Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Nun kommen wir zu:

14 Unabhängige Beratung von Langzeitarbeitslo

sen ist ein bundesweites Vorbild – Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenzentren (EBS) über 2020 hinaus erhalten!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7903

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/10785

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Schmitz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die NRWKoalition hat es sich zur Aufgabe gemacht, Maßnahmen, die durch das Land finanziert werden, regelmäßig zu prüfen, zu evaluieren und bei Bedarf den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählen auch die Aufgaben der bisherigen Arbeitslosenzentren und der Erwerbslosenberatungsstellen. In der Folge gab es vonseiten der Landesregierung und der NRW-Koalition einen Aufruf zur Interessenbekundung „Beratungsstelle Arbeit“.

(Unruhe)

Diese Beratungsstellen, die zukünftig in allen 53 Kreisen unseres Landes angesiedelt werden, bündeln die Aufgaben, die bisher von den Erwerbslosenberatungsstellen und den Arbeitslosenzentren erbracht wurden.

Ich möchte betonen, und zwar sehr deutlich betonen, dass wir die gesamten Mittel von 6,8 Millionen Euro, die bisher für die Förderung verwendet wurden,

(Unruhe – Glocke)

auch jetzt wieder für die gleiche Förderung verwenden. Für uns als NRW-Koalition bedeutet dies, nicht nur Menschen in Lohn und Brot zu bringen, sondern sie auch in gesellschaftlichen, psychosozialen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu unterstützen.

Soziale Isolation, Verunsicherung und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Alltagsstruktur stellen oftmals zusätzliche Hindernisse für langzeitarbeitslose Menschen dar. Arbeitsuchende und arbeitslose Menschen brauchen unsere Unterstützung. Der ausschließliche Fokus auf die Vermittlung der Personen in die Erwerbstätigkeit reicht dabei nicht aus.

Grundsätzlich ist es natürlich die Aufgabe der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, der erste Ansprechpartner bei Jobverlust und den folgenden Problemen zu sein. Dies können Vermittlungshemmnisse und viele andere Dinge sein.

Mit dem Teilhabechancengesetz haben die Jobcenter seit Anfang letzten Jahres im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit eine neue Fördermöglichkeit erhalten, die neben der reinen Reintegration in den Arbeitsmarkt auch den gesamten Menschen in den Blick nimmt. Dafür sind mit den Fördermöglichkeiten nach §§ 16e und 16i des Sozialgesetzbuchs II viele neue Möglichkeiten entstanden, den oftmals multiplen Vermittlungshemmnissen zu begegnen.

Die Förderung in diesem Bereich hat stark zugenommen. Die Evaluation bleibt abzuwarten. Sie wird zeigen, ob dieses Modell langfristig erfolgreich sein wird. Momentan zumindest deuten die Zahlen darauf hin.

Nichtsdestotrotz wollen wir auch eine Beratung unterstützen, an die sich die Menschen wenden können, wenn sie nicht zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit gehen möchten. Derzeit gibt es 73 Träger von Erwerbslosenberatungsstellen mit 83,5 Vollzeitäquivalenten. Bei den neuen Beratungsstellen Arbeit werden wir dafür zukünftig 86 Vollzeitäquivalente finanzieren, die dann je nach Betroffenheit der Region verteilt werden.

Zielgröße für die Verteilung der Mitarbeiter sind unter anderem: Anzahl der Langzeitarbeitslosen, Niedriglohnbeschäftigte und prekäre Beschäftigung vor allem von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Südosteuropa.

Die neuen Beratungsstellen sollen daher auch einen Schwerpunkt auf die Beratung zum Thema „Arbeitsausbeutung und prekäre Beschäftigung“ legen und insbesondere zur fairen Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU beraten.

Die Möglichkeiten der sozialen Begegnung bleiben selbstverständlich weiterhin erhalten. Auch die neuen Beratungsstellen haben die Möglichkeit, niedrigschwellige Angebote wie ein Arbeitslosenfrühstück oder ein informelles Treffen anzubieten.

So werden ab 2021 aktuell bestehende Doppelstrukturen abgeschafft. Wir fokussieren uns auf das bestmögliche Angebot und schließen keine bedürftige Zielgruppe aus, sondern erweitern stattdessen bestehende.

