Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Auch für den zweiten Antrag gilt: Auch wir stehen für ein konsequentes Verbot von Kindersexpuppen. Das soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Handel und den Besitz dieser Ware beziehen. Es kann nicht sein, dass potenzielle Täter ungehindert den Missbrauch von Kindern einüben und gedanklich bagatellisieren.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat in seiner Ausarbeitung vom 3. August

2020 darauf hingewiesen, dass Sexpuppen als solche – und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeiten mit Kindern aufweisen – in Deutschland grundsätzlich nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote seien.

Denkbar sei nach dem Votum des Wissenschaftlichen Dienstes jedoch grundsätzlich, dass die bestimmte Verwendung solcher Puppen unter den Straftatbestand von § 184b StGB fallen könne, zumal § 184b StGB auch fiktive Darstellungen erfassen könne, die keine reale Person abbilden.

Insofern erscheine es – so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages – in Ermangelung einschlägiger Rechtsprechung jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass etwa eine pornografische Abbildung oder andere Darstellungen § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB unterfallen könnten.

Ich bin eindeutig der Meinung, dass es hier einer klaren rechtlichen Regelung bedarf. Wir wollen eine Nulltoleranzpolitik gegen den Missbrauch von Kindern. Meine Fraktion wird deshalb beiden Anträgen zustimmen. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte und auch die Bilder von Kindern und Jugendlichen, die von Erwachsenen missbraucht werden, sind eigentlich nicht zu ertragen. Ich glaube, dass die vielen Debatten hier im Parlament auch zeigen, dass uns allen das Thema „Kindesmissbrauch“ sehr nahegeht.

Wir diskutieren seit Bekanntwerden des Falls Lügde in diesem Parlament sehr intensiv darüber. Wir haben gestern im Untersuchungsausschuss bis kurz vor 22 Uhr zusammengesessen. Wir haben über acht Stunden lang Zeugen vernommen, um strukturelle Mängel in den Behörden aufzudecken und Forderungen für die Zukunft zu entwickeln.

Deshalb verstehe ich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Ihre Ablehnung und Ihren Ekel angesichts dieser Kindersexpuppen. Ich stimme Ihnen absolut zu: Auch ich finde diese Kindersexpuppen absolut widerwärtig.

(Beifall von den GRÜNEN und Sven Wolf [SPD])

Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, weil wir die Gefahr sehen, dass durch diese Kindersexpuppen die Hemmschwelle sinkt, möglicherweise auch Verhalten eingeübt wird und so Menschen, die sich mit

Kindersexpuppen befriedigen, irgendwann auch Gewalt an Kindern ausüben.

Ich stimme Ihrem Antrag allerdings mit einem gewissen Störgefühl zu – das will ich hier so deutlich benennen –, denn es gibt zu diesem Thema kaum Forschung, die eindeutig belegen würde, dass der Gebrauch dieser Kindersexpuppen tatsächlich auch zu Kindesmissbrauch führt. Diese Forschung gibt es nicht, oder es gibt nicht ausreichend Forschung.

Das Thema wird unter Sexualwissenschaftlern durchaus sehr kontrovers diskutiert; ich finde, das muss man zumindest zur Kenntnis nehmen. Man darf solche politischen Entscheidungen nicht nur emotional treffen, sondern eigentlich auf Basis der Faktenlage, die wir hier nicht haben. Deshalb brauchen wir mehr Forschung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir haben eine Anhörung angeregt und dass wir heute nicht direkt abstimmen. Ich glaube, es wäre angemessener als die schnelle Schlagzeile gewesen, das Thema lieber fachlich begründet und gut diskutiert in die Presse zu bringen.

Ich sehe mit Ihrem Antrag und auch im Sprachgebrauch die Gefahr, dass Menschen mit einer pädophilen sexuellen Präferenz dämonisiert werden. Dabei muss man klar sagen: Nicht jeder Pädophile wird zum Täter, und nicht jeder Täter ist pädophil. Das ist sehr wichtig für die Diskussion, damit wir tatsächlich präventiv vorgehen können.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die Stigmatisierung nichtkrimineller Pädophiler, also Menschen, die nicht kriminell werden, die sich nicht an Kindern vergehen, kann aus meiner Sicht dazu führen, dass Präventionsangebote nicht wahrgenommen werden. Das finde ich fatal.

Wir müssen doch dafür sorgen, dass es für diese Menschen mehr Präventionsprogramme wie an der Charité „Kein Täter werden“ gibt. Von solchen Präventionsprogrammen brauchen wir mehr, auch hier in Nordrhein-Westfalen.

Die Stigmatisierung bringt überhaupt nichts – im Gegenteil: Wir wollen ja, dass Kindesmissbrauch effektiv verhindert wird. Lassen Sie uns bitte gerade bei diesen Themen ein bisschen tiefer einsteigen. Ich glaube, das ist notwendig.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Solche Präventionsprojekte, die effektiv verhindern können, dass Kinder missbraucht werden, müssen Baustein eines umfassenden Konzepts auf Landesebene sein.

Dieses Handlungskonzept fehlt uns Grünen bislang. Herr Reul – das habe ich mehrfach gesagt – hat bei

der Polizei vorgelegt, aber bei der Prävention, bei den Beratungsstellen und bei verpflichtenden Kinderschutzkonzepten haben wir in Nordrhein-Westfalen noch viel Luft nach oben.

Ich finde es schade, dass wir stattdessen über zwei Initiativen diskutieren, die sich letztlich an die Bundesebene richten, weil wir das hier in NordrheinWestfalen gar nicht regeln können.

