Protokoll der Sitzung vom 01.04.2020

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

zu diesem Gesetzentwurf deutlich gemacht – Zitat –:

Kommunen und Kreise können also von Wahlbeamten geführt werden, die hierfür keinerlei Qualifikation haben, und sie werden dabei in ihrer Arbeit unterstützt durch Wahlbeamte, die alle die Qualifikation haben müssen und damit in der Regel weit höher qualifiziert sind als der Spitzenbeamte der Kommune oder des Kreises. – Zitat Ende.

In der aktuellen – wir haben es schon gehört – Krisenlage in Nordrhein-Westfalen wäre oder ist es natürlich dringend erforderlich, herausragende Fachleute zu haben. Es ist doch nicht zu erklären, dass zum Beispiel der Vertreter eines Bürgermeisters oder Landrats eine Qualifikation für sein Amt vorweisen muss und zugleich auch noch bis zu drei Gehaltsstufen niedriger bezahlt wird.

Was spricht eigentlich dagegen, auch an Landräte und Bürgermeister wieder fachliche Ansprüche zu stellen, zum Beispiel den Abschluss an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung oder die Befähigung zum Richteramt zu fordern? In Nordrhein-Westfalen müssen Sie als Qualifikation nur 23 Jahre alt sein, um als Bürgermeisterkandidat anzutreten.

Der Politikwissenschaftler Gerhard Banner hat festgestellt, dass in den Bundesländern, in denen die Bürgermeisterdirektwahl erst in den 90er-Jahren eingeführt wurde, häufig Kandidaten aufgestellt würden, denen seiner Meinung nach die erforderliche Qualifikation fehle.

Zitat Banner: Parteien

„verkennen, dass das kommunale Spitzenamt ein Beruf ist, der hohe Anforderungen stellt.“

Laut Herrn Banner ist das Amt des Bürgermeisters durchaus ein anspruchsvolles Amt in unserer Gesellschaft.

Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab, da er dem Amt des Bürgermeisters und Landrats nicht gerecht wird.

Lassen Sie mich aber eines abschließend sagen: Das Land Nordrhein-Westfalen durchlebt aktuell die schwersten Stunden seit seiner Gründung 1946. In Zeiten von Corona habe ich absolut kein Verständnis für einen solchen Gesetzentwurf.

Wir haben es auch schon gehört: Die Bürger kämpfen zum Teil um ihre Existenzen. Viele, zu viele, werden diesen Kampf verlieren. Und Sie privilegieren völlig unnötig eine sowieso bevorzugte Beamtengruppe mit sicheren Arbeitsplätzen, Beihilfen und maßlosen Versorgungen. Die einen dürfen zahlen, und die anderen greifen schamlos zu.

Sie hätten den Gesetzentwurf zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorlegen sollen. Ihn jetzt durchzudrücken, ist nicht gerade verantwortungsvoll und nach meiner Meinung ein Schlag ins Gesicht der leidgeprägten und leidtragenden Bürger – ein wirklicher Tiefschlag. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strotebeck. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ein politisches Wahlamt in einer Demokratie steht jeder Bürgerin und jedem Bürger offen. Das ist eine der Grundfesten der Demokratie – auch in der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von der AfD)

Sie sitzen ja auch hier.

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von Andreas Keith [AfD]: Und Sie sind Ministerin gewor- den!)

Sehen Sie. Ich kann auch was.

Die Eingruppierungsverordnung stammt vom 9. Februar 1979 und ist somit über 40 Jahre alt. Wir haben in der heutigen Debatte schon ungeheuer viel darüber gehört, was Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – ich nehme diese Gruppe jetzt einmal synonym auch für Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister – in unserem demokratischen Staatsaufbau für die Städte und Gemeinden leisten.

Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir 2014/2015 eine hohe Zuwanderung hatten und uns darauf verlassen konnten, dass jede Bürgermeisterin/jeder Bürgermeister in diesem Land pragmatisch geholfen hat, das Notwendige hingestellt hat und nicht gefragt hat, wie viel Uhr es ist, ob tagsüber, nachts oder am Wochenende. Das erleben wir aktuell gerade wieder.

Sie wissen doch genau – egal unter welcher Landesregierung, egal unter welcher Bundesregierung –: Es kommen neue Aufgaben, es kommen neue Gesetze, es kommen neue Verantwortlichkeiten. Diese fordern natürlich auch Menschen, die dieses Hauptamt bekleiden.

Wenn man nach über 40 Jahren grundlegend an eine Eingruppierungsverordnung herangeht, glaube ich, dass das richtig und sinnvoll ist. Wir haben uns auch in diesem Landtag doch sehr häufig darüber ausgetauscht, wie wir mit Angriffen auf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister umgehen, genauso wie mit Angriffen auf ehrenamtlich politisch Tätige in Räten und in Kreistagen oder auf hauptamtliche Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtages, des Bundestages oder des Europäischen Parlaments.

