warum er sich einer sehr sachgerechten Lösung, die von allen Ländern gefordert wird, weiterhin verwehrt.
Ich finde, dass man Solo-Selbstständige nicht als Erwerbstätige zweiter Klasse behandeln darf. Das ist nicht unser Weg. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen müssen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abge
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal bin ich der SPD-Fraktion dankbar dafür, dass dieser Antrag auf unserer Tagesordnung steht – auch wenn häufiger die Streitigkeiten innerhalb der Großen Koalition hier im Landtag ausgetragen werden; das ist dann eben so.
Ich will offen sagen, Herr Kollege Herter: Natürlich müssen wir gerade das Kurzarbeitergeld in den Vordergrund stellen. Dass Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen sind, wie Herr Kollege Lenzen hochrechnet, ist eher ein Beleg dafür, dass das gemacht werden muss und da ausgeholfen werden muss. An dieser Stelle sind wir ganz bei Ihnen, Herr Kollege.
Nach dem Beitrag des Kollegen Lenzen bin ich eigentlich der Meinung, dass wir einen gemeinsamen Antrag hinbekommen müssten; denn auch zwei andere Punkte, die er angesprochen hat, sind völlig richtig.
Es ist geradezu aberwitzig, dass Solo-Selbstständige das Geld nicht für den privaten Lebensunterhalt verwenden dürfen. Wofür geht man denn sonst arbeiten, wenn nicht dafür?
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie müssen es auch versteuern! – Gegenruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das ist auch gut so! Wenn sie hinter- her wieder Geld verdienen, müssen sie es auch versteuern!)
Über die Frage, wo bei Künstlerinnen und Künstlern die Abgrenzung zwischen privatem Lebensunterhalt und künstlerischem Bedarf verläuft, kann man sich gerne mit den Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten auseinandersetzen. Das wäre ein schönes Unterfangen. Dies wäre auch sehr klar zu lösen.
Herr Kollege Lenzen, Sie haben aber den Sprung nicht geschafft. Zumindest haben Sie zu unserem Antrag nicht geredet. Es geht nämlich darum, zu sagen, was geht, und nicht darum, zu sagen, was nicht geht.
Bei zwei Punkten kann ich Sie auch nur unterstützen; denn auch aus Sicht der Kommunen wäre es geradezu klug, die unteren Einkommensgruppen stärker zu berücksichtigen. Das wäre einerseits konjunkturell und andererseits auch sozialpolitisch sinnvoll. Zudem müssten die Kommunen dann nicht aufstocken, was eine ganze Menge Geld kostet. Damit würden wir unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort entlasten.
haben, zugleich aber auch zu staffeln. Ich denke, das kann man technisch überschaubar lösen. Auch bei den anderen Fragen führen wir keine Vermögensprüfung oder anderes durch, Herr Kollege Lenzen, sondern setzen auf Pauschalen und nehmen eine gewisse Glaubhaftmachung in Kauf.
Vor diesem Hintergrund kommen wir zu der von unserer Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Staffelung. Ob es 5 Euro mehr oder weniger sind, kann man diskutieren; das ist nicht der Punkt. Es ist aber besonders sinnvoll, dass die Kleineren stärker profitieren.
Deshalb sollte es auch nicht pauschal für alle gelten – zumal zwei Punkte, die Sie richtig benannt haben, auch eine Rolle spielen.
Zum Ersten: Was kostet der Spaß am Ende des Tages? Auch diese Frage muss man in der gegenwärtigen Situation hin und wieder stellen.
Zum Zweiten spielen die Arbeitgeber in diesem Zusammenhang auch eine Rolle. Eine Möglichkeit könnte sein, dort an der einen oder anderen Stelle über den tariflichen Bonus hinaus aufzustocken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das halten wir für ein kluges Gesamtkonzept. Wenn ich unter das, was Kollege Lenzen und auch Kollege Schmitz gesagt haben, einen Strich mache, dann bleibt für Sie ein sehr kluger Weg – nämlich, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den wir heute zur Abstimmung stellen, zuzustimmen.
Ja, Sie lächeln an dieser Stelle – und ich auch; keine Frage. Was gibt es Schöneres, als dass uns das Lächeln verbindet, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Wir haben es aber auch bei dem Infektionsschutzgesetz geschafft, über eine Brücke zu springen. Vielleicht wäre das in den nächsten Tagen hier ebenfalls eine Möglichkeit. Heute wird es nicht mehr funktionieren. Zuerst müssen Sie Ihre Gremiensitzungen abhalten, um dort noch einmal zu schauen, ob es nicht ein Signal aus Nordrhein-Westfalen geben könnte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Klar; ihr habt euch jetzt im Bund geeinigt. Darüber springt man jetzt nicht hinweg. Die 70 respektive 77 % sind nun die Ausgangslage, über die wir reden. Aber die drei anderen Punkte – wie gehen wir mit den Solo-Selbstständigen um, setzen wir noch eine Staffel obendrauf, und machen wir das Ganze ein gutes Stück gerechter? – könnten uns verbinden.
Arbeitnehmer hier in Deutschland verlangen: Wir müssen Lösungen auf den Tisch legen und dürfen nicht nur sagen, warum das nicht geht, was der Kollege der anderen Partei gerade vorgetragen hat. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Strotebeck das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bis zu 220 Anrufversuche pro Sekunde bekommt die Bundesagentur für Arbeit in diesen Tagen. Grund dafür ist, dass leider Hunderttausende Betriebe in Deutschland wegen der Coronakrise Kurzarbeit beantragen müssen – so viele wie noch nie zuvor.
