(Andreas Bialas [SPD]: Ich bestreite das aufs Schärfste! – Gegenruf Dr. Christos Georg Katzidis [CDU]: Aufs Schärfste! – Heiterkeit von der CDU)
(Verena Schäffer [GRÜNE]: Das ist Blödsinn! Das stand im Koalitionsvertrag! Sie müssten wissen, was das ist!)
Sie haben sich quergestellt, und der Preis dieser Koalition damals war diese Kennzeichnungspflicht. Das ist doch ein offenes Geheimnis.
Auch in der letzten Innenausschusssitzung wurde wieder deutlich: Vertrauen in unsere Beamtinnen und Beamten sucht man leider bei Ihnen vergeblich.
Lieber Kollege Bialas, das kann doch nicht Ihr Anspruch sein. Das kann doch nicht Anspruch der SPD sein.
Deswegen wiederhole ich meine Worte aus der letzten Innenausschusssitzung: Seien Sie ehrlich. Machen Sie sich frei an der Stelle. Sie unterliegen nicht mehr dem Koalitionszwang. – Ich habe im Innenausschuss gesagt: Waschen Sie sich von diesem Makel frei. Dazu besteht jetzt eine wunderbare Gelegenheit. Stimmen Sie dieser Gesetzesänderung zu. Das würde uns freuen und wäre auch sehr angemessen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Schäffer das Wort. Bitte schön, Frau Schäffer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorab: Die Polizeibeamtinnen und -beamten in Nordrhein-Westfalen leisten jeden Tag einen guten Job. Ich finde, insbesondere die Kräfte der Einsatzhundertschaften leisten einen guten Job. Sie sind nicht darum zu beneiden, dass sie fast jedes Wochenende in Einsätzen sind, etwa bei Demos, bei Fußballspielen, dass sie ihr Wochenende eben nicht mit Familie oder mit Freunden verbringen können. Dafür gebührt ihnen selbstverständlich unser Dank und auch unser Respekt.
Aber das ist nicht der Punkt der heutigen Debatte. Im Fokus dieser Debatte steht nicht, der Polizei Anerkennung zu zollen. Ich glaube, das tun wir alle. Es geht mit dieser Kennzeichnungspflicht auch nicht um eine Misstrauenskultur. Ganz im Gegenteil: Es geht eigentlich um eine Vertrauenskultur. Es geht bei der Kennzeichnungspflicht darum, das Vertrauen in die Polizei und in den Rechtsstaat zu stärken. Das haben Sie leider nicht verstanden.
Herr Katzidis, es geht auch nicht um die Frage nach der Gewalt. Es gibt überhaupt keine Evaluation zu dem Kennzeichnungspflichtgesetz.
Wir haben nach wie vor keinen Zahlen dazu. Es gibt weder Zahlen noch Evaluationen, die aussagen würden, dass es aufgrund der Kennzeichnungspflicht zu mehr Gewalt kommen würde. Insofern können Sie beide Sachen überhaupt nicht miteinander vergleichen und in Relation zueinander stellen, weil das einfach völlig unsachlich ist und weil es keine Begründung dafür gibt.
Eines habe ich Ihnen im Ausschuss auch schon vorgeworfen: Sie schwingen hier die großen Reden, aber Sie setzen sich überhaupt nicht mit den Argumenten der Befürworter auseinander. Ganz im Gegenteil! Sie treffen sich nicht mit den Verbänden, mit den Bürgerrechtsorganisationen. Sie müssen nicht mit ihnen einer Meinung sein; das ist gar nicht der Punkt. Ich bin auch nicht einer Meinung mit den Einsatzhundertschaftsführern, mit denen ich zusammengesessen habe, oder mit der GdP. Ich habe mit ihnen allen diskutiert und schwierige Gespräche geführt. Aber ich habe sie immerhin geführt. Sie machen das nicht. Sie führen die Auseinandersetzung eben nicht, weil Sie sich offenbar nicht trauen. Das mache ich Ihnen zum Vorwurf.
Ich finde es wirklich krass und unverschämt, dass Herr Golland im Ausschuss sogar sagt: Warum sollte ich denn mit Menschenrechtsorganisationen in Deutschland reden, da wir doch eine rechtsstaatliche Polizei haben? – Selbstverständlich haben wir eine rechtsstaatliche Polizei. Aber der neue Polizeipräsident von Köln ist dabei, finde ich, auf einem guten Weg. Er redet nämlich mit den Menschenrechtsorganisationen. Er redet mit Amnesty International – das hat er neulich noch in einer öffentlichen Veranstaltung gesagt –, ganz im Gegenteil zur CDU-Fraktion und zum Abgeordneten Golland.
Ich finde es richtig, dass diese Gespräche stattfinden, weil Kommunikation ein wichtiges Mittel polizeilicher Arbeit ist und sein muss. Damit sind wir am Punkt. Herr Reul hat selbst zur Bewertung der Einsätze im Rheinischen Revier bei den Braunkohleprotesten gesagt, dass natürlich die kommunikative und deeskalierende Vorgehensweise der Polizei mit dazu beigetragen hat, dass dieser Einsatz im Rheinischen Revier so erfolgreich war.
