(Arndt Klocke [GRÜNE]: Sie setzen Homose- xualität und Pädophilie gleich, und niemand geht dazwischen in diesem Plenum! Das ist unfassbar!)
Und genau das ist das Problem in dieser Beliebigkeit, dass alles möglich ist, dass wir die Arme aufhalten müssen und jeder Teil der Mitte sein kann,
… der nur mit seinen Neigungen geplagt ist, für den man Verständnis haben muss. Und ich sage Ihnen: Nein, wir haben kein Verständnis.
(Arndt Klocke [GRÜNE]: Hoffentlich stellt er das jetzt mal klar! – Christian Loose [AfD]: Herr Klocke, was ist los? – Iris Dworeck-Da- nielowski [AfD]: Sie müssen einfach zuhören und nicht einfach schreien! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Haben Sie nicht zugehört? – An- dreas Keith [AfD]: Sie haben hier nicht zuge- hört! – Iris Dworeck-Danielowski [AfD]: Es geht um „queer“! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Ich habe zugehört! Ganz genau habe ich zuge- hört! – Andreas Keith [AfD]: Das übersteigt Ih- ren intellektuellen Horizont! Das ist das Prob- lem, Herr Klocke! Sie haben nicht zugehört! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Ja, ich habe sehr ge- nau zugehört! – Andreas Keith [AfD]: Sie ha- ben sich aufgeregt und haben nicht zugehört, wie Sie es immer machen bei den Grünen! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Sie sollten sich schä- men! – Andreas Keith [AfD]: Sie sollten sich schämen, ihr so was zu unterstellen! Sie soll- ten sich schämen! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Das hat sie genau so gesagt eben gerade! Das wird im Protokoll genau so drinstehen! – Andreas Keith [AfD]: Nein, hat sie nicht ge- sagt! – Markus Wagner [AfD]: Wir gucken ins Protokoll! – Andreas Keith [AfD]: Und Sie ent- schuldigen sich, wenn es nicht stimmt!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch für ein Mitglied der Landesregierung eine begrüßenswerte Situation, wenn sich zumindest die vier demokratischen Fraktionen im Ziel und im Anliegen einig sind.
Liebe Frau Schäffer, es mag durchaus Situationen geben, in denen, wie Sie sagen, mehr getan werden kann oder, Frau Bongers, in denen wir an der einen oder anderen Ecke systematische Bedenken haben. Das mag alles zutreffend sein. Fakt ist aber, dass wir hier eine deutliche Linie verfolgen, wo Einhalt geboten werden muss und wo nicht, und dass wir schauen, was alles notwendig ist, um unser Ziel zu erreichen.
Ich kann für mich selbst nur immer wieder sagen, dass ich bestürzt und fassungslos bin und noch immer nicht begreifen kann, was wir mitten in unserem Land erleben, wenn wir auf Lügde, Bergisch Gladbach oder Münster schauen. Ich hätte mir nie vorstellen können, in welchem unerkannten Ausmaß wir mit sexueller Gewalt gegen Kinder und sogar gegen Säuglinge – das muss man sich einmal vorstellen! – konfrontiert werden. Ich hätte es mir nicht vorstellen können.
Jeden Tag, an dem wir neue Ergebnisse bekommen und Erkenntnisse gewinnen, kann ich nur mit Entsetzen den Umfang und die Reichweite der Netzwerke erkennen, in denen die furchtbaren Gewalttaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft verbreitet und vermarktet werden.
Frau Schäffer, Sie haben eben gesagt, es sei gut, dass wir massiv auch über die Polizei vorgehen. – Das ist absolut richtig. Aber ich bitte, auch festzuhalten, dass die Gerichte diesen Weg mitgehen. Ich habe bisher keine Kritik am Strafmaß gehört, wenn es zu Urteilen gekommen ist, und ich bin sicher, unsere Gerichte wissen, wie sie ihrer Verantwortung gerecht werden.
Ich möchte auch – das ist bisher ein bisschen kurz gekommen – mein tiefempfundenes Mitgefühl für die zahlreichen Opfer ausdrücken. Denn ihr Leben ist teils seit frühester Kindheit durch die Taten gekennzeichnet. Sie sind, statt Halt und Geborgenheit zu erfahren, häufig Schmerz und Schutzlosigkeit ausgesetzt.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder auch sexuelle Gewalt gegen Kinder sind tiefe Einschnitte in die Lebensläufe der Opfer. Missbrauchserfahrungen führen oft zu langanhaltenden psychischen Beeinträchtigungen. Sexueller Missbrauch im Kindesalter kann im Erwachsenenalter schwere Folgen haben, denn er macht sich das kindliche Bedürfnis nach Bindung und Geborgenheit in perfider Weise zunutze, und so werden ganze Biografien zerstört.
