Heike Gebhard

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Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich bin in Bezug auf einige Ihrer Antworten in gewissem Maße erschrocken. Insbesondere den Hinweis, wir würden diese Fragen hier gar nicht stellen, wenn es nicht diese Verquickung durch das Vater-Sohn-Verhältnis gegeben hätte, finde ich sehr erschreckend, weil damit eine freihändige Vergabe in einer Größenordnung von 45 Millionen Euro in einer Art und Weise relativiert wird, die meines Erachtens wirklich nicht nachvollziehbar ist.
Wenn ich als Geschäftsführerin einer wissenschaftlichen Einrichtung im öffentlichen Dienst eine freihändige Vergabe über 500 Euro machen wollte, dann war ich gezwungen, im Vermerk drei unterschiedliche Angebote festzuhalten, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzuweisen. Ich musste das schriftlich festhalten!
Bei 45 Millionen Euro – das ist das 90.000-fache – soll das nicht notwendig sein? Ich finde, dass das auch in Pandemiezeiten ein Minimum an Anforderungen ist, das man erfüllen können müsste. Ich wüsste gerne, ob dies erfolgt ist. Ist also in einem Vermerk festgehalten, welche weiteren Angebote eingeholt wurden, um, wie Sie selbst sagen, die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Vergabe nachzuweisen? Das ist wirklich das Minimum. Es geht hier nicht um eine Petitesse, sondern um öffentliches Geld, das ausgegeben wird. Da sind wir meines Erachtens auch in Notsituationen gehalten, die Gesetze einzuhalten. Wir können das nirgendwo im Land einfordern, wenn wir selbst es nicht tun.
Danke. – Herr Präsident! Herr Minister, ich würde gerne noch einmal an die Antwort auf meine erste Frage anknüpfen. Ich gehe
davon aus, dass Sie mit der vereinfachten Vergabe auf den Erlass des Finanzministers vom 27. März abheben.
Wenn ich mir den richtig angeschaut habe, finde ich da aber nicht die Möglichkeit, eine solch freihändige Vergabe ohne Alternativangebote zu machen. Sie können gegebenenfalls eine vereinfachte Ausschreibung durchführen, aber Sie sind gleichwohl gehalten, wie ich es vorhin für ansonsten üblicherweise viel niedrigere Beträge dargestellt habe, zumindest Alternativangebote per Telefon einzuholen und das auch zu dokumentieren.
Sonst müssten Sie mir zeigen, wo im Erlass stehen sollte, dass Ihnen ermöglicht wird, ein Angebot einzuholen, das aus sich heraus für wirtschaftlich zu halten und die Vergabe durchzuführen. Meines Erachtens ist das nicht durch den Erlass vom 27. März abgedeckt. Vielleicht können Sie mich da aufklären.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich finde es wichtig, wert darauf zu legen, dass wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wir haben in der Tat im Frühjahr, wie auch Herr Minister Laumann ausgeführt hat, eine völlig andere Situation gehabt.
Wir haben jetzt vierfach höhere Zahlen als im Frühjahr, und wir haben selbstverständlich gesagt, dass wir die Schäden, die dabei bei den Kindern angerichtet werden können, unbedingt vermeiden müssen. – So weit besteht, denke ich, Konsens.
Trotz der vierfach höheren Zahlen muss man jetzt aber natürlich schauen, wie man verantwortlich damit umgeht. Wenn wir uns die heute gelieferten Zahlen ansehen: Bei der 7-Tages-Inzidenz liegt Solingen bei 225. Es gibt nur vier weitere Kommunen bzw. Kreise, die noch höhere Zahlen haben. Wir reden hier also nicht über einen Inzidenzwert von 50 wie im Frühjahr, sondern wir reden hier über einen Wert von 225.
Deshalb frage ich Sie: In welcher Form wurden die Staatskanzlei und das Kabinett in die Entscheidung einbezogen, diesen Solinger Weg, der eigentlich das Ziel hatte, allen Kindern so viel verantwortbaren Präsenzunterricht wie möglich zukommen zu lassen, zu untersagen?
Danke schön. – Herr Minister Laumann hat mich veranlasst, diese Frage zu stellen, weil ich glaube, dass wir alle gerne den Familien ermöglichen wollen, dass sie Weihnachten zusammen mit den Großeltern feiern können.
Ist denn dann der Termin, ab wann die Kinder in Ferien gehen sollen, der richtige? Müsste man den nicht auf den 10. Dezember vorziehen, damit 14 Tage Quarantäne vorher möglich sind und am Heiligen Abend die Kinder tatsächlich mit Oma und Opa zusammensitzen können?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP haben uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, um vor allem die Krankenhausplanung zu verändern. Angekündigt war uns der Gesetzentwurf eigentlich von der Landesregierung, doch offenbar war die Landesregierung nicht schnell genug, um ihren eigenen Zeitplan einzuhalten,
denn sonst hätte sie jetzt erst die Verbändeanhörung außerhalb des Parlaments machen müssen.
Anders als der Kollege Preuß und die Kollegin Schneider es gerade vorgetragen haben, ist das erklärte Ziel nicht etwa, die landesweite stationäre Versorgung sicherzustellen oder gar zu verbessern, sondern – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf –, „der Tendenz einer medizinischen Überversorgung in den Ballungszentren und teilweise einer Unterversorgung in ländlichen Gebieten“ zu begegnen.
Das machen Sie daran fest, dass – und ich zitiere erneut aus dem Gesetzentwurf – in keinem anderen Bundesland bei vergleichbarer Altersstruktur mehr Fälle im Krankenhaus versorgt würden als in Nordrhein-Westfalen.
Wo ist denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die Analyse für diese Ursache? Glauben Sie wirklich, dass die höheren Fallzahlen in der Onkologie, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei geriatrischen Komplexbehandlungen oder bei Frühgeborenen durch höhere Bettenkapazitäten zustande kommen? Sind da nicht vielleicht auch äußere Faktoren wie die jahrzehntelange körperliche Belastung durch Arbeit und Industrie in unseren Ballungsräumen zu berücksichtigen?
Wollen Sie wirklich vor die Patientinnen und Patienten treten und ihnen sagen: „Statistisch gesehen seid ihr gar nicht krank“? Ausweislich dieses Gesetzentwurfes wollen Sie ein Instrumentarium schaffen, um gezielt Krankenhauskapazitäten zu steuern. Da reiben sich einige vermutlich verwundert die Augen. Schwarz-Gelb will steuern und den Wettbewerb einschränken?
Wie lautete noch 2007 die damalige Begründung für die Abschaffung der Detailplanung bei den Krankenhäusern durch den damaligen Gesundheitsminister Laumann? Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Protokoll vom 29. März 2007:
„Detaillierte Vorgaben engen den Handlungsspielraum von Krankenhäusern und Krankenkassen ein. Eine bis ins Einzelne gehende Krankenhausplanung behindert den Wettbewerb.“
Und weiter heißt es, dass einzelne Regelungen, wie die Streichung des Verbots von Parallelvorhaltungen, gestrafft werden sollten.
