sodass die beiden Ausschussvorsitzenden es dann auch tatsächlich gegenlesen konnten, damit es am nächsten Tag allen zur Verfügung gestellt werden konnte. Ich denke, das verdient mehr als großen Respekt und Dank.
Sie haben es gerade schon gesagt und mit Ihrem Beifall bekundet, dass Sie alle mit mir einer Meinung sind, dass das wirklich etwas Großartiges war. Ich bitte das Präsidium, dass auch entsprechend in die Verwaltung hinein zu kommunizieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und sage Glück auf.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard, für den mündlich vorgetragenen Bericht über die Beratungen im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dafür, dass Sie uns die Beschlussempfehlung des Ausschusses erläutert haben.
Ich erlaube mir im Namen des Hohen Hauses, an die beiden Ausschussvorsitzenden – an Sie, Frau Gebhard, und an Herrn Dr. Pfeil – Dank nicht nur dafür auszusprechen, dass Sie die 113 Seiten gegengelesen haben – das ist ja auch eine enorme Leistung –, sondern auch für die fast sechsstündige Leitung der Anhörung. Ganz herzlichen Dank dafür! Auch Sie haben ein gehöriges Maß dazu beigetragen, dass wir heute beraten und abschließend entscheiden können.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, eröffne ich die Aussprache zum Pandemiegesetz, das wir in der Beratung haben, und erteile als Erstes Herrn Kollegen Preuß für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon unter TOP 1 eine ganze Menge zu diesem Gesetzentwurf gesagt worden. Frau Gebhard hat ja auch die Situation, was den Ausschuss betrifft, treffend dargestellt, sodass dem auch nichts mehr hinzuzufügen ist.
Ich möchte deshalb nur einige wenige Gesichtspunkte ergänzend vortragen, Ihnen aber vorab eine kleine Geschichte erzählen.
Not. Der Regierungsverantwortliche hat sich, als er davon erfuhr, sofort in sein Auto gesetzt, ist unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln zum Ort des Geschehens gefahren und hat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Hilfe organisiert. Er hat die Bundeswehr zu Hilfe gebeten, ein Verstoß gegen das Grundgesetz. In einem späteren Interview – das war in der Dokumentation auch zu sehen – hat er sinngemäß gesagt, als es darum gegangen sei, Menschen zu helfen und staatliche Hilfe zu organisieren, seien ihm die Gesetze egal gewesen.
Das ist kein Plädoyer für Rechtsbruch, der natürlich auch in einer Notfallsituation nicht gerechtfertigt ist. Das ist ein Plädoyer für die Rechte des Parlaments. Denn wir als Parlament haben die Möglichkeit, schon im Vorfeld einer Notlage die rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen, mit denen die Exekutive in die Lage versetzt wird, die nach ihrer Einschätzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Das geschieht zurzeit durch den Gesetzentwurf, den wir heute beraten und auch schon in der vorigen Woche beraten haben.
Das geschieht auch durch die gemeinsam vorgelegten Änderungsanträge, in denen es beispielsweise darum geht, dass die Feststellung der epidemischen Notlage auf zwei Monate befristet ist mit Verlängerungsoption, dass das gesamte Gesetz befristet wird bis zum 31.03.2021,
(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So lange wird das ja hoffentlich nicht dauern!)
dass das Freiwilligenregister eingeführt wird anstelle einer Dienstpflicht und zum Beispiel Entschädigungsregelungen bei Beschlagnahmen vorgesehen sind.
Es ist wichtig, dass unser Gesundheitssystem gut vorbereitet ist, was aber auch schon jetzt steuernde Maßnahmen erforderlich macht. Einige Sachverständige haben bei der Anhörung deutlich gemacht, dass sie zentrale und koordinierende Steuerung des Landes für erforderlich halten. Das liegt auf der Hand und betrifft sowohl die Verteilung von Schutzkleidung und Atemmasken als auch den steuernden Einsatz zum Beispiel von Beatmungsgeräten, aber auch den Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals, um insbesondere Versorgungsdefizite, Fehl- oder Unterversorgung in ganz unterschiedlich betroffenen Regionen auszugleichen.
