Der intensive Austausch mit Gerhart Rudolf Baum hat gezeigt, dass er bei den Fragen des Parlamentsvorbehalts und der Befristungen Verbesserungsnotwendigkeiten sieht. Er hat aber auch ausdrücklich hervorgehoben, wie positiv sich dieser Gesetzentwurf von den entsprechenden Maßnahmen des Bundes und Bayerns abhebe. Ich darf zitieren: Es besteht die Chance und berechtigte Hoffnung, dass Nordrhein-Westfalen es besser macht, als der Bund und der Freistaat Bayern es mit ihren Gesetzen in diesem Bereich getan haben. Diese sind hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben.
Deswegen freue ich mich, dass wir hier gemeinsam sachlich überlegen, wie wir den Gesetzentwurf optimal gestalten können. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns – und das haben wir als Landesregierung auch klar zugesagt –, dass wir gemeinsam mit dem ganzen Haus zu guten Ergebnissen kommen wollen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU Herr Kollege Preuß das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor außergewöhnlichen Herausforderungen. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich sind. Das Parlament – niemand sonst – darf und muss die Exekutive in die Lage versetzen, schnell und effektiv das zu tun, was notwendig ist, und den Handlungsrahmen vorgeben.
Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass mit den getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen erhebliche Einschränkungen der Grundrechte eines jeden Einzelnen verbunden sind. Stichworte sind die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, der Schulpflicht, der freien Berufsausübung und der Religionsausübung. Das sind für einen freiheitlichen Rechtsstaat sehr schwierige Schritte, die sich nur durch die außergewöhnliche Krisensituation rechtfertigen lassen, deren Feststellung dem Parlament vorbehalten bleibt.
Die im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossene Anpassung des bestehenden Bundesinfektionsschutzgesetzes soll und muss nun in Landesrecht umgesetzt werden. Dieser Gesetzentwurf gibt der Landesregierung weitreichende Befugnisse im Kampf gegen das Coronavirus.
Wir stehen wiederum vor verfassungsrechtlichen Fragen, die in Berlin offenbar keine Rolle gespielt haben. Es ist außerdem sicherzustellen, dass die Rechte des Parlaments trotz der gebotenen Eile gewahrt bleiben.
Ich bin davon überzeugt, dass sich unsere Verfassung jedenfalls nicht als hinderlich erweist, wenn zu tun ist, was zum Schutz der Bevölkerung getan werden muss.
Unser Parlamentarismus auf allen Ebenen – bei allem Streit in der Sache –, unsere demokratische Grundordnung und unsere Verfassung – auch wenn Grundrechte wie die Berufsfreiheit und die Gesundheit miteinander konkurrieren oder sogar kollidieren – bieten eine verlässliche Grundlage, auch in einer Krise eine Lösung für die anstehenden Probleme zu finden.
Verfassungsrechtler nennen das „praktische Konkordanz“, also den Ausgleich der unter Umständen kollidierenden Grundrechte, um einen möglichst schonenden Eingriff vorzunehmen, damit Grundrechte zu beschränken und sie in besonderer Weise auch zur Geltung zu bringen.
Ich denke, dass wir in den nächsten Tagen Sachverhalte zu klären haben: Worüber reden wir denn eigentlich? Wie sind diese Sachverhalte unter rechtlichen Gesichtspunkten, aber auch im Hinblick auf die tatsächlichen Dinge, die zu tun sind, zu bewerten?
Klar ist, dass Zweck dieses Gesetzes weder der Eingriff in die Berufsfreiheit noch in das Eigentumsrecht
noch in die Freiheit des Einzelnen ist, sondern es ist der Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung.
Das Gesetz soll die Administration in die Lage versetzen, die gesundheitliche Versorgung im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit zu steuern und das Personal dort einzusetzen, wo es dringend benötigt wird. Es geht also um den steuernden Einsatz von Berufsträgern und nicht um Zwangsrekrutierung.
Die Berufsträger wie zum Beispiel Ärzte sollen ihren Beruf ausüben – nur nicht an der Stelle, an der sie es bisher getan haben, sondern dort, wo sie dringend benötigt werden. Das gilt natürlich auch für die Pflegekräfte.
Der Gesetzeszweck hat aber natürlich auch Auswirkungen auf die Berufsfreiheit und das Eigentumsrecht; deshalb sind Ausgleichsregelungen im Gesetzentwurf vorgesehen. Niemand soll einen finanziellen Nachteil erleiden.
Medizinische Geräte dürfen nur beschlagnahmt werden, Personal darf nur dann anderswo eingesetzt werden, wenn es dort, wo es eingesetzt wird bzw. Dienst tut, nicht benötigt wird.
Beim Einsatz dringend benötigten zusätzlichen ärztlichen Personals in Krankenhäusern geht es zum Beispiel darum, auf die Ärztinnen und Ärzte zurückzugreifen, die zu Hunderten in verschiedenen Einrichtungen in Verwaltungen tätig sind.
Es gibt auch Arztpraxen, die aus bekannten Gründen schließen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, sogar mit 0 % Arbeitszeit.