Wozu hat die Einführung dieses Wettbewerbs bei gleichzeitiger Scharfschaltung der diagnosebezogenen Fallpauschalen denn geführt? – Die Krankenhäuser befinden sich in einem ruinösen Wettlauf um diejenigen Leistungsangebote, mit denen sich die besten Erlöse erzielen lassen. Einige sprechen von Kannibalismus unter Krankenhäusern.
Das dünnt einerseits notwendige Versorgungsangebote aus und führt andererseits zu parallelen Angeboten in unmittelbarer Nachbarschaft. Heute beklagen Sie diese, aber genau das war das Ziel Ihrer Änderungen von 2007.
Bereits gegen Ende der vorigen Legislaturperiode stand für meine Fraktion fest, dass nach zehn Jahren Krankenhausplanung nach schwarz-gelben Regeln die Fehlentwicklungen inzwischen für alle soweit sichtbar geworden sind, dass sich ein breiter Konsens für eine erneute Korrektur hin zu mehr Planung und Steuerung entwickelt.
Fest stand und steht für uns aber auch, dass dies nur mit zielgerichteter Investitionsförderung gelingen kann. Die von Kollegin Schneider gerade herausgestellte Milliarde – darauf sollte man hinweisen – ist ausschließlich Corona geschuldet und stammt aus dem bereitgestellten Rettungsschirm; es ist keine Regelförderung für Krankenhäuser.
Ihren Fehler, die Einzelförderung 2007 abzuschaffen, haben Sie bereits in dieser Legislaturperiode korrigiert.
Jetzt soll bei der Krankenhausplanung die Korrektur Ihres zweiten Fehlers aus 2007 erfolgen. So weit, so gut. Doch schaut man sich den vorliegenden Gesetzentwurf an, kann der alte Satz vom Tiger bemüht werden: als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet.
Lautete die politische Ankündigung das ganze Jahr über gebetsmühlenartig, dass das Bett als Planungsgröße wegmüsse, heißt es jetzt im Gesetzentwurf, dass Krankenhausplanung künftig nicht mehr allein anhand der Bettenzahl vorgenommen werden solle.
Das heißt, es ist sehr wohl vorgesehen, dass nach dem zukünftigen Krankenhausplan in den Feststellungsbescheiden Planbettenzahlen und Behandlungsplatzzahlen ausgewiesen werden, um die Versorgungskapazitäten im Ist und Soll darzustellen.
Statt der früheren Bezeichnung „Abteilung“ wird jetzt der Begriff „Leistungsbereich“ eingeführt, der sich im Wesentlichen an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildung orientiert. Gleichzeitig legen Sie in § 31 fest – ich zitiere wieder aus dem Gesetzentwurf – dass das Krankenhaus „nach den Vorgaben der Feststellungen des Krankenhausplans in Abteilungen gegliedert“ ist.
Also bleibt es doch bei der Struktur. Statt der 2007 verteufelten Detailplanung werden nun unterhalb der
Leistungsbereiche Leistungsgruppen geplant. Das heißt, Sie machen vor allem eines: eine Umetikettierung.
Da man inzwischen festgestellt hat, dass man sich bei der zusätzlichen Festschreibung von quantitativen Parametern wie Mindestfallzahlen verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis befindet, soll das nun auf Leistungen von hoher Komplexität beschränkt werden. Das heißt, dass es auf die viel zitierten KnieOPs nicht zutrifft.
Zusammenfassend kann ich Folgendes feststellen: In Anbetracht der vor über einem Jahr erfolgten bombastischen Ankündigung einer neuen mutigen Krankenhausplanung ist das, was jetzt vorliegt, nicht besonders originell. Und in Anbetracht dessen, was der gestern eingebrachte Landeshaushalt alles nicht enthält, um einen solchen Prozess erfolgreich gestalten zu können, birgt dieser Prozess große Risiken für unsere Gesundheitsversorgung.
Deren Sicherstellung …
… müssen wir uns im Ausschuss verantwortungsvoll annehmen. Wir sehen der Beratung im Ausschuss daher mit Freude entgegen.
Danke schön. – Herr Präsident! Ich würde gern noch mal auf die Testungen im Mai zurückkommen. Sie haben gerade noch mal ausgeführt, Herr Minister, wie die Chronologie da gewesen ist. Sie werden sich erinnern: Als Sie nach dem Vorkommnis bei Westfleisch angeordnet haben, dass in allen Schlachthöfen Tests durchgeführt werden sollen, haben, glaube ich, alle Fraktionen des Hauses Sie darin unterstützt.
Wenn es Kritik gab, dann bezog sich diese eher auf die Frage, warum das ganze Verfahren so lange dauert und warum die Gesundheitsämter an den unterschiedlichen Orten unterschiedlich lange gebraucht haben. Sie haben das damit erklärt, dass es zum Teil sehr schwierig ist, jeweils den Wohnsitz ausfindig zu machen und zu unterscheiden, ob sie in eigenständigen Wohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Da gelte eine unterschiedliche Rechtslage. Von daher bin ich jetzt über das erstaunt, was Sie bezüglich der Testungen bei Tönnies schildern.
Können Sie ausschließen – das ist meine konkrete Frage –, dass bei den Testungen, die bei Tönnies vorgenommen worden sind, einzelne Personen doppelt getestet worden sind, um auf die Fallzahlen zu kommen? Das könnte beispielsweise dadurch nachgewiesen worden sein, dass Ihnen eine entsprechende Dokumentation vorgelegt worden ist, wer getestet worden ist.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie die Präsidentin gerade schon sagte, erfolgen üblicherweise die Berichte und Beschlussempfehlungen der Aus
schüsse an das Parlament in schriftlicher Form. Da aber der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erst heute Morgen diesen Beschluss fassen konnte, muss ich Ihnen nun das Ergebnis mündlich vortragen. Dabei hoffe ich, dass es mir gelingt, deutlich zu machen, wie das Parlament mit seinen Ausschüssen der Bedeutung dieses Gesetzentwurfes, einem Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen kein Vorbild kennt, gerecht geworden ist.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung erreichte die Mitglieder des Landtags am Samstag, dem 28. März 2020, per E-Mail. Am 1. April sollte dieser in erster und zweiter Lesung vom Parlament, unterbrochen von einer Beratung in den zu beteiligenden Ausschüssen, verabschiedet werden. Die Opposition und die regierungstragenden Fraktionen verständigten sich nach einem konstruktiven Austausch jedoch auf ein der Lage, wie ich finde, angemessenes, beschleunigtes Beratungs- und Anhörungsverfahren.
Somit wurde das Gesetz, das ich in Zukunft in Abkürzung des langen Titels, den die Präsidentin bereits genannt hat, nur „Pandemiegesetz“ nennen werde, am 1. April 2020 vom Plenum an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.
Das Herzstück dieses Gesetzes ist das Infektionsschutzgesetz. Darüber hinaus befasst sich das Artikelgesetz mit Änderungen der Gemeindeordnung der Kommunen, der Ordnung der Kommunalverbände, zwölf weiteren Gesetzen, die ich hier nicht alle einzeln auflisten möchte, sowie einem Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz des Bundes.
Die Mitberatung oblag den folgenden Ausschüssen: dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Wissenschaftsausschuss, dem Ausschuss für Digitalisierung und Innovation, dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz, dem Haushalts- und Finanzausschuss, dem Hauptausschuss sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung.
Noch am selben Tag, also ebenfalls am 1. April, beschloss der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf. Dieser Anhörung schloss sich der Rechtsausschuss an.
Bereits bei der Einbringung, aber auch in der allgemeinen Öffentlichkeit, waren Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dieses Pandemiegesetzes geäußert worden. Einerseits wurde bezweifelt, ob in ausreichendem Maße die Gewaltenteilung gewahrt bleibt, das heißt, dass auch im Pandemiefall alles Wesentliche vom Parlament selbst entschieden wird. Andererseits wurde bezweifelt, ob in zulässiger und
geeigneter Weise in die Grundrechte von Betroffenen eingegriffen wird.
Es wurde deshalb vereinbart, diesem Aspekt durch Hinzuziehung von Staatsrechtlern in der Anhörung besonderen Raum zu geben. Die gemeinsame Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Rechtsausschusses fand am 6. April, also vergangenen Montag, statt. Das Ausschussprotokoll liegt unter der Nummer 17/951 vor.
Neben den Staatsrechtlern nahmen auch die kommunalen Spitzenverbände, die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein, der Hausärzteverband, der Landespflegerat, Gewerkschaften und ein Schulrechtsexperte teil. Ich denke, ich kann auf die namentliche Nennung im Einzelnen verzichten. Sie sind dem oben genannten Protokoll zu entnehmen.
Den meisten Sachverständigen war es, obwohl erst am Donnerstag angefragt, sogar gelungen, uns bereits zum Wochenende oder am Wochenende selbst ihre schriftlichen Stellungnahmen zukommen zu lassen. Darüber hinaus sind uns bis heute insgesamt weitere 31 Zuschriften eingegangen. Allen sei an dieser Stelle herzlich für diese so kurzfristige Expertise gedankt, womit sie uns überhaupt erst in die Lage versetzt haben, heute zu einer abschließenden Beratung zu kommen.
Diese überwältigende Beteiligung hat uns aber auch noch einmal gezeigt, wie wichtig es war, dass das Parlament, dass wir alle, uns die Zeit genommen haben, die einzelnen Artikel öffentlich und transparent – ich weise darauf hin, dass die knapp sechsstündige Anhörung gestreamt wurde – abzuwägen.
Auf der Basis dieser Anhörung haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigt, der dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute Morgen zur Beratung vorlag. Er trägt die Drucksachennummer 17/8969.
Die mitberatenden Ausschüsse, die bereits eine Stunde zuvor getagt hatten, haben im Wissen um die Existenz dieses Antrags auf ihr Votum verzichtet. Da dieser immerhin 13 Seiten materielle Änderungen umfassende Antrag nun allen vorliegt – wenn auch, wie gerade festgestellt, noch nicht in letzter Fassung; es steht uns noch eine Änderung bevor –, kann ich die inhaltliche Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales kurzhalten.
Das Infektionsschutzgesetz als Ganzes erfährt eine Befristung bis zum 31.03.2021.
Die epidemische Lage ist nun klar definiert. Ihre Feststellung wird ausschließlich vom Parlament, und zwar immer nur für zwei Monate, beschlossen.
Die Ermächtigung des Gesundheitsministers wird auf notwendige Anordnungen beschränkt.
Beschlagnahmungen sind bei Privatpersonen ausgeschlossen. Dort, wo sie stattfinden, werden sie angemessen entschädigt.
Die Zwangsverpflichtung von medizinischem und pflegerischem Personal wird aus dem Gesetz herausgenommen. Stattdessen haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw. das Landeszentrum Gesundheit, das LZG, ein reines Freiwilligenregister aufzubauen, aus dem man sich auch jederzeit wieder streichen lassen kann.
Bezüglich der Regelung, wie in Pandemiefällen Kommunen und die Kommunalverbände zu rechtssicheren Entscheidungen kommen, werden die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, das heißt, sie werden einheitlich und ohne Umlaufverfahren praktiziert.
Artikel 10 wird gestrichen, das heißt, in Pandemiezeiten notwendige Änderungen am Schulgesetz werden, wenn nötig, vom Parlament vorgenommen.
Bezüglich Art. 11 haben sich der Wissenschaftsausschuss und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auf Veränderungen verständigt, die jetzt Eingang in diesen Änderungsantrag gefunden haben. Es ist zukünftig sichergestellt, dass der Wissenschaftsausschuss an all diesen Dingen beteiligt wird.
Die weiteren Klarstellungen und Vereinbarungen bitte ich dem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zu entnehmen.
Dieser soeben skizzierten Änderungsantrag – ich wiederhole es sicherheitshalber noch einmal: Drucksache 17/8969 – wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen einmütig verabschiedet.
Mit diesem Änderungsantrag empfiehlt der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – ebenfalls unter Enthaltung der AfD-Fraktion und mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen – dem Plenum die Zustimmung zum Gesetzentwurf
17/8920.
Das Parlament – Sie alle, wir alle – hat in den vergangenen neun Tagen bewiesen, dass es auch in Krisenzeiten seiner Funktion gerecht wird und die demokratischen Regeln eingehalten werden und gewahrt bleiben können. Ich denke, dafür haben wir uns alle miteinander ein Stück Lob verdient.
Lassen Sie mich aber zum Schluss noch Dank sagen, und zwar den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, ohne die wir Abgeordnete das nie hinbekommen hätten. Eingegangene Stellungnahmen wurden noch am Wochenende weiterverarbeitet und uns zur Verfügung gestellt. Das Protokoll, immerhin 113 Seiten lang, wurde noch am Tag
der Anhörung erstellt – auch, wenn es uns erst am sehr, sehr späten Abend erreichte –,
sodass die beiden Ausschussvorsitzenden es dann auch tatsächlich gegenlesen konnten, damit es am nächsten Tag allen zur Verfügung gestellt werden konnte. Ich denke, das verdient mehr als großen Respekt und Dank.
Sie haben es gerade schon gesagt und mit Ihrem Beifall bekundet, dass Sie alle mit mir einer Meinung sind, dass das wirklich etwas Großartiges war. Ich bitte das Präsidium, dass auch entsprechend in die Verwaltung hinein zu kommunizieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und sage Glück auf.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich möchte gerne auf die Klage darüber zurückkommen, dass nicht ausreichend Schutzkleidung vorhanden sei. Sie haben uns im Ausschuss dargestellt, dass Sie 10.000 zusätzlich haben akquirieren können. Heute Morgen haben Sie erklärt, dass 7.000 davon nach Heinsberg gegangen sind.
Ist nicht dasselbe? Vielleicht können Sie uns da aufklären.
