Protokoll der Sitzung vom 30.03.2000

men, sonst werden die allein erziehenden Mütter von der Sozialhilfe abhängig, für die das Land und die Kommunen aufkommen. Deshalb müsste bereits jetzt eine gewisse Motiva

tion vorhanden sein.

(Glocke des Präsidenten)

Neben den Kindern haben vorwiegend die Mütter das Nach

sehen, weil die Mutter der Elternteil ist, der im Gegensatz zum Vater auf die Sozialhilfe angewiesen ist, dem noch ein Selbstbehalt aus seinem Einkommen zur Verfügung steht und der wesentlich besser dasteht. Das heißt, die Mütter und die Kinder sind die Dummen. Das kennen wir. Dass die Frauen und die Mütter die Dummen sind, hat oft ein System. Ob dieses Gesetz etwas an dieser Situation, nämlich dass das System hat, ändert, wissen wir erst dann, wenn wir das Thema im Ausschuss für Kultur, Jugerid und Familie gründ[ich diskutiert haben und

. (Glocke des Präsidenten)

gegebenenfalls die dazu anhören, die im Vorfeld nicht angehört worden sind. Der Landesjugendhilfeausschuss hat das kritisiert und hat mitgeteilt, dass die Jugendhilfe darunter leidet, wenn diese Maßnahmen nicht ordentlich in Angriff genommen werden.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der AbgeordnE;!ten Frau Pahler das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Deutsche Bun

destag hat am 22. Dezember 1999 das Haushaltssanierungsgesetz verabschied~t. Von. besonderer Bedeutung für die nachgeordneten Ebenen sind dabei natürlich immer jene Be

stimmungen, die die Haushalte der Ländertangieren und wie die Länder dann ihrerseits die kommunalen Haushalte mit ins Boot nehmen. Einsparungen beim Bund und bei der Haushaltssanierung werden durch Mehrausgaben bei Ländern und Kommunen kompensiert. Das ist Fakt.

Meine Damen und Herren, die Reduzierung des Bundesan

teils am Unterhaltsvorschuss von 50 % auf 33,3 % der Netto

belastung führt nach Berechnungen des Landkreistages zu Mehrausgaben bei den Kommunen in Höhe von ca. 10 Millionen DM. Da das Land Rheinland-Pfalz genauso wie andere Bundesländer nicht die 66,6 % Belastung aus dem Haushalts

sanierungsgesetz des Bundes alleine tragen will, schöpft es 'die Möglichkeit der Bestimmungen von§ 8 Abs. 1 Satz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes voli aus. Dana'ch -ist die Beteili

güng_d.::r G.::,-.-,eind.::n e:m den zu tragenden Geidieistungen möglicti. Mit dem vorliegenden Gesetz teilt sich das Land die anfallenden Kosten für den Unterhaltsvorschuss hälftig mit den Gemeinden. Damit entstehen den Gemeinden letztlich

neue Ausgaben in Höhe von ca. 20 Millionen DM.

Beim Blick in den Haushalt meines Kreises prangt beim Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben zu den Unterhaltsvorschüssen immer eine freundliche Null, die dann aber beim Rechnungsabschluss durchaus einmal nach oben oder nach unten nicht unwesentlich abweicht. Die Ausgaben bewegten sich in den letzten Jahren ziemlich konstant um 2,5 Millio

nen DM pro Jahr. Bei den Rückflüssen spiegelte sich durchaus das Bemühen wider, gezahlte Gelder wieder zurückzuholen.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass der Bundesgesetzgeber diesem Bemühen noch mehr Nachdruck verleihen will.

Zwar liegen wir in Rheinland-Pfalz mit 20 % Rückflüssen aus dem Unterhaltsvorschuss im Durchschnitt höher als andere Bundesländer, dennoch wollen wir einen größeren Rückfluss erreichen. Die Zukunft wird zeigen, ob dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetz erreicht werden kann.

Mejne Damen und Herren, es ist unzweifelhaft, dass wir bei

allen Anstrengungen des Landes für die Kommunen- das ist unbestritten - mit diesem Gesetz die Kommunen an entstehenden Kosten beteiligen und dadurch ihre Haushalte belas

ten. Die kommunale Seite wird uns dafür nicht loben. Es ist aber angebracht, Verständnis für _diese Maßnahme aufzu

Land und Kommunen haben ein gemeinsames Interesse, die entstehendep Unterhaltskosten zu minimieren. Wenn verändertes Verwaltungshandeln in den Krefsen und Städten dazu

beitragen kann, wird das nun mit Si~herheit intensiver aufgegriffen werden. Die Anstrengungen vor Ort werden nun auch durch Einsparungen im eigenen Haushalt belohnt. Dabei darf man ehrlicherweise nicht von illusorisch hohen Einsparungen ausgehen. Unser erklärtes Ziel ist es, eine Rückflussquote von mehr als 20% zu erreichen.

Herr Härter, den Letzten beißen die Hunde. Ich möchte, dass das die unterhaltsunwilligen Väter sil)d.

Vielen Dank.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Ich erteile Herrn Staatssekretär Dr. Hofmann-Göttig das Wort.

. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin in der

glücklichen Lage, weitgehend dem zustimmen zu können, was Frau Bill und Frau Pahler gesagt haben. Ich setze mich nur mit einigen Argumenten auseinander, die meines Erach

tens der Richtigstellung bedürfen. Das geht auch in die Richtung von Frau Bill.

Zunächst zu.Ihnen, Herr Härter. Wenn Sie sagen, das Land Rheinland-Pfalz habe sich als treuer Erfüllungsgehilfe von

· Hans Eichel produziert, muss ich mit Jochen Hartlaff darauf hinweisen: Wenn Oberhaupt, dann verdienen wir in dieser Frage allenfalls den zweiten Platz. Den ersten Platz hat Herr Ministerpräsident Koch bereits eingenommen. Allein an die

sem Beispiel sehen Sie, dass diese Thematik offensichtlich we

nig dafür geeignet ist, das übliche parteipolitische Rollenspiel vorzuführen.

(Beifall der SPD)

Es geht natürlich um die Frage, ob die Mehrbelastung, die wir den Koll)munen zumuten, zu rechtfertigen ist. Wir sind der Meinung, es ist zu rechtfertigen, weil Entlastung auf der Sozialhilfeseite entsteht und -wie es die Vorredner bereits dargestellt haben- weil es reale Chancen zur Verbesserung der

ROckholquote gibt, da darauf noch nicht detailliert eingegan

gen worden ist.

Uns liegt die Übersicht Ober die Rückholquote aus dem Jahre 1999 vor. Wir können erkennen, dass wir es trotz eines Durchschnitts von 20 % durchaus mit beachtlichen Abweichungen zu tun haben. So schaffen es acht Jugendämter schon nach geltendem Recht, eine Rückholquote von über

30 % zu realisieren, während auf der anderen Seite 17 Jugendämter unter 20 % liegen. Der Rest- 16 Jugendämterliegt bei Ober 20 %.

Man kann es auch konkret machen, indem ich sage, dass sich nach den uns vorliegenden Zahlen von 1999 die Spannbreite von dem, was man sich von den nichtzahlungswilligen Vätern zurückholt- es sind in aller Regel die Väter-, von 13 % mini