Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schäffer, Grundsatz für einen Zugang ist nicht, dass eine Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet ist, sondern Voraussetzung ist, dass sie eine Steuernummer und einen Wohnsitz hat. Das haben wir ganz bewusst pragmatisch innerhalb der Landesregierung für den Zugang zur NRW-Soforthilfe geregelt.
Sie wissen, dass schon mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes vonseiten des Bundes verschiedene Erwartungshaltungen, was die Anzahl von angemeldeten Prostituierten anbetrifft, formuliert worden sind. Diese Annahmen aus der damaligen Zeit sind bis heute nicht eingetreten.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen waren Stand 2018 knapp 9.300 Prostituierte angemeldet. Die Bundeszahlen für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor; sie werden im Sommer erwartet.
Insofern ist es schwierig, eine – in Anführungszeichen – „Dunkelziffer“ bzw. die Zahl der Prostituierten im Dunkelfeld abzuschätzen.
Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Paul, Sie haben das Wort zu Ihrer zweiten Nachfrage. Bitte schön.
Im Moment ist Prostitution allgemein untersagt. Alle Prostitutionsstätten sind derzeit geschlossen. Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen – darauf weist auch der Bericht des Magazins „Westpol“ hin –, dass weiterhin Prostitution stattfindet. Insofern müssen wir leider davon ausgehen, dass es im Moment nur noch ein Dunkelfeld und kein Hellfeld mehr gibt. Dementsprechend steigt auch das Risiko für die Frauen und Männer in diesem Bereich.
Haben Sie Erkenntnisse dazu, ob es vermehrt zu Gewalttätigkeiten in solchen Anbahnungen kommt? Haben Sie auch schon Maßnahmen getroffen? Sie haben gesagt, dass ein Austausch mit den Beratungsstellen stattfindet, um gegebenenfalls besseren Schutz und bessere Unterstützung für betroffene Frauen leisten zu können.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Paul, wir haben schon weit vor Corona dem Landtag einen Bericht über die Wirkungsweisen des Prostituiertenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und die daraus folgenden Erkenntnisse erstattet.
In diesem Bericht, der Ihnen ja auch vorliegt, haben wir sehr deutlich dargelegt, dass die Ziele, die eigentlich mit dem Bundes-Prostituiertenschutzgesetz verbunden gewesen waren und aktuell auch noch sind, in Nordrhein-Westfalen in weiten Teilen nicht zur Umsetzung gelangen konnten.
Das betrifft auch die Frage, ob das Bundes-Prostituiertenschutzgesetz Menschenhandel und Zwangsprostitution verhindert. Da kommt der Bericht zur klaren Einschätzung: Nein.
Wir haben in dem Bericht sehr klar dargelegt, dass beispielsweise Beschaffungsprostitution von dem Bundes-Prostituiertenschutzgesetz so gut wie gar nicht adressiert ist.
Diese Erkenntnisse, die wir vor Corona hatten, werden sich innerhalb der Zeit von Corona auch nicht verändert haben.
Insofern gebe ich Ihnen recht. Auch wir gehen davon aus, dass ein Teil von Prostitution aktuell in Wohnungen stattfindet, also der Öffentlichkeit entzogen ist, womit ein weiteres Abdriften in das entsprechende Dunkelfeld erfolgt.
Wir sind derzeit dabei – von den Fraktionen von CDU und FDP haben wir einen entsprechenden Auftrag des Landtags erhalten –, ein strukturiertes Konzept für die Stärkung der Prostituiertenberatung zu erarbeiten. Auch da stehen wir in einem intensiven Austausch, weil wir versuchen wollen, die Unzulänglichkeiten des Bundes-Prostituiertenschutzgesetzes
Ansonsten ist man natürlich teilweise darauf angewiesen, dass sich potenzielle Nachbarn bei den Behörden melden. Sie wissen, welche zum Teil unmöglichen Auswüchse gerade dieses Nachbarschaftsverhalten auch in Zeiten von Corona oder anderen Katastrophen haben kann.
