Er schreibt dort von Frauen und Männern, die hochkomplexe Konzerne mit teils mehreren Tausend Beschäftigten zu lenken haben. Kommunen und Kreise bewegten Hunderte von Millionen, teils sogar mehrere Milliarden Euro im Jahr.

Das sind die Dimensionen, von denen wir bei den Spitzen der Kommunalverwaltungen sprechen. Das ist auch das Level von Verantwortung, was die Menschen, die dort aktiv sind, tragen, jeden Tag und umso mehr in Krisensituationen wie im Moment.

Meine Damen und Herren, die Attraktivität eines Amtes hängt nicht ausschließlich von seiner Besoldung ab, aber sie hängt eben auch von seiner Besoldung ab. Die gerade skizzierte Verantwortung muss sich natürlich auch entsprechend finanziell widerspiegeln.

Klar ist auch – ich habe das im Ausschuss angesprochen –, dass der Prozess, die Attraktivität von kommunalem Haupt- und Ehrenamt weiterzuentwickeln und zu verbessern, immer in Bewegung ist und niemals komplett wird stehen bleiben können, sondern sich natürlich immer wieder anpassen muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier liegt ein guter Vorschlag vor, um das kommunale Ehrenamt attraktiver zu gestalten, eben in diesem Aspekt.

(Christian Dahm [SPD]: Wenn es mal so wäre, Herr Kollege! Wenn es mal so wäre!)

Dafür werden die entsprechenden Gesetze angepasst, die hier angesprochen werden.

Herr Kollege Dahm, ich freue mich …

(Christian Dahm [SPD]: Sie haben vom kom- munalen Ehrenamt gesprochen! Das ist ein Hauptamt hier!)

Dann habe ich mich versprochen. Ich bitte das zu entschuldigen. Wir sprechen hier vom kommunalen Hauptamt.

Das kommunale Hauptamt hat in Gremien der kommunalen Spitzenverbände mit Unterstützung der Sozialdemokratie dieses Gesetz übrigens einhellig begrüßt. Vielleicht sprechen Sie mal mit Ihrem kommunalen Hauptamt vor Ort, anstatt jetzt hier einen künstlichen Graben aufzumachen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Drei Aspekte aus dem vorliegenden Gesetz will ich noch einmal nennen:

Erstens. Die Zulagen für die Übernahme einer weiteren Amtszeit sind erwähnt worden. Da geht es nicht um einen bloßen Wiederwahlbonus, sondern da geht es um die Frage, ob höhere Erfahrung in genau diesem konkreten Amt auch wirklich honoriert wird.

Zweitens die Anerkennung von Vordienstzeiten: Unser Ziel ist eine Entpolitisierung. Diese Entscheidung soll im Zweifelsfall nicht aufgeschoben werden und dann in einem nahenden Vorwahlkampf auf den großen Verhandlungstisch kommen, sondern es soll kurz nach einer Wahl, wenn ohnehin konstituierende Beschlüsse anstehen, darüber diskutiert und entschieden werden. Das bringt Planungssicherheit und Rechtssicherheit für die betroffenen Hauptverwaltungsbeamten.

Drittens: Die Aufwandsentschädigung ist zukünftig gekoppelt an das Grundgehalt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, in die viele andere Bundesländer schon unterwegs sind.

Also, meine Damen und Herren: Mehr, höher, schneller, weiter, das kann man immer fordern. Ich zitiere abschließend aber noch einmal die kommunalen Spitzenverbände mit einem einfachen Satz: Diese gesetzgeberische Intention begrüßen wir ausdrücklich. – Wir als FDP-Fraktion tun das auch am Ende dieses Prozesses.

Die Arbeit des kommunalen Hauptamtes und des kommunalen Ehrenamtes, Herr Kollege Dahm, hat

einen unschätzbaren Wert. Und den des Hauptamtes bringen wir mit diesem Gesetzentwurf ein Stück weiter nach vorne. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Punkte im Kommunalausschuss schon intensiv diskutiert. Wir haben keine grundsätzliche Kritik an diesem Gesetzentwurf, aber es gilt, einige Detailfragen zu erörtern. Die SPD-Fraktion, Herr Kollege Kämmerling, hat auch wichtige Aspekte angesprochen.

