Auch die Finanzierung der Pflegekammer ist nicht hinlänglich geklärt. Orientieren wir uns an den Kosten in Schleswig-Holstein, würde die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen knapp 30 Millionen Euro kosten. Insofern würden die Anschubfinanzierung von 5 Millionen Euro über drei Jahre und der geplante Beitrag von 5 Euro pro Monat vorne und hinten nicht reichen, weil ungefähr 14 Millionen Euro fehlten. Die Frage ist: Wer zahlt eigentlich diese Differenz?
Bei Betrachtung der bisherigen Diskussionen, der Auswertung der Expertenanhörung und der Erfahrung in den anderen Bundesländern lehnt die SPDFraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Damit die Pflege in NRW eine starke Stimme bekommen kann, lade ich Sie nachdrücklich ein: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, und geben Sie uns ein wenig mehr Zeit, um für die Pflege etwas Gutes auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Lück, Sie führen andere Bundesländer an. Ich weiß nicht, wo es mit der Pflegekammer nicht gut läuft. In Schleswig-Holstein läuft es ganz wunderbar; in Rheinland-Pfalz läuft es ganz wunderbar. Vielleicht liegt das daran,
Die NRW-Koalition wird eine Interessenvertretung der Pflegenden errichten, wenn die Pflegenden dies wollen. Das haben wir in dem Koalitionsvertrag vereinbart und setzen wir jetzt mit der Verabschiedung dieses Gesetzes um.
Dazu hat die Landesregierung im Herbst eine repräsentative Befragung durchgeführt. Rund 80 % der Pflegenden haben sich für die Gründung einer Pflegekammer ausgesprochen. Dieses Ergebnis ist uns Leitlinie für unser politisches Handeln.
Daraufhin folgten zahlreiche Informationsveranstaltungen, bei denen sich die Pflegenden noch einmal informieren konnten: Was macht eine Kammer, was tut die Kammer für mich, und was muss ich für diese Kammer tun?
Viele Pflegekräfte wünschen sich eine Pflegekammer mit gesetzlicher Mitgliedschaft, die hoheitliche Aufgaben wie den Erlass einer Berufsordnung, die Regelung von Weiterbildungen und damit auch die Qualitätssicherung wahrnehmen kann.
Werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem von der SPD wird das Verfahren der Befragung anstelle einer Urabstimmung als Kernpunkt der Kritik dargestellt. Eine Urabstimmung wäre aber mit sehr großen Hürden verbunden gewesen. Am Ende würde sie vielleicht gar kein aussagekräftiges Ergebnis liefern. Für eine Urabstimmung hätten wir auch die Daten aller Pflegefachkräfte benötigt. Es gibt aber derzeit kein Berufsregister und damit keine valide Datenbasis für eine Urabstimmung.
Das Verhalten der SPD erweckt leider den Eindruck, dass es hier nicht um konstruktive Kritik geht, sondern Sie sich entschlossen haben, eine Pflegekammer grundsätzlich abzulehnen – basta! Da werden Argumente vorgeschoben, um eine inhaltliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Vielleicht mögen Sie damit bei ver.di punkten. Die große Mehrheit der Pflegekräfte folgt Ihnen in dieser Frage aber offensichtlich nicht.
Wenn Sie stur auf Ihrer Position verharren, zeigen Sie, dass Ihnen politische Punktgewinne mehr wert sind als eine wirkliche Interessenvertretung der Menschen, die täglich in der Pflege arbeiten.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sicher werden wichtige Fragen wie eine faire Vergütung im Aufgabenbereich der Tarifpartner bleiben. Eine Pflegekammer wird dazu kein Verhandlungsmandat erhalten können. Wir sollten deshalb auch keine Illusionen über Kompetenzen und Möglichkeiten einer Kammer wecken. Dennoch wird die Vertretung der Pflegenden deutlich gestärkt. Erstmals werden sie auf Augenhöhe mit anderen Heilberufen auftreten können.