Es ist also in Summe nicht ganz einfach. Wir haben aber keine Erkenntnisse darüber, dass es zu vermehrter Gewalt von Freiern gegenüber Prostituierten in einer Wohnungsprostitution, die auch nicht zulässig ist, gekommen ist.
Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, es gibt zurzeit eine Initiative von 16 Bundestagsabgeordneten aus Reihen von CDU und SPD, die einerseits darauf hinwirken wollen, dass es keine Lockerungen beim Lockdown gibt, was Prostituierte angeht, und auf der anderen Seite dazu auffordern, Ausstiegsmodelle wie in Schweden auf den Weg zu bringen. Wie steht die Landesregierung dazu?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Beer, ich habe bezüglich dieses Anschreibens eine sehr klare Haltung. Der Landtag ist nicht zuständig für das Gesetz, das in Rede steht. Ich bin sehr gespannt auf die bundesgesetzliche Initiative der regierungstragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Bundes-Prostituiertenschutzgesetzes mit dem im Brief enthaltenen Inhalt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sind ja in Ihrer Ausführung auch auf die Situation der ausländischen Sexarbeiterinnen eingegangen. Mich interessiert, ob Sie eine Einschätzung darüber haben, wie hoch die Anzahl der ausländischen Sexarbeiterinnen in NRW ist, und damit verbunden darüber, welche Unterstützung diese Frauen finden können, vor allen Dingen diejenigen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete, für diese Gruppe, also speziell für Frauen, die ohne Anspruch auf staatliche Leistungen in Deutschland sind, hat der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen entsprechende Hilfsgelder ausgekehrt.
Wir haben – das haben Sie richtig aufgezeigt –, ohne dass wir eine Feststellung über die Anzahl der Personen haben, natürlich auch Frauen in NordrheinWestfalen oder in der gesamten Bundesrepublik, die beispielsweise Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind, die sich im Dunkelfeld befinden. Sie zu identifizieren ist nur möglich,
wenn Kontrolltätigkeiten durch die Landes- und/oder Bundespolizei durchgeführt werden. Eine große Aktion war noch vor Corona im deutsch-niederländischen Grenzraum durch die Bundespolizei durchgeführt worden.
Wir haben auch Personen beispielsweise aus dem europäischen Ausland in Nordrhein-Westfalen aufhältig, in Bezug auf die wir uns auch an anderen Stellen durchaus mit den Städten und Gemeinden entsprechend austauschen und unterhalten. Auch dazu gibt es allerdings keine letztendlichen Erkenntnisse, was die Anzahl anbetrifft. Aber diese Frauen sind durch den Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen adressiert worden.
Herr Präsident, vielen Dank. – Ich wollte bei diesem Punkt noch einmal nachhaken. Sie hatten ja, was für mich tatsächlich neu war, bei der Frage nach den Sexarbeiterinnen, die zwar nicht nach Prostituiertenschutzgesetz angemeldet sind, aber immerhin eine Steuernummer haben, ausgeführt, dass sie einen Anspruch auf Hilfen nach dem NRW-Programm haben.
Trotzdem haben wir vermehrt Berichte bekommen, dass Prostituierte, wo auch immer sie untergebracht sind, nicht nach Hause können, obwohl sie sehr gerne nach Hause möchten. „Nach Hause“ ist in dem Fall häufig Rumänien – oder auch andere osteuropäische Länder. Wie gehen Sie mit diesem Sachverhalt um? Die einfachste Möglichkeit wäre ja, dafür zu sorgen, dass diese Frauen wirklich nach Hause kommen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben partiell durchaus zumindest diese Erkenntnis, dass man nicht nach Hause kann – so darf ich das einmal formulieren –, sehen aber, dass uns gerade die Hände gebunden sind, um entsprechend helfen zu können.
verwiesen, dass es gegebenenfalls eine parlamentarische bzw. Gesetzgebungsinitiative des Bundes geben sollte. Aber Sie müssen doch selbst eine fachliche Meinung dazu haben, ob Sie einem solchen Anliegen zustimmen würden oder nicht.
