Protokoll der Sitzung vom 10.05.2000

·ducken und zu sagen, jetzt haben wir uns zu etwas durchge

rungen, jetzt bleiben wir dabei, mehr darf es nicht sein.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen da durch, egal, ob es !hnen passt oder nicht. Das ist genau wie bei uns. Deswegen ist der Weg, den wir konsequent seit neun Jahren verfolgen, der richtige. Er wird schlussendlich auch zielführend sein. _

(Beifall bei SPD und F.D.P.) Vizepräsident Heinz: Meine Damen und Herren, zur Aktuellen Stunde liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wird die Aktuelle Stunde beendet. Ich begrüße als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag Mit gii~der des SPD-Ortsvereins Horhausen, (Beifall im Hause)

Mitglieder des Katholischen Frauenbundes Worms

. (Beifall im Hause)

und Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des ReginoGymnasiums Prüm·. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der F.D.P.

-Drucksache 13/5671

Herr Abgeordneter Werner Kuhn von der Fraktion der F.D-.P. ist vorgeschlagen.

Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Gegenstimmen?- Enthahungen?- Der Wahlvorschlag ist mit den Stimmen der SPD, der F.D.P. und der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an~ genommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

•.• tes Landesgesetz ztir Änderung der Schiedsamtsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5384

Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses -Drucksache 13/5743

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Kohnle-Gros, das Wort.

Her Präsident, meine Damen und Herren!. Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2000 diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Schiedsamtsordnung an den Rechtsausschuss - federführend - und an den Innenausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben den Gesetzentwurf beraten, der Rechtsausschuss am 23. März und der Innenausschuss am 2. Mai. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Vereinzelt Beifall bei der F.D.P.)

Ich bedanke mich bei der Berichterstatterin.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Berg das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Schiedsamtsordnung an die bestehende Verfassungslage angepasst. Damit handelt es sich im Ergebnis um eine verfassungsrechtlich notwendige Korrektur, der die Fraktion der

CDU zustimmen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Stretz das Wort.

Ob ich die Zeit unterbieten kann, weiß ich nicht.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ging in der Tat nur darum, klarzustellen, dass der generelle Ausschluss Betreuter V_?m Schiedsamt so nicht mehr zeitge

mäß ist. Das ist der Kern der Änderung der Schiedsamtsordnung. Alles andere sind redaktionelle Änderungen.

Die SPD stimmt dieser Änderung ausdrücklich zu.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

8234 Landtag Rheinland~Pfalz -13, Wahlperiode -109. Sitzung, 10. Mai 2000

Für die Fraktion BÜNDNiS 90/DiE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Frau Grützmacher das Wort.

.Meine Damen und Herren, wir haben es mit einem seltenen

Fall zu tun, bei dem alle vier Fraktionen zugestimmt haben. Also stimmt auch unsere Fraktion zu.

Es ist natürlich klar, dass der generelle Ausschluss Betreuter vom Amt der Schiedsperson eine Benachteiligung für behinderte Menschen darstellt. Das ist mit Artikel 3 Grundgesetz

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt wer

den" nicht in Einkl~ng zu bringen. Auch wenn wir am 18. Mai unsere neue Landesverfassung verabschieden, ist das auch et

was, was dem widerspricht.

Natürlich ist es so, dass auch betreute Per~onen nach ihren Fähigkeiten für dieses Schiedsamt überprüft werden müssen. Das müssen alle, die das machen wollen. Das ist dasselbe. Hier ist die Diskriminierung-erst einmal abgeschafft. Deswegen begrüßen wir auch den Gesetzentwurf. Ich möchte noch eine kleine Zusatzbemerkung machen.

Der Inhalt dieses Änderungsantrages für dieses Landesgesetz ist die angewandte Praxis. Das betrifft sowohl die gleich zu führende Debatte über das Ehrenamt als auch für die Debatte zur Lage von behinderten Menschen. Das ist eine Querschnittsaufgabe, für behinderte Menschen zu sorgen. Dass das jetzt auch im Gesetz geschieht, finden wir gut. Dem stim

menwir zu.

· (Beifall bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die F.D.P.-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Frey das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wur.de schon alles von meinen Vorrednern gesagt. Ich erkläre für meine Fraktion, dass auch wir dem Landesgesetz zur Änderung der Schiedsamtsordnung zustimmen.

(Beifall bei F.D.P. und SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Mertin das Wort.