Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE] und Petra Vogt [CDU])

Lassen Sie mich klipp und klar sagen: Wir werden als Landesregierung an unserem bisherigen Kurs, nämlich einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes, festhalten. Ein anderes Vorgehen, so wie Sie es vorschlagen, ist in keiner Weise zu verantworten.

Es ist unbestritten, dass die mit der Bekämpfung der Coronapandemie verbundenen Einschränkungen die Menschen nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern überall belasten. Auch wenn sich die konkreten Auswirkungen eines länger andauernden Social Distancing noch nicht hinreichend beurteilen lassen, ist es naheliegend, dass gerade junge Menschen hiervon in besonderer Weise betroffen sind. Gewohnte Strukturen verändern sich, die engen Kontakte zu Freunden und Bezugspersonen sind leider nicht mehr so einfach möglich.

Das, was geht in Zeiten der Pandemie, wird von der Landesregierung sorgsam umgesetzt. Sie können sich sicher sein, dass wir die damit zwangsläufig verbundenen Eingriffe in miteinander widerstreitende, verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter sorgfältig gegeneinander abwägen, um einen möglichst schonenden Ausgleich herbeizuführen.

Wir haben das Recht auf Bildung, und wir haben das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Wir haben aber auch die Rechte der Einzelnen wie das der Allgemeinheit auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

Die Landesregierung ist sich dieser Verantwortung sehr bewusst. Deshalb war es von Anfang an unser gemeinsames Ziel, möglichst schnell Schritte für eine behutsame Normalisierung zu ergreifen. Die stabile Lage des Gesundheitssystems in Nordrhein-Westfalen und die aktuellen Entwicklungen bei den Neuinfektionen erlauben dies in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfreulicherweise wieder.

Das darf jedoch nicht dazu führen, die Augen davor zu verschließen, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen wesentlich dazu beigetragen haben, die Lage zu stabilisieren. Dazu gehörten auch die strengen Anforderungen an Abstands- und Hygieneregeln.

Meine Damen und Herren, wir müssen weiter auf Sicht fahren. Wir müssen weiter verantwortungsvolle Entscheidungen auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen treffen. Sie fordern hingegen in Ihrem Antrag, dass wir von heute auf morgen, von jetzt auf gleich in Vorcoronazeiten zurückkehren. Damit würden wir es uns aber alle viel zu einfach machen; mit verantwortungsvoller Politik hat das nichts mehr zu tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Gebauer. – Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/9380 beantragt. Ich darf fragen, wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 17/9380 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf:

7 Fragestunde

Drucksache 17/9436

Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 70, 71, 72 und 73 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 70

der Abgeordneten Josefine Paul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, und zwar zu dem Thema „Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um diese spezielle Personengruppe über die Hilfsangebote in der Coronakrise zu informieren (und wie viele wurden erreicht)?“

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landes

regierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Scharrenbach antworten wird. – Frau Ministerin Scharrenbach, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Paul, ich darf die zweite Frage, die Sie in Ihrer Mündlichen Anfrage adressiert haben, gleich mit aufrufen:

„Da insbesondere für diejenigen ein besonderer Handlungsbedarf besteht, die nicht offiziell als Prostituierte gemeldet sind und daher auch keinen Anspruch auf finanzielle Hilfen haben, frage ich die Landesregierung, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in der Coronakrise zu unterstützen.“

Wichtige Anlaufstellen sind die landesgeförderten Beratungseinrichtungen für Prostituierte, die ihre Beratungstätigkeit ohne Unterbrechung während der Coronapandemie fortgesetzt haben. Auch Frauen, die sich im Dunkelfeld aufhalten, suchen immer wieder den Kontakt zu diesen Beratungseinrichtungen.

Mit Beginn der Coronaschutzmaßnahmen hat mein Haus den regelmäßigen Austausch mit den Einrichtungen weiter intensiviert und ausgebaut, und zwar sowohl im Rahmen von Telefonkonferenzen als auch per E-Mail. Praktisch hat es wöchentlich Kontakte zwischen meinem Haus und den Beratungseinrichtungen gegeben.

Die Beratungsstellen – das wissen wir aus den entsprechenden Austauschen – werden regelmäßig auch von Frauen aus dem Dunkelfeld aufgesucht. Sie haben entsprechende Informationen bekommen und dann die Beratungsstellen wieder verlassen.

Teilweise sind wir im Ministerium auch direkt kontaktiert worden und konnten dort entsprechende Unterstützungsleistungen anbieten bzw. die benötigten Informationen geben.

Darüber hinaus haben die Kreise und die kreisfreien Städte als zuständige Behörden im Rahmen der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes entsprechende Informationen erhalten, damit sie vor Ort beratend tätig werden konnten.

Offene Rechtsfragen konnten wir schnellstmöglich auf kurzem Wege und ressortübergreifend klären; Stichwort ist hier „Soforthilfe des Landes NordrheinWestfalen“ und/oder in Verbindung mit Steuerfragen, die sich dadurch ergeben haben.