Das schließt natürlich auch Einschränkungen der Grundrechte nicht aus. Die Verfassungsrechtler haben – bis auf einen, muss ich sagen – bei der Anhörung eingeräumt, dass ein Gesetz generell auch mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen verfassungsgemäß sein kann, aber im vorliegenden Gesetzentwurf an einigen Stellen wichtige Konkretisierungen vorzunehmen seien. Sie kennen alle die
Selbst die Sachverständigen, die uns erklärt haben, dass zum Beispiel die Ärzteschaft, die Krankenhäuser und die Pflege gut aufgestellt seien, sodass es keine Dienstverpflichtung oder sonstige Strukturmaßnahmen geben müsse, haben letztlich eingeräumt, dass im Notfall weitergehende Maßnahmen überlegt werden müssten. Es ist sogar die Rede davon gewesen, eine generelle Dienstpflicht, also für alle, wenn man so will, in einer bestimmten Notlage einzuführen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht mehr greifen.
Was machen wir nun daraus? – Die gemeinsamen Änderungsanträge zum Pandemiegesetz bleiben hinter den Handlungsoptionen, die der ursprüngliche Gesetzentwurf vorgesehen hatte und die die Landesregierung für notwendig erachtete, zurück. Sie schränken die erwünschten Ergebnisse deutlich ein oder lassen sie – wie die Dienstverpflichtung – erst gar nicht zu. Das ist auch das gute Recht des Parlaments.
Allerdings muss man auch sagen, dass das Parlament ein Stück weit Verantwortung für exekutives Handeln übernommen hat und zu übernehmen hat. Es ist also in diesem Fall ein Zusammenwirken – Frau Gebhard hat das eben auch ausgeführt – zwischen Parlament und Exekutive erforderlich. Dazu gehört auch die Gewaltenteilung. Auch die gehört zu unserer Verfassung. Das Parlament setzt den rechtlichen Rahmen, hat also einen bestimmten Willen. Die Exekutive muss diesen Willen professionell umsetzen. Dieser Grundsatz muss auch weiterhin gelten.
Deshalb braucht eine Landesregierung, auch unsere Landesregierung, das Vertrauen des Parlaments, und diese Regierung hat unser Vertrauen. Der Staat muss auch in einer epidemischen Notlage landesweiten Ausmaßes das Leben und die Gesundheit der Menschen schützen können und weiterhin handlungsfähig bleiben.
Das heißt nicht, dass es keinen Änderungsbedarf gegeben hat. Wir haben viele Stunden damit verbracht, um zu regelnde Sachverhalte zu erfassen, die Maßnahmen zu präzisieren und Änderungen zu formulieren, um letztlich eine Regelung zu erreichen, die auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält und die Rechte des Parlaments wahrt.
Niemals, meine Damen und Herren, darf die Situation eintreten, dass Menschenleben auf dem Spiel stehen, weil es personelle oder materielle Engpässe gibt. Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass es dies unter allen Umständen zu verhindern gilt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Kapteinat das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vorweg möchte ich kurz etwas zur Genese dieses Gesetzentwurfs sagen.
Thomas Kutschaty hat für die SPD-Fraktion schnell klargemacht: Einem solchen verfassungswidrigen Gesetz wird die SPD nicht zustimmen. Insbesondere werden wir nicht die Kernkompetenzen des Parlaments aufgeben.
Mit der Einschätzung, dass es sich um ein verfassungswidriges Gesetz handelt, stand er übrigens ziemlich schnell nicht alleine da. Namhafte Verfassungsrechtler wie zum Beispiel der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum haben den Ursprungsentwurf heftig kritisiert.
Am 01.04., bei der offiziellen Einbringung des Gesetzentwurfs, war dann auch den regierungstragenden Fraktionen oder zumindest der FDP klar: Das Gesetz kann so nicht verabschiedet werden.