Ich würde mir wünschen – das erwarte ich auch von der Landesregierung –, dass wir auf Landesebene unsere Hausaufgaben machen und endlich die weißen Lücken im Bereich der Präventions- und Beratungsarbeit schließen.

Natürlich sind die Überprüfung und die Verschärfung des Strafrechts und des Strafprozessrechts ein Baustein zur Prävention neben den Punkten, die ich gerade nannte.

Wir wollen zum Beispiel, dass Familiengerichte qualifiziert werden. Wir wollen, dass die Ermittlungsarbeit gestärkt wird. Das alles kostet Geld – das wissen wir –, aber ich glaube, es ist Geld, was wir gerade nach den Fällen von Lügde, von Münster und von Bergisch Gladbach in die Hand nehmen müssen. Ich will auch noch einmal an den Fall „Staufen“ erinnern.

Wir haben im Bundestag einen Antrag eingebracht, dass die Aus- und Fortbildung von Familienrichterinnen und -richtern deutlich gestärkt werden muss. Dieser Antrag wurde im Deutschen Bundestag leider von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Ich glaube aber, der Fall „Münster“ hat uns noch einmal deutlich Verbesserungsbedarf vor Augen geführt. Das fehlt mir leider in Ihrem Antrag; Sie sagen gar nichts zur Qualifizierung von Familiengerichten. Ich glaube, dass das in ein Paket auf Bundesebene durchaus hineingehört.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir Grüne verweigern uns nicht der Debatte über Strafrechtsverschärfungen, und wir werden uns im Deutschen Bundestag intensiv mit dem Gesetzentwurf der Justizministerin auseinandersetzen, wenn der Gesetzentwurf eingebracht ist; noch ist es ja ein Referentenentwurf. Auch mit dem haben wir uns schon auseinandergesetzt.

Uns fehlt zum Beispiel, dass sich Gerichte in jedem Fall einen persönlichen Eindruck von dem Kind verschaffen müssen. Es muss altersangemessene Wege geben, um Kindern eine Äußerung zu ermöglichen.

Wir haben im Untersuchungsausschuss, aber auch im Innenausschuss und im Familienausschuss mehrfach mit Erschrecken festgestellt – in unterschiedlichen Fällen –, dass ausgerechnet die Kinder nicht angehört wurden, dass man ausgerechnet sie nicht hat zu Wort kommen lassen. Das muss sich

dringend ändern. Auch das fehlt uns in dem Gesetzesvorschlag auf Bundesebene.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Forderung in Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die U-Haft-Gründe auszuweiten, kann ich als politischen Wunsch mit Blick auf diese Fälle absolut nachvollziehen. Aber natürlich – Frau Bongers hat schon rechtspolitische Bedenken angemeldet – müssen solche Änderungen auch rechtssystematisch und verfassungsrechtlich in Einklang gebracht werden. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das in einer Anhörung erläutern und mit Verfassungsexperten diskutieren. Das wäre gut gewesen.

Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. Ich finde, es schadet nichts, die Debatte auf die Bundesebene zu geben und im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf von Frau Lambrecht darüber zu sprechen.

Um auf den Beginn meiner Rede zurückzukommen, will ich noch einmal klar betonen: Nachdem wir heute über zwei bundespolitische Initiativen diskutiert haben, erwarte ich von dieser Koalition und dieser Landesregierung, dass sie ein Paket auf den Weg bringt, das sich nicht nur an die Bundesebene richtet, sondern das auch auf Landesebene in Sachen „Prävention“, „Beratung“, „Kinderschutzkonzepte“ usw. umgesetzt werden kann. Wir reden hier rauf und runter darüber. Bitte legen Sie dieses Paket vor, damit wir tatsächlich Kindern und Jugendlichen in NordrheinWestfalen helfen können, damit wir Regelungen für NRW festlegen können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete DworeckDanielowski das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor uns liegen zwei Anträge der Fraktionen von CDU und FDP, die ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sind, und zwar bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder.

Vorweg: Wir werden selbstverständlich beiden Anträgen zustimmen.

Im Gegensatz zu den anderen Oppositionsparteien habe ich mich persönlich sehr gefreut, dass in beiden Anträgen recht deutliche Aussagen dazu getroffen wurden, dass eine Verschärfung des Strafrechts und eine grundsätzliche Einstufung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder als Verbrechen und eben nicht mehr als Vergehen mehr als notwendig ist. Darüber

haben wir hier schon häufiger diskutiert. Ich denke, darüber herrscht auch Konsens.

Der Sonderausschuss, der gemeinsam vom Innenausschuss, vom Rechtsausschuss und vom Familienausschuss zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in Münster einberufen wurde, hat sehr deutlich gemacht, wie verheerend die lasche Rechtsprechung ist und wie schwierig es ist, einen Täter, bei dem man sich schon fast sicher ist, zu überführen, sodass er seine Untaten nicht mehr fortsetzt. Nach heutiger Rechtslage ist es nicht möglich, ihn in Untersuchungshaft zu verfrachten. Dass wir da Änderungen vornehmen, begrüßen wir auf jeden Fall.

Der weitere Antrag zum Verbot von sogenannten Kindersexpuppen wird natürlich auch unsere Zustimmung finden. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Schäffer von den Grünen, bin ich der Meinung, dass man die Benutzung, die Einfuhr und den Verkauf von Kindersexpuppen verbieten kann, ohne dies groß zu erforschen.

Es wird damit geworben, dass Kinder lebensecht und weich nachgestellt werden, die Puppen seien ca. 104 cm groß. Das ist übrigens die Kleidergröße, die meine fünfjährige Tochter kürzlich noch getragen hat. Ich muss sagen, dass ich das dermaßen widerlich finde. Ich will das einfach nicht. Als Mutter will ich nicht, dass erlaubt ist,