Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit beim nächsten Tagesordnungspunkt:

16 Gesetz über die Feststellung eines zweiten

Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz

2020 – 2. NHHG 2020)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 17/9060

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Lienenkämper das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Great Lockdown trifft die vernetzte Welt mit voller Wucht und natürlich das international verflochtene Industrie- und Mittelstandsland Nordrhein-Westfalen gleichermaßen. Mit Ludwig Erhard gesprochen geht es aktuell einmal mehr um das richtige Maß, darum, die bestmöglichen Rahmenbedingungen dafür zu setzen, um unsere soziale Marktwirtschaft in ganz Deutschland, aber eben auch in Nordrhein-Westfalen am Leben zu erhalten.

Die augenblickliche Krisensituation verlangt nach verhältnismäßig viel Staat, und das schnell. Denn ansonsten droht der liquide Kreislauf des Systems genauso schnell zu vertrocknen, wie das Virus über uns kam. Das Ergebnis wäre ein struktureller Kollaps, der in absehbarer Zeit weder soziale noch marktwirtschaftliche Stabilität erlaubte.

Deswegen war es auch so wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen dank des in diesem Haus gemeinsam verabschiedeten Maßnahmenpakets rasch gezielte finanzielle Liquiditätshilfen leisten konnten sowohl mit den Soforthilfen als auch den Maßnahmen bei den Steuern als auch den Bürgschafts- und Kreditprogrammen, die Sie alle kennen. Diese Maßnahmen helfen dabei, die spezifisch für Nordrhein-Westfalen bestehenden Lücken der Förderprogramme des Bundes zu schließen.

Es muss dabei unser gemeinsames Ziel bleiben, dass in dieser akuten Krisenphase möglichst keine wesentlichen Strukturen durch das Raster fallen und mangels Liquidität Schaden nehmen oder gar zerstört werden. Wir haben von Anfang an verdeutlicht, wachsam für solche Lücken zu bleiben.

Zwei systemrelevante Bereiche stechen aktuell hervor. Das eine sind die Institutionen und Unternehmen der öffentlichen und vor allen Dingen der sozialen Infrastruktur, und das andere sind die Finanzierungsvoraussetzungen und -möglichkeiten der nordrheinwestfälischen Kommunen. Also wollen wir dem bereits bestehenden kreditwirtschaftlichen Unterstützungsangebot der NRW.BANK für die gewerbliche Wirtschaft neue Programme für beide Bereiche an die Seite stellen und schlagen deshalb zusätzliche Haftungsfreistellungen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro in diesem Nachtragshaushalt vor.

Öffentliche Infrastrukturen – das sind Flughäfen, Verkehrsgesellschaften und vieles andere – leiden unter

hohen laufenden Kosten bei gleichzeitigem Wegfall erheblicher Einnahmen.

Das Gleiche gilt für den Gesundheitssektor. Krankenhäuser, Altenheime, ambulante Pflegedienste oder Kita-Betreiber gehören zweifellos zu den Kernbereichen der sozialen Marktwirtschaft. Hier steht es uns, glaube ich, als Aufgabe an, den Baustein InfrastrukturCorona zu schaffen und damit ein dringend benötigtes und ein flexibles Hilfsangebot für rasche Liquiditätsversorgung.

Das Gleiche gilt auch für den Baustein KommunalCorona, um den nordrhein-westfälischen Kommunen Finanzierungssicherheit zu gewähren. Die NRW.BANK wird eine Unterstützung aus zwei Komponenten anbieten. Der eine Teil besteht in der Verlängerung der fälligen Liquiditätskredite der Kommunen, und im anderen Teil wird auch ein Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe außerhalb des normalen Geschäftes zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die letzten Wochen zeigen uns, dass wir angesichts dieser riesigen wirtschaftlichen Herausforderungen groß denken und groß handeln müssen. Es geht um rasche, unbürokratische und flexibel gestaltete Liquiditätshilfen, um gut durch die akute Krise zu kommen und um die Strukturen der sozialen Marktwirtschaft zu erhalten. Die öffentliche und speziell die soziale Infrastruktur gehören dazu.

Genauso klar bleibt für uns aber auch, dass diese historische Ausnahmesituation nicht zur Regel im Verhältnis von Staat und Wirtschaft werden darf. Sie darf auch nicht zur Regel im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern werden.

Genauso wie wir darüber nachdenken müssen, diese in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Einschränkungen der Grundrechte in verantwortungsvoller Weise nach vielen Debatten schrittweise wieder ein Stück weit zurückzuführen, müssen wir darüber nachdenken, dass der Staat auch im Umgang mit der Wirtschaft wieder ein vernünftiges Verhältnis, ein vernünftiges Maß, eine vernünftige Mitte erzielt. Dabei vermeiden wir Fehlallokationen, und das ist mir wichtig.