Mir geht es im Kern darum, das Problem abzuschätzen zu können: Haben Sie eine Übersicht darüber, in
wie vielen unserer Krankenhäuser nicht ausreichend Schutzkleidung vorhanden ist, oder ist das mehr eine vorgeschobene Diskussion? Kann man diese Frage wirklich packen oder nicht?
Danke schön. – Herr Minister, wie bewerten Sie das Verhalten einer niedergelassenen Ärztin, die gesagt hat, zu ihrem eigenen
Schutz lasse sie keine Patientinnen und Patienten mehr in ihre Praxis?
Keinen einzigen Patienten mehr. Sie öffnet nur noch das Fenster, um Rezepte oder Krankschreibungen herauszugeben.
Ich hätte auch zwei, so ist es nicht. – Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für das Wort. Herzlichen Dank auch an Sie, Herr Déus, dass Sie die Zwischenfrage, die Abschlussfrage zulassen.
Ist Ihnen bekannt, dass 2010 die rot-grüne Landesregierung den Haushalt mit einer Finanzplanung mit 5 Milliarden Euro Neuverschuldung vorliegen hatte, sogar mit einer Mittelfristigen Finanzplanung von 6,2 Milliarden Neuverschuldung, dass sie diese von der schwarz-gelben Regierung übernommen und es trotzdem geschafft hat, einen Stärkungspakt für die Kommunen aufzulegen, sodass Sie, glaube ich, mit den Tönen, die Sie vorhin genannt haben, etwas unpassend waren? Stimmen Sie mir da zu?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Mutter von vier Kindern weiß ich, dass die Geburt eines Kindes ein höchst emotionales Erlebnis ist. Wenn man den ersten Schrei seines Kindes hört und es erstmalig in den Arm nehmen kann, spürt man, welches Wunder einem gerade widerfahren ist.
Ich will nicht verhehlen, dass auch ich, wenn ich nach dem ersten Glücksgefühl damit konfrontiert gewesen wäre, dass mein Kind ein fehlgebildetes Händchen oder andere Fehlbildungen hätte, sicherlich geschockt gewesen wäre. Auch ich hätte mir dann sicherlich die Frage nach dem Warum gestellt.
Als diese Fälle in den vergangenen Monaten aufgetreten sind und darüber berichtet worden ist, habe ich mir darum sehr aufmerksam angeschaut, wie betroffene Eltern sich dazu geäußert haben. Das mündete eigentlich grundsätzlich in zwei Aspekte.
Zum einen stellt sich die Frage nach dem Warum. Insbesondere die Mütter fragen sich natürlich, welches Medikament sie wann eingenommen haben und ob es einen Zusammenhang geben kann. Sie fragen sich also, ob sie auch ein Stück weit selbst schuld sind. Diese wichtige Frage haben sie für sich zu klären.
Zum anderen fragen sie sich natürlich, ob ihr Kind, wenn sie die ganze Zeit über woanders gewohnt hätten, auch so auf die Welt gekommen wäre oder ob es diese Fehlbildungen dann nicht hätte. Das ist sicherlich auch eine Frage.
Um diese Fragen haben wir uns in der Tat – dafür ist Politik zuständig – zu kümmern, um die Sicherheit herzustellen, dass solche Aspekte keinen Einfluss darauf haben.
Aber die Eltern machen gleichzeitig noch einen zweiten Punkt deutlich, nämlich, wie wichtig es ihnen ist, ihr Kind so anzunehmen, wie es ist, es genauso zu lieben wie jedes Kind, das nicht fehlgebildet ist, und erwarten, dass dies auch die Gesellschaft so tut und dass ihr Kind nicht diskriminiert wird. Genau diesen Aspekt haben wir meines Erachtens mit zu berücksichtigen.
Was die Ursachenforschung anbetrifft, will ich zuallererst einmal Folgendes sagen: Dass das Sankt Marien-Hospital in meiner Heimatstadt wegen dieser Auffälligkeit, dass plötzlich in einem Krankenhaus drei Fälle in relativ kurzer Zeit auftreten, von sich aus in die Offensive gegangen ist und gesagt hat: „Dem müssen wir auf den Grund gehen“, ist aller Ehren wert. Aber es gibt niemandem das Recht, da Panik zu machen und einen Zusammenhang zu Contergan herzustellen. Das ist unverantwortlich.
Das Ministerium hat entsprechende Schritte eingeleitet – Herr Kollege Preuß hat das schon gesagt –, und wir haben im Ausschuss bereits einen ersten Bericht erhalten. Wir haben die Zusage, dass das Landeszentrum Gesundheit die Auswertung noch weiter vornehmen wird.
Allerdings gibt es bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass neben natürlichen Vorfällen, wie ich es einmal
formulieren will, Medikamente oder Umwelteinflüsse eine Rolle spielen. Aber man muss der Sache natürlich auf den Grund gehen.
Ein kleiner Schlenker – Sie haben es selbst in Ihrem Antrag erwähnt –: Ja, in Frankreich gab es auch Fälle. Ja, in Frankreich hat die Gesundheitsministerin 20 Experten beauftragt, eine Untersuchung in Angriff zu nehmen. Ja, es liegt ein Bericht von 256 Seiten vor. Auch dort gibt es, obwohl es sich auf drei Departements konzentriert, bisher keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang, obwohl – anders als bei uns in Nordrhein-Westfalen – auf alle drei Departements zutrifft, dass sämtliche Fälle nur in ländlichen Regionen passiert sind. Es gibt aber den Hinweis, dass man in einem Departement weiterforschen will.
Kommen wir also zu der Frage: Macht es Sinn, ein entsprechendes Melderegister einzuführen? Damit sind wir bei der konkreten Frage: Wie soll es denn aussehen? Was sollen Bestandteile sein, wenn es die Funktion erfüllen soll – das will ich jetzt einmal positiv unterstellen –, ein Frühwarnregister zu sein, damit man gegebenenfalls externe Faktoren ausschließen kann? Das heißt, dass wir ein standardisiertes Register brauchen. Nach meiner Ansicht sollten wir dies dann in der Tat auch bundesweit abstimmen.
Aber eines will ich nicht unerwähnt lassen – das ist mir und uns als Sozialdemokraten enorm wichtig –: Es kommt für uns kein Register infrage, das behinderte Menschen namentlich erfasst und auflistet. Die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen müssen auf jeden Fall gewahrt bleiben. Nach allem, was wir aus unserer Geschichte wissen, darf es niemals ein solches Verzeichnis geben. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie die Verfolgung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der NS-Zeit abgelaufen wäre, wenn der Naziadministration ein solches Verzeichnis zur Verfügung gestanden hätte.
Wir alle wissen: Auch ohne ein solches Verzeichnis gab es mehr als 100.000 Opfer.
Ich komme zum Schluss. – In Zeiten, in denen es längst wieder politische Kräfte in unserem Land gibt, die sich anmaßen, zu entscheiden, welche Personengruppen bei uns in Deutschland welche Rechte oder überhaupt eine Existenzberechtigung haben, sollten wir mit solchen Instrumenten sehr vorsichtig umgehen. – Danke schön.
Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast zum Abschluss unseres langen Plenartages kommen wir heute noch einmal zu einem sehr wichtigen Thema. Lassen Sie
mich zu Beginn Professor Dr. Bellmann vom IAB zitieren, mit dem wir wohl die Problematik ganz gut einordnen können. Er beschreibt die Situation wie folgt:
„Die Zunahme der Teilzeit und der befristeten Beschäftigung haben dazu geführt, dass es beispielsweise für jüngere Beschäftigte oft schon typisch oder ‚normal‘ ist, nicht in einem unbefristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnis tätig zu sein.“
Ich glaube, wenn ich mich hier im Saal umschaue und die Kollegenschaft insgesamt sehe, weiß ich: Viele Kolleginnen und Kollegen haben selbst eigene Kinder oder wissen es aus ihrer Verwandtschaft.
Wenn die Kinder so groß sind, dass sie gerade auf dem Sprung stehen, in die Berufstätigkeit einzusteigen oder das gerade hinter sich haben, hatten sie mit dieser Problematik zu tun und haben am eigenen Leib mitbekommen, welcher Stress diese Situation auslöst und welche gesellschaftlichen Konsequenzen sie hat.
Wir können dieses Problem natürlich in NordrheinWestfalen nicht allein lösen; aber wir können einen Beitrag dazu leisten. Das wollen wir mit diesem Antrag tun. Wenn wir uns nur auf befristete Arbeitsverhältnisse konzentrieren, haben wir in 2017 einen neuen absoluten Höchststand erreicht. 8,3 % der Beschäftigten hatten befristete Arbeitsplätze.
8,3 % bedeuten 3,15 Millionen Beschäftigte, die ihre Zukunft nicht planen können, sich beim Konsum zurückhalten müssen, keine langfristigen Verträge eingehen können und ihre Familienplanung zurückstellen. Sie sind vielmehr damit beschäftigt, sich bereits nach dem nächsten Arbeitsplatz umzuschauen – kaum, dass sie sich auf ihren Arbeitsplatz eingelassen haben. Viele hangeln sich von Befristung zu Befristung.
Die rechtlichen Möglichkeiten werden von den Arbeitgebern voll ausgereizt: Sie nutzen gerade bei den sachgrundlosen Befristungen die Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung innerhalb von zwei Jahren völlig aus. Manche gehen sogar darüber hinaus – in der Hoffnung, dass Arbeitnehmer sich nicht trauen, dagegen juristisch vorzugehen.
Diese Situation ist für jeden Einzelnen Stress pur. Daher ist es gut, dass sich CDU/CSU und SPD im Bund in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, den Missbrauch bei befristeten Beschäftigungen abzuschaffen. Dazu gehört insbesondere die sachgrundlose Befristung. Das ist gut so; denn schließlich sind über 50 % der Befristungen sachgrundlos.
Es reicht unseres Erachtens aber nicht aus, in Nordrhein-Westfalen darauf zu warten, dass der Bund etwas tut, denn der öffentliche Dienst im ganzen Land, aber auch in Nordrhein-Westfalen hat an dieser Situation einen großen Anteil.
Wir diskutieren in Nordrhein-Westfalen mit schöner Regelmäßigkeit im HFA, im Unterausschuss Personal, im Innenausschuss über die Notwendigkeit, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Wir wissen: Schon jetzt können viele Stellen nicht besetzt werden. Deshalb müssen wir als Arbeitgeber ein großes Interesse daran haben, die Befristung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Stattdessen sollten wir die Beschäftigten durch dauerhafte Verträge erstens motivieren, sich überhaupt im öffentlichen Dienst zu bewerben – selbst dann, wenn an der einen oder anderen Stelle in der Privatwirtschaft höhere Einkommen zu erzielen sind –, und ihnen zweitens die Vorteile der Sicherheit des Arbeitsverhältnisses vor Augen führen. Dieses Argument der Sicherheit, um überhaupt Zukunftsplanung machen zu können, ist ein gutes Argument und wird den öffentlichen Dienst attraktiver machen.
Darum bieten wir als SPD-Fraktion den Koalitionsfraktionen gerne Folgendes an: Lassen Sie uns gemeinsam im Ausschuss für einen attraktiven öffentlichen Dienst mit guten und sicheren Arbeitsverhältnissen sorgen. Lassen Sie Nordrhein-Westfalen zu einem Vorreiter in dieser Sache werden. – In diesem Sinne ein herzliches Glück auf! Frohe Ostern.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, als ich heute Morgen hier ins Parlament kam, war zufällig gerade auf der Ankündigungstafel der Paragraf zitiert, dass das Parlament die Landesregierung zu kontrollieren habe. Ich bitte, meine Frage genau so zu verstehen. Ich stelle sie aus diesem Grund hier in Ausübung meines Mandats und brauche Ihrerseits keine Beurteilung oder Note, warum und wie ich das mache.
Ich will Ihnen eine Frage stellen und an eine Äußerung anknüpfen, die Sie im November 2017 gemacht haben. Dort haben Sie selbst auf den unbemerkten Datenklau bei WhatsApp aufmerksam gemacht. Sie haben davor gewarnt und haben angekündigt, dass Sie eine Bundesratsinitiative starten wollen. Darf ich mich danach erkundigen, wie der Stand ist, ob Sie damit bereits im Kabinett vorstellig geworden sind und wann diese Bundesratsinitiative denn startet?
Zu dem automatisierten Datenklau bei WhatsApp. Welche Initiative wollen Sie dagegen unternehmen?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben abweichend zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 1134 jetzt festgestellt, dass die Landesinitiative Demenz das Thema „Demenz“ nicht mehr ausschließlich, aber auch weiterhin bearbeiten soll. In der Antwort habe ich gelesen, dass sie gar nicht mehr dafür zuständig sei.
Gleichwohl frage ich Sie, was Sie denn veranlasst, die bundesweite Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens, die wir in diesem Feld haben, aufzugeben. Ich weiß zum Beispiel, dass Bayern gerade in der Vorbereitung ist, ab 2019 genau eine solche Struktur mit dem Fokus auf Demenz einzurichten. Dort gilt die gleiche bundesgesetzliche Ausgangslage wie in Nordrhein-Westfalen. Warum macht Bayern uns nach, während wir den Vorteil aufgeben und uns da zurückziehen?
Daran will ich noch einmal anknüpfen, Herr Minister. Sie haben in der Beantwortung der Kleinen Anfrage auch deutlich gemacht,
dass Sie sich nicht mehr auf den § 45c SGB XI stützen wollen, sondern auf den § 45a SGB XI. Sie haben auch – völlig zu Recht – dargestellt, dass die Pflegekassen zu 50 % an der Finanzierung der bisherigen Zentren beteiligt sind.
Was soll die Pflegekassen veranlassen, bei diesem Umswitchen mitzugehen, während sie gleichzeitig Pflegestützpunkte finanzieren und in einigen Kommunen an Seniorennetzwerken beteiligt sind, die genau das, was Sie beschrieben haben, schon längst tun? Warum wollen Sie diese Doppelstrukturen?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Ihre Antwort zeigt mir, dass Sie offenbar nicht mit dem Projekt DeMigranz vertraut sind, denn dabei geht es nicht um ein Projekt, das lokal auf Nordrhein-Westfalen bezogen ist, sondern darum, dass unser Demenzzentrum für Men
schen mit Zuwanderungsgeschichte den Auftrag erhalten hat mitzuhelfen, diese Geschichte bundesweit auszurollen.
