Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Blöming das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen wird IT.NRW zum zentralen Dienstleister des Landes beim Thema „Digitalisierung“.
Der Landesbetrieb nimmt für die Landesverwaltung Aufgaben in den Themenfeldern „Informationstechnik und Statistik“ wahr. Als Statistisches Landesamt werden umfassende Daten über soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten erhoben und veröffentlicht.
Im Jahr 2018 feierte die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen ihr 70-jähriges Bestehen. Seitdem führt IT.NRW bei der Wahrnehmung statistischer Aufgaben zusätzlich die Bezeichnung „Statistisches Landesamt“.
Die Geschichte von IT.NRW spiegelt die Entwicklung und zunehmende Bedeutung der Informationstechnik wider. Sie zeigt, dass mit der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung immer wieder eine Neuorientierung verbunden war.
In den 2000er-Jahren erfolgte eine grundlegende Neuorganisation in der Landesverwaltung. Seitdem werden nun die IT-Ressourcen des Landes gebündelt, denn IT.NRW soll der zentrale Dienstleister des Landes werden.
Der Konsolidierungsprozess im IT-Bereich ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Schrittweise werden über 200 IT-Verfahren in den zentralen Betrieb übernommen, denn eine funktionierende Zentralisierung erfordert, die bis jetzt noch dezentralen Ressourcen zu bündeln.
Aus diesem Grund soll auch die Überführung des SAP-Know-hows sowie des Verfahrens EPOS.NRW vom Landesamt für Finanzen zu IT.NRW erfolgen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Folgendes vor: IT.NRW soll mit der Aufgabe des Betriebs, der Pflege, der Weiterentwicklung des Verfahrens EPOS.NRW sowie der Erbringung von Servicedienstleistungen beauftragt werden, ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung der Landesverwaltung. Kurz gesagt: Wir werden schneller, effizienter und auch digitaler.
Ziel ist es, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren. Wir sind davon überzeugt, dass die vorgesehenen Neuerungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Landesverwaltung erfolgreich zu digitalisieren. Daher unterstützen wir diesen Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Blöming hat den Inhalt des Gesetzentwurfs gut zusammengefasst. Ich möchte ihn aber darauf hinweisen, dass es nicht „EiTi“.NRW, sondern IT.NRW heißt, Information und Technik, ganz in Deutsch und nicht in Englisch; aber das tut der Sache keinen Abbruch.
Es handelt sich hier um eine organisatorische Lösung, der die SPD-Fraktion zustimmt. Ich wundere mich etwas, dass hierüber unbedingt eine Debatte stattfinden muss.
Ich will mir den Hinweis erlauben, dass es nach über drei Jahren Regierungszeit vielleicht auch ein bisschen spät ist, wenn man das für einen zentralen Beitrag zur Entwicklung der Digitalstrategie hält; das ist eine Voraussetzung zur weiteren Umsetzung.
Wenn man es für so wichtig hält, hätte man es vielleicht ein bisschen eher machen können, um die Digitalstrategie endlich auf den Weg zu bringen, und nicht nur darüber reden sollen.
Wir haben die ausdrückliche Bitte an die Landesregierung, die Umsetzung dieser Maßnahme in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst vorzunehmen. Das trägt nicht nur zur Unternehmenskultur bei, sondern auch zur besseren Umsetzung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen von EPOS.NRW arbeitet die Landesregierung bereits seit vielen Jahren an Reformoptionen für das Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Prozesse sind unabhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation in den letzten Jahren vorangetrieben worden.
Die Frage meines Vorredners, warum das eine oder andere in den Prozessen ein bisschen Zeit braucht, ist aus unserer Sicht einfach zu beantworten: Wenn eine Konzeption auf den Weg gebracht werden soll, die perspektivisch zu einer grundlegenden Veränderung des Rechnungswesens führen kann, soll das natürlich mit Bedacht, evaluiert und faktenbasiert erfolgen. Dabei kommt es schon auf Gründlichkeit an.
Angedacht ist die Einführung eines neuen Rechnungswesens mit einer Kosten- und Leistungsrechnung, die später einmal die Grundlagen für ein Finanz- und Wirtschaftlichkeitscontrolling bieten soll.
Die Prozesse zur weiteren Erprobung von EPOSKomponenten werden aktuell sogar von dem eigenen Unterausschuss Modernisierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses parlamentarisch begleitet.
Gegenwärtig sammeln wir im Rahmen von Modellversuchen mit ausgewählten Budgeteinheiten wichtige Praxiserfahrungen, wie sich die diskutierte Umstellung auf Produkthaushalte möglicherweise realisieren lassen könnte und welchen Konzeptions- oder Änderungsbedarf es dabei noch gibt. Genau das wollen wir in der eben angesprochenen Gründlichkeit tun und deshalb den zweiten Schritt nach dem ersten gehen.
