Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

Da kann ich Ihnen sagen, dass wir sofort entschieden haben, Professor Exner zu bitten, sich das anzuschauen. Soweit ich es weiß, war er dann ja auch am Sonntag mit Leuten in der Firma unterwegs.

Warten wir doch einfach mal den Bericht ab. Ansonsten kenne ich eigentlich immer nur das, was am Rande von Krisenstäben besprochen wurde, auch was man in den Medien so hört. Dass aufgrund der Aerosole auch Lüftungssysteme eine Rolle spielen können, erscheint mir mit dem Verstand eines gut ausgebildeten Maschinenschlossers durchaus nachvollziehbar.

Ich höre gerade von meinem Staatssekretär, der Bericht soll jetzt in Kürze kommen. Ich sage Ihnen zu, dass wir diesen Bericht dann auch dem nordrheinwestfälischen Landtag zur Verfügung stellen.

Danke, Herr Minister. – Frau Kapteinat stellt ihre zweite Frage. Bitte, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Werkvertragsnehmer aus Rumänien und Bulgarien sollen jetzt auf die Testergebnisse warten und ihre Unterbringung nicht verlassen, haben wir gerade gehört. Da die Selbstständigen jetzt ohne Einnahmen sind, frage ich mich, wovon diese Menschen jetzt die horrenden Mieten, die für ihre Schlafquartiere genommen werden, bezahlen sollen.

Es ist erst einmal so, dass die Firma Tönnies sagt, dass die Leute Lohnfortzahlung kriegen. Ich habe gestern in der Pressekonferenz dazu gesagt, dass ich zunächst einmal nicht alles glaube, aber die Firma Tönnies sagt, dass sie dafür sorgt, dass die Lohnfortzahlung finanziert wird. Von daher ist diese Frage des Geldes geklärt.

Die zweite Frage ist: Natürlich ist wesentlicher Bestandteil einer angeordneten Quarantäne, dass wir, das heißt, der Staat, zuständig sind – in allererster Linie die Ordnungsämter –, diese Menschen so zu versorgen, dass sie die Wohnungen nicht verlassen müssen, das heißt mit Nahrungsmitteln, und dazu gehören natürlich auch Hygieneartikel.

Ich habe auch hier und da einmal gesagt – und ich will das auch hier im Landtag sagen, obwohl es dumm ist, wenn ein Gesundheitsminister das sagt –, dass ich durchaus auch mal eine Schachtel Zigaretten dazulegen würde, denn wenn die Leute wegen Zigarettenziehen die Wohnungen verlassen, haben wir auch ein Problem.

Man muss das alles ganz menschlich sehen. Man muss auch sehen, mit welchen Menschen wir es zu tun haben. Ich meine das gar nicht abwertend, sondern es geht darum, wie das Konsumverhalten in diesen Kreisen ist. Herr Tönnies hat gesagt, er würde dafür geradestehen. In beiden Krisenräten – ich war am Sonntag in Gütersloh und am Montagnachmittag in Warendorf – verlassen wir uns aber nicht darauf, sondern die örtlichen Strukturen beobachten das sehr und kümmern sich.

Wir müssen natürlich auch immer sehen, dass das Ordnungsamt einer Landgemeinde oftmals nur über Mitarbeiter im einstelligen Bereich verfügt. Wenn dann zum Beispiel 200 oder 300 dieser Menschen in einer solchen Gemeinde leben, ist das Ordnungsamt dieser Landgemeinde damit völlig überfordert. Deswegen haben wir natürlich Unterstützung vom Roten Kreuz, von den Maltesern und von den Johannitern. Ich habe heute, als ich zum Landtag gekommen bin, den Geschäftsführer des Roten Kreuzes getroffen. Er sagte mir, dass zurzeit eine erhebliche Anzahl an ehrenamtlichen Kräften des Roten Kreuzes aus dem Rheinland in den Gebieten ist, über die wir jetzt reden. Also auch hier ist das Engagement innerhalb der Strukturen, die wir Gott sei Dank haben, sehr groß.