Natürlich – dessen bin ich mir bewusst – kann eine Kennzeichnung auf dem Rücken das direkte Gespräch mit den Leuten in keiner Weise ersetzen. Aber trotzdem ist die Kennzeichnung ein wichtiges Zeichen, weil sie deutlich macht, dass die Polizei, obwohl und weil sie Inhaberin des Gewaltmonopols des Staates ist, bei einem möglichen Fehlverhalten von einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten kritisierbar ist und man rechtlich dagegen vorgehen kann. Es
geht also um die Stärkung des Rechtsstaats und um die Stärkung des Vertrauens in die Polizei. Deshalb ist es ein falsches Signal, dass Sie die Kennzeichnungspflicht einfach abschaffen wollen.
Wie gesagt, es geht auch um das Symbolische. Es geht darum, dass die Polizei deutlich macht, dass sie für Offenheit und für Transparenz steht. Gerade weil wir wissen, dass unsere Polizei demokratisch ist, weil wir wissen, dass sie rechtsstaatlich arbeitet, muss sie nichts fürchten, wenn die Polizistinnen und Polizisten diese Kennzeichnung auf dem Rücken tragen.
Wenn man zurückschaut, wie sich das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Polizei in den letzten Jahren eigentlich verändert hat, und wenn ich mir anschaue – wir sind jetzt im Jahr 2017 –, dass die Studierendenproteste der Jahre 1967 und 1968 fast 50 Jahre vorbei sind, dann kann man sich fragen: Was hat sich in diesen fünfzig Jahren eigentlich verändert und auch zum Guten verändert?
Heute trägt die nordrhein-westfälische Polizei in ihrem Leitbild ganz selbstverständlich die Leitziele, bürgerorientiert zu sein, professionell zu sein und rechtsstaatlich zu sein. Dafür steht die nordrheinwestfälische Polizei. Das ist richtig und auch gut so. Gerade weil sie dafür steht, ist es richtig, eine Kennzeichnungspflicht zu haben, die einen Beitrag zur Vertrauensbildung und zur Bürgernähe schafft.
Ihnen – das werfe ich Ihnen vor – geht es nicht um die inhaltliche Debatte, Ihnen geht es nicht um den Diskurs und um die Auseinandersetzung. Das haben wir hier ganz deutlich gemerkt. Sie liefern überhaupt keine Argumente. Ihnen geht es darum, ein Wahlversprechen gegenüber den Polizeibeamtinnen und -beamten einzulösen – ohne jegliche Argumentation, rein mit Ideologie. Ganz ohne Not schaffen Sie das Gesetz ab.
Herr Katzidis, das ist ein schlechter, ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Nordrhein-Westfalen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schäffer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Wagner das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbst die Vertreter der Grünen mussten bereits in der Vergangenheit einräumen, dass die Kennzeichnungspflicht keinerlei praktischen Nutzen hat. Wie bereits mehrfach erwähnt, gibt es in NRW keinen einzigen Fall, in dem ein Polizeibeamter nach einem individuellen Fehlverhalten nicht intern identifiziert werden konnte. Auch die SPD, die sich hier mit den Grünen gegen die Polizei verbündet hatte, versuchte immer wieder, diese Entscheidung zu rechtfertigen. Die Begründungen dazu sind teilweise schon sehr abenteuerlich.
Man wolle angeblich das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken. Nein, meine Damen und Herren, hier wurde lediglich linke polizei- und polizistenfeindliche Klientelpolitik betrieben. Hier wurde eine Politik betrieben, die unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unter Generalverdacht gestellt hat.
Welcher rechtschaffene und normaldenkende Bürger hätte denn ein Problem damit, die Privatsphäre des Menschen hinter der Uniform zu schützen? Intern kann doch ohnehin jeder Beamte bis in die kleinste Einheit hinein identifiziert werden. Eine Kennzeichnungspflicht kann jedoch Beamte und deren Familien in größte Gefahr bringen. Personen aus dem rechts- oder linksextremen Spektrum, islamische Hetzer oder gar das organisierte Verbrechen können somit ungehindert die Privatsphäre der Beamten identifizieren.
Da wir im 21. Jahrhundert leben, ist es heutzutage überhaupt kein Problem, mit wenigen Mausklicks vielfältige Informationen über Privatpersonen herauszubekommen, was durch die Kennzeichnungspflicht noch erleichtert würde. Einschüchterungen, Bedrohungen und Erpressungen von Polizei- oder Justizbeamten sind ohnehin schon leider längst traurige Realität. Bereits im Mai 2011 erklärte der Bundesvorstand der GdP – ich zitiere –:
„Es ist eine Tatsache, dass schon heute einzelne Beamte persönlich ausgeforscht, ihr Name und ihre Privatanschrift ermittelt und in der politisch extremen Szene veröffentlicht werden und polizeiliche Strukturen sehr weitgehend erfasst und ebenfalls veröffentlicht werden.“
Es ist von daher dringend an der Zeit, unseren Polizeibeamten mehr Solidarität vonseiten der Gesellschaft und der Politik zukommen zu lassen.
Reicht es denn nicht, dass unsere Polizei schon seit Jahren unter unzulänglicher Ausrüstung, enormen Überstunden und tätlichen Angriffen leidet, und das bei nicht gerade üppiger Vergütung? Den Beamten in dieser Situation auch noch kennzeichnen zu wollen, muss ihn nur noch mehr verunsichern; schließlich wird das Risiko, dass die Beamtin und ihre Familie von entsprechenden Gewalttätern angegriffen werden, dadurch nur noch größer. Die Kennzeichnungspflicht ist daher eine reale Gefahr für die Privatsphäre und die körperliche Unversehrtheit unserer Polizeibeamten und deren Familien.