Aus unserer Sicht nicht wirklich überzeugend gelöst ist die Frage der Ruhegehaltsfähigkeit verschiedener Ansprüche, die Frage, ob man dafür ein eigenes Gesetz macht. Ich will auch zugestehen, dass das ein durchaus ambitioniertes Anliegen ist, an dem auch wir uns schon einmal versucht haben, wobei das auch nur stückchenweise besser geworden ist. Es ist sicherlich ebenso aller Ehren wert, dass man betreffend die Aufwandsentschädigung in diese Richtung auch weitergegangen ist. Das will ich ausdrücklich zugestehen.

Was aber nicht funktioniert, ist, das in dieser Form jetzt so zu verabschieden. Es gibt keine Eile.

(Christian Dahm [SPD]: Richtig!)

Es ist so ähnlich wie mit den Wahlgesetzen. Es ist der falsche Zeitpunkt. Man hätte es vorher intensiver diskutieren müssen. Die Landesregierung hat sehr lange gebraucht, um diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Es ist wieder knapp vor der Kommunalwahl. Die Effekte hat Herr Kollege Kämmerling schon im Ausschuss angesprochen. Es stehen erhebliche Nachzahlungen an. Ich gönne es jedem. Wenn man es konsequent macht, dann ist das vielleicht auch die Folge bei den Hauptverwaltungsbeamtinnen und beamten. Aber das ist an einigen Stellen zu diskutieren.

Wir haben da keine Eile. Deswegen würde auch unser Angebot lauten, das heute nicht so zu befassen und den Gesetzentwurf in eine weitere Anhörungsschleife zu bringen. Das lehnen Sie ab. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf auch ablehnen müssen. Das ist sicherlich kein Punkt, über den wir aus ideologischen Gründen streiten müssen. Nur, der Entwurf, so wie er vorliegt, ist für uns nicht überzeugend. Deswegen werden wir ihn gleich ablehnen. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Strotebeck.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich klingt die Zielsetzung des Entwurfs positiv. Die Regierung will die Anziehungskraft eines öffentlichen Amtes steigern. Dies impliziert zugleich, dass das zugrunde liegende Amt eine mangelhafte Attraktivität hätte.

Da der Gesetzentwurf die Attraktivität mit den finanziellen Mitteln einer Zulage – wir haben es schon gehört, bis zu 8 % des Grundgehalts ab der zweiten Amtsperiode – und einer großzügigeren Ermittlung der Einwohnerzahl für eine höhere Eingruppierung erreichen möchte, müssen wir uns erst einmal ansehen, ob die finanzielle Ausstattung von Bürgermeistern und Landräten durch die Kommunen in unserem Land überhaupt unattraktiv ist.

Ein Bürgermeister oder Landrat muss nur knapp zwei Wahlperioden im Amt sein, konkret acht Jahre, um eine Altersversorgung von 33,5 % zu erhalten. Führen wir uns diese Zahlen einmal vor Augen: acht Jahre arbeiten und dann 33,5 % der letzten Bezüge erhalten. Klingt das unattraktiv?

Und es wird noch besser: Die 33,5 % gibt es nicht erst ab dem 67. Lebensjahr, auch nicht ab dem 65. Nein: Die Altersversorgung beginnt – Sie hören richtig – ab dem 45. Lebensjahr. Ich empfehle hierzu die Lektüre der aktuellen Stellungnahme 17/2333 – das ist das Schreiben des Vereins für Kommunalpolitik – und den „RP“-Artikel vom 04.08.2015. Wer es aktueller haben möchte: die „Westfälischen Nachrichten“ von heute, welche sich mit den unglaublichen Pensionsprivilegien der Wahlbeamten beschäftigen.

Keine Frage: Das Amt des Bürgermeisters oder Landrats ist ein wichtiges und anspruchsvolles Amt. Aber es ist gewiss kein finanziell unattraktives Amt, wenn es darum geht, eine weitere Amtsperiode auszufüllen. Die sehr angenehme und sehr attraktive Beihilferegelung und die Zulagen sollen an dieser Stelle zumindest kurz erwähnt werden. Warum sollte ein Bürgermeister oder Landrat aus finanzieller Sicht auf eine zweite Wahlperiode verzichten, wenn doch bereits ab dem achten Amtsjahr ein erheblicher finanzieller Vorteil lockt?

Und Beamte auf Zeit, also Bürgermeister und Landräte, haben zudem in Nordrhein-Westfalen einen großen Vorteil gegenüber anderen Beamten, nämlich: Sie müssen seit 1994 keine fachlichen Qualifikationen mehr vorweisen. Dies hat auch der Verein für Kommunalpolitik im Rahmen einer Anhörung

(Zuruf von Henning Höne [FDP])