Noch einmal: Im Hinblick auf die Quarantäne ist wirklich das Wichtigste, dass die Menschen das haben, was sie zum Leben brauchen. Wir machen deswegen Folgendes: Gestern sind schon 18 % der Wohnungen besucht worden, heute in der Regel auch mit Dolmetschern. Wir müssen in die Wohnungen. Es werden dann in den Wohnungen die Menschen, die sagen, dass sie nicht bei Tönnies sind, auch noch getestet. Es ist im Übrigen eine Sisyphusarbeit, diese Abstriche demnächst mit den Tönnies-Abstrichen zu vergleichen; da können uns auch Doppelungen passieren. Außerdem muss man den Leuten noch einmal in Ruhe erklären, wie ihre Situation jetzt ist.

Sie müssen auch eines sehen: Es steht zwar jetzt noch nicht an, aber wir werden in der nächsten Woche unter Umständen in eine Situation kommen, in der wir alle noch einmal testen müssen. Wie wollen Sie die Quarantäne sonst aufheben? Wenn dann in einer solchen Unterkunft nur noch ein Positiver ist, dann fängt die ganze Geschichte in der Zeitachse wieder von vorne an. Deswegen ist auch die Trennung so wichtig, weil man dann vielleicht eine Chance hat, die Quarantäne nach 14 Tagen für diejenigen, die nicht infiziert sind, zu beenden; denn ein Spaß ist es nicht, in dieser Quarantäne zu sein.

Zu den Mietfragen muss ich sagen, dass ich mit damit noch nicht auseinandergesetzt habe. Quarantäne heißt aber zuerst einmal, dass die Leute in den Wohnungen sind und sie keiner hinauswerfen kann. Das ist also schon mal für den Fakt, über den wir jetzt reden, praktisch gesehen ziemlich egal. Ich glaube nicht, dass ich, wenn ich als Arbeiter dort in Quarantäne wäre und so wenig Lebensqualität hätte, frei

willig noch großartig Miete zahlen würde, vor allen Dingen nicht an die Unternehmer, die mich in diese Lage gebracht haben.

Vielleicht sollten wir den Leuten jetzt auch sagen, dass die Schlachtunternehmen – sowohl Westfleisch wie Tönnies – erklärt haben, keine Werkverträge mehr zu brauchen. Das heißt, dass ihre Werkvertragsarbeitgeber über sind und die Arbeiter für Schlachthöfe so knapp werden, dass sie schon eingestellt werden. Sie sitzen also am längeren Hebel, sodass sie sich endlich von den Werkvertragsunternehmern emanzipieren können.

Im Übrigen habe ich heute Morgen beim Frühstück in der Zeitung gelesen, Tönnies und Westfleisch hätten gesagt, jetzt auch ohne Werkvertragsarbeitnehmer arbeiten zu können. Vor drei Wochen war das allerdings noch der Untergang der Schlachtindustrie in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland. Da habe ich mir ein bisschen die Augen gerieben, aber so ist es halt im Leben.

Danke schön, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Schmeltzer. Bitte schön.

Herr Minister, die Landesregierung hat die Coronatests für die Fleischindustrie insgesamt angeordnet. Wie haben Sie letztendlich sichergestellt, dass Sie die Beschäftigten erreichen bzw. um welche Beschäftigten es sich im Einzelnen handelt?

Wir haben das dadurch sichergestellt – das gilt sowohl für Tönnies wie auch für die anderen Unternehmen –, dass die Testungen – wir reden jetzt von der ersten Testungsreihe, die wir in der zweiten Maiwoche gemacht haben – in den Unternehmen, aber nicht von den Unternehmen gemacht wurden. Die Testungen haben in Verantwortung der öffentlichen Gesundheitsämter stattgefunden; wer immer zuständig war, und zwar auch in deren Anordnungsrecht.

Dabei hat man sich auch an den Schlachthofstrukturen orientiert. Zum Beispiel hat man in Hamm die Abstrichzelte neben der Firma aufgebaut. Bei Tönnies hat man auf dem Werksgelände getestet. Zumindest war es bei Tönnies so – das interessiert Sie jetzt wahrscheinlich am meisten –, dass die Menschen, die in diesen Unternehmen arbeiten, einen Chip haben, mit dem sie in die Firma hineinkommen. Dieser Chip war die Voraussetzung dafür, dass man getestet wurde. Er wurde dann abgelesen, und man hatte damit sofort den Namen und die Betriebsnummer, um das auf das Teströhrchen zu kleben und die Teste später zuordnen zu können.

