Protokoll der Sitzung vom 11.05.2000

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, die CDU-Fraktion kann Ihrem Antrag nicht folgen. Die Entscheidung des Petitionsausschusses ist -nicht zu beanstanden. Der Ausschuss war vollständig informiert. Wir haben ausgiebig über den Fall diskutiert u_nd alle für unsere Entscheidung relevanten Aspekte beleuchtet. So kam die E-ntscheidung des Petitionsausschusses zustande. Dem Anliegen der Petenten konnte nicht entsprochen werden. Die Entscheidung ist auch nicht zu beanstanden, geschweige denn aufzuheben.

Ob eine Asylberechtigung vorliegt, wie Sie, Herr Dr. Braun, in

Ihrem Antrag ausführen,. haben zuvor das Bundesamt für die Anerken_nung ausländischer Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht des Saarlandes über Jahre hinwe9 geprüft. Eine Asylberechtigung liegt nicht vor. Lesen Sie dazu die Begründungen sowohl des Bundesamts als auch die des Urteils.

Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es nicht und kann es auch nicht sein, erneut asylrelevante Gesichtspunkte zu überprüfen. Das Asylrecht überprüfen die Gerichte, und der Peti

tionsausschuss ist nicht der ,.Superrevisionsausschuss" der deutschen ·Gerichte, auch wenn Sie es vielleicht gern so hätten. Das Parlament ist auch nicht die Härtefallkommission. Damit sind Sie bereits iri der vorletzten Plenarsitzung gescheitert.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reden Sie doch nicht an der Sache vorbei!)

Es bleibt dabei, dass der Bürger illegal eingereist u_nd ausreisepflichtig ist. Ich sehe auch keinen Spielraum für die Kreisverwaltung in Bad Dürkheim. Dem Bürger ist eine Abschiebung anzudrohen. Reist er nicht aus, ist die Abschiebung durchzuführen.

Andernfalls sind deutsche Gerichte zahnlos. Andernfalls werden die Menschen über kurz oder lang über Urteile. deutscher Gerichte nur noch milde lächeln.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das tun die Asylsuchenden schon lange!)

Die Petition ist also nicht einvernehmlich abzuschließen. Das haben wir auch getan. So viel zum Inhalt Ihres Antrags. Herr Dr. Braun, ich wundere mich, odervielmehr wundere ich mich nicht.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt entscheiden Sie sich schon!)

Es ist eine gute Tradition des Petitionsausschusses und des Landtags im Interesse und zum Schutz der Bürger unsere Entscheidung nicht öffentlich zu treffen. Auch h-eute vermeiden

wir in dieser Debatte bewusst, den Namen des betreffenden Bürgers zu nennen. Trotzdem haben Sie das parlamentari

sehe Räderwerk und den entsprechenden Medienrummel in Gang gesetzt. Ausländerrechtliche Themen sind offenbar Balsam-für die Seelen von grünen Politikern und grünen Wählern.

Herr Dr. Braun, ich wünsche mir, dass Sie häufiger mit der

gleichen Inbrunst für rheinland~pfälzische Bürger im Petitionsausschuss eintreten, die um ihre Baugenehmigung kämpfen oder denen der Stadtbus durch das Wohnzimmer

(Frau Bill, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: DastunSie doch!)

Wie gesagt: Ausländerrechtliche Themen sind offensichtlich interessanterfür grüne Wähler. Ich bin der Meinung, dass Sie in diesem Fall eindeutig über das Ziel hinausgeschossen haben. Auch wenn es für die ·Entscheidung des Petitionsaus-

-schusses-nicht maßgeblich gewesen ist,

(Frau Grützmach er, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gnadenlos!)

erwähne ich dennoch, dass ich es interessant finde, dass Sie sich mit Ihrem Antrag für Menschen stark machen, gegen die eine Strafanzeige wegen ·schweren Landfriedensbruchs und

Widerstands gegen die Staatsgewalt vorliegt, für Menschen, die an gewalttätigen PKK-Demonstrationen teilnehmen,

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

bei denen Steine fliegen, bei denen Menschen zu Schaden kommen können, Autos demoliert werden und Polizeibeamte um ihre Gesundheit fürchten müssen.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissen_ Sie denn, was rechtsradikal ist, Herr Schreiner?)