Die FDP-Landtagsfraktion ist jedenfalls gespannt auf die weiteren Arbeitsergebnisse und Erfahrungen, die wir dann gern gründlich analysieren und evaluieren wollen. Uns interessieren im weiteren Prozess beispielsweise folgende Fragen:
Steht der erhoffte Mehrwert einer Umstellung in adäquater Relation zu einem möglichen Mehraufwand in den Häusern, oder muss diesbezüglich nachgesteuert werden?
Wo und wie müssen zumeist SAP-basierte Softwarelösungen aber auch angepasst und weiterentwickelt werden?
Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2017 entschieden, alle dezentralen Ressourcen und Kompetenzen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von SAP-basierten Softwarelösungen beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, also IT.NRW, zu bündeln.
Insofern handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf nicht um ein Spezifikum, das nur EPOS und die Finanzverwaltung betrifft, sondern es ist die generelle strategische Vorgehensweise über alle Ressorts hinweg. Dadurch soll sukzessive ein beachtliches Kompetenzzentrum entstehen, das eine zentrale Rolle bei der Digitalisierungsstrategie unserer Landesverwaltung und deren Umsetzung spielt.
Das Finanzministerium plant im Zuge dieser Kompetenzbündelung, jetzt auch die weitere IT-Betreuung des EPOS.NRW-Projektes vom Landesamt für Finanzen an IT.NRW zu übertragen, wie dies in dem Gesetzentwurf der Landesregierung dargestellt ist.
Wir stehen diesem Plan nicht im Weg und unterstützen ihn gerne, wenn die Landesregierung dadurch eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes verspricht. Von der Übertragung erhoffen wir uns jedenfalls neben angenommenen wertvollen Synergien insbesondere, dass das EPOS-Projekt durch unsere Experten bei IT.NRW auch in Zukunft die bestmögliche ITUnterstützung und -begleitung erfährt.
Das LaFin wurde im Jahr 2013 als Landesbehörde gegründet und ist mit seinen derzeit rund 370 Beschäftigten nach eigener Darstellung eine junge und noch wachsende Behörde. Daran ändert sich nichts, auch wenn mal Aufgaben im Bereich von EPOS an IT.NRW abgegeben werden.
Dem LaFin bleiben viele wichtige Aufgaben. Wir haben es in den letzten Monaten gestärkt, besonders seit Juli 2019 durch die Übertragung der Zuständigkeit für den Rückgriff beim Unterhaltsvorschussgesetz, UVG. Das wird sicherlich neben der Funktion der Landeshauptkasse, die das LaFin weiter wahrnimmt, eine der Kernaufgaben sein.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das landesweite Personalmarketing mit Karriere.NRW und dem Projekt „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“, das angesichts von über 1.000 Beamten, die jedes Jahr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand treten, für die Finanzverwaltung sehr wichtig ist.
Insofern gehen dem LaFin wichtige und sinnvolle Aufgaben nicht verloren, auch wenn EPOS zukünftig vollständig bei IT.NRW liegt.
Diesen Weg sollten wir gemeinsam gehen und uns dann freuen, wenn die seitens der Landesregierung versprochenen Synergien in den nächsten Monaten eintreten. Insofern werbe ich für Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da die Aufgaben von EPOS.NRW vom Landesamt für Finanzen zum Landesbetrieb IT.NRW verlagert werden, muss in der Folge auch das Gesetz über die Errichtung des Landesamts für Finanzen geändert werden. Wir stimmen der Aufgabenverlagerung, ergo auch dem Gesetzentwurf zu. Den Rest haben die Kollegen schon gesagt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Strotebeck das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sollen die Aufgaben von EPOS.NRW und das SAP-Know-how auf IT.NRW übertragen werden. Kern der Strategie ist es, die Landesverwaltung bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Es handelt es also um eine Zentralisierung der IT der Landesverwaltung.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, übrigens bereits am 1. Juli 1948 gegründet, kurz IT.NRW, ist das Statistische Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen und damit der zentrale Informationsdienstleister. Ebenfalls übernimmt IT.NRW die Aufgaben des zentralen ITDienstleisters für die Landesverwaltung in NordrheinWestfalen.
Bereits im Mai 2017 hat die Landesregierung diese Bündelung der Ressourcen beschlossen; das ist übrigens in Punkt I. des „Allgemeinen Teils“ der uns allen vorliegenden Drucksache ausführlich beschrieben. Die Kollegen haben bereits ausführlich dazu ausgeführt, insbesondere Herr Witzel.
Bei dieser Zentralisierung stellt sich eine Kernfrage: Wie wird die Umsetzung gemanagt? Ist das Problem gelöst, dass es nicht zu Reibungsverlusten kommt, worin bei solchen Anpassungsvorhaben ja die größte Gefahr besteht? – Diese Fragen wurden im Unterausschuss Personal gestellt und zufriedenstellend beantwortet.
Wir gehen davon aus, dass die Zentralisierung nach dem abgeschlossenen Flächen-Roll-out erfolgreich umgesetzt werden kann. Folglich werden wir als AfDFraktion zustimmen. – Vielen Dank.