Das gehört einfach zur Ehrlichkeit dazu, lieber Herr Rüße und lieber Herr Mostofizadeh. Ich wusste gar nicht, dass du so viel Ahnung von Landwirtschaft hast.
Ich bin ganz begeistert. Wenn ich das gewusst hätte! Ich würde dich gern einmal einladen, damit du erlebst, was auf dem Land vor sich geht. Darüber reden und nichts wissen ist ein bisschen schwierig.
Meine Damen und Herren, niemand heißt das gut, was in diesen Betrieben vorgekommen ist. Aber wir müssen uns doch auch der Frage widmen: Warum konnte es vorkommen? – Im Ergebnis müssen wir abwarten, was die Experten herausfinden. Dann muss es geändert werden. Und wir werden es ändern.
Fakt ist: Diese Betriebe sind gewachsen, und zwar auch unter Rot-Grün. Das muss man einmal ganz klar sagen. Daher sind Ihre Schuldzuweisungen unangebracht.
Fakt ist auch: Wir haben mit diesem Handeln Kleinbetrieben das Überleben schwerer oder unmöglich gemacht; denn wir haben es Großbetrieben ermöglicht, über die Stückzahlen, die sie produzieren, die Kosten abzuwälzen, was Kleinbetriebe nicht konnten.
Das sollten wir uns gemeinsam eingestehen und die Ehrlichkeit und die Chuzpe haben, jetzt zu sagen: Wir lösen diese Probleme gemeinsam. – Gegenseitige Schuldzuweisungen hingegen bringen niemandem etwas. Probleme sind zu lösen. Beschreiben können Sie sie permanent. Sie haben nur nichts zur Lösung beigetragen. Das ist schade.
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aktuelle Stunde.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/9843
Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9911
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich! Endlich ist es so weit. Endlich erhält die Pflege die Aufwertung, die sie verdient hat. Dies ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung, das wir heute mit dem Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen setzen.
Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag die Errichtung einer Pflegekammer vereinbart – unter der Voraussetzung, dass die Pflegenden sie auch wollen. Hierzu ist eine repräsentative Befragung durchgeführt worden. 79 % der Befragten haben sich für die Pflegekammer ausge
sprochen. Dem folgen wir jetzt mit dem Gesetzentwurf und einem Änderungsantrag von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Nach dem Ergebnis der Anhörung wollen wir das Gesetz nun auf den Weg bringen.
Es ist ein Meilenstein in der Pflege, dass die Pflegenden nun ihre berufsrechtlichen Angelegenheiten im Sinne der Selbstverwaltung als staatliche Aufgabe in Form einer öffentlich-rechtlichen Kammerstruktur selbst regeln können. Es handelt sich nicht um eine klassische Interessenvertretung, wie wir sie aus unserer täglichen politischen Arbeit kennen. Die Arbeit der Verbände der Pflegenden und auch die Arbeit der Gewerkschaften bleiben völlig unberührt, wenn es zum Beispiel um die Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter, betriebliche Mitbestimmung, Mitarbeitervertretung und Arbeitszeiten geht. Das bleibt in der Regelungskompetenz der Tarifpartner und in der Interessenvertretung, die die Verbände zu leisten haben.
Gleichwohl erfahren die Pflegenden durch dieses Gesetz eine Aufwertung – durchaus auch im Sinne einer Interessenvertretung, wenn man so will. Sie sind nämlich jetzt auf Augenhöhe mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens, nämlich den Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern und dem Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin. Sie werden damit Träger öffentlicher Belange und nehmen an den Leitentscheidungen, etwa zur Qualität der medizinischen und pflegerischen Leistungen und zu den Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung, teil.
Wir waren stets darum bemüht, die Pflegekammer nicht zum politischen Streitfall zu machen, weil die Pflege in unserer Gesellschaft einen breiten Konsens haben soll.
Es ist schade, dass sich die Sozialdemokraten diesem Konsens entziehen wollen. Dank geht aber an die Grünen, die diesen Weg mitgehen.
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Zustimmung zu diesem hervorragenden Gesetzentwurf. Die Pflegenden werden es danken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, welche wertvolle Arbeit tagtäglich in der Pflege geleistet wird, und haben gerade erst noch einmal überdeutlich durch Corona gemerkt, welche
existenzielle Arbeit die Pflegenden wirklich leisten. Aber gegen die allseits und lange bekannten Missstände in der Pflege hilft leider kein Klatschen auf dem Balkon.
Helfen werden Maßnahmen zur Arbeitsentlastung durch mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz und natürlich die angemessenere Bezahlung. Für die Durchsetzung ihrer Interessen benötigen Beschäftigte starke Arbeitnehmervertretungen. Auch der Gesetzgeber ist da deutlich gefragt.
Die geplante Pflegekammer ist keine Interessenvertretung für Pflegende und wird deren Erwartungen auch nicht erfüllen. Im Gegenteil: Sie überwacht die Arbeit der in der Pflege Beschäftigten und setzt staatliche Interessen gegenüber dieser Berufsgruppe durch.
Die Pflegekammer will durch Berufsordnungen und die Überwachung der Berufspflichten vor unsachgemäßer Pflege schützen. Verstöße sollen auch sanktioniert werden.
Hinzu kommt: Die Pflegekammer wird mit staatlichen Aufgaben wie der Berufsabschlussprüfung und verpflichtenden Fort- und Weiterbildungen betraut. Dies geschieht zulasten der Mitglieder, weil diese ja durch ihre Mitgliedsbeiträge die Kammer finanzieren.
In der öffentlichen Wahrnehmung mag eine Pflegekammer vielleicht den Eindruck vermitteln, dass der Pflegeberuf durch eine Kammer eine Aufwertung erfährt. Eine perfide Täuschung! Denn Kammern sind Standesvertretungen, in der Hauptsache für Selbstständige, also Selbstverwaltungen. Das ist aber bei abhängig Beschäftigten so nicht vorgesehen. Hier liegt auch einer der entscheidenden Unterschiede zu den anderen Kammern, die es gibt. Pflegekräfte sind eben abhängig Beschäftigte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einführung der Pflegekammer war von Anfang an durch gravierende Fehler gekennzeichnet. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert, eine Urabstimmung durchzuführen. Übrigens war das damals Konsens mit den anderen Parteien hier im Landtag.
Die SPD hat von Beginn an deutlich gemacht, dass sie sich nach der Entscheidung der Beschäftigten in der Pflege richten wird. Aber die Landesregierung wollte offensichtlich ihr Projekt nicht gefährden und hat deshalb nur rund 1.500 handverlesene Beschäftigte befragt. Als repräsentative Umfrage ist das vielleicht nicht zu kritisieren. Aber den Auswirkungen, die eine Pflegekammer für die Pflegenden hat, wird dieses kleine Meinungsbild nicht gerecht.
Wir bleiben dabei: So geht das nicht. Die Entscheidung über eine Pflegekammer ist zu wichtig, um sie einigen wenigen zu überlassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sachverständigenanhörung wurde auch deutlich, dass der Ansatz der Befragung – nämlich, den Pflegenden eine Stimme zu geben – völlig irreführend war. Diese Überschrift hat suggeriert, dass die Pflegekammer eine Interessenvertretung der Pflegenden wäre. Das ist sie definitiv nicht.
Wir als SPD-Fraktion haben auch immer gesagt, dass wir beobachten, wie die Pflegekammern in den anderen drei Bundesländern funktionieren. Schauen wir nur nach Niedersachsen. Da kann man nur deutlich sagen: Es funktioniert eben nicht. Die Frustration und vor allen Dingen die Gegenwehr unter den Pflegenden nehmen deutlich zu. Der dortige Landtag hat von der Finanzierung durch Zwangsbeiträge mittlerweile Abstand genommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zudem besteht die Gefahr der Spaltung unter den Beschäftigten. Tagtäglich arbeiten sie zusammen am Patienten auf den Stationen und in den Abteilungen. Pflegehilfskräfte dürfen der Kammer freiwillig beitreten; Pflegefachkräfte werden aber Zwangsmitglieder.
Auch die Finanzierung der Pflegekammer ist nicht hinlänglich geklärt. Orientieren wir uns an den Kosten in Schleswig-Holstein, würde die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen knapp 30 Millionen Euro kosten. Insofern würden die Anschubfinanzierung von 5 Millionen Euro über drei Jahre und der geplante Beitrag von 5 Euro pro Monat vorne und hinten nicht reichen, weil ungefähr 14 Millionen Euro fehlten. Die Frage ist: Wer zahlt eigentlich diese Differenz?