Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogt. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Kollege Nückel das Wort.
Erstens. Das Bundesverfassungsgericht hat dem ZDF-Urteil hinsichtlich der Besetzung von Gremien eigentlich schon deutlich gemacht, welche Regeln eingehalten werden müssen. Diese werden in NRW nicht nur eingehalten, sie werden sogar übertroffen.
Drittens. In NRW besteht lediglich eine Beteiligung einer politischen Partei in einem Medienunternehmen, und die ist auch öffentlich einsehbar und wird nicht geheim gehalten.
Viertens. Bei dem, was Sie über die parteinahen Stiftungen und Regierungsmitglieder formuliert haben, fehlt schon die Begründung einer Regelungslücke.
Sechstens. Aus der fehlenden Notwendigkeit ergibt sich auch die fehlende Verhältnismäßigkeit, und deshalb können wir dann auch siebtens den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Nückel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Kollege Keymis das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich vier Sätze:
Erstens. „Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung von Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen reichen zur Herstellung von Transparenz aus.“
Viertens. „Soweit der Gesetzentwurf ‚Anbieter von Telemedien‘ betrifft, besteht keine Gesetzgebungskompetenz.“
Hersteller dieser Sätze ist Professor Dr. Holznagel, der als Experte bei der Anhörung am 9. Januar anwesend war. Dem hat unsere Fraktion nichts hinzuzufügen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man gerade meinen Vorrednern gefolgt ist, könnte man meinen, es handle sich bei der von uns kritisierten politischen Kontrolle von Medienhäusern quasi um
Hirngespinste. Angeblich sind das alles Verschwörungstheorien, mit denen die bösen Rechtspopulisten der ach so vielfältigen neutralen und unabhängigen Presse in Deutschland am Zeug flicken wollen.
Nur die Fakten sprechen eine ganz andere Sprache. In weiten Teilen NRWs ist die Funke Mediengruppe Monopolist bei Tageszeitungen, bei den kostenlosen Wochenzeitungen und beim Lokalradio. Das Zeitungssterben, die Konzentrationsprozesse bei den Redaktionen haben dafür gesorgt, dass die Berichterstattung vielerorts bei einem einzigen, außerordentlich mächtigen Medienkonzern liegt.
Das kann man für sich genommen schon bedenklich finden. Schwierig wird es aber, wenn man weiß, dass der Minister Holthoff-Pförtner, der mit Herrn Laschet ja am Kabinettstisch sitzt, Hauptanteilseigner dieses Medienhauses ist.
Aber damit nicht genug. Die SPD ihrerseits verfügt ebenfalls über ein beachtliches Medienimperium. Über die Verlagsholding ddvg ist sie an einer Vielzahl von Publikationen beteiligt. Darüber hinaus werden durch das RedaktionsNetzwerk Deutschland RND 50 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 2,3 Millionen Exemplaren – so die selbst veröffentlichten Zahlen – mit Inhalten bestückt.
Nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ stören Sie sich aber gegenseitig nicht weiter beim Ausbau dieses Mediensumpfes, sondern schieben sich sogar gegenseitig noch Subventionen zu, auf Kosten des Steuerzahlers. Erst gab es Ausnahmen vom Mindestlohn, bei den 450-Euro-Jobs usw. – und dann im letzten Jahr gab es direkt Cash aus der Kasse des Bundes für die mit ihm befreundeten Verleger.
Wir leben also nicht mehr im Zeitalter der Zensoren, die mit Rotstift und Schere unliebsame Berichterstattungen verhindern. Das brauchen sie auch gar nicht mehr. Sie kaufen sich einfach die Zeitungen und Redaktionen zusammen, die dann in ihrem Sinne berichten sollen.
Wenn Ihre Parteien oder Ihre Funktionäre im Mediengeschäft mitmischen, dann soll das auch für jeden ersichtlich sein. Dementsprechend sollen derartige Beteiligungen im Impressum transparent dargestellt werden.
Ein solches Gesetz ist im Übrigen – das ist gerade schon angeklungen – auch kein rechtspopulistisches Alleinstellungsmerkmal. Es gab das in ganz ähnlicher Form in Hessen, wo es übrigens von einer breiten politischen Mehrheit getragen wurde.
Davon wollen Sie aber inzwischen nichts mehr wissen. Vielleicht ist es Ihnen peinlich darzustellen, wie weit der Klüngel aus Medien und Politik inzwischen reicht. Vielleicht fürchten Sie, dass die Bürger zu Recht hinterfragen, warum die angebliche vierte Gewalt, die uns kontrollieren soll, selbst von der Politik kontrolliert wird.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat jedenfalls keine Bedenken gegen das Gesetz ergeben. Ihre Vertreter im Medienausschuss hatten offensichtlich auch keine Bedenken, denn sie stellten den Sachverständigen nicht eine einzige Frage – Herr Vogt, im Übrigen auch nicht dem von Ihnen bestellten sicherlich völlig unabhängigen Sachverständigen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie, wie Sie es so oft betonen, Fake News bekämpfen und sogenannten seriösen Journalismus stärken wollen, dann wird das nicht mit Geheimniskrämerei funktionieren. Dann müssen Sie öffentlich und transparent machen, wer hinter welchen Publikationen steht und Einfluss nimmt. Aber genau diese Transparenz fürchten Sie offenbar wie der Teufel das Weihwasser.
Minister Laumann sagte gestern sehr treffend, die Mutter von Vertrauen sei Transparenz. Was für Schlachthöfe gilt, meine Damen und Herren, das muss wohl auch für Redaktionsstuben gelten.
Aber genau deshalb wenden sich die Bürger in immer größerer Zahl von den Erzeugnissen ab, die diese versumpfte Medienlandschaft fabriziert. Das ist nicht die Schuld des Internets oder der sozialen Medien; nein, es liegt an der Qualität und vor allem auch an der Glaubwürdigkeit des Produkts.
Es ist im Grunde wie bei allem: Wer ein gutes Produkt bietet, braucht sich nicht davor zu scheuen, dass ihm jemand bei der Herstellung auf die Finger schaut. Wer dagegen pfuscht und täuscht, agiert gerne im Verborgenen. Das wissen wir, das wissen Sie, und deshalb werden Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen. Aber keine Sorge: Wir bleiben dran.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung in Vertretung von Herrn Ministerpräsident Laschet Herr Minister Reul das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Staatsferne, die die AfD zur Begründung ihres Antrags vorgibt, ist in der Tat wichtig. Gerade aus diesem Grunde gibt es bereits weitreichende Regelungen im geltenden Recht, die die Unabhängigkeit der Medien sicherstellen und eine Gefährdung der
Die Sachverständigen, die vom Ausschuss für Kultur und Medien angehört wurden, haben bestätigt, dass den verfassungsrechtlichen Anforderungen bereits umfassend Rechnung getragen wird.
Darüber hinausgehende, weiter reichende Transparenzregelungen, wie sie von der Fraktion der AfD vorgeschlagen werden, sind hingegen nicht erforderlich und auch in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht sinnvoll. Das betrifft vor allem die pauschale Einbeziehung aller Angebote in die neuen Pflichten, unabhängig davon, ob sie überhaupt Meinungsrelevanz haben.
Mit der Sicherung von Staatsferne der Medien hat das nichts zu tun. Der Gesetzesvorschlag geht nicht nur deutlich zu weit, er ist auch kein sinnvoller Beitrag zum Schutz der Staatsferne der Medien. Deshalb kann er abgelehnt werden.
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 17/9340, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7360 abzulehnen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, der oder die sich der Stimme enthalten will? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/7360 vom Plenum mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten nicht angenommen, sondern abgelehnt wurde.