EZB-Chef Draghi hat den berühmten und mittlerweile überall angewendeten Spruch kreiert: „Whatever it takes.“ Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass das, wenn die Krise einmal zu Ende ist und wir das Hochfahren der Wirtschaft wieder mit klugen Ideen unterstützen müssen, nicht zu einem „Whatever, take it“ wird.

Genau dieser Balanceakt liegt jetzt vor uns. Diesen Balanceakt ermöglicht der zweite Nachtragshaushalt. Ich freue mich auf intensive Beratungen über die Inhalte und die damit verbundenen Möglichkeiten und Chancen. Wir streben ausdrücklich ein normales Haushaltsberatungsverfahren an. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit spät am Abend.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Bevor ich für die CDUFraktion dem Kollegen Arne Moritz das Wort erteile, darf ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1 Minute und 18 Sekunden überzogen hat. Natürlich dürfen die Fraktionen entsprechend zusätzliche Redezeit nutzen. – Kollege Moritz hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir erst an dieser prominenten Stelle über das zweite Nachtragshaushaltsgesetz sprechen, zeigt, in welcher Ausnahmesituation wir uns befinden. Zu dieser Ausnahmesituation gehört auch, dass die finanziellen Hilfsangebote, die ein Bundesland zur Verfügung stellt, permanent auf Lücken untersucht werden.

Vor gut einem Monat haben wir an dieser Stelle in einer Sondersitzung einen finanziellen Rahmen gesetzt, mit dem wir uns aus finanzpolitischer Sicht den Auswirkungen des Virus entgegenstemmen. Ziel dessen war es, ein Rettungsnetz zu spannen, bei dem wir variabel und situativ die Enge der Maschen so anpassen können, dass wir passgenau denen helfen, die von den Hilfsmöglichkeiten des Bundes nicht profitieren können.

Mit dem ersten großen Pfeiler, den wir damals beschlossen hatten, haben wir zuallererst die Wirtschaft in den Mittelpunkt gestellt. An vielen Stellen konnten wir damit in den vergangenen Wochen ganz konkret Hilfe in schwersten Krisen leisten. Um nun zu verhindern, dass die Auswirkungen der Krise von der Wirtschaft unumkehrbar auf die soziale und öffentliche Infrastruktur übergreifen, unterstützt die CDUFraktion den nächsten Schritt der Landesregierung.

Wir sind der Überzeugung, dass die beiden zusätzlichen Pfeiler InfrastrukturCorona und KommunalCorona, die durch das zweite Nachtragshaushaltsgesetz vorgesehen sind, der öffentlichen und sozialen Infrastruktur sowie den Kommunen mit jeweils 5 Milliarden Euro ein solides Fundament mit einer gewissen Handlungssicherheit geben, und das nicht nur in Zeiten der Krise, sondern auch in der Zeit danach, in der wir dann die Frage beantworten müssen, wie es weitergeht.

Denn auch danach müssen wir gewährleisten, dass die Infrastruktur belastbar und zuverlässig funktioniert. Gemeint ist hier nicht nur die verkehrstechnische Infrastruktur mit Häfen, Flughäfen usw., sondern auch die soziale Infrastruktur mit gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, in welcher Form und Trägerschaft auch immer.

Jeder hier im Saal hat in seiner Zeit als Abgeordneter unzählige Gespräche mit solchen Vereinen geführt und weiß um deren Bedeutung und ihren unver

zichtbaren Beitrag für den sozialen Kitt in unserer Gesellschaft. Die vielen Schreiben, die wir als Abgeordnete in den letzten Wochen erhalten haben, haben das noch einmal mehr als deutlich unterstrichen.

Die Politik braucht die Leistung der Vereine und Organisationen. Daher bin ich der Landesregierung im Sinne der vielen gemeinnützigen Organisationen dankbar, dass jetzt Konzepte erstellt werden, wie wir dort helfen können.

Das Gleiche gilt auch für die Kommunen. Denn diese befinden sich in einer doppelt schwierigen Situation. Auf der einen Seite fehlen beispielsweise die Einnahmen aus Steuerstundungen. Auf der anderen Seite tragen gerade jetzt die Bürgermeister und Landräte die Verantwortung dafür, dass in kürzester Zeit beispielsweise eine medizinische Infrastruktur aufgebaut und ausgebaut wird, die eines deutlich macht: Vor Ort sind wir gut vorbereitet.

