Protokoll der Sitzung vom 17.02.2000

Die Einstellung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Roten Kreuzes ist grundsatzlieh gegenOber der Errichtung von gemeinsamen Rettungsieltstellen negativ. Das

heißt, dass sich der DRK-Landesverband mit dem Gedanken der Schaffung Integrierter Rettungsieltstellen nicht anfreun

den kann. Natürlich gibt es demzufolge auch in anderen Landesteilen Diskussionen. Was diese Thematik anbelangt, sind wir generell im Gesprach und in der Diskussion.

Prlsident Grimm:

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders.

Wie beurteilen Sie unter Finanzgesichtspunkten die Feststel

lung des DRK-LandesgeschaftsfOhrers, dass in Manchen, nachdem dort die Berufsfeuerwehr die Leitstelle übernommen hat, die Kosten von 3,5 Millionen DM auf Ober 8 Millionen DM hochgeklettert sind?

(Mertes, SPD: Da sieht man einmal, was in Bayern alles möglich ist!}

Herr Abgeordneter Dr. Enders, ich kann nicht nachvollziehen, was in Bayern geschehen ist. Wir werden im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Änderung der beiden Gesetze und der Einführung Integrierter Leitstellen natürlich auch die entsprechenden KostenObersichten vorlegen, wie wir auch bereits jetzt in den Gesprachen, die wir beispielsweise in dem Bereich fOhren, in dem die Abgeordnete Frau Kohnle-Gros beheimatet ist, die Kostenfrage untersuchen und ansprechen. Bis zur Stunde gehen wir davon aus, dass der Betrieb gemeinsamer Rettungsleitstellen wesentlich kosteneffizienter sein wird.

Prlsident Grimm:

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Dann ist die MOndliehe

Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und der F.D.P.} Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Steuerrückzahlung filr Familien mit Kindernaufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

betreffend, auf.

Bitte schOn, Herr Jullien!

Ab9. Jullien, CDU:

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass Eltern mit Kindern zu viel gezahlte Steu

ern aus den Jahren 1985 bis 1988 nach der in diesem Jahr

abgegebenen Steuererklarung automatisch zurOckerhal

ten und auch die entsprechenden SteuerrOckerstattungen fOr die Jahre 1983 bis 1995 ohne besondere Antragsteilung durch die Finanzamter vorgenommen werden?

2. Wie viele Familien werden das in Rheinland-Pfalz sein?

3. Welche Gesamtsumme wird in Rheinland-P1alz zurückge

zahlt werden?

4. Welche Auswirkungen auf den Landeshaushalt und die Haushalte der Gemeinden des Landes sind zu erwarten?

Prlsident Grimm:

FOr die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretar Dr.Deubel.

Dr. Deubel, Staatssekretlr:

Herr Prasident, meine Damen und Herren! Ich darf die MOnd· liehe Anfrage des Abgeordneten Jullien namens der Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Durch das Gesetz zur FamilienfOrderung wurde mit § 53 des Einkommensteuergesetzes die Rechtsgrundlage fOr die SteuerrOckzahlung von 1983 bis 1995 geschaffen.§ 53 des Einkommensteuergesetzes ordnet in Satz 1 an, dass nur die noch nicht formell bestandskraftigen, das heißt anhangigen EinsprOehe oder Gerichtsverfahren oder hinsichtlich der HOhe der Kinderfreibetrage vorlaufigen Einkommensteuerfalle angepackt werden. Eine besondere Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Finanzamter werden die entsprechenden Steuerbescheide von Amts wegen erteilen.

Gewisse verwaltungsmaßige Schwierigkeiten gibt es in Bezug auf die Einsprüche, die Jahre betreffen, in denen die Finanzamter die Steuerbescheide noch nicht generell fOr vorlaufig hinsichtlich der HOhe der Kinderfreibetrage erklart haben, das heißt, die Zeit vor September 1990. Das weitere Vorge

hen wird derzeit noch bundesweit abgestimmt.

Zu Frage 2: FOr die Jahre 1983 bis 1995 sind dies insgesamt 2 760 569 vorlaufige Steuerbescheide wegen der HOhe des Kinderfreibetrags. Nach derzeitiger Schatzung wird es in etwa 330 000 Steuerfallen zu einer Erstattung kommen. Dabei zahlt dann allerdings jedes Jahr einzeln als Fall, sodass grob geschatzt etwa 60 000 bis 70 000 Familien in Rheinland-Pfalz mit einer Erstattung rechnen können.

Zu Frage 3: Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen seiner Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen des Ge

setzes zur FamilienfOrderung die bundesweiten Steuerausfalle aus der Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums fOr die Jahre 1983 bis 1995 mit 1 070 Millionen DM angegeben. Dies bedeutet, fOr Rheinland-Pfalz ergibt sich daraOs ein Be

trag von etwa 54 Millionen DM an SteuerrOckzahlungen.

Zu Frage 4: Entsprechend dem Steuerverteilungsschlüssel zwischen Bund, LAndern und Gemeinden bedeuten die zu Frage 3 genannten Zahlen in den Jahren 2000 bis 2002 etwa

27 Millionen DM Steuermindereinnahmen für Land und Gemeinden zusammen, also eine Großenordnung, die im Unscharfebereich liegt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretar, sind im Zusammenhang mit der Bearbei

tung dieser Steuererstattungsfalle besondere Vorbereitungen erforderlich, wird insbesondere ein erhOhter Personalbedarf dafür notwendig sein?

Zurzeit finden Programmierarbeiten statt, die in den nächsten Wochen abgeschlossen sein we.rden, sodass etwa ab März/April die notwendigen Vorkehrungen getroffen sind.

Es wird dann wohl so verfahren werden, dass etwa im Juni, vielleicht auch Juli, ein Gesamtlauf für Rheinland-P1alz stattfinden wird, in dem alle Falle, die noch nicht erfasst sind, dann einmal durchgespielt werden.

Dann, wenn die Programme zur Verfügung stehen, also etwa ab April, wird im Rahmen der dann zu bearbeitenden Steuererklärungen entschieden. Das muss nicht die Steuererklärung von 1999 sein, das kann auch eine Steuererklärung von 1998 sein. Entscheidend ist, dass die Bearbeitung nach diesem Termin stattfindet. Im Rahmen der Bearbeitung dieser Steuererklarurig wird dann die Erstattung automatisch geprüft und durchgeführt. Wir gehen nicht davon aus, dass dafür zusätzliches Personal erforderlich ist.

Prlsident Grimm:

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Jullien.

Herr Staatssekretär, kann davon ausgegangen werden, dass

alle diese Fälle auch in diesem Jahr bearbeitet werden und dann auch die entsprechenden Steuererstattungen im Jahre 2000 fließen werden?

Das ist nicht zwingend der Fall. Das hängtteilweise davon ab,

wie individuell die Steuererklärungen abgegeben werden. Es

gibt durchaus Einzelfalle, in denen die Steuererklarung nicht jedes Jahr regelmäßig abgegeben wird, sondern in denen manchmal zwei Jahre dazwischen liegen. Wenn in diesem Jahr keine Steuererklärung abgegeben wird und es sich um einen Fall handelt, der nicht im Rahmen des Sammellaufs mit abgedeckt wird, kOnnte es sein, dass erst im Jahr 2001 oder mOglicherweise im Jahr 2002 eine entsprechende Erstattung stattfindet.