Politiker der AfD-Fraktion beschäftigten sich bereits im Januar dieses Jahres hier im Landtag mit dem Coronavirus, wie Sie an unserer damaligen Kleinen Anfrage erkennen können. Unsere damals gestellte Frage, welche konkreten Vorkehrungen zur Verhinderung einer Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen von der Regierung unternommen werden, wurde leider nie inhaltlich beantwortet.
Ach. – Hätten die verantwortlichen Politiker in Nordrhein-Westfalen und im Bund schon damals Maßnahmen wie Grenzkontrollen, Fieberkontrollen und Flugeinschränkungen umgesetzt, wäre die Situation in Nordrhein-Westfalen heute vermutlich eine andere.
Die Folgen der Coronapandemie sind für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen derzeit natürlich noch nicht vollzählig bezifferbar.
Für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind die finanziellen Einschränkungen hingegen schon klar bezifferbar. Bei vollständiger Kurzarbeit, sogenannter Kurzarbeit null, gibt es im Regelfall nur 60 % des bisherigen Nettogehaltes am Monatsende auf das Konto überwiesen, bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 %. Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und kann höchstens 12 Monate bezogen werden, im Zuge der Coronakrise auch länger, nämlich bis 21 Monate.
Die AfD-Fraktion im Landtag NRW hat einen 60Punkte-Plan veröffentlicht, welcher sich umfänglich der Coronapandemie widmet und damit beschäftigt. Im Hinblick auf die Kurzarbeit fordert die AfD-Fraktion:
Erstens. Regelungen zur Kurzarbeit sollen möglichst unbürokratische und schnelle Anwendung finden. Bestehende rechtliche Hürden sind weiter zu senken.
Zweitens. Das Recht auf Kurzarbeitergeld soll auf geringfügig Beschäftige ausgeweitet werden. Viele Minijobber sind im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt, also in einem Bereich, welcher durch die Coronakrise kaum noch Einnahmen verzeichnet. Auch die Arbeitnehmer dort brauchen eine Auffangregelung, wie sie andere Arbeitnehmer ebenfalls haben.
Drittens. Für jedes Kind soll beim Kurzarbeitergeld ein Aufschlag gezahlt werden. Kurzarbeitergeld und Zulagen sollen insgesamt auf 90 % des bisherigen Nettoeinkommens begrenzt sein. Die bisherige Ausgestaltung des Kurzarbeitergeldes benachteiligt kinderreiche Familien. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen rutschen deshalb ohne Zulagen in die Grundsicherung ab.
Maßnahmen dieser Art wurden am 1. April 2020 unter dem Titel „Entschlossen, schnell und solidarisch – so meistern wir die Corona-Krise!“ ins Plenum eingebracht und von allen anderen Parteien, also auch der SPD, abgelehnt. Es ist bemerkenswert, dass die größte Oppositionsfraktion im Landtag Vorschläge der kleinsten Oppositionsfraktion ablehnt und dann selbst aufgreift. Da werden Erinnerungen an den von der SPD-Fraktion kopierten AfD-Antrag „Privatisierung der Sicherheit an NRW-Flughäfen beenden“ wach.
Vergangene Woche haben sich die Spitzen der Großen Koalition im Bund darauf verständigt, das Kurzarbeitergeld je nach Bezugsdauer auf bis zu 80 % des Nettolohns zu erhöhen, bei Eltern auf 87 %, genau wie es der vorliegende Antrag vorsieht. Der Antrag ist damit überflüssig und sollte zurückgezogen werden. Die Forderungen der SPD sind erfüllt. Der im Antrag mitschwingende Gewerkschaftsgeist und die Gewerkschaftsfolklore gehören anscheinend immer dazu.
Nicht erfüllt sind hingegen bislang die vielen weiteren von der AfD vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie. Gerne können Sie auf unserer Internetseite die Vorschläge nachlesen und sich bedienen.
Eine einfache Maßnahme, die weltweit an zahlreichen großen Flughäfen eingesetzt und umgesetzt wird, sind Fiebermessungen der einreisenden und teilweise auch ausreisenden Gäste. Wieso wird dies weiterhin nicht an den deutschen Flughäfen umgesetzt? Warum glauben die Verantwortlichen hier, sie seien schlauer in der Pandemiebekämpfung als die Verantwortlichen in anderen Ländern?
Warum ist die Westgrenze in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht geschützt? Weltweit wird der Reiseverkehr eingeschränkt. Nur NRW glaubt, hier schlauer zu sein als andere Bundesländer. Hätte die Landesregierung bereits im Februar 2020 entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen, müssten wir jetzt vermutlich nicht so einen kompletten Stillstand hinnehmen. Jetzt ist das Virus mit allen seinen Folgeerscheinungen hier.
Meine Damen und Herren, ich begrüße die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, lehne den SPD-Antrag allerdings ab, da er mittlerweile weitestgehend überflüssig ist und nicht – wie wir – den Familienaspekt vollumfänglich berücksichtigt.
Den Entschließungsantrag der Grünen lehnen wir ebenfalls ab, da er sich primär auf die Geringverdiener bezieht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strotebeck. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort.