Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für unsere Polizei hier in NordrheinWestfalen; denn wir werden die 2016 eingeführte gesetzliche Kennzeichnungs- und Legitimationspflicht wieder abschaffen.
Bedanken möchte ich mich bei der Opposition ausdrücklich dafür, dass sie das in den Ausschüssen durch Verfahrensanträge nicht noch unnötig in die Länge zieht. Aus unserer Sicht ist es ganz wichtig, dass wir hier ein Versprechen schnell eingelöst haben und diese rein ideologische Vorschrift sehr schnell wieder beseitigen.
Es hat nie eine sachliche Notwendigkeit bestanden, eine derartige Vorschrift in das Polizeigesetz zu schreiben. Uns war und ist bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem ein Polizeibeamter, der sich strafbar gemacht hat, nicht identifiziert werden konnte. Insofern sehen wir überhaupt keine sachliche Notwendigkeit, eine derartige Vorschrift in das Polizeigesetz zu schreiben.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn man gerade heute wieder mal in die Presseauswertung hineinschaut, findet man, dass die „Aachener Nachrichten“ schreiben: „Gewalt gegen Polizisten nimmt zu“.
Sie haben diese Vorschrift 2016 hier verabschiedet. Allein von 2010 bis 2016, also in sechs Jahren, ist die Zahl der Opfer unter den Polizeivollzugsbeamten von 9.469 auf über 16.000 angestiegen. Die Anzahl der Widerstände hat sich von 6.000 auf 7.488 erhöht; sie hat also um über 20 % zugenommen. Wir haben ein Problem im Zusammenhang mit dem Umgang und dem Respekt gegenüber unseren Polizistinnen und
Wenn wir in der Sache schon kein Problem haben, erweckt eine derartige Vorschrift erst recht den fatalen Eindruck, als hätten wir willkürlich und exzessiv um sich schlagende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Das ist ein politisch verheerendes Signal,
Ihre Kolleginnen und Kollegen, Frau Schäffer, haben sich auch nach dem G20-Gipfel entsprechend negativ zu Einsätzen der Polizeibeamten geäußert. Insofern wundert mich das jetzt gar nicht.
Wir haben hier eine andere Vorstellung vom Umgang mit unseren Staatsdienern, die jeden Tag mit ihrer Gesundheit und mit ihrem Leben für uns, für unseren Rechtsstaat und unsere Verfassung eintreten. Wir werden heute und hier glücklicherweise diese Misstrauenskultur der Vergangenheit beenden. Ab jetzt wird es hier eine Vertrauenskultur geben!
Wir stehen hinter unseren Polizistinnen und Polizisten, und wir schreiben nicht irgendwo irgendwelche Vorschriften rein, die im Übrigen auch vorher schon zum Teil in den Erlassen bestanden haben. Es war also auch gar nicht notwendig, noch eine zusätzliche gesetzliche Regelung zu schaffen. Nur Absatz 3 ist eine substanzielle Änderung von Ihnen gewesen. Insofern hat es gar keinen Sinn gemacht, dass Sie auf die ohnehin vorhandene Erlassform noch eine gesetzliche Form draufsetzen.
Das wird es in Zukunft zum Glück nicht mehr geben. Wir haben ganz klar Wort gehalten neben anderen Sachen, die wir im Wahlkampf versprochen und auch sofort geliefert haben. Wir als CDU-Fraktion stehen hinter unseren Polizistinnen und Polizisten
Ich darf Sie bitten, diesem Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung zuzustimmen. – Danke schön, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema war von Anfang an aufgeladen mit Symbolpolitik, aufgeladen mit einer fast mystischen Überhöhung und Überfrachtung von scheinbarem Respekt und scheinbarem Misstrauen.
Worum geht es? – Es geht für 18 Hundertschaften um eine über die Kennzeichnung bis zur Gruppenstärke hinausgehende Identifikationsmöglichkeit,
also darum, um für ca. 2.000 von 40.000 Polizistinnen und Polizisten eine anonymisierte, individuelle Erkennbarkeit herzustellen, um nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Für alle anderen Polizistinnen und Polizisten ist das übrigens selbstverständlich. Wenn Polizei eine Maßnahme trifft, besonders wenn Polizei eine belastende Maßnahme trifft, muss sie in der Nachvollziehbarkeit des Vorgangs namentlich erkennbar sein. Oder einfacher ausgedrückt: Die Maßnahme muss auf eine konkrete Person rückwirkend verfolgbar sein.
Das ist die Regel. Und das ist in einem Rechtstaat auch gut so. Der Staat handelt nicht anonym – unser Staat auf jeden Fall nicht. Der Staat tritt den Bürgerinnen und Bürgern besonders, wenn er belastend wirkt, besonders wenn er Waffen trägt und erhebliche Eingriffe vornehmen kann, nicht unbekannt gegenüber. Unser Staat zeigt Gesicht, aber natürlich auch nur bis zur Grenze der eigenen Schutzbedürftigkeit eingesetzter Kräfte. Da waren wir uns immer einig.
Aber wenn Sie bei dem Thema konstruieren, das Gesetz sei Ausdruck einer Misstrauenskultur, man müsse der Polizei nun wieder Respekt zeigen, weil der weg sei, und man unterstelle der Polizei vorab Fehlverhalten, so ist das schlicht völliger Quatsch. Es besteht überhaupt kein Widerspruch zu Respekt und dem hohen Ansehen, das die Polizei in NordrheinWestfalen völlig zu Recht in hohem Maße verdient.