Ich bin, um ehrlich zu sein, erstaunt. Denn sowohl im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit heute Morgen als auch in Ihrem Redebeitrag gerade, Herr Kollege Preuß, waren Sie offensichtlich noch immer der Meinung, wir hätten ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz verabschieden sollen.
Am Montag dieser Woche haben wir dann in einer sechsstündigen Sitzung 17 Sachverständige angehört und eine noch viel größere Anzahl an schriftlichen Stellungnahmen entgegengenommen. Der Tenor war einhellig: Geht gar nicht! Oder juristisch ausgedrückt: Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Besonders deutlich wurde dabei, dass die parlamentarische Arbeit im Landtag nicht auf unbestimmte Zeit eingeschränkt werden darf. Das Gesetz muss, gerade weil es mit heißer Nadel gestrickt ist, befristet
werden. Es darf keine Zwangsverpflichtungen von medizinischem Personal geben. Es bedarf klarer Regelungen für Räte und Kreistage. Die Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler muss gewährleistet werden.
Heute sitzen wir wieder als Parlament zusammen – in einer der vielen Sondersitzungen, die derzeit stattfinden. Und das ist gut so. Zuvor hat es neben der Anhörung zahlreiche Ausschusssitzungen, Auswertungen, Briefe und Besprechungen gegeben. Das Parlament hat dabei bewiesen, dass es handlungsfähig ist.
Wir beraten heute über ein neues, ein verfassungsgemäßes Gesetz. Das bedeutet: keine unklaren Regelungen, wann eine epidemische Lage vorliegt; kein unbefristetes Gesetz mit dieser Reichweite; keine Erteilung einer umfassenden Generalklausel; keine ungeregelte Enteignung; keine einsame Entscheidung für die Bildungsministerin; keine unklaren Regelungen für die Räte – und vor allem: keine Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.
Zu diesem Punkt muss ich etwas mehr sagen, weil er für viele Kolleginnen und Kollegen, zumindest für viele meiner Kolleginnen und Kollegen, ein zentraler Punkt war und ist. Dabei handelt es sich übrigens nicht nur um Rechts- oder Gesundheitspolitiker, sondern um uns alle.
Am 24.03.2020, also vor gut zwei Wochen, saßen bzw. standen wir hier gemeinsam und haben denen applaudiert, die wir als systemrelevant erkannt haben. Dazu gehörten ganz eindeutig auch Ärztinnen und Pfleger sowie die ganze Bandbreite an medizinischem Personal. Wir standen hier, und wir wollten ihnen wenigstens Anerkennung für die großartige und nun endlich auch einmal sichtbare Arbeit zollen, die sie sonst ganz selbstverständlich, aber insbesondere in der derzeitigen Lage leisten.
Wie musste sich für diese Heldinnen und Helden jener Gesetzentwurf der Landesregierung, der eine Zwangsrekrutierung vorsah, anfühlen? Richtig: wie blanker Hohn für all diejenigen, die zum Teil bei fehlender oder unzureichender Schutzkleidung auch unter Inkaufnahme des Risikos einer eigenen Infektion uneingeschränkt und aufopfernd gearbeitet haben.
Medizinisches Personal, das gar nicht mehr in dem Bereich tätig war, hatte sich gemeldet und gefragt, ob und wo es helfen könne. Genauso trifft das auch auf unzählige Freiwillige aus anderen Professionen zu, die sich in die Gesellschaft einbringen, um in dieser besonderen Situation zu helfen.
Ich bitte Sie: Unterschätzen Sie nicht die Hilfe und die Aufopferungsbereitschaft unserer Bürgerinnen und Bürger. Eine Zwangsrekrutierung unterwandert die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger.
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit Art. 12 Grundgesetz gehe ich jetzt nicht noch einmal gesondert ein.
Es ist daher gut, dass das Parlament diesen Gesetzentwurf gestoppt hat, und es ist gut, dass wir gemeinsam mit CDU, FDP und Grünen einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.
Wir stimmen auch dahin gehend überein, dass die anfallenden Überstunden nicht verfallen dürfen, sondern entweder ausgezahlt werden oder später in Form von Freizeit genutzt werden können.