Sie wissen, dass wir damals bei den Schlachthöfen, die nicht in Coesfeld, nicht in Oer-Erkenschwick und nicht in Bochum waren, so gut wie keine positiven Abstriche hatten. Bei Tönnies waren es nur sieben oder acht. Die hat man in der Nachverfolgung natürlich herausbekommen, aber die vielen negativen hat man gar nicht verfolgt. Man hat sich auch nicht darum gekümmert, wo diese Personen wohnen. Deswegen ist die Frage bezüglich der Listen ohne Adressen eigentlich erst aufgefallen, als wir die vielen Positiven hatten und dann auf einmal feststellten, dass wir nur einen Namen und nicht einmal eine Handynummer hatten. So ist das gewesen.

Der erste Test bei Tönnies ergab nur acht Nachverfolgungen, weil wir Negative nicht nachverfolgen. Ich glaube auch, dass wir damals bei Tönnies, wenn Sie sich das von den Zahlen her angucken, die Belegschaft wirklich gekriegt haben. Ich sage Ihnen aber auch ganz offen: Ob uns bei diesen Zahlen 10, 20, 30 oder 50 durch die Lappen gehen, wie man so sagt, kann ich nicht garantieren. Das kann ich bei der zweiten Testaktion ebenfalls nicht. Ich mache im Übrigen den örtlichen Gesundheitsämtern auch keinen Vorwurf, wenn das passiert; denn auch sie können das nicht. Das kann keiner.

Wir haben jetzt bei der zweiten Testaktion auch sehr stark mit den Sanitätszügen der Bundeswehr zusammengearbeitet.

Mir war schon bei der ersten Testaktion wichtig, dass nicht in Verantwortung der Betriebe getestet wird. Denn auf diese Idee sind auch ein paar unserer Gesundheitsbehörden gekommen: Ach, lasst uns das doch mit den Strukturen machen, die da sind.

Ich habe kein Problem damit, dass Betriebsärzte auf COVID-19 testen. Das ist im Übrigen zwischen der ersten und der zweiten Testung in vielen Schlachthöfen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gemacht worden. Dass Betriebsärzte auf COVID-19 testen, ist keine Seltenheit. Es ist aber gesetzlich geregelt, dass die Labore bei positiven Ergebnissen eine Meldepflicht gegenüber den Gesundheitsämtern haben. Das ist eine meldepflichtige Geschichte, auch wenn sie ihre eigenen Labore genutzt haben sollten. Die gesetzliche Regelung ist völlig klar.

Die von uns angeordneten Tests sind in staatlicher Verantwortung. Dass es zwischendurch Testungen auch bei Tönnies über sein System und seine Betriebsärzte gegeben hat, ist die Wahrheit. Aber das ist auch nicht zu kritisieren. Wichtig ist, dass die Labore die positiven Ergebnisse nach dem Meldegesetz zur Verfügung stellen. Ich glaube, kein Labor wird es riskieren, dieses Meldegesetz nicht einzuhalten. Das wäre für eine weitere Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen ein K.-o.-Schlag.

Danke schön, Herr Minister.

Wir müssen die Fragestunde einmal kurz unterbrechen, die Zeit angehalten. Wir machen jetzt eine kurze Lesestunde.

§ 94 der Geschäftsordnung, Fragestunde, Abs. 8:

„Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller kann bis zu drei Zusatzfragen stellen, nach Beantwortung der mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Die Präsidentin bzw. der Präsident kann weitere Zusatzfragen ablehnen, wenn durch sie die ordnungsgemäße Abwicklung der Fragestunde gefährdet wird. Zusatzfragen zu schriftlichen Antworten sind unzulässig.“

Warum habe ich den Abs. 8 vorgelesen? – Ich bin jetzt 14 Minuten im Saal, und alles, was ich bisher gehört habe, steht mit der ursprünglichen Fragestellung der Mündlichen Anfrage 75 nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang. Es sind sehr weitreichende Fragen im Zusammenhang mit einer wichtigen Angelegenheit.

Ich sage das deshalb, weil möglicherweise weitere noch weitere Fragen gestellt werden. Bitte halten Sie sich ein bisschen daran, was wir unserer Geschäftsordnung dazu festgelegt haben, und überprüfen Sie alle, ob das, was zu fragen ist, in unmittelbarem Zusammenhang zur Mündlichen Anfrage von Frau Kollegin Kapteinat steht. – Sie selbst, Frau Kapteinat, haben in Zusammenhang mit ihrer Mündlichen Anfrage natürlich auch noch eine Fragemöglichkeit.