Herr Dr. Braun, in Rheinland-Pfalz leben so viele Ausländer, die inzwischen voll integriert sind, die sich inzwischen als Deutsche. fühlen, die von ihren Nachbarn auch so gesehen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und die sich in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Heimat aufbauen. Gewalttätige Demonstrationen sind eine_ Beleidigung für viele Bürger - egal, ob Deutsche oder

Ausländer -, die für ein· friedliches Miteinander und eine friedliche Zukunft arbeiten.

Wer unser Gastrecht mit Füßen tritt, macht es einem schwer,·

Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Herr Dr. Braun, der Petitionsausschuss soll Anwalt für Menschen sein,_ denen durch Entscheidungen rheinland-pfälzischer Verwaltungen ihr

Recht vorenthalten wird, für Menschen, die mit Argumenten

für ihre Sache eintreten, und nicht für Menschen, die erst mit lautstarken Parolen und Gewalt versuchen, ihren Willen durchzusetzen

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sind wir auf einer Wahlkampf- veranstaltung?- Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für wen kandidieren Sie denn? Für die Reps oder die CDU?)

und dann das Petitionsverfahren als Ultima Ratio in Betracht ziehen. Wir sollen Anwalt für Menschen sein, die mit Argumenten für ihre Sache eintreten, urid nicht für Menschen, die unser Gastrecht missbrauchen und unsere Gesetze missach

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Frey das Wort.

Herr Präsident, meine Damen.und Herren! Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Schicksal des Geschwisterpaares, das seit einiger Zeit in Haßloch lebt, sehr intensiv beschäftigt. Auch das Büro des Bürgerbeauftragten und das Ministerium des lnnern und für Sport haben diesen Fall mehrfach intensiv geprüft. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Prüfung war, dass wir dem Begehren nicht stattgeben können.

Herr Dr. Braun, es ist Ihr gutes Recht nach der Geschäftsordnung, basierend auf unserer Landesverfassung, das Thema zur Aussprache zu stellen. Trotz allem erkläre ich für die F.D.P.-Fraktion, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen kön

nen. Das will ich auch begründen.

Sie verweisen iri Ihrem Antrag darauf, dass eine potenzielle Bedrohung dieses jungen.Mannes- vori der jungen Frau wird schon nicht mehr gesprochen und wurde auch in der Petition kaum gesproche.n- möglicherweise von Militärbehörden der Türkei ausgeht, in die er nach der Rückkehr in die Türkei möglicherweise eingezogen wird. All das ist etwas, was durch das Bundesamt in Nürnberg in einem Asylfolgeverfahren und möglicherweise dann auch in den sich anschließenden Rechtsstreiten vor Verwaltungsgerichten geprüft werden muss und auch in Teilen bereits geprüft worden ist.

Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Gespräche geführt werden müssen und dass weiter überprüft werden rnuss, ist es natürlich richtig, auch die Verfahren, die sich dafür anbieten, nämlich das genannte Asylfofgeverfahren, zu nutzen. Ein

solches hat im Februar stattgefunden. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Ergebnis nicht richtig ist, können Sie mithilfe ei

nes Rechtsbehelfs dagegen angehen. Ferner besteht die Möglichkeit, möglich~ Anhaltspunkte - insbesondere eine mögliche Verfolgung innerhalb der Streitkräfte der Türkei noch einmal überprüfen zu lassen.

Der Petitionsausschuss ist aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, diese Entscheidungen des Bundesamts oder des Ge:

richts zu korrigieren.

, (Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat aber niemand gefordert!). '

-Doch, das fordern Sie. doch hier! Sie sagen, es soll mit allen geredet werden, und es sollen noch einmal alle Maßnahmen in Angriff genommen werden. Nutzen Sie doch die Möglichkeiten, die dafür gegeben sind! Sie wissen doch genauso gut A

wie ich, dass unsere Ausländerbehörden an diese FeststellunW'