Aus den genannten Gründen sind Ihre Vorwürfe vollständig obsolet. Das bestehende Angebot wird erweitert und an vorhandene Bedürfnisse angepasst. Wie bereits im Ausschuss, lehnen wir auch hier Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Neumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir waren auf dem Weg und haben, glaube ich, alle die große Hoffnung gehabt, dass das Thema „Arbeitslosigkeit“ in unserem Land nach und nach überwunden sein könnte.

Wir müssen nun in dieser Krise, die durch Corona ausgelöst wurde, feststellen, dass die Arbeitslosigkeit gegebenenfalls wieder steigt. Wer heute in Städten wie Aachen oder Wuppertal unterwegs war und die Proteste der Beschäftigten zur Schließung ihrer Unternehmen gesehen hat, weiß, dass die Situation nicht einfacher, sondern schwieriger geworden ist.

Die Arbeit der Arbeitslosenzentren und der Erwerbslosenberatungsstellen hat eine zentrale Bedeutung, wenn es darum geht, denen Würde zu geben, die keine Arbeit haben. Dieses niederschwellige Angebot soll Hilfe und Unterstützung vor allem für diejenigen leisten, die sich diese Hilfe nicht selber organisieren können. Niederschwelligkeit bedeutet, sich gemeinsam auszutauschen. Sie bedeutet aber vielleicht auch, der Isolation und Einsamkeit zu entgehen.

Nun werden die Zentren in Nordrhein-Westfalen neue Aufgaben erhalten. Sie sollen sich vor allem auch um das Thema der prekären Beschäftigung kümmern, die nicht nur, aber vor allem Menschen mit Migrationshintergrund oder aus dem Gebiet von Osteuropa betrifft.

Diese zusätzlichen Aufgaben, um die es da geht, sind völlig richtig. Wir haben im Zusammenhang mit der Fleischindustrie und der Krise, die wir da erlebt haben – ich nenne als Stichwort nur die Firma Tönnies –, gesehen, wie notwendig eine solche Beratungsstruktur ist.

Der Kollege Schmitz sagte eben, man wolle Doppelstrukturen beseitigen und sozusagen in der Fläche sein. Das mag durchaus richtig sein. Wenn man aber diese Zentren zusätzlich mit neuen Aufgaben ausstattet – wer sich mit prekärer Beschäftigung auseinandersetzt und Niederschwelligkeit für diese Gruppen schaffen will, der weiß, dass das mit wesentlich mehr Aufwand und Struktur verbunden ist –, dann muss man gleichzeitig bereit sein, mehr Geld auszugeben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Mehr Leistung zu erwarten, ohne mehr Geld auszugeben, das funktioniert nicht. Es reicht nicht, es in der Fläche zu verteilen und zu sagen, es werde dann schon funktionieren.

Genau an dieser Stelle setzt völlig zu Recht die Kritik an. Wenn wir gemeinsam insbesondere diese Gruppe von Menschen stärken wollen – ich glaube, darüber besteht im Hohen Hause Einigkeit –, dann kann das nicht nur Umverteilung in der Fläche bedeuten, sondern dann muss das auch Effizienzsteigerung durch mehr Möglichkeiten bedeuten; und mehr Möglichkeiten heißt: mehr finanzielle Ressourcen. Genau das passiert jedoch nicht; und das ist genau die Kritik, die hier völlig zu Recht geäußert wird.

(Beifall von der SPD)

Der Antrag zeigt sehr deutlich auf, wo Defizite vorhanden sind, aber er zeigt auch die Herausforderungen auf, die ich und auch mein Vorredner, Kollege Schmitz, genannt haben.

Aber an einer Stelle sind wir sicherlich sehr unterschiedlicher Meinung, nämlich in der Frage, wie die nachhaltige Finanzierung der zusätzlichen Leistungen, die mit mehr Qualifikation der Beschäftigten verbunden ist, sichergestellt wird. Diese wird aktuell nicht sichergestellt.