Ihre Logik – das ist Ihnen scheinbar gar nicht bewusst – ist geeignet, die Schutzrichtung der Grundrechte infrage zu stellen. Denn die Artikel 1 bis 19 garantieren dem Einzelnen verbriefte Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Unsere Verfassung begründet das Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat und seinen Machtmöglichkeiten und natürlich auch gegenüber seinen Hoheitsträgern. Das ist die Schutzrichtung unseres Grundgesetzes.
Gerade die FDP müsste an dieser Stelle die Fahne ergreifen, jugendlich voranspringen und dieses Gesetz mit den Grünen und uns Hand in Hand verteidigen.
Kollege Lürbke, lieber Marc, herzlichen Glückwunsch zum stellvertretenden Fraktionsvorsitz. Schön, dass du uns aber im Innenbereich erhalten bleibst. Denn der Streit würde mir fehlen. Vielleicht schreiben wir aber auch mal einen gemeinsamen Artikel zum Thema: Unterliegt das staatliche Gewaltmonopol einer jederzeitigen Überprüfbarkeit oder eben nicht?
das wissen Sie. Das wissen wir auch. Auf der Klaviatur haben Sie sehr starken Wahlkampf gemacht und waren ja auch erfolgreich. Bezeichnend aber ist, dass eine Ihrer ersten Maßnahmen eine symbolische ist. Das andere war leider sehr real, als es nämlich darum ging, die Förderung von Frauen zu kappen. Die Tendenz wird also erkennbar.
Zur realen Arbeit: Sie erschöpft sich nicht im Symbolischen, nicht in flotten Sprüchen. Übrigens zeigt man Respekt auf sehr viele Arten. Unter anderem erwähne ich in Erinnerung der Jahre 2005 bis 2010 solche Dinge wie etwa LPVG, Beförderungen, Besoldungsanpassung, Einstellungen. Wir werden das sehr genau beobachten und begleiten, wie Sie es diesmal machen. Ich hoffe, es wird anders sein.
Abschließend zur Kennzeichnungspflicht: Es gab ein Leben vorher; es gab ein Leben währenddessen; es wird auch ein Leben danach geben. Nichtsdestotrotz halten wir Ihren Gesetzentwurf für falsch und stimmen ihm selbstverständlich nicht zu.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bialas. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Lürbke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Lürbke.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip kann man das recht schnell zusammenfassen: Wir als Koalition aus FDP und CDU handeln rechtsstaatlich und stärken zugleich unsere Polizeibeamtinnen und -beamten mit Anerkennung, Respekt und Vertrauen den Rücken. Dafür braucht es eben nicht diese Kennzeichnungspflicht – Punkt. Herr Bialas, ich bin weiterhin fest davon überzeugt, dass diese Kennzeichnungspflicht von tiefem Misstrauen geprägt ist.
Angesichts der Wortbeiträge von Frau Schäffer im letzten Innenausschuss konnte man schon fast glauben, die Rücknahme dieser Regelung wäre der Niedergang des Rechtsstaats. Ich kann nur sagen: Das Gegenteil ist der Fall.
(Verena Schäffer [GRÜNE]: Das finde ich nicht! Der Unterschied ist nur: Wir stehen immer an der Seite unserer Beamtinnen und Beamten, anstatt sie unter Generalverdacht zu stellen. (Beifall von der FDP – Josefine Paul [GRÜNE]: Das tut doch niemand!)
Es ist doch mitnichten so, als würde sich kein Beamter mehr ausweisen oder wäre nicht zu identifizieren. Herr Bialas hat es gerade noch mal dargestellt, auch ohne die rot-grüne Kennzeichnung lassen sich Angehörige der Bereitschaftspolizei aufgrund der taktischen Kennzeichnung nicht nur bis zur Zugebene, sondern bis zur kleinsten taktischen Einheit, bis zur Gruppenebene identifizieren. Sie wissen ebenfalls ganz genau, dass im Grunde kein einziger Fall bekannt ist, bei dem diese Identifizierung gescheitert wäre. Es gibt also keinen praktischen Bedarf.
Deswegen meinen wir, statt Misstrauen braucht unsere Polizei endlich mal wieder spürbare politische Rückendeckung – und nach den Ereignissen des G20-Gipfels umso mehr. Mit der Aufhebung von § 6 Polizeigesetz schützen wir nun eben die, die unseren Staat schützen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will trotzdem in dieser Lesung noch mal ins Gedächtnis rufen:
Wie ist es überhaupt zu dieser Regelung gekommen? – Rot-Grün hat damals im Prinzip den Beamtinnen und Beamten von hinten in die Beine gegrätscht – vorbei an den Gewerkschaften und vorbei am Polizeihauptpersonalrat, wo Ihre Vorlage damals krachend gescheitert war.
Wenn wir der Wahrheit ganz genau auf den Grund gehen, sehen wir, dass das im Grunde genommen auf Betreiben der Grünen geschah. – Frau Schäffer nickt.
(Andreas Bialas [SPD]: Ich bestreite das aufs Schärfste! – Gegenruf Dr. Christos Georg Katzidis [CDU]: Aufs Schärfste! – Heiterkeit von der CDU)