Eine Wertschätzung drückt sich nicht nur im Sagen aus, sondern auch im Handeln. Deswegen ist Teil einer Wertschätzung eben auch die Frage: Wie geht man mit Besoldung und Besoldungsstrukturen um?

Sie wissen doch alle aus den laufenden Aufstellungen für die Kommunalwahl in diesem Jahr, wie schwierig es mitunter ist, Personal für diese herausragende Position in einer Gemeinde oder in einem Kreis zu finden.

Sie wissen auch, dass viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, die beispielsweise aus der Wirtschaft kommen und bei denen wir von CDU, SPD, Grünen oder FDP anfragen, ob sie die Bereitschaft haben, dieses herausgehobene Amt zu bekleiden, fragen: Wie sieht es mit der Altersversorgung aus?

(Christian Dahm [SPD]: Die Altersversorgung fassen Sie doch nicht an!)

Gestatten Sie mir, dass ich sofort darauf eingehe, Herr Dahm.

Wie sieht es mit der Altersversorgung aus? – Ja, du hast einen Anspruch, wenn du nach fünf Jahren wiedergewählt wirst.

Die Menschen nehmen zum Teil deutliche wirtschaftliche Einbußen gegenüber ihren bisherigen Beschäftigungen hin. Deswegen ist es erforderlich, dass wir diese Ämter attraktiver ausgestalten.

Dazu leistet dieser Gesetzentwurf mit der Verordnung, die wir Ihnen im Entwurf vorgelegt haben, einen Beitrag. Übrigens ist der Entwurf seit dem 13. November 2019 im Umlauf. Das ist kein Gesetz, das mal eben so durch den Landtag gedrückt wird. Seit dem 13. November 2019 liegen Ihnen der Gesetzentwurf und die Eingruppierungsverordnung vor. Die Verbändeanhörung hat stattgefunden. Es sind viele konkrete Hinweise gekommen, die auch Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, der dann diesen Landtag erreicht hat. Sie haben beschlossen, eine schriftliche Anhörung dazu durchzuführen, und zwar vor Corona, vor COVID-19.

Insofern findet heute ein Gesetzgebungsverfahren mit dem Ausdruck einer Wertschätzung gegenüber den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, auf die wir uns alle in dieser Zeit und zu jeder Zeit im demokratischen Staatsaufbau in Nordrhein-Westfalen verlassen können, dann hoffentlich eine breite Zustimmung und damit einen positiven Abschluss.

Herr Abgeordneter Dahm, wir werden uns nach der Kommunalwahl mit mehreren Sachverhalten beschäftigen. Dazu gehört beispielsweise auch die Frage: Ab wann erwirbt man einen Pensionsanspruch? Ist es so richtig, wie es heute geregelt ist?

Wir werden uns auch mit der Frage beschäftigen – das sammeln wir gerade –: Ab wann werden überhaupt Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt? Das ist

heute ein riesiges Problem. Auch damit werden wir uns nach der Kommunalwahl beschäftigen.

Ich darf anregen, dass man sich nach der Kommunalwahl auch mit der Aufwandsentschädigung der kommunalen Ratsmitglieder noch einmal auseinandersetzt.

Es gibt ganz viele Facetten, die dazu beitragen können, dass man diese Ämter der gewählten Organe in einer Stadt – das sind die Bürgermeisterin/der Bürgermeister und der Stadtrat; denn sie vertreten die Bürgerschaft, und sie handeln und agieren für die Bürgerschaft in Verantwortung – attraktiv gestalten kann. Ein Bestandteil ist in diesem Fall die Besoldung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

Insofern gestatten Sie mir abschließend folgende Bemerkung: Die Personen, die solche Ämter übernehmen, sind Menschen, die Verantwortung für das Gemeinwesen und in unserer Gesellschaft übernehmen,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

die verwalten und umso lieber gestalten. Es wäre ein sehr gutes Zeichen, wenn wir diesen Amtsträgerinnen und Amtsträgern heute mit einer breiten Wertschätzung den Rücken für diese schwierige Zeit, aber auch für die Zeit danach stärken würden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass die Landesregierung die Redezeit um 31 Sekunden überzogen hat. Ich frage, ob es noch Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Schluss der Aussprache angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in der Drucksache 17/8921, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8452 unverändert anzunehmen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8452 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. – Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Gibt es jemanden, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/8452 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis die Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

6 20 Jahre „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ –

EEG Kartell endlich beenden, Verbraucher und Unternehmen entlasten!

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8893

Eine Aussprache ist hierzu heute nicht vorgesehen.

Daher können wir zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt uns, den Antrag Drucksache 17/8893 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich einstimmige Zustimmung zu dieser Überweisungsempfehlung fest.