Losgelöst von möglichen Coronaeffekten müssen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung daher weiter ambitioniert fortgesetzt werden. Das hat auch unsere Umweltministerin Ursula Heinen-Esser bekräftigt.
Erstens. Der Verkehrsfluss in den Kommunen wird größtenteils nicht durch Landesmaßnahmen geregelt. Das Arbeitsprogramm zum Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen orientiert sich an ganz klaren Kriterien.
Es wurde als neues Planungs- und Steuerungsinstrument von der Nordrhein-Westfalen-Koalition eingeführt und wird jährlich aktualisiert. Projekte können nur neu aufgenommen werden, wenn die vorherigen abgearbeitet sind.
Die Untertunnelung der B1 in Dortmund hat der Bund im Bundesverkehrswegeplan bis 2030 nicht priorisiert. Vorrang hat daher wie vom Bund vorgegeben die Beseitigung von Engstellen im Autobahnnetz.
Drittens. Für die Ermittlung des Park-and-ride-Bedarfs einer Kommune sind in erster Linie die Verkehrsverbünde zuständig. Hier gibt es bereits konkrete Projekte, zum Beispiel des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zur Schaffung einer entsprechenden Datengrundlage.
Damit Pendler direkt erkennen können, ob noch freie Stellplätze für ihr Auto verfügbar sind, sollen die Park-and-ride-Anlagen mit technischen Systemen ausgerüstet werden.
Kommunen, die Fördermittel nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr erhalten, müssen diese Messsysteme auf der gesamten Anlage installieren.
Außerdem können Kommunen auch bestehende Park-and-ride-Anlagen mit diesem System ausstatten und hierfür entsprechende Fördermittel beantragen.
Viertens. Zum Thema „Bessere Abstimmung zwischen motorisiertem Individualverkehr und Radverkehr“ verweise ich auf den Bericht in unserer letzten Verkehrsausschusssitzung.
Zuständig für die Radwegebenutzung in NordrheinWestfalen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden. Diese treffen ihre Entscheidung stets in enger Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten.
Das bedeutet, dass in Nordrhein-Westfalen allein die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden über die Anordnung sowie die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht entscheiden.
Das Ministerium für Verkehr ist hingegen nicht ermächtigt, straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Einzelfall anzuordnen.
Es bleibt abschließend Folgendes festzustellen: Sie holen hier erneut einen alten Antrag aus der AfDMottenkiste. Mögliche Ansätze verlieren sich in der einseitigen Fokussierung auf den motorisierten Individualverkehr.
Die bewusste Vermischung und Vereinfachung von Kompetenzen zwischen Bund, Land und Kommunen unterstreicht den populistischen Grundton, der sich zwischen den Zeilen des Antrags deutlich erkennen lässt.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hingegen unterstützt den ganzheitlichen Ansatz der Landesregierung und spielt die verschiedenen Verkehrsträger nicht gegeneinander aus. Eine gewinnbringende Verkehrspolitik ist technologieoffen, nutzerorientiert und ideologiefrei.
Diese Prämisse – das sage ich ganz deutlich – verfolgen wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition. Davon ist in dem Antrag nichts zu finden;
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umfang Ihres Antrags, Kolleginnen und Kollegen von der AfD – zehn Seiten – würde nach den Gepflogenheiten parlamentarischer Demokratie im Prinzip eine ausführliche Beschäftigung mit ausreichender Redezeit bedingen.
Für gewöhnlich macht es Sinn, Anträge mit einem erheblichen Umfang ordentlich zu diskutieren. Wenn Sie vorhatten, dieses Thema künstlich aufzupusten, um sich so mehr Redezeit im Plenum zu ergaunern, ist Ihnen das gelungen; das sage ich Ihnen ausdrücklich.
diesen Antrag hier zu goutieren; da können Sie sicher sein. Ich werde jetzt darauf zu sprechen kommen.
Ihr Versuch, verkehrspolitisch eine Zeit vor Corona heraufzubeschwören, muss nämlich ganz sicher scheitern. Unsere Lust auf solche rückwärtsgewandten Debatten ist ziemlich gering; das will ich Ihnen ausdrücklich sagen.
Man muss auch Zweifel haben, dass Sie tatsächlich eine sachgerechte Diskussion führen wollen. Das kann man alleine an den 41 angeführten Quellen sehen: ein Sammelsurium an tendenziösen Presseartikeln. Das können Sie gerne machen, aber da stand nicht wirklich etwas Substanzielles für eine wirklich zielorientierte Debatte drin; es ist ziemlich abstrus.
Fest steht doch, dass sich Ihr Antrag gegen die notwendige Verkehrswende richtet; das haben hier doch alle deutlich festgestellt.
Sie tun so, als ob es darum ginge, den Individualverkehr zu fördern, weil dann für den Klimaschutz genug getan wäre. Wir sagen ausdrücklich: Das ist falsch. Vor Corona waren wir schon weiter. Wenn Sie in diesem Zusammenhang Grenzwerte ad absurdum führen,
Umweltfahrspuren wegdiskutieren, Umweltplaketten ändern, Tempo-30-Zonen abschaffen, mehr grüne Wellen für den Individualverkehr und entsprechende Park-and-ride-Anlagen einrichten wollen, geht es Ihnen am Ende darum, für freie Fahrt für freie Bürger zu sorgen.
Aus unserer Sicht ist das ziemlich abstrus, denn damit negieren Sie die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, dass Autos auf der Straße nicht beliebig zu vermehren sind.
Sie legen hier das Pippi-Langstrumpf-Prinzip vor. Wir werden in der Sache genau hinschauen, ob Sie in Zukunft Seriosität walten lassen wollen oder nicht. Was Sie vortragen, ist ziemlich abstrus.
Ein gutes öffentliches Verkehrsangebot macht die Mobilitätswende erst möglich. So weit waren wir bereits vor Corona – nicht zuletzt deshalb, damit die Metropolregion Ruhr endlich den ÖPNV bekommt, den sie dringend braucht: pünktlich, schnell und auch digital.
Das ist das Ziel für die nächsten Jahre; der Anteil der Pkw-Pendlerinnen und -Pendler ist doch nicht umsonst so hoch. Der Platz ist eben begrenzt, weshalb wir mehr Mut brauchen, um entsprechende Entwicklungen einzuleiten.
Ich will mit Blick auf die heutige Presseberichterstattung ausdrücklich auf Folgendes hinweisen: Die „Kooperation Metropole Ruhr“ ist ein guter Anfang. Heute ist deutlich geworden, dass man gemeinsam mehr machen will.