Sie erhalten zwar Kurzarbeitergeld, allerdings der Höhe nach beschränkt. Wenn dieses medizinische Personal verpflichtet wird, etwa in einem Krankenhaus auszuhelfen, was nur in Absprache mit dem Arbeitgeber geht, und damit seinen Beruf auszuüben, ist das gerade kein Eingriff in die Berufsfreiheit, sondern allenfalls ein Eingriff in das bestehende Arbeitsverhältnis,
zumal dies dazu führt, dass die Betroffenen keinen finanziellen Nachteil haben, den Tariflohn erhalten sollen und Gehaltsdifferenzen erstattet bekommen.
Meine Damen und Herren, alle Maßnahmen, die einen einschneidenden Charakter haben, dienen der Stabilisierung des Gesundheitssystems.
Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung unserer Meinung nach grundsätzlich Rechnung.
Wir werden uns allerdings in der kommenden Woche sehr intensiv im Ausschuss im Rahmen der Anhörung mit verschiedenen Fragestellungen und den geäußerten Bedenken befassen und uns damit auseinandersetzen.
Meine Redezeit ist zu Ende. Ich bin auch am Ende meiner Rede. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Preuß. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mostofizadeh das Wort.
Ich werde gerade völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass Herr Ministerpräsident Laschet seine Redezeit um neun Minuten überzogen hat.
Somit habe ich Sie unzutreffend auf das Ende der Redezeit hingewiesen, Herr Kollege Preuß. Insofern muss ich Abbitte leisten und bitte, das zu entschuldigen. Sie haben selbstverständlich das Wort, wenn Sie es wünschen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Preuß, Sie haben eben geschildert, woher das Personal kommen könnte. Damit haben Sie auch völlig recht. Natürlich können wir die Leute im Medizinischen Dienst oder andere fragen. Das haben wir im AGS schon diskutiert. Frau Kollegin Schneider hat davon berichtet, dass sie sich selbst bereit erklärt hat, wieder ihren Dienst im Krankenhaus aufzunehmen, wenn das denn gewünscht wird.
Darum geht es doch: Herr Minister, fangen Sie doch erst einmal an, die Leute zu fragen, und koordinieren Sie vonseiten des Landes Dienstpläne, wie sie eingesetzt werden können. Fangen Sie erst einmal diejenigen auf, die das machen wollen. Dann wären wir einen Schritt weiter, Herr Minister Laumann.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Karl- Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesund- heit und Soziales: Machen wir doch!)
Herr Ministerpräsident, ich will ausdrücklich sagen: Ich nehme Ihnen das ab. Der stellvertretende Ministerpräsident hat auch noch einmal betont, dass wir die Woche jetzt ernsthaft nutzen sollten. Ich glaube, dass wir bei § 15 – die anderen Punkte sind auch geschildert worden – eine Lösung finden können, wenn man es denn will. Deswegen habe ich das eingangs auch gesagt.
Sie wissen mindestens so gut wie ich, wenn nicht sogar noch viel besser, dass es jetzt sehr darauf ankommt, die Leute, die in den Arztpraxen und in den kurativen Bereichen sitzen, über Kurzarbeit reden oder sie schon angemeldet haben, die zum Teil keine Schutzkleidung haben, die aber trotzdem sagen: „Ich habe doch nicht den Beruf gelernt, um mich jetzt aus dem Staub zu machen; ich will mich einsetzen und beim Gesundheitsamt melden, um am Wochenende zusätzlich zu meiner Praxistätigkeit Abstriche, Prüfungen usw. zu machen“, mitzunehmen. Die können wir doch auch einladen.
Wir könnten doch ein Gesetz erlassen, das der Gesetzeslage zum Katastrophenschutz ähnelt. Es geht doch eher um die andere Seite. Die Arbeitnehmer müssen – wie das bei der Freiwilligen Feuerwehr der Fall ist und wie das früher beim Katastrophenschutz war – freigestellt werden, über Kinderbetreuung verfügen und einen Entschädigungsanspruch bekommen. Meines Erachtens sollten sie zusätzlich auch noch einen Zuschlag für ihr besonderes Engagement erhalten.
Das wird doch alles machbar sein. Das muss doch der Vorschlag sein, der von diesem Landtag ausgeht und nicht die Ansage: Wir müssen diejenigen zwangsrekrutieren, die wir nicht herzaubern können. – Zitat von Gesundheitsminister Laumann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unser konkreter Vorschlag, mit diesem Sachverhalt umzugehen.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen. Wir haben auch im Gesundheitsausschuss darüber gesprochen, Herr Minister, dass sich viele Studierende zur Hilfe bereit erklärt haben. Die Beispiele hat Herr Kollege Kutschaty angesprochen. In Essen sind es Hunderte von Menschen gewesen. Auch in Münster – ganz in der Nähe Ihrer Heimatstadt – sind es ganz viele gewesen. Doch die werden nicht auf die Intensivstationen gehen, sondern in anderen Bereichen eingesetzt werden müssen. Die können dem Gesundheitsamt bei statistischen Auswertungen helfen und auch bei vielen anderen Dingen, die zu tun sind.