Wenn man feststellt, dass die Kompetenz in Nordrhein-Westfalen vorhanden ist, muss man sich schon fragen, welche Haltung Sie zu dieser Frage haben. Sie haben es jetzt offen formuliert, als ob Sie das Thema doch noch sehen würden.
Fakt ist aber, dass Sie in der vergangenen Woche bei der Zusammenkunft diesem Zentrum mit dem Fokus auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte keine Bedeutung mehr beigemessen, also keinen Platz mehr dafür in ihrer Zukunftsstruktur gesehen haben. Darum frage ich Sie noch einmal: Wäre das nicht ein großer Rückschritt, wenn wir die Kompetenz, die wir dort haben, statt sie weiterzuentwickeln, aufgeben würden?
Ich denke, gegen Weiterentwicklung hat hier niemand etwas, auch die Zentren nicht, aber die Frage ist: Ist es wirklich gerechtfertigt, den zwölf Zentren plus den zusätzlich vorhandenen Einrichtungen die Fokussierung auf Demenz zu nehmen und ihnen noch so viel zusätzlich oben draufzupacken, das eigentlich von vielen anderen Institutionen geleistet wird? Ist das der richtige Weg?
Oder ist das Thema Demenz kein so großes Thema? Oder wollen Sie mehr Personal hineingeben? Dann kann man natürlich über zusätzliche Aufgaben nachdenken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Preuß, ich bin ganz bei Ihnen: Der Vorgang, der Ende 2016 seinen Anfang nahm und erst 2017 in seinem gesamten Ausmaß erfasst werden konnte, hat Vertrauen zerstört.
Wir als Politik sind gehalten, darüber nachzudenken, wie dieses Vertrauen wiedergewonnen werden kann. Genau so ist unser Antrag zu verstehen, den wir bereits im Dezember 2017 hier eingebracht haben.
Es wird Ihnen schwerfallen, uns nachzuweisen, dass in diesem Antrag mit einem einzigen Wort stehen würde, dass wir eine ganze Profession, nämlich die der Apotheker, in irgendeiner Weise unter Generalverdacht stellen würden. Das liegt uns völlig fern.
Wir haben diesen Antrag ganz bewusst ohne Debatte ins Plenum eingebracht, um im Ausschuss die Option zu eröffnen, dass wir miteinander konstruktiv überlegen, was die geeigneten Maßnahmen sind, um das Vertrauen wiederherzustellen.
Dass das Vertrauen zerstört ist, kann man schon daran erkennen, dass die Apothekerkammern von sich aus Arbeitsgruppen gebildet haben, um zu prüfen, was sie von ihrer Seite aus an Maßnahmen ergreifen können, um wieder Vertrauen zu schaffen.
Am 31. Januar dieses Jahres haben wir die aus unserer Sicht offene Diskussion begonnen. Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass sowohl CDU
als auch FDP sich nicht bereitfanden, sich mit unseren drei Forderungen auseinanderzusetzen. Sie haben sich vielmehr damit begnügt, darauf hinzuweisen, dass der Minister schon alles richten werde.
Der Minister ging in der gleichen Sitzung sehr viel konstruktiver mit unseren Vorschlägen um und sagte zu – Sie können es im Protokoll nachlesen –, den einen oder anderen Vorschlag von uns zu prüfen, auf den er selbst noch nicht gekommen sei.
Wir haben daraufhin die Beratung ausgesetzt. Denn uns geht es nicht darum, recht zu haben oder nicht recht zu haben, sondern darum, miteinander konstruktive Wege zu finden, um die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten sowie für die behandelnden Ärzte zu verbessern und damit das Vertrauen in die Profession wieder zu stärken.
Nach drei Monaten haben wir den Minister gebeten, darüber zu berichten, was seine Prüfung bisher ergeben hat. Er hat in unserer Sitzung am 2. Mai dieses Jahres über die Ergebnisse der unangemeldeten Prüfungen berichtet, die in der Zwischenzeit stattgefunden haben und noch stattfinden. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass dabei die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht eingeschlossen sind.
Bottrop ist aber genau deshalb aufgeflogen, weil der kaufmännische Leiter gemerkt hat, dass der Einkauf von Wirkstoffen und der Output von Wirkstoffen nicht zusammenpassten. Es hätte viel mehr eingekauft werden müssen.
Wir haben festgestellt, dass solche Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht vorgesehen sind. – Sie haben sich in dieser Sitzung wiederum nicht konstruktiv an der Diskussion beteiligt.
Der Minister hat darüber hinaus aufgrund unserer Nachfragen festgestellt, dass er die Untersuchungen der AOK Rheinland sehr wohl zur Kenntnis genommen hat: Wie ergeht es den Patientinnen und Patienten, die mit Medikamenten aus dieser Bottroper Apotheke beliefert worden waren, im Vergleich zu denjenigen, die von anderen Apotheken beliefert worden waren? – Er hat eine wissenschaftliche Prüfung in Auftrag gegeben, um festzustellen: Macht das auch bei anderen Krankenkassen Sinn? Kann man mit Ergebnissen rechnen, wenn man das für alle Krankenkassen untersucht?
Sie haben in jener Sitzung unseren Antrag abgelehnt – ohne jegliche Alternativen. Vorgestern sind Sie dann mit Ihrem Entschließungsantrag gekommen, der nichts anderes enthält als zwei unserer Forderungen, nämlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Frage, was mit den Rückläufern zu passieren hat, also mit den Zytostatika, die nicht zur Anwendung gekommen sind. Sie fordern jetzt, dies zu prüfen.
Außerdem fordern Sie, die aktuell stattfindende – bereits in Auftrag gegebene – Prüfung durch das MAGS
noch als Auftrag zu vergeben. Entschuldigen Sie bitte, aber das ist, mit Verlaub, lächerlich.
Das ist keine Alternative, sondern einfach nur lächerlich.
Wer jetzt nach sechs Monaten – so lange stehen unsere Vorschläge im Raum – nicht in der Lage ist, zu sagen: „Diese Forderungen sind gut, oder nicht“, sondern einen Prüfauftrag erteilen will, kann von uns keine Zustimmung erwarten. In diesem Sinne müssen Sie mit unserem Abstimmungsverhalten leben. Es tut mir leid, dass wir nicht zueinander gefunden haben. Wir waren dazu offen, unser Gegenüber leider nicht. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das fand ich ja schon recht spannend. Die Tatsache, dass der Kollege Optendrenk, der Kollege Witzel und in Teilen auch der Minister meinten, bei diesem Thema eine Generaldebatte über Schulpolitik führen zu müssen, also sich auf ein völlig anderes Feld zu begeben als das, was heute zur Debatte steht, macht deutlich, dass Sie zu dem Thema, das heute auf der Tagesordnung steht, inhaltlich nichts zu sagen haben.