Also noch einmal die Frage: auf der einen Seite Verlängerung des Lockdowns bzw. keine Aufweichung, auf der anderen Seite Ausstiegshilfen nach schwedischem Modell.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer, für die Nachfrage – zum einen, was die Wiederaufnahme des Gewerbes anbetrifft. Sie wissen, dass im Besonderen durch die Nähe, die sich bei den Dienstleistungen, über die wir sprechen, ergibt, ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht.
Vor diesem Hintergrund ist derzeit weder in Nordrhein-Westfalen noch in anderen Bundesländern erkennbar, dass man das Gewerbe, die Arbeit und die Tätigkeiten wieder aufnehmen lässt. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen, und zwar aufgrund des hohen Infektionsrisikos, das wir letztendlich bei der Ausübung der Prostitution – Sie nicken; insofern glaube ich, dass Sie zumindest diesen Grundsachverhalt teilen – miteinander feststellen können.
Was die Frage des Kaufverbots betrifft: Sie kennen die vielen Diskussionen, die sowohl hier im Landtag in der vergangenen Legislaturperiode als auch auf der Bundesebene auf dem Weg geführt wurden, ein neues Prostituiertenschutzgesetz zu entwickeln.
Das war insofern nicht ganz einfach, als dass man natürlich auf der einen Seite Frauen, die in der Zwangsprostitution oder Opfer von Menschenhandel oder im Dunkelfeld sind, mit dem Prostituiertenschutzgesetz hat helfen wollen. Die Schwierigkeit, die sich aus einem Kaufverbot ergibt, ist meines Erachtens, dass sich das Ganze komplett ins Dunkelfeld verschiebt und wir damit noch mehr Herausforderungen haben als die, die sowieso schon im bestehenden Bundesgesetz angelegt sind.
Deswegen bin ich an dieser Stelle zum jetzigen Zeitpunkt wie auch innerhalb der letzten Wochen und Monate immer noch verhalten.
Daher sage ich sehr deutlich: Wenn Abgeordnete des Deutschen Bundestages, der ja der bundesdeutsche Gesetzgeber ist, eine entsprechende Initiative starten wollen, sind sie auch in der Lage, dem bundesdeutschen Gesetzgeber eine Gesetzesinitiative vorzulegen.
sehe, dass wir damit die Frauen – und natürlich auch die Männer –, die in der Prostitution unterwegs sind, komplett in das Dunkelfeld verschieben. Ich sehe auch nicht, dass dadurch die Prostitution plötzlich weg wäre.
Die Herausforderung für uns alle ist doch, dafür Sorge zu tragen, dass Frauen – und Männer genauso – nicht in die Zwangsprostitution kommen, unter Druck geraten, bedroht werden oder Vergleichbares. Das ist unsere Aufgabenstellung.
Wenn es Frauen und Männer gibt, die das Gewerbe freiwillig ausüben, müssen wir da auch einen entsprechenden Weg finden.
Vor diesem Hintergrund habe ich im vergangenen Jahr bei der Gleichstellungsministerkonferenz zusammen mit der Kollegin Sütterlin-Waack aus Schleswig-Holstein eine Antragsinitiative ergriffen, um den Bund aufzufordern, bitte bei dem Zwischenbericht, den der Bund eigentlich zum Prostituiertenschutzgesetz erstellen wollte, die ersten Erkenntnisse der Länder mit einzubeziehen, um frühzeitig Fehlentwicklungen, die sich in der Folge und in der Umsetzung des Bundes-Prostituiertenschutzgesetzes ergeben, gegensteuern zu können, indem man möglicherweise auch frühzeitig das Gesetz ändert.