Deshalb hat es mich besonders gefreut, dass die Grünen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit waren. Wir haben gemeinsam Änderungswünsche aus der Anhörung aufgegriffen, die wir jetzt als Änderungsantrag einbringen.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir das mit allen Fraktionen im Ausschuss hinbekommen und hier wirklich gemeinsam nach vorne gehen. Wie gesagt, wollte die SPD das aber nicht.
Wir wollen jetzt nicht, dass sich in der Kammerversammlung nur die üblichen Verdächtigen aus Verbänden und Gewerkschaften wiederfinden und vor allem die großen Einrichtungen und deren Verantwortliche zum Zuge kommen. Vielmehr wollen wir auch die Strukturen in der Altenpflege mit ambulanten Diensten und kleineren Einrichtungen berücksichtigen.
Deshalb senken wir die Vorgabe von mindestens 80 Unterschriften für einen Wahlvorschlag auf 40 Unterschriften ab. Zudem geben wir eine Sollvorgabe für die Vertretung Ambulanter Dienste in den Gremien.
Wir haben auch die Verordnungsermächtigungen für Übertragungen weiterer Aufgaben in unbestimmtem Umfang als rechtlich problematisch angesehen. Daher sieht der Änderungsantrag eine explizite Begrenzung auf Aufgaben in der Ausbildung vor. Weitere Aufgaben müssen künftig über eine Gesetzesänderung durch den Landtag ergänzt werden.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass wir uns zumindest im Ziel einig sind. Wir wollen eine Aufwertung der Pflegeberufe und eine starke berufliche Interessenvertretung der Pflegenden erreichen. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Die Pflegekräfte in der Alten- und Krankenpflege verdienen unseren größten Respekt für ihre verantwortungsvolle Arbeit.
Dies unterstützen wir heute hier mit diesem Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Errichtung einer Pflegekammer ist jetzt der Abschluss eines Prozesses, der durch die Landesregierung eingeleitet worden ist. Das haben mehrere Rednerinnen und Redner bereits gesagt.
Es hat eine Befragung stattgefunden. Diese Befragung ist zwar eine repräsentative Befragung. Darüber kann man sicherlich methodische Diskussionen führen. Sie ist aber klar vorbereitet worden, klar initiiert worden und hat auch ein sehr klares Ergebnis erbracht.
Deswegen sagen wir Grünen: Wenn es ein klares Ergebnis gibt, erkennen wir ausdrücklich dieses Ergebnis der Pflegenden an, die sich für die Pflegekammer ausgesprochen haben.
In einem zweiten Schritt ging es dann darum, zu schauen: Wie sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung aus? – Zu dem Gesetzentwurf wurde auch eine Anhörung durchgeführt. Auch das haben die Kolleginnen und Kollegen schon vorgetragen.
In dieser Anhörung gab es durchaus unterschiedliche Herangehensweisen an diese Kammer. Unter anderem – das hat Frau Schneider sehr schön ausgeführt – ging es um die Frage, inwieweit alle Gruppen an der Ethikkommission und auch alle im Vorstand beteiligt sind, also breit aufgenommen werden. Da gab es einen sehr guten Gesetzentwurf. Er ist aufgrund der Anhörung durch die Änderungsvorschläge, die CDU, FDP und Grüne heute hier vorlegen, noch einmal verbessert worden.
Uns war besonders wichtig, dass die Altenpfleger, die viel im ambulanten Bereich unterwegs sind – da sind selbstverständlich auch Krankenpfleger beschäftigt; es geht aber um diejenigen, die schwerpunktmäßig altenpflegerische Tätigkeiten wahrnehmen –, auch entsprechend repräsentiert sind. Genau das – das war auch schon im Gesetzentwurf angelegt – ist jetzt durch den Änderungsantrag noch stärker betont worden.
Ich möchte dringend für Folgendes werben: Der Beruf der Pflege, auch mit all seinen Facetten, ist so wichtig, dass er nicht parteipolitisch aufgespalten werden sollte. Frau Kollegin Lück, Sie wissen, dass ich Sie wirklich sehr schätze. Ich finde aber nicht in Ordnung – gleich werde ich auch noch etwas in die andere Richtung sagen –, der Pflegekammer vorzuwerfen, dies sei eine perfide Täuschung, und mit der Einrichtung einer Pflegekammer sei verbunden, dass dort eine Interessenvertretung der Pflegenden stattfinden solle.