Bilder und Filme dieser abscheulichen Taten zirkulieren in ungeheuren Mengen im Internet und in den sozialen Netzwerken. Auch dies hat die Aufdeckung der Missbrauchsfälle in unserem Land deutlich gemacht. Die widerwärtige Produktion und Verbreitung des Bildmaterials in einem – inzwischen muss ich es so nennen – geradezu industriellen Ausmaß verschärfen das Leid der Opfer und führen zu weiteren Taten. Denn eines ist klar: Auch der Markt für Missbrauchsdarstellungen unterliegt den Regeln von Angebot und Nachfrage.
Wie groß dieser Markt ist, lässt sich kaum präzise beziffern. Soweit wir Zahlen haben, sprechen diese jedoch eine erschreckende Sprache. Die Verbreitung von Bildern und Videos mit Missbrauchsdarstellungen in Deutschland nimmt immer weiter zu. Allein im Jahr 2018 erhielt das Bundeskriminalamt rund 70.000 Hinweise zu Dateien mit diesen Inhalten von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Center for Missing and Exploited Children. Im Vergleich zu 2017 bedeutet dies eine Verdoppelung der Hinweise.
Auch der Aufwand, den die Täter betreiben, lässt in Ansätzen das Ausmaß der Vermarktung menschlichen Leids erahnen. Bei den Ermittlungen im Fall Münster wurden rund 500 TB hochverschlüsselte Dateien sichergestellt. Das muss man sich bitte
einmal vorstellen. 1 TB bietet Platz für etwa 500 Stunden HD-Videos. 500 TB sind allein im Fall Münster entdeckt worden. Das bedeutet rund 250.000 Stunden HD-Videos – für mich unfassbar und unvorstellbar.
Die Daten waren in einem Serverraum gespeichert, den die Tatverdächtigen eigens zu diesem Zweck eingerichtet hatten. Für die Herstellung des Bildmaterials verfügten sie über eine professionelle Filmausrüstung. Allein die Zahlen im Fall Münster lassen erahnen, in welchem Umfang hier Missbrauch betrieben wurde.
Klar ist: Nicht allein die Zahl der Missbrauchsdarstellungen ist ungeheuerlich, auch die Zahl der Missbrauchstaten wächst. Die nordrhein-westfälische Polizei hat im Jahre 2019 2.805 Missbrauchsfälle registriert. Das ist ein Anstieg um fast 16 % gegenüber 2018.
Ich möchte an dieser Stelle den Frauen und Männern, die sich täglich für die Aufdeckung und Aufklärung dieser furchtbaren Taten sowie für die Heilung und das Wohl der Opfer einsetzen, ausdrücklich danken.
Die Landesregierung hat zur intensiveren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits wichtige Schritte unternommen. Wir haben frühzeitig einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern und wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht in den Bundesrat eingebracht. Er sieht unter anderem Strafschärfungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern sowie beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie vor. Auf die Situation sind bereits meine Vorredner eingegangen, deswegen kann ich mich auf die inhaltliche Darstellung beschränken.
Wir können, müssen und dürfen bei dem, was wir bis jetzt eingebracht und erreicht haben, nicht stehen bleiben. Wir müssen sexuellen Kindesmissbrauch mit allen Mitteln und an allen Fronten bekämpfen.
Zum einen brauchen wir dazu im Verfahrensrecht Änderungen, die ein schnelles und effektives Vorgehen gegen Täter ermöglichen.
Hier geht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Ende August veröffentlicht worden ist, in die richtige Richtung. Um die Gefahr weiterer Missbrauchstaten durch Tatverdächtige zu verringern, sieht er eine Anpassung der Vorschriften über die Untersuchungshaft vor. Künftig soll die schwere sexualisierte Gewalt gegen Kinder in den Katalog des § 112 Abs. 3 der Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit wird der Erlass eines Haftbefehls bereits dann ermöglicht, wenn die Haftgründe der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr nach den Umständen des Falles nicht auszuschließen sind.