Wir müssen da durch, egal, ob es !hnen passt oder nicht. Das ist genau wie bei uns. Deswegen ist der Weg, den wir konsequent seit neun Jahren verfolgen, der richtige. Er wird schlussendlich auch zielführend sein. _
(Beifall bei SPD und F.D.P.) Vizepräsident Heinz: Meine Damen und Herren, zur Aktuellen Stunde liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wird die Aktuelle Stunde beendet. Ich begrüße als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag Mit gii~der des SPD-Ortsvereins Horhausen, (Beifall im Hause)
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der F.D.P.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Gegenstimmen?- Enthahungen?- Der Wahlvorschlag ist mit den Stimmen der SPD, der F.D.P. und der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an~ genommen.
•.• tes Landesgesetz ztir Änderung der Schiedsamtsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5384
Her Präsident, meine Damen und Herren!. Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2000 diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Schiedsamtsordnung an den Rechtsausschuss - federführend - und an den Innenausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben den Gesetzentwurf beraten, der Rechtsausschuss am 23. März und der Innenausschuss am 2. Mai. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Schiedsamtsordnung an die bestehende Verfassungslage angepasst. Damit handelt es sich im Ergebnis um eine verfassungsrechtlich notwendige Korrektur, der die Fraktion der
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ging in der Tat nur darum, klarzustellen, dass der generelle Ausschluss Betreuter V_?m Schiedsamt so nicht mehr zeitge
mäß ist. Das ist der Kern der Änderung der Schiedsamtsordnung. Alles andere sind redaktionelle Änderungen.
Es ist natürlich klar, dass der generelle Ausschluss Betreuter vom Amt der Schiedsperson eine Benachteiligung für behinderte Menschen darstellt. Das ist mit Artikel 3 Grundgesetz
den" nicht in Einkl~ng zu bringen. Auch wenn wir am 18. Mai unsere neue Landesverfassung verabschieden, ist das auch et
Natürlich ist es so, dass auch betreute Per~onen nach ihren Fähigkeiten für dieses Schiedsamt überprüft werden müssen. Das müssen alle, die das machen wollen. Das ist dasselbe. Hier ist die Diskriminierung-erst einmal abgeschafft. Deswegen begrüßen wir auch den Gesetzentwurf. Ich möchte noch eine kleine Zusatzbemerkung machen.
Der Inhalt dieses Änderungsantrages für dieses Landesgesetz ist die angewandte Praxis. Das betrifft sowohl die gleich zu führende Debatte über das Ehrenamt als auch für die Debatte zur Lage von behinderten Menschen. Das ist eine Querschnittsaufgabe, für behinderte Menschen zu sorgen. Dass das jetzt auch im Gesetz geschieht, finden wir gut. Dem stim
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wur.de schon alles von meinen Vorrednern gesagt. Ich erkläre für meine Fraktion, dass auch wir dem Landesgesetz zur Änderung der Schiedsamtsordnung zustimmen.