Des Weiteren gibt es mehrsprachige Informationen zum Thema Corona in der sogenannten Lola-App für Prostituierte. Das ist dort entsprechend aufgegriffen worden.

An dieser Stelle darf ich den Beratungseinrichtungen sehr herzlich und ausdrücklich für ihren unermüdlichen Einsatz danken. Der Dank geht ebenso an die

spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, an die allgemeinen Frauenberatungsstellen sowie an alle übrigen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die in diesen Zeiten Frauen in Not begleiten und entsprechend unterstützen.

Wir befinden uns außerdem in einem regelmäßigen Austausch mit dem Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen, die beispielsweise über eigene Hilfsgelder speziell Frauen geholfen haben, die ohne Anspruch auf staatliche Leistungen waren. In diesem Fall fand also auch ein enger Austausch mit dem zuständigen Berufsverband statt.

Wie viele Frauen bislang auf diese Weise erreicht werden konnten, ist nicht feststellbar. In Teilen fand die Kommunikation mit den Beratungseinrichtungen statt, die dann diese Informationen an Frauen weitergegeben haben, die sie aufgesucht haben bzw. die bei den Kreisen, kreisfreien Städten und Vergleichbarem waren. Die Anzahl ist deshalb kaum feststellbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir mit diesen Angeboten eine hohe Anzahl von in der Prostitution Tätigen erreicht haben.

Des Weiteren haben wir sehr intensiv darüber gesprochen, wie wir einen Zugang zur NRW-Soforthilfe gewährleisten können. Im Grunde wurde das ganz niederschwellig gelöst. Prostituierten, die über eine eigene Steuernummer und einen eigenen Wohnsitz in Deutschland verfügen, stehen soziale Unterstützungsleistungen wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Leistungen aus dem ALG II und gegebenenfalls auch Wohngeld zu. Das heißt: Wir haben nicht zur Bedingung gemacht, dass die Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz auch tatsächlich angemeldet sind.

Des Weiteren haben wir diesem Personenkreis auch bei Antragstellungen – beispielsweise auf Leistungen nach ALG II oder Wohngeld – entsprechend Unterstützung zukommen lassen, sodass die Anträge ausgefüllt werden konnten.

Die Unterstützung von Menschen in Wohnungsnot und bei Obdachlosigkeit wird in kommunaler Zuständigkeit geregelt. Aber auch hier hat das Land Ende März kurzfristig 500.000 Euro als Soforthilfe für freie Träger der Wohnungslosenhilfe für obdachlose Menschen in der Coronakrise zur Verfügung gestellt. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Frau Abgeordnete Paul hat sich für eine erste Nachfrage gemeldet. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen.

Ich würde gerne bei dem letzten Punkt, den Sie aufgegriffen haben, nachhaken, also der Wohnungslosigkeit und der Wohnungssituation insgesamt. Wir wissen, dass für viele Frauen die Wohnungslage besonders prekär ist. Das kann natürlich oftmals mit schwierigen Situationen einhergehen. Unter Umständen können Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter durch eine Lockerung des Prostituiertenschutzgesetzes auch in den Bordellen verbleiben. Das könnte aber unter Umständen zu neuen Zwangssituationen etc. führen.

Ist der Landesregierung darüber etwas bekannt? Hat sie dagegen Maßnahmen ergriffen, um diese Frauen zu unterstützen?

Frau Ministerin, bitte.

Frau Abgeordnete, ich habe es akustisch nicht ganz verstanden. Bitte sagen Sie doch noch einmal, welche Zielgruppe Sie im Blick haben.

Es geht um die Frauen, die, wenn ich es richtig sehe, nach dem Prostituiertenschutzgesetz an sich nicht in Prostitutionsstätten bleiben dürfen, in der aktuellen Situation allerdings schon. Das könnte unter Umständen zu neuen, schwierigen, unter Druck setzenden Situationen etc. führen, wenn also bestimmte Preise oder aus meiner Sicht eher sittenwidrige Abarbeitungsverhältnisse aufgerufen werden. Haben Sie darüber Erkenntnisse? Haben Sie da Maßnahmen ergriffen?

Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir haben bisher keine Erkenntnisse über entsprechende Missstände.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Fragestellerin hat sich Frau Abgeordnete Schäffer gemeldet. Bitte sehr, Frau Schäffer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Antwort auf die Mündliche Anfrage meiner Kollegin.

Sie haben darauf Bezug genommen, dass Prostituierte, die angemeldet sind, entsprechende Soforthilfen beantragen können. Meine Frage ist: Wie hoch schätzen Sie denn die Anzahl der nicht angemeldeten Prostituierten in Nordrhein-Westfalen, die dem

zufolge auch keine Hilfen in Anspruch nehmen können?

Frau Ministerin, bitte.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schäffer, Grundsatz für einen Zugang ist nicht, dass eine Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet ist, sondern Voraussetzung ist, dass sie eine Steuernummer und einen Wohnsitz hat. Das haben wir ganz bewusst pragmatisch innerhalb der Landesregierung für den Zugang zur NRW-Soforthilfe geregelt.