Vor diesen immensen Herausforderungen stehen die Entscheidungsträger schon seit mehreren Wochen, und sie werden sich mit den damit zusammenhängenden Fragen auch noch einige Zeit auseinandersetzen müssen.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt schaffen wir zumindest die Voraussetzung dafür, dass den Entscheidungsträgern durch das Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe in der finanziellen Dimension ein paar dicke Steine vom Herzen fallen.

Den verantwortlichen Ministerien und Mitarbeitern der Ministerien bin ich dafür dankbar. Wir werden uns das Ganze noch einmal im HFA intensiv anschauen, uns damit auseinandersetzen und die einzelnen Stellschrauben betrachten.

Insofern bin ich gespannt auf den Austausch im HFA und besonders froh, dass wir jetzt ein Instrument beraten, mit dem wir den Kommunen und der öffentlichen Infrastruktur konkret helfen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Moritz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Kollege Dahm das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Gesundheit von vielen Menschen zu schützen, hat Nordrhein-Westfalen, haben wir hier in diesem Hohen Haus, wie andere Bundesländer auch, zahlreiche Maßnahmen getroffen und beschlossen, die große Auswirkungen auf unser Land haben. Das war, das ist und das bleibt auch richtig.

Insbesondere unsere Unternehmen, unsere Selbstständigen, unsere Gastronomen, die Hotels, die Einzelhändler, die Künstler, die Vereine, die Schausteller – das hatten wir heute Nachmittag – und die Arbeitnehmer leiden finanziell unter dieser besonderen Situation. Die Auswirkungen der Coronakrise machen aber nicht bei den Unternehmen, Vereinen, Solo-Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und vielen anderen Halt.

Unsere Kommunen spüren schon jetzt und ziemlich deutlich die mittelbaren Folgen des finanziellen Drucks, unter den viele Geschäfte und Geschäftsleute geraten sind. Richtigerweise bieten die Städte und Gemeinden jetzt die Möglichkeit, Steuerzahlungen zu stunden und Vorauszahlungen zu reduzieren. Unsere Städte und Gemeinden unterstützen die Unternehmen vor Ort bestmöglich.

Die Folge einer sich eintrübenden Wirtschaftslage spüren die Kommunen aber auch selbst. Gewerbesteuerzahlungen bleiben aus oder werden reduziert. Die Anteile der Kommunen an der Umsatzsteuer werden sinken. Gleiches gilt für die Einkommensteuer und viele andere Einnahmen; die KdU will ich hier nur am Rand erwähnen.

Wenn Museen, Schwimmbäder und städtische Bibliotheken geschlossen bleiben, fehlen unseren Kommunen die Einnahmen. Die Kosten für diese Einrichtungen bleiben aber nahezu gleich. Schon jetzt gehen einzelne Kommunen von deutlichen finanziellen Einbußen aus. Zum Beispiel rechnet die Stadt Bielefeld mit finanziellen Einbußen von annähernd 170 Millionen Euro. In Düsseldorf sind es deutlich mehr. In der Landeshauptstadt geht man von Einbußen von 500 Millionen Euro und mehr aus.

Das ist kein abstraktes Problem, meine Damen und Herren, das sich nur im Stadthaushalt auswirkt, sondern das wirkt sich unmittelbar auf das Stadtleben und auf das Angebot vor Ort aus, auf das die Menschen angewiesen sind.

Natürlich könnte sich das auch auf die Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuer auswirken. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, dass die Landesregierung einen Nachtragshaushalt vorlegt, mit dem weitere kreditwirtschaftliche Unterstützungsangebote gemacht werden; Sie haben das eben ausgeführt, Herr Minister, und der Kollege Moritz hat es ebenfalls erwähnt.

Mit dem Programm InfrastrukturCorona werden jetzt auch diejenigen unterstützt, die derzeit an den Förderprogrammen nicht partizipiert oder davon bisher nur unzureichend profitiert haben. Jetzt haben beispielsweise die kommunalen Unternehmen, Flughäfen, Verkehrsgesellschaften, Häfen und gemeinnützige Organisationen wie Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime die Möglichkeit, Kredite über die NRW.BANK in Anspruch zu nehmen. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Aber, meine Damen und Herren, wenn etwas Gutes da ist, muss es auch ein wenig Kritik geben. Mit dem zweiten Programm, das Sie aufgelegt haben, dem sogenannten KommunalCorona, wollen Sie den Kommunen einerseits die fälligen Liquiditätskredite verlängern und anderseits ein Sonderkontingent für Finanzierungsengpässe zur Verfügung stellen. Das bedeutet nichts anderes, als bestehende Kredite zu verlängern und neue Kredite aufzunehmen.

(Beifall von der SPD)

Unsere Kommunen brauchen aber keine weiteren Schulden. Das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.

(Beifall von der SPD)