Ich kann nur sagen: Die Einrichtung einer Pflegekammer hindert doch die Tarifpartner nicht daran, andere Beschlüsse auszuhandeln. Sie hindert auch niemanden daran, stärker als Gewerkschaft aufzutreten. Sie hindert niemanden daran, genau die
Interessen, die neben der Pflegekammer zu vertreten sind, auch zu vertreten. Das muss zusätzlich zur Pflegekammer passieren – und nicht dagegen. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen.
Ich muss mich mit Blick auf die letzte Debatte schon fragen, Herr Kollege Hovenjürgen – ich komme gleich noch einmal positiv zur CDU –: Wenn Herr Tönnies immer an die CDU gespendet hat, dann hat er offensichtlich an die Falschen gespendet; denn offensichtlich hat Herr Remmel dafür gesorgt, dass Herr Tönnies mit seinem Geschäftsmodell durchgekommen ist. Da müssen wir mal in RhedaWiedenbrück anrufen und sagen: Hört mal, das Geld, was ihr der CDU gegeben habt, gebt das demnächst uns – wenn bei dem, was da angerichtet worden ist, noch etwas übrig bleibt.
Genauso falsch ist es, den Pflegenden etwas aufzudrücken, was nicht in Ordnung ist. Ich kann nur sagen: Wenn wir eine Pflegekammer einrichten – so sind wir Grüne auch an die Thematik rangegangen –, dann muss sie ein Erfolg werden. Deswegen muss sie gut ausgestattet und konzipiert sein. Deswegen ist es auch richtig, dass es in Nordrhein-Westfalen nur eine Pflegekammer gibt und nicht zwei, was ja denkbar gewesen wäre, wenn man sich die Strukturen der anderen Kammern anguckt. Sie muss auch finanziell gut ausgestattet sein. Wir meinen, die Startbedingungen hätte man finanziell noch ein bisschen besser gestalten können. Das müssen wir uns im Haushalt noch mal angucken.
Ich möchte noch einmal die Aufgaben der Pflegekammer in Erinnerung rufen: Sie soll sich mit der beruflichen Fortbildung und den Standards befassen. Da hinkt die Argumentation der SPD doch ganz gewaltig. Wenn Sie dieser Meinung sind, dass wir keine Standards setzen und auch im Beruf nicht durchsetzen sollten, warum leisten wir uns dann eine IHK? Warum dürfen Leute aus der betrieblichen Realität die Prüfungen abnehmen und vieles andere mehr?
Danke schön, lieber Kollege Mostofizadeh. – Also die Feststellung, die Sie in Bezug auf meine Rede getroffen haben, unterstreiche ich. Ist Ihnen denn bewusst, lieber Kollege Mostofizadeh, dass in der Amtszeit des Kollegen Remmel sowohl die Zahl der kleinen Schlachtbetriebe als auch die der kleinen Landwirtschaftsbetriebe namhaft zurückgegangen ist?
Herr Präsident! Es war mir klar, dass der Kollege Hovenjürgen die Diskussion über die Pflegekammer nutzen muss, um seine Eitelkeit hier zur Schau zu stellen. Deswegen antworte ich schlichtweg damit, dass ich vergessen habe, den Kollegen Preuß ausdrücklich zu loben, der hier erstens sehr sachlich die Pflegekammer begründet hat und zweitens in der Coronadebatte – das wurde deutlich, wenn man genau zugehört hat – sehr wichtige Fragen gestellt hat, die wir morgen im Ausschuss und heute Nachmittag in der Fragestunde behandeln werden.
Zurück zu Ihnen, Herr Hovenjürgen. Eines ist doch eindeutig: Wenn die CDU und die FDP jetzt so tun, als wären sie die Gegnerinnen und Gegner einer Konstruktion wie Tönnies gewesen, dann könnte ich – das steht alles in meinem Manuskript – acht Beispiele dafür anführen, dass wir Anträge beim Bund gestellt haben, wie das System zu ändern ist.