Mir ist völlig klar, dass das Thema groß ist. Es gibt morgen eine Sondersitzung des AGS. Der Minister ist da zugegen. Alle Möglichkeiten stehen weiter offen.

Als Nächster hat Herr Rahe eine Frage, und die soll er jetzt auch stellen. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es stellt sich dabei natürlich die Frage, was jetzt ein unmittelbarer Zusammenhang ist, denn ich möchte schon noch auf den Fragenkomplex, der insbesondere für Eltern wichtig ist, kommen, nämlich die Schließung von Schulen und Kitas.

Da würde ich sagen, das ist kein unmittelbarer Zusammenhang, das ist ein mittelbarer Zusammenhang.

Ich sage es jetzt einmal andersherum. Es steht dem Minister natürlich anheim, auf all das noch zu antworten. Das ist eine etwas schwierige Lage. Ich will nur sensibilisieren dafür. Ich habe nichts gegen die Fragen, die sind alle wichtig.

Probiere es mal, Ernst-Wilhelm – wir kennen und duzen uns –, dann wird der Minister das entsprechend entscheiden und beantworten, soweit er das kann. Er ist ja auch nicht der Schulminister – noch nicht, wer weiß, was noch alles kommt. – Also, Kollege Rahe.

Vielen Dank. – Es geht also um die Schließung der Schulen und Kitas. Das hat in den Kreisen Gütersloh und Warendorf zur Folge, dass die Notbetreuung wieder eingesetzt wurde. Da stellt sich mir die Frage: Was ist die Rechtsgrundlage für die Einführung der Notbetreuung? Und welche Personen und welche Familien dürfen überhaupt diese Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Die Frage nach der Rechtsgrundlage kann ich Ihnen nicht beantworten, weil ich es nicht weiß; ich bin nicht der Schulminister.

Bezüglich der Frage, wer in die Betreuung gehen kann, habe ich gestern noch einmal klargestellt, dass wir die Berufe als systemrelevant eingestuft haben, die wir zum Schluss in die Liste aufgenommen hatten, als der große Lockdown noch galt.

Im Laufe der Zeit sind die Wirtschaftsbereiche, die wir da hineingeschrieben haben, immer mehr geworden. Am Anfang waren wir ganz restriktiv: Beide Elternteile mussten systemrelevant arbeiten. Dann war es nur ein Elternteil, dann haben wir die Branchen erweitert. Ich habe gestern gesagt, wir nehmen die Liste, die ganz zum Schluss gegolten hat, also die längste, die wir je hatten. Das weiß ich sehr genau, weil wir das in unseren Verordnungen regeln.

Bei der Rechtsgrundlage für Notbetreuung bin ich überfragt.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Jörg hat eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Bei mir ist das so was von unmittelbar, dass ich die Frage auch stellen kann.

Mir geht es darum, dass die rumänischen und bulgarischen Werkvertragsnehmer häufig auch mit ihren Familien und Kindern kommen. Deshalb ist meine Frage: Herr Minister, wissen Sie oder weiß die Landesregierung, wie viele positiv getestete Kita- und Schulkinder es im Kreis gibt? Wie viele Kinder wurden überhaupt positiv getestet? Werden Sie da noch etwas unternehmen oder lassen Sie die quasi ungetestet?

Wie viele positiv getestete Kinder

wir aus dem Schul- und Kindergartensystem haben, weiß ich nicht.

Was die Altenheime angeht, ist es so, dass wir eine Allgemeinverfügung ausgegeben haben, dass in den Kreisen Gütersloh und Warendorf in allen stationären Pflegeeinrichtungen sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegenden getestet werden sollen.

Danke, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Frau Blask.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Laumann, die Frage von Frau Kapteinat bezog sich auf die Entwicklung und die Informationen und Erkenntnisse, die der Ministerpräsident zu Beginn der Massentests hatte. Daran schließt sich meine Frage an. Es sollten ca. 20.000 Menschen und Beschäftigte aus der Branche auf das Virus getestet werden. Können Sie uns sagen, welche Vorgaben Sie als Land gemacht haben? Durch wen und wie sollten die Testverfahren durchgeführt werden?