Ja, Herr Schmitz, Sie sehen da erste Pflänzchen, die gut wachsen. Aber warten wir einmal ab; denn wer das Thema Arbeitslosenarbeit kennt, weiß, dass hier Nachhaltigkeit und ein sehr langer Atem gefragt sind. Wir werden erst in einer gewissen Zeit sehen, ob tatsächlich ein Erfolg eingetreten ist und ob wir in der Fläche genau das, was wir sicherstellen wollen, nämlich Niederschwelligkeit, qualifizierte Beratung, Hilfestellung für prekär Beschäftigte, tatsächlich erreicht haben. Ich glaube, es ist völlig richtig, dass wir uns für diese Gruppe engagieren und hier kritisch nachfragen; denn genau die hat unsere Hilfe und Unterstützung verdient. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lenzen.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag, der ja schon etwas älter, ist, wollte Rot-Grün doch vor allem eines: Angst schüren. Sie haben Ängste vor einer Zerschlagung von Beratungsstrukturen und vor Mittelkürzungen geschürt, obwohl dies die tatsächlichen Planungen gar nicht vorgesehen haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Es wäre sicher sinnvoller gewesen, man hätte sich mit unseren Konzepten konstruktiv auseinandergesetzt. Was wollen wir denn verändern? Vielleicht ist jetzt die Gelegenheit, das noch einmal klar herauszustellen. Das meiste ist ja eigentlich schon auf den Weg gebracht worden.

Wir wollen die bewährte Förderung der Erwerbslosenberatungsstellen an aktuelle Herausforderungen anpassen, und wir wollen ab dem Jahr 2021 ein wirklich flächendeckendes Beratungsnetzwerk für Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen aufbauen, ein Netzwerk nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Das ist das Ziel der Neuausrichtung der Förderung der – wie sie derzeit heißen – Beratungsstellen Arbeit.

Wer behauptet, die Erwerbslosenberatungsstellen könnten diese Aufgabe nicht übernehmen, der verkennt das breite Spektrum der bisherigen Arbeit, der fachlichen Kompetenz und der langjährigen Berufs- und Beratungserfahrungen der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einbindung in die lokalen Netzwerke.

Erwerbslosenberatungsstellen werden häufig als Lotsen tätig, indem sie Wege zu weiteren Hilfeangeboten aufzeigen oder erforderliche Kontakte herstellen. Damit sind sie geeignete Partner auch für die Beratung der neuen Zielgruppe. Viele Erwerbslosenberatungsstellen beraten bereits jetzt Personen, die von prekärer Beschäftigung betroffen oder gar von Arbeitsausbeutung bedroht sind, wie zum Beispiel Menschen aus Südosteuropa oder mit Fluchtgeschichte. Diese Menschen wissen meist wenig über ihre Arbeitnehmerrechte. Hier kann die Beratung aufklären und gezielt an weitergehende Angebote vermitteln. So wird auch bereits mit dem Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ und der G.I.B. zusammengearbeitet.

Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, nur einen Aspekt der bisherigen Förderstruktur werden wir nicht mehr fortführen, nämlich die gesonderte Förderung von Arbeitslosenzentren als sozialer Treffpunkt. Diese Förderung umfasste aber sowieso keine Mittel für Beratungspersonal, sondern lediglich eine Pauschale für Sachmittel wie zum Beispiel die Mietkosten. Wir halten es nicht für sinnvoll, derartige Zentren weiter zu fördern, wenn sie nicht mit einer fachlichen Beratung verbunden sind.

Wir wollen die Möglichkeiten zur sozialen Begegnung vielmehr in die Arbeit der Beratungsstellen integrieren, um eine größtmögliche Synergie der verschiedenen Beratungsangebote zu erzielen. So werden wir den Einsatz der Fördermittel bündeln, wir werden aber keinen Cent kürzen. Das bisherige Finanzvolumen wird in unveränderter Höhe von 6,8 Millionen Euro pro Jahr aus Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt.

Der vorliegende Antrag ist aber, weil er, wie ich eben schon kurz angedeutet habe, etwas älter ist, längst von der Entwicklung überholt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in der Zwischenzeit ein Interessenbekundungsverfahren mit Beteiligung der bisherigen Träger der Erwerbslosenberatungsstellen durchgeführt. Die Anzahl der Einrichtungen sowie der förderbaren Personalstellen wurden mit dem Aufruf veröffentlicht. Künftig wird es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine Beratungsstelle Arbeit geben. Die Stellenverteilung beruht dabei auf einem sachlichen Schlüssel, gegründet auf den Zahlen der Menschen aus den relevanten Zielgruppen. Daran orientiert man sich. Wir sind bei der Weiterentwicklung bewährter Strukturen also bereits auf einem guten Weg. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lenzen hat ja versucht, eine gewisse Schärfe in die Debatte hineinzubringen, indem er gesagt hat, wir würden versuchen, Ängste zu schüren und verschiedene andere Dinge.