Herr Kollege Optendrenk, über die große Dienstrechtsreform können wir diskutieren. Wir haben die letzten fünf Jahre intensiv damit zugebracht, welche Diskussionen dazu zu führen sind. In der Tat. Wenn Sie jetzt vorschlagen, dass wir an die Lehrerbesoldung erst dann rangehen können, wenn wir das große Rad komplett drehen, dann kriegen Sie in dieser Legislaturperiode garantiert keine Lösung für die Lehrer hin. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist – das müssen wir noch mal festhalten; wir sollten noch mal zu den Fakten zurückkommen –: Sie haben gesagt, in dieser Legislaturperiode wollen Sie eine Lösung vorlegen. Diese Legislaturperiode geht bekanntlich bis 2022. Das heißt, wenn 2022 tatsächlich eine Lösung für die Lehrerbesoldung kommt, dann bedeutet das, wir haben eine ganze Reihe von Jahrgängen, von neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach der neuen Reform mit der verlängerten Ausbildungszeit, alle gleich lang, egal für welche Schulform, die aber nicht entsprechend bezahlt werden. Und dies wollen Sie in Kauf nehmen?
Wer hier was nicht versteht, das wird an anderer Stelle deutlich.
Wir stellen fest: Sie haben in der Tat im Jahre 2008 die Lehrerausbildung reformiert und für alle Schulformen gleichlange Ausbildungen festgeschrieben. Das waren Sie. Dies ist 2009 wirksam geworden.
Sie haben dabei zwei Dinge in Kauf genommen, erstens, dass es mehrere Jahrgänge ohne Absolventen gibt, die in den Bereich Grundschule gehen könnten, was jetzt mit dem Mangel in den Grundschulen zusätzlich aufploppt, und zweitens haben Sie das Beamtenrecht ausgeblendet an der Stelle, wo der Qualifikationsweg in der Tat im System fest verankert ist. Das heißt, Sie haben es einfach schleifen lassen.
Als wir 2010 in der Minderheitsregierung die Verantwortung übernommen haben, mussten wir feststellen, dass es bei Ihnen null Vorarbeiten für eine Regelung der Besoldungsanpassung für Lehrer gab.
Sie sagen, wir hätten sieben Jahren lang geschlafen. – Nein, wir haben sie nicht verschlafen. Wir hatten aber eine völlig andere Ausgangslage. Als wir 2010 übernommen haben, lag die Nettoneuverschuldung bei 6,6 Milliarden €.
Sie haben einen Haushalt übernommen, der 2016 mit einem Plus abgeschlossen wurde. 2017 hätten Sie ihn auch im Plus abschließen können. Das können Sie sogar nachlesen. Die entsprechende Vorlage war im Haushalts- und Finanzausschuss. Die Koalitionsfraktionen haben für ihre Koalitionsgespräche über all diese Unterlagen mit Datum vom 30. Mai gehabt verfügt. In diesen Unterlagen sind zwei Dinge dargelegt. Erstens wird daraus deutlich, dass das Geld dagewesen wäre. Zweitens wurde klar aufgelistet, welche Mittel erforderlich sind, um diese Baustelle zu beheben. Sie ist explizit in dem Papier benannt, wohl auch auf Ihren Wunsch hin, wobei vorgerechnet worden ist, in welchem Umfang Mittel erforderlich sind.
Ja, in der Tat, wir haben bei unserem Gesetzentwurf genau diese Zahlen zugrunde gelegt und die Anpassung vom letzten Sommer nicht berücksichtigt. Das ist richtig. Wir haben uns auf die Zahlen des Finanzministeriums gestützt, die seinerzeit gekommen sind.
Entschuldigen Sie bitte, ich betrachte ein Finanzministerium nicht als eine parteipolitische Organisation,
sondern als eine Institution des Staates. Ich würde niemanden in einem Ministerium verdächtigen, Parteipolitik zu machen, sondern ich gehe davon aus, dass er loyal für das Land tätig ist.
Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Problem liegt auf der Hand. Die Absolventen kommen jetzt in die Schulen. Denen müssen Sie nun sagen, wie Sie sie behandeln.
Wir haben gesagt: Ja, das geht nicht anders. Wer A sagt, muss auch B sagen. Wir müssen springen.
Das habe ich eben gerade erklärt: weil wir die Haushaltsmittel dank Ihrer Haushaltspolitik vorher
nicht zur Verfügung hatten. Sie haben jetzt eine Ausgangslage, von der wir nur träumen konnten. Und wenn man es nicht jetzt anpackt, wann denn dann?
Die Leute sind jetzt da. Sie müssen für sie eine Antwort finden. Man könnte natürlich sagen: Wir nehmen nur diejenigen, die diesen neuen Ausbildungsweg gegangen sind; die werden jetzt neu eingestuft. – Dann stellt sich die Frage: Was bewirkt das in unserem System Schule? – Man würde dann plötzlich die neu Ausgebildeten, die A13er, und die anderen, die zum Teil seit Jahrzehnten ihren Dienst fachlich qualifiziert machen, deren Erfahrung offenbar nicht anerkannt und bewertet wird, unterschiedlich behandeln. Deshalb haben wir gesagt: Nein, wir müssen einen entsprechenden Schnitt machen. Wir brauchen eine Gleichbehandlung.
Stellen Sie sich dem Problem! Gucken Sie noch einmal in die Vorlage vom 30. Mai 2017 und sagen uns bitte schön – das ist das, worauf alle Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen warten –: Wann werden Sie die Besoldungsanpassung endlich vornehmen?
Meine Stimme lässt das leider nicht mehr zu. – Herzlichen Dank.
Nein.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, ich möchte noch mal auf die Fragen meiner Kollegin Kapteinat zurückkommen. Bei der ersten Antwort haben Sie offenbar ihre Frage nicht verstanden. Denn sie hat nicht nach dem Bericht der Ministerehrenkommission gefragt, sondern nach dem Bericht des Justizausschusses.
Ihre zweite Antwort hat das wiederum negiert, sodass ich nachfragen möchte: Habe ich Sie da richtig verstanden, dass der Bericht für den Rechtsausschuss vom 22. September ohne jegliche Prüfung im Justizministerium erstellt wurde? Sie haben ja gerade gesagt, es habe keine gegeben. Ist der Bericht also völlig ohne Prüfung entstanden?
Herzlichen Dank. – Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Sie der Ansicht sind, das Justizministerium hat selbstverständlich geprüft und dann einen entsprechenden Bericht für den Justizausschuss verfasst. Dann können Sie uns sicherlich auch die Frage beantworten, die schon vor einigen Minuten gestellt worden ist, wann denn das Justizministerium mit der Prüfung begonnen hat, um diesen Bericht zu erstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Moritz, ich hatte bei Ihrem Vortrag gerade zeitweilig den Eindruck, als ob Sie ganz frisch im Parlament seien. Zu sagen, die rot-grüne Landesregierung habe die Kommunen nicht im Blick gehabt, ist schon starker Tobak.
Wir waren es doch, die dafür gesorgt haben, dass von den 139 Kommunen mit Nothaushalten am Ende nur noch neun – manche sagen zehn – Kommunen mit Nothaushalt übrig geblieben sind.
Das ist eine sehr starke Leistung. Die Situation, dass es den Kommunen so schlecht geht, hatten Sie zuvor herbeigeführt.
Wenn wir schon bei dem Stichwort Kommunen sind, dann muss man auch einmal sagen, welches Verhältnis Sie eigentlich zu den Kommunen haben.
Der Ministerpräsident sagte in seiner Regierungserklärung am 13. September: Wir wollen verlässliche Rahmenbedingungen für Finanzen und für die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden. Wir sind Partner der Kommunen. – Was ist eine Woche vorher passiert? Die Kommunen haben aus der Presse erfahren, dass sie im Zuge des Nachtragshaushalts am Ende des Haushaltsjahres mit 100 Millionen € belastet werden sollen.
Aus der Presse haben sie das erfahren! Das haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zum Nachtragshaushalt noch einmal zu Protokoll gegeben. Das will ich hier ausdrücklich festhalten.
Sie haben dann die Förderhinweise der Kommunen nicht etwa dazu genutzt, um Gespräche mit den Kommunen zu führen, nein, Sie als regierungstragende Fraktionen haben zwar die Pressemeldung abgesetzt: „2017 müsst ihr noch nicht zahlen“, aber Ihr CDU-Bundestagsabgeordneter Sven Volmering hat Ihre Pressemeldung zum Anlass genommen, um im Land zu beruhigen. Er sagte: Kommunen, ihr braucht keine Angst zu haben. Ihr müsst in 2017 nicht zahlen. Es gibt genügend Minderausgaben. Damit kann das Land diese Kosten abdecken.
Sehr schön, aber zu früh gefreut! In der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses hat die Regierungskoalition klargestellt: Nein, es geht nicht darum, dass die Kommunen das nicht zahlen müssen. Sie sollen es nicht in 2017 zahlen, aber in 2018.
Warten Sie einmal ab. Sie waren nicht im Haushalts- und Finanzausschuss.
Sie können im Protokoll der Anhörung auch nachlesen, dass die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen haben, dass es buchungstechnische …
Ich glaube wirklich, es wäre notwendig, dass Sie zuhören. Sie müssen an der Stelle nämlich noch etwas lernen.
Diese Nachhilfestunde haben Ihnen die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung gegeben. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass sie buchungstechnisch natürlich Regeln zu beachten haben. Sie wollen die Kommunen in 2018 nachträglich für 2017 belasten. Das ist haushaltstechnisch nicht möglich. Wie gehen Sie mit dem Förderhinweis um? – Sie ignorieren ihn einfach! Ihr vorliegender Änderungsantrag berücksichtigt das in keiner Weise.
Allein das ist ein Grund, um zu sagen, wir brauchen dringend eine Rücküberweisung des Nachtragshaushalts zur dritten Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss, denn das muss geklärt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, andererseits muss man hier auch Folgendes festhalten: Ich kann mich nicht entsinnen, dass eine neue Landesregierung in den letzten zwei Jahrzehnten eine so tolle Ausgangslage in Bezug auf die wirtschaftliche Situation hatte.
Ja, es ist manchmal ein bisschen schwierig, das wahrzunehmen, wenn man Scheuklappen hat.
Wir haben eine gute wirtschaftliche Situation.
Wir haben ein entsprechendes Wirtschaftswachstum,
das dazu führt, dass wir in diesem Jahr mehr als 1,3 Milliarden € Steuermehreinnahmen haben.
Sie haben zusätzliche Minderausgaben, sodass wir zu diesem Zeitpunkt ein Volumen von insgesamt 1,6 Milliarden € mehr zur Verfügung haben. Und was machen Sie daraus? – Sie verraten Ihr Credo, das
Sie die ganzen Jahre gepredigt haben: Mehreinnahmen müssten zum Schuldenabbau genutzt werden. Was machen Sie? – Nichts davon machen Sie!
Sie haben immer gesagt, zusätzliche Mehrausgaben müssen durch Kürzungen in anderen Bereichen finanziert werden. Was haben Sie gemacht? – Nichts davon haben Sie gemacht. Stattdessen wollen Sie die Neuverschuldung um 1,5 Milliarden € erhöhen.
Ihre eigenen Ziele in wenigen Wochen so zu verraten und den Leuten deutlich zu machen, dass Sie sie belogen haben, sucht seinesgleichen.
Kommen wir zum nächsten Punkt: Sie gehen in dieser Situation sogar her und betrachten den Landeshaushalt offenbar als Selbstbedienungsladen. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. Stellen Sie sich vor, jeder Regierungswechsel würde dazu führen, dass 139 hochdotierte Regierungsstellen auf Dauer geschaffen werden. Wo würde das enden?
Das ist doch ein Skandal.
Ich habe Verständnis dafür, dass eine Regierung neue Stellen schafft. Aber dass man den Hinweis des Landesrechnungshofs nicht berücksichtigt und sie zumindest als „kw“ – künftig wegfallend – kennzeichnet, ist starker Tobak. Vergleichen Sie die Größenordnung mit dem, was wir 2010 gemacht haben. Wir haben damals nur einen Bruchteil davon in Anspruch genommen, nämlich etwa ein Drittel. Hätten Sie so gehandelt, hätte ich zu diesem Punkt überhaupt kein Wort verloren.
Lassen Sie mich noch einen Punkt nennen. Der Landesrechnungshof hat Ihnen auch darauf aufmerksam gemacht, …
Ja, darauf komme ich. – Er hat Sie darauf aufmerksam gemacht, welche Tricksereien Sie bei der Kreditermächtigung für das Sondervermögen der WestLB machen.
Das ist nicht nur völlig unnötig, sondern gestern hat er in einer zusätzlichen Stellungnahme – angeregt durch die Anfrage des Kollegen Mostofizadeh – noch einmal ausdrücklich seine Position von Ende September bekräftigt und gesagt, dass es so nicht zulässig sei, dass die Erteilung der Kreditermächtigung also offenbar nur dem Zweck diene, die Finanzierung
von Garantiezahlungen außerhalb des Landeshaushalts sicherzustellen. Früher hatten Sie immer etwas dagegen.
Er hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass der Verfassungsgeber nach Auffassung des Landesrechnungshofs durch Art. 143d Abs. 1 Satz 2, zweiter Halbsatz, des Grundgesetzes zu erkennen gegeben hat, dass für Sondervermögen ab dem Haushaltsjahr 2011 grundsätzlich keine neuen Kreditermächtigungen mehr erteilt werden sollen. Genau diesen Punkt haben Sie früher vertreten; hier geben Sie ihn einfach auf.
Ich könnte noch viele Punkte – Stichwort: BLB etc. – ansprechen; aufgrund der Redezeit will ich davon Abstand nehmen. Jedenfalls ist deutlich geworden: Wir brauchen eine erneute ordentliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Darum